Nach Satire über #Polizei-#Rassismus – Sachsen-Anhalts #CDU droht Öffentlich-Rechtlichen – #schauhin #strukturellerRassismus

Sachsen-Anhalts CDU-Generalsekretär Sven Schulze setzt wegen eines Satirevideos über Rassismus in der Polizei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Druck. Der zweieinhalb Minuten lange Beitrag zeigt, wie dümmlich wirkende Polizisten rassistische Klischees über einen vermeintlichen Fahrraddieb austauschen, der am Ende erschossen wird. Die Beamten beklagen das schließlich als Fehler, nachdem sie den Toten wegen seiner zu Schlappen getragenen weißen Sportsocken als Deutschen identifiziert haben. Das Video sei „ein Schlag ins Gesicht aller Polizisten in Deutschland“, twitterte Schulze. „Nicht nur deshalb ist es richtig, dass die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht kommen wird.“ Verantwortlich für den Clip ist funk, das Online-Jugendprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deren Verantwortlicher Aurel Merz hatte bei Twitter beteuert, es gehe bei dem Video nicht darum, die gesamte Polizei unter Generalverdacht zu stellen, doch müsse man „den Finger in die Wunde legen“.

via mz web: Nach Satire über Polizei-Rassismus Sachsen-Anhalts CDU droht Öffentlich-Rechtlichen

https://twitter.com/ENGERT/status/1295469763305574407

#Getreten und ins Gesicht #geschlagen? #Polizist wegen #Gewalttaten vor #Gericht – #polizeigewalt

Zwei Beamtinnen belasteten einen Kollegen. Er soll in drei Fällen Festgenommene geschlagen und getreten haben. Der 28-Jährige weist die Vorwürfe zurück. Drei Anzeigen in nur zwei Wochen waren gegen einen Polizeimeister einer Einsatzhundertschaft eingegangen. Er soll Festgenommene jeweils beim Transport zur Gefangenensammelstelle im Polizeifahrzeug völlig grundlos geschlagen und auch getreten haben. Es waren zwei Kolleginnen, die den inzwischen 28-Jährigen im Ermittlungsverfahren belasteten. Im Prozess um Körperverletzung im Amt stellte er alles als Intrige gegen ihn dar und wies die Vorwürfe zurück. Wenn es zu Gewalt kam, habe er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Es geht um mutmaßliche Übergriffe im November und Dezember 2018. Im ersten Fall soll der Beamte laut Anlage einen abgeführten und gefesselten Mann getreten haben. Der Festgenommene habe im Gruppenwagen auf dem Bauch gelegen, als Sven B. (Name geändert) zugetreten habe. Weil er Einsatzschuhe getragen habe, liege eine gefährliche Körperverletzung vor. Im zweiten Fall soll B. einen Betrunkenen, der eine ältere Dame geschlagen hatte, eine Abreibung verpasst haben. Den Mann, der im Gruppenwagen kniete und dessen Hände auf dem Rücken gefesselt waren, habe er mit der Faust zweimal in das Gesicht geschlagen, heißt es in der Anklage. Was ihm denn einfalle, eine alte Frau zu schlagen, soll B. dabei gerufen haben. Zuletzt geht es um einen Demonstranten. Den gerade abgeführten jungen Mann soll B. im Gruppenwagen zweimal mit der Faust in das Gesicht geschlagen, ihm das Knie in den Rücken gerammt und schließlich mit der Faust Richtung Rippen ausgeholt haben. Der Angeklagte wirft den Zeuginnen „mangelndes Fachwissen“ vor
Sven B. ist ein Hüne von 1,90 Metern und durchtrainiert. Polizeimeister sei er – wie auch die beiden Kolleginnen, die als Belastungszeuginnen gelten. „Es gab mit ihnen gewisse Diskrepanzen“, sagte der 28-Jährige am Dienstag zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ob er die Frauen nicht mag? B. meinte, es habe einige Probleme gegeben. „Das Fachwissen war bei ihnen mangelhaft.“ Das habe er ihnen auch mehrfach offen gesagt. Bei der angeblich ersten Tat sei „überhaupt nichts passiert“, wies B. die Vorwürfe zurück. Er habe die Kollegin auch wegen falscher Verdächtigung angezeigt. Der nächste Vorwurf beziehe sich auf einen Mann, den er im Gruppenwagen „nur mit dem Handballen etwas kräftiger weggestoßen“ habe.

via tagesspiegel: Getreten und ins Gesicht geschlagen? Polizist wegen Gewalttaten vor Gericht

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Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://openclipart.org/media/people/liftarn”>liftarn</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://openclipart.org/media/files/liftarn/1015″>Open Clip Art Library image’s page</a>, CC0, Link

#Polizeigewalt:”Hals und Wirbel sind tabu”

Auch in Deutschland zeigen Videos, wie Polizisten bei Einsätzen rüde zupacken. Das löst Verunsicherung aus: Wie viel “unmittelbarer Zwang” ist den Beamten erlaubt? Und wo sind die Grenzen? Wenige Wochen nachdem im US-Bundesstaat Minnesota ein 46 Jahre alter Mann namens George Floyd jämmerlich zum Ersticken gebracht worden war durch einen Polizisten, der sich acht Minuten und 46 Sekunden lang auf seinen Hals kniete, machen in Deutschland Handyvideos die Runde, die manche gespenstisch an diese Szene erinnern. In Düsseldorf kniete ein Polizist mindestens 30 Sekunden lang auf dem Nacken eines Mannes, der auf dem Boden lag. In Hamburg umringten acht Beamtinnen und Beamte einen Jugendlichen und brachten ihn mit Schlägen zu Boden. In Frankfurt am Main, so ist ebenfalls auf einem Handyvideo zu sehen, das in sozialen Netzwerken veröffentlicht worden ist, fixierten Beamte einen 29-Jährigen am Boden. Einer trat dann aus dem Knie heraus dem Mann mit voller Wucht in den Rücken. (…) Ein Handyvideo zeigt immer nur einen Ausschnitt der Wahrheit. “Um den Vorgang zu bewerten, müsste man eigentlich auch wissen: Was ist vorher geschehen? Hat der Adressat der Maßnahme geschrien, hat er gebissen?”, sagt der Polizeirechtler Thiel. Sein Kollege Tobias Singelnstein, der an der Ruhr-Universität Bochum lehrt und mit kritischer Forschung zur Polizei bekannt geworden ist, pflichtet bei: Die Gesamtsituation könne sich für die Beamten oft anders darstellen, als ein isolierter Ausschnitt es hinterher suggeriert. Aber beide sind sich einig: Es gibt Grenzen, es gibt absolute Verbote. Nach einer Reihe von Todesfällen in den USA ist etwa auch die sogenannte Bauchlagenfesselung hierzulande durch ministerielle Anordnungen untersagt. Gemeint ist: dass sich ein Beamter auf den Rücken eines Gefesselten kniet. “Das Problem ist, dass dabei die Lunge gestaucht wird”, sagt Thiel. In solchen Fällen komme es immer darauf an, ob eine Bewegung nur ganz kurz ausgeführt werde, “um schnell Handschellen anzulegen” – oder lange und absichtsvoll. Das Video aus Düsseldorf, in dem der Polizist auf dem Nacken eines am Boden Liegenden kniet, legt Letzteres nahe. Ist Nachtreten gegen einen am Boden Liegenden jemals zulässig? Das 4.35 Minuten lange Video aus dem Frankfurter Kneipenviertel Sachsenhausen, das zeigt, wie ein Beamter einen bereits Liegenden in den Rücken tritt, dürfte als strafrechtliches Beweismittel gegen den Beamten infrage kommen, meinen die beiden Juristen Thiel und Singelnstein. “Auch die Polizei darf Gewalt nur ausnahmsweise anwenden – nur dann, wenn sie eine Maßnahme auf andere Weise nicht durchsetzen kann”, sagt Singelnstein. Hier sei die Festnahme offenbar schon abgeschlossen gewesen. “Dieses Nachtreten ist etwas, das öfter vorkommt, was menschlich vielleicht auch nachvollziehbar ist, wenn man ein dynamisches und emotional stark aufgeladenes Geschehen vor sich hat. Aber das darf trotzdem nicht passieren.” Als Körperverletzung im Amt sei dies strafbar.

via sz: Polizeigewalt:”Hals und Wirbel sind tabu”

https://twitter.com/AnonNewsDE/status/1295680221887311872

Polizeigewalt bei Demo in Ingelheim: Blut und Panik im Tunnel

Bei einer Demo in Ingelheim scheint die Polizei Hunderte Menschen in Lebensgefahr gebracht zu haben. ZeugInnen berichten von massiver Gewalt. Als Amelie F. spontan entschied, mit Freundinnen zu einer Kundgebung gegen Rechtsextreme zu fahren, ahnte sie nicht, dass sie später sagen würde: „Ich habe um mein Leben gefürchtet.“ Die 27-Jährige promoviert in Soziologie und hatte bereits beruflich mit der Polizei Mainz zusammengearbeitet, mit positiven Erfahrungen. Jetzt sei ihr Bild ein anderes. Am Samstag, den 15. August, hielt die Partei Die Rechte, bekannt unter anderem für Holocaustleugnung, in Ingelheim bei Mainz eine Kundgebung ab. Es kamen etwa 20 Menschen. Nun häufen sich Berichte über Polizeigewalt bei angemeldeten Gegenkundgebungen. Die Polizei Mainz hat Aufklärung angekündigt und eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Polizeivizepräsidenten eingerichtet. Antworten würden einige Zeit in Anspruch nehmen, so ein Sprecher auf Anfrage der taz. (…) Direkt nach Ankunft am Bahnhof Ingelheim wurden etwa 100 Bürger:innen von der Polizei in einen engen Tunnel getrieben. Videos zeigen den Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray an beiden Ausgängen. Menschen schreien nach Luft. Auch Polizist:innen sind auf Videos im Tunnel zu erkennen. Sie schreien und schlagen mit ihren Schlagstöcken gegen die niedrige Decke. Sämtliche Zeu­g:innen sagen, sie wüssten nicht, warum die Polizei sie in den Tunnel drückte. Es sei nichts vorgefallen. „Es wurde nur skandiert, ‚Antifascisti‘ oder so was“, sagt Amelie F. „Es war klar, wir zeigen: Wir sind hier gegen die Nazis. Aber dann gab es Gedränge. Von hinten und von vorn.“ Zeug:innen berichten von Panikattacken, Platzwunden und Zusammenbrüchen im Tunnel. Artemis C. sagt: „Die Polizei hat von beiden Seiten gedrückt, sodass Leute Atemnot bekamen.“ Andere Zeug:innen schildern dasselbe. „Ich bin an Polizei gedrückt worden, die im Tunnel stand“, sagt Spike M. „Die waren auch vollkommen außer sich – ich hab auch keine Luft bekommen. Alle Leute, mit denen ich geredet habe – es war der absolute Horror.“
Irgendwann habe die Polizei einen Ausgang geöffnet: den, der wegführte von der Stadt. Die Bür­ger:innen im Tunnel seien von der Polizei dann zu einer Gegenkundgebung getrieben worden: Einer laufenden Kundgebung, die für 75 Menschen geplant war. „Als wir ankamen, war mit etwa 50 Fahrzeugen und Gittern ein Zaun um die Kundgebung gebaut und dann wurden wir reingedrängt“, sagt Amelie F. „Man kam nicht raus, es war wie eine Mauer. Alle wurden reingepfercht, ohne Grund.“ Zeug:innen sagen, die Polizei habe die Menschen in Gewahrsam trotz Hitze nicht mit Wasser versorgt. Frauen hätten in Begleitung männlicher Polizisten ohne Sichtschutz urinieren müssen. „Als Vertrauensmann der Daimler AG ist mir da, also, ich hab mich wirklich beherrschen müssen“, sagt Richard G. „Ich bin für die IG Metall angereist, um die Respekt-Aktion aus Frankfurt zu unterstützen. Aber die waren wirklich eskalierend, die Polizisten.“

via taz: Polizeigewalt bei Demo in Ingelheim: Blut und Panik im Tunnel

siehe auch: „Blut und Panik im Tunnel“: Interviews. Bei einer Demo in Ingelheim scheint die Polizei Hunderte Menschen in Lebensgefahr gebracht zu haben. Zeug:innen berichten von massiver Gewalt. Dies ist der Text, den ich für die taz über die Ereignisse am 15.08.20 geschrieben habe. Hier findet ihr wie angekündigt: Einige der Interviews, die ich am 17.08.20 mit Betroffenen geführt habe. Sie erscheinen mit ihrem Einverständnis. Wichtig: Es handelt sich hier um subjektive Schilderungen. Das bedeutet nicht, dass nicht stimmt, was ihr lest. Aber Menschen, vor allem Menschen in Panik, können sich irren. Oder auch nicht – aber es ist wichtig, das im Hinterkopf zu behalten. Die Namen der Betroffenen sind auf ihren Wunsch geändert. Ich selbst achte vor allem auf Folgendes: Wo stimmen die Schilderungen überein? Widersprechen Sie sich? Falls ja, bei was? Gibt es offene Fragen?

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Von Pixabay – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”https://pixabay.com/pt/brutalidade-demonstra%C3%A7%C3%A3o-homem-152819/”>https://pixabay.com/pt/brutalidade-demonstra%C3%A7%C3%A3o-homem-152819/</a> <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://web.archive.org/web/20190118221224/https%3A//pixabay.com/pt/brutalidade-demonstra%25C3%25A7%25C3%25A3o-homem-152819/”>Archivkopie</a>, CC0, Link

„Der Täter wird als Südländer beschrieben“ – wie die Polizei rassistische Stereotype reproduziert

Fast täglich taucht der Begriff „südländisches Aussehen“ in Polizeiberichten auf. Forscherin Clara Ervedosa hat untersucht, wie eine staatliche Institution damit das Bild vermeintlich krimineller Fremder zementiert. Es ist eine typische Polizeimeldung aus einer deutschen Stadt: „(…) Die Beschreibung des mutmaßlichen Täters folgt: „165 bis 170 cm groß, schlanke Figur, weißes T-Shirt mit roter Aufschrift, knielange Jeanshose, kurze, dunkle Haare. […] Er wird als Südländer beschrieben.“ Anruf bei der Polizeistelle: „Was genau muss ich mir unter einem ‚Südländer‘ vorstellen?“ Antwort des Sprechers: „Offensichtlich handelt es sich nicht um einen Schweden, Finnen oder Dänen.“ Der Begriff sei verwendet worden, weil die Geschädigte den mutmaßlichen Täter so beschrieben habe. Wenn man zehn Leute befragen würde, was sie unter „südländisch“ verstünden, bekäme man zehn unterschiedliche Antworten, so der Sprecher. „Aber unterm Strich kommt man schon etwa beim Gleichen raus.“ Die Bevölkerung verbinde damit laut Sprecher: dunklere Haut und Augen und schwarze Haare. Der Begriff „Südländer*in“ oder auch „südländisches Aussehen“ ist in vielen Polizeimeldungen Standard. (…) Das ist ein Problem, sagt Clara Ervedosa. Die Germanistin von der Universität Coimbra in Portugal forscht zu Migration, Rassismus und Sprache. Im Juni hat sie einen wissenschaftlichen Artikel mit dem Titel The Perpetrator is a „Southerner“: „Südländer“ as Racial Profiling in German Police Reports veröffentlicht. Für ihren Artikel hat Ervedosa zwei Datenbanken genutzt, die analysieren, welche Worte digital wo und wie häufig verwendet werden. „Den Begriff ‚Südländer*in‘ nutzen vor allem Polizei und die Medien“, sagt sie. In ihrem Artikel argumentiert Ervedosa, dass die Polizei so rassistische Stereotype reproduziert. „Was genau soll eine ‚Südländerin‘ sein?“, fragt sie im Gespräch mit ze.tt. Es sei eben kein geographischer Begriff, weil mit „Südländerinnen“ nicht Menschen aus Australien oder der Schweiz gemeint sind – Länder, die von Deutschland aus gesehen auch im Süden liegen. „Es ist ein versteckter Begriff für einen bestimmten Phänotyp“, sagt die Germanistin. Im Kern meint „Südländerin“ Mensch mit dunklerer Hautfarbe. Es impliziert aber noch mehr. „‚Südländer*innen‘ werden auch bestimmte Persönlichkeitsmerkmale zugeschrieben. Sie gelten als emotional, temperamentvoll, irrational und als Menschen, die schnell zur Waffe greifen.“ Durch die Verwendung des Begriffs zementiere die Polizei ein Bild, das so auch in Teilen der Bevölkerung vorherrsche. Nämlich dass Menschen, die so aussehen, besonders kriminell sind. Dabei besteht dieser vereinfachende Zusammenhang gar nicht. Der Begriff ist aus ihrer Sicht aber noch aus einem weiteren Grund problematisch. „Menschen mit diesem Erscheinungsbild werden nicht als Deutsche angesehen.“ In Polizeimeldungen finde sich nie die Beschreibung „keltischer Typ“. Dass die Polizei mutmaßliche Täterinnen äußerlich beschreibt, um sie leichter zu finden, sei nicht das Problem, sagt sie. Aber warum die ausgrenzende und abwertende Pauschalisierung „Südländerin“ benutzen?

via ze.tt: „Der Täter wird als Südländer beschrieben“ – wie die Polizei rassistische Stereotype reproduziert

Polizist aus Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus – Stefan K. soll Geflüchteten verprügelt haben – aus rassistischem Motiv – #terror

Ein Beamter ermittelte gegen Neonazis in Neukölln. Nun steht er selbst vor Gericht. Hat er etwas mit den rechtsextremen Anschlägen zu tun? Eine Spurensuche. Am Ende geht es um die Frage, was der Beamte Stefan K. mit der rechtsextremistischen Anschlagsserie in Neukölln selbst zu tun hat. Es wäre für die Berliner Polizei und die Opfer der schlimmste anzunehmende Fall. Ein Gau ist es für Innensenator Andreas Geisel (SPD) schon jetzt, wie er dem Tagesspiegel sagte. Noch gibt es keine Hinweise darauf, dass K. mit Neonazis kooperiert hat, zumal alle Verfahren zu den Neukölln-Anschlägen von der Soko „Fokus“ seit mehr als einem Jahr überprüft werden. K. war in der Neuköllner Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex) tätig. Seit Januar muss er sich vor Gericht wegen einer mutmaßlich rassistischen Gewalttat verantworten. Erstmals hatte die „taz“ über die Anklage im Januar berichtet. Nun machte das Antifa-Portal „Recherche 030“ publik, dass K. bis 2016 Beamter in der EG Rex war, die im selben Jahr aufgelöst wurde

via tagesspiegel: Polizist aus Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus Stefan K. soll Geflüchteten verprügelt haben – aus rassistischem Motiv

#Met Police officer accused of being member of neo-Nazi #terrorist group and child sex offences appears in court

Benjamin Hannam has been banned from leaving the UK ahead of a trial. A police officer accused of being a member of a neo-Nazi terrorist group has appeared in court. Benjamin Hannam, 22, is also accused of possessing illegal images of children and lying to the Metropolitan Police on his application and vetting forms. The force said he was still in his probation period when he was arrested and was currently suspended from duty. Mr Hannam, of Enfield in north London, is charged with belonging to National Action between December 2016 – when the group was banned by the government – and January 2018. (…) The junior officer is further accused of possessing an indecent image of a child and a prohibited image of a child.

via independent: Met Police officer accused of being member of neo-Nazi terrorist group and child sex offences appears in court

siehe auch: ‘Neo-Nazi’ Met Police officer, 22, appears in court for being ‘member of far-right terror group National Action and possessing child porn’. Benjamin Hannam, 22, was in the Old Bailey this morning over charges. He is accused of five offences, including membership of National Action. The extremist group was outlawed under terrorism legislation in 2016. Hannah is also accused of possessing indecent image of a child and fraud (…) Charges in full against the officer:

  • Between 17 December 2016 and 1 January 2018 he belonged or professed to belong to a proscribed organisation, namely National Action, contrary to section 11 of the Terrorism Act 2000.
  • On or before 19 July 2017 he dishonestly made a false representation, in that he falsely represented in his application to join the Metropolitan Police that he had not been a member of an organisation similar to the BNP, namely National Action, intending to make gain for himself, contrary to section 1 and 2 of the Fraud Act 2006.
  • On or before 24 October 2017 he dishonestly made a false representation, in that he falsely represented in his vetting form to join the Metropolitan Police that he had not been a member of an organisation similar to the BNP, namely National Action, intending to make gain for himself, contrary to section 1 and 2 of the Fraud Act 2006.
  • On 22 July 2018 he was in possession of an indecent photograph of a child, contrary to section 160 of the Criminal Justice Act 1988.
  • On 27 November 2016 he was in possession of a prohibited image of a child, contrary to section 62 of the Coroners and Justice Act 2009.