#Fluggastdaten: #Verwaltungsgericht untersagt #BKA Himmels-#Rasterfahndung

Die anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Flugpassagierdaten durch das BKA ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die vom Bundeskriminalamt (BKA) bislang praktizierte anlasslose und massenhafte Fluggastüberwachung ist mit dem EU-Recht und den darin verbrieften Grundrechten nicht vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteilen vom 6. Dezember 2022 in zwei Verfahren festgestellt, wie es kurz vor Weihnachten mitteilte. In beiden Fällen ging es um die Verarbeitung sogenannter Passenger Name Records (PNR) nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), mit dem der Bundestag 2017 eine einschlägige EU-Richtlinie umzusetzen versuchte. Die Klagen in Wiesbaden hatten Malte Spitz, Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), und der frühere EU-Beamte Emilio De Capitani 2019 eingereicht. Sie flogen jeweils auf innereuropäischen Strecken beziehungsweise von der EU aus in Drittstaaten und von dort zurück. In diesem Zusammenhang glich das BKA ihre Daten mit polizeilichen Datenbanken ab. Zu einem Treffer führte dies nicht. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts gab den Klagen nun statt. Bei dem innereuropäischen Flug fehle es an einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage des BKA, erklärten die Richter. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften die Daten von Passagieren von Flügen innerhalb der EU nur verarbeitet werden, sofern es Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten gebe. Eine solche Lage habe das BKA nicht nachweisen können. Die “Totalüberwachung sämtlicher Flüge”, wie sie das FlugDaG vorsehe, sei daher unzulässig. Auch bei dem Flug in einen Drittstaat liegt dem Gericht zufolge keine Rechtsbasis für die Datenverarbeitung durch das BKA vor. Die Bekämpfung gewöhnlicher Kriminalität rechtfertige es nach der EuGH-Rechtsprechung nicht, die Informationen sämtlicher Flugpassagiere ohne konkreten Anhaltspunkt mit Ausschreibungs- und Fahndungsdatenbanken abzugleichen.

via heise: Fluggastdaten: Verwaltungsgericht untersagt BKA Himmels-Rasterfahndung

A whole lot of flare up there (8158167362).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/78023771@N00″>Angelo DeSantis</a> from Berkeley, US – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/angeloangelo/8158167362/”>a whole lot of flare up there</a>, CC BY 2.0, Link

#Fluggastdaten: #Verwaltungsgericht untersagt #BKA Himmels-#Rasterfahndung

Die anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Flugpassagierdaten durch das BKA ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die vom Bundeskriminalamt (BKA) bislang praktizierte anlasslose und massenhafte Fluggastüberwachung ist mit dem EU-Recht und den darin verbrieften Grundrechten nicht vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteilen vom 6. Dezember 2022 in zwei Verfahren festgestellt, wie es kurz vor Weihnachten mitteilte. In beiden Fällen ging es um die Verarbeitung sogenannter Passenger Name Records (PNR) nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), mit dem der Bundestag 2017 eine einschlägige EU-Richtlinie umzusetzen versuchte. Die Klagen in Wiesbaden hatten Malte Spitz, Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), und der frühere EU-Beamte Emilio De Capitani 2019 eingereicht. Sie flogen jeweils auf innereuropäischen Strecken beziehungsweise von der EU aus in Drittstaaten und von dort zurück. In diesem Zusammenhang glich das BKA ihre Daten mit polizeilichen Datenbanken ab. Zu einem Treffer führte dies nicht. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts gab den Klagen nun statt. Bei dem innereuropäischen Flug fehle es an einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage des BKA, erklärten die Richter. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften die Daten von Passagieren von Flügen innerhalb der EU nur verarbeitet werden, sofern es Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten gebe. Eine solche Lage habe das BKA nicht nachweisen können. Die “Totalüberwachung sämtlicher Flüge”, wie sie das FlugDaG vorsehe, sei daher unzulässig. Auch bei dem Flug in einen Drittstaat liegt dem Gericht zufolge keine Rechtsbasis für die Datenverarbeitung durch das BKA vor. Die Bekämpfung gewöhnlicher Kriminalität rechtfertige es nach der EuGH-Rechtsprechung nicht, die Informationen sämtlicher Flugpassagiere ohne konkreten Anhaltspunkt mit Ausschreibungs- und Fahndungsdatenbanken abzugleichen.

via heise: Fluggastdaten: Verwaltungsgericht untersagt BKA Himmels-Rasterfahndung

A whole lot of flare up there (8158167362).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/78023771@N00″>Angelo DeSantis</a> from Berkeley, US – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/angeloangelo/8158167362/”>a whole lot of flare up there</a>, CC BY 2.0, Link

Autopilot auf A70 überlistet? Tesla-Fahrer schläft bei 110 km/h am Steuer – #LockHimUp

Autopiloten dürfen auf Deutschlands Straßen zwar die Kontrolle übernehmen – aber nur, wenn dabei ein Fahrer aufmerksam bleibt. Auf der A70 in Bayern zieht die Polizei nun einen 45-Jährigem aus dem Verkehr, der hinter dem Steuer schläft. Bei Tempo 110 und trotz anhaltendem Hupen. Ein 45-jähriger Mann hat sich in Bayern einen unpassenden Ort für ein Mittagsschläfchen ausgesucht: den Fahrersitz seines Autos während einer Fahrt über die Autobahn A70 bei Bamberg. Zwar hatte der Mann während des Nickerchens den Autopiloten seines Tesla-Wagens aktiviert, wie die Polizei mitteilte. Dies bewahrte ihn aber nicht davor, dass die Polizei eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen ihn erstattete. Das Fahrzeug habe sich bei konstant 110 Kilometern pro Stunde und exakt gleichbleibendem Abstand zum vorausfahrenden Streifenwagen auf der Autobahn in Richtung Bayreuth bewegt, so die offizielle Mitteilung. Die Polizeistreife habe 15 Minuten lang erfolglos versucht, den 45-Jährigen mit Hupen und Anhaltesignalen zu wecken. “Die Beamten stellten hierbei fest, dass der Tesla-Fahrer mit geschlossenen Augen im Sitz lehnte und sich seine Hände nicht am Lenkrad befanden”, erklärte die Polizei. “Dies erhärtete den Verdacht, dass er dem Autopiloten das Steuer überlassen hatte und eingeschlafen war.” Bis zur Gerichtsentscheidung in der Angelegenheit müsse der Mann auf seinen Führerschein verzichten. Im Fußraum fanden die Beamten den Angaben zufolge ein sogenanntes Lenkradgewicht. Diese Vorrichtung wird an das Lenkrad angebracht, um eine Sicherheitsfunktion des Fahrzeugs auszutricksen, indem vorgetäuscht wird, dass sich die Hand am Steuer befindet.

via ntv: Autopilot auf A70 überlistet? Tesla-Fahrer schläft bei 110 km/h am Steuer

Autopilot auf A70 überlistet? Tesla-Fahrer schläft bei 110 km/h am Steuer – #LockHimUp

Autopiloten dürfen auf Deutschlands Straßen zwar die Kontrolle übernehmen – aber nur, wenn dabei ein Fahrer aufmerksam bleibt. Auf der A70 in Bayern zieht die Polizei nun einen 45-Jährigem aus dem Verkehr, der hinter dem Steuer schläft. Bei Tempo 110 und trotz anhaltendem Hupen. Ein 45-jähriger Mann hat sich in Bayern einen unpassenden Ort für ein Mittagsschläfchen ausgesucht: den Fahrersitz seines Autos während einer Fahrt über die Autobahn A70 bei Bamberg. Zwar hatte der Mann während des Nickerchens den Autopiloten seines Tesla-Wagens aktiviert, wie die Polizei mitteilte. Dies bewahrte ihn aber nicht davor, dass die Polizei eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen ihn erstattete. Das Fahrzeug habe sich bei konstant 110 Kilometern pro Stunde und exakt gleichbleibendem Abstand zum vorausfahrenden Streifenwagen auf der Autobahn in Richtung Bayreuth bewegt, so die offizielle Mitteilung. Die Polizeistreife habe 15 Minuten lang erfolglos versucht, den 45-Jährigen mit Hupen und Anhaltesignalen zu wecken. “Die Beamten stellten hierbei fest, dass der Tesla-Fahrer mit geschlossenen Augen im Sitz lehnte und sich seine Hände nicht am Lenkrad befanden”, erklärte die Polizei. “Dies erhärtete den Verdacht, dass er dem Autopiloten das Steuer überlassen hatte und eingeschlafen war.” Bis zur Gerichtsentscheidung in der Angelegenheit müsse der Mann auf seinen Führerschein verzichten. Im Fußraum fanden die Beamten den Angaben zufolge ein sogenanntes Lenkradgewicht. Diese Vorrichtung wird an das Lenkrad angebracht, um eine Sicherheitsfunktion des Fahrzeugs auszutricksen, indem vorgetäuscht wird, dass sich die Hand am Steuer befindet.

via ntv: Autopilot auf A70 überlistet? Tesla-Fahrer schläft bei 110 km/h am Steuer

#Polizist schlug ihr mit #Faust ins #Gesicht: #Berliner #Videojournalistin scheitert mit #Klage auf #Schmerzensgeld – #polizeiproblem #polizeigewalt

Ein Beamter verletzte die Videojournalistin Lea Remmert am 1. Mai 2020 am Rande der Demos in Kreuzberg. Das Landgericht wies nun ihre Klage auf Schmerzensgeld ab. Ein Polizist habe ihr mit der Faust mitten ins Gesicht geschlagen und dabei unter anderem mehrere Zähne beschädigt. So schildert die Videojournalistin Lea Remmert die Situation am 1. Mai 2020 am Rande der Mai-Demonstration in Kreuzberg. Nun ist sie vor dem Berliner Landgericht mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Übernahme der Behandlungskosten gescheitert. Dabei wird zumindest der Schlag von keiner Seite angezweifelt. Das Gericht erkennt in dem Vorfall allerdings keinen Vorsatz oder eine fahrlässige Handlung des Beamten  – und gibt Remmert auch eine gewisse Mitschuld. Der Vorwurf: Sie habe sich „um spektakulärer Aufnahmen willen“ freiwillig selbst in Gefahr gebracht. Damals war Remmert im Auftrag der Nachrichtenagentur „Nonstopnews“ unterwegs, um die Mai-Demonstrationen zu filmen. Gegen 23 Uhr, Remmert befand sich gerade mit ihren Kollegen an der Oranienstraße, filmte das Team eine Festnahme. Remmert war, mit Tongerät und Kopfhörern ausgestattet, als Journalistin zu erkennen. Plötzlich sei die Situation unübersichtlich geworden: Ein Polizist sei direkt auf sie zu gekommen und habe ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen, schilderte Remmert dem Tagesspiegel. So berichteten es auch Zeugen der Polizei. Das geht aus der Akte zu dem mittlerweile eingestellten Verfahren wegen Körperverletzung im Amt hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. In einem Video von dem Abend sieht man eine Rangelei und Remmert nach dem Schlag am Boden liegen. Ihre Kollegen rufen im Hintergrund „Presse! Presse!“. Den Vorfall hat die Polizei auch selbst auf Videos aus mehreren Perspektiven dokumentiert. Aufgrund der Entfernung, der Dunkelheit und des Einsatzhelmes ist der betroffene Beamte auf den Aufnahmen allerdings nicht eindeutig zu erkennen. So konnte auch die Polizei nach der Befragung diverser Zeug:innen, Polizeibeamter und einer Videoauswertung des Bundeskriminalamtes laut Akte keinen Tatverdächtigen identifizieren.

via tagesspiegel: Polizist schlug ihr mit Faust ins Gesicht: Berliner Videojournalistin scheitert mit Klage auf Schmerzensgeld

#Polizist schlug ihr mit #Faust ins #Gesicht: #Berliner #Videojournalistin scheitert mit #Klage auf #Schmerzensgeld – #polizeiproblem #polizeigewalt

Ein Beamter verletzte die Videojournalistin Lea Remmert am 1. Mai 2020 am Rande der Demos in Kreuzberg. Das Landgericht wies nun ihre Klage auf Schmerzensgeld ab. Ein Polizist habe ihr mit der Faust mitten ins Gesicht geschlagen und dabei unter anderem mehrere Zähne beschädigt. So schildert die Videojournalistin Lea Remmert die Situation am 1. Mai 2020 am Rande der Mai-Demonstration in Kreuzberg. Nun ist sie vor dem Berliner Landgericht mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Übernahme der Behandlungskosten gescheitert. Dabei wird zumindest der Schlag von keiner Seite angezweifelt. Das Gericht erkennt in dem Vorfall allerdings keinen Vorsatz oder eine fahrlässige Handlung des Beamten  – und gibt Remmert auch eine gewisse Mitschuld. Der Vorwurf: Sie habe sich „um spektakulärer Aufnahmen willen“ freiwillig selbst in Gefahr gebracht. Damals war Remmert im Auftrag der Nachrichtenagentur „Nonstopnews“ unterwegs, um die Mai-Demonstrationen zu filmen. Gegen 23 Uhr, Remmert befand sich gerade mit ihren Kollegen an der Oranienstraße, filmte das Team eine Festnahme. Remmert war, mit Tongerät und Kopfhörern ausgestattet, als Journalistin zu erkennen. Plötzlich sei die Situation unübersichtlich geworden: Ein Polizist sei direkt auf sie zu gekommen und habe ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen, schilderte Remmert dem Tagesspiegel. So berichteten es auch Zeugen der Polizei. Das geht aus der Akte zu dem mittlerweile eingestellten Verfahren wegen Körperverletzung im Amt hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. In einem Video von dem Abend sieht man eine Rangelei und Remmert nach dem Schlag am Boden liegen. Ihre Kollegen rufen im Hintergrund „Presse! Presse!“. Den Vorfall hat die Polizei auch selbst auf Videos aus mehreren Perspektiven dokumentiert. Aufgrund der Entfernung, der Dunkelheit und des Einsatzhelmes ist der betroffene Beamte auf den Aufnahmen allerdings nicht eindeutig zu erkennen. So konnte auch die Polizei nach der Befragung diverser Zeug:innen, Polizeibeamter und einer Videoauswertung des Bundeskriminalamtes laut Akte keinen Tatverdächtigen identifizieren.

via tagesspiegel: Polizist schlug ihr mit Faust ins Gesicht: Berliner Videojournalistin scheitert mit Klage auf Schmerzensgeld

#Polizist verbreitet rechtsextreme #Posts – Duldsame Kol­le­gin­nen – #braunzone #polizeiproblem #blueline

Ein Hamburger Polizeibeamter veröffentlichte jahrelang rechtsextreme Posts auf Facebook. Viele Kol­le­gin­nen wussten davon – und schwiegen. Ein weiterer Einzelfall, getragen von vielen: Auf Facebook hat ein Hamburger Polizeibeamter Posts sogenannter alternativer Medien aus dem rechtsextremen Spektrum verbreitet. Über Jahre hat der als bürgernaher Beamter eingesetzte Polizist über das soziale Medium Hass und Hetze verbreitet. Die Facebook-Seite war Kol­le­g*in­nen aufgefallen. Doch anstatt die politischen Aktivitäten zu melden, setzten einzelne von ihnen zustimmende Kommentare ab. Erst ein anonymer Hinweis, ein mehrseitiger Brief an die Beschwerdestelle der Polizei, habe zu Maßnahmen geführt, sagt Deniz Celik. Der innenpolitische Sprecher der Bürgerschaftsfraktion der Linken brachte den Vorgang durch eine Kleine Anfrage in die Öffentlichkeit. Im Innenausschuss der Bürgerschaft wollte Celik am Dienstag wissen, was genau der Beamte postete. Doch eine Auskunft erhielt er nicht. Der Polizist, der im multikulturell geprägten Stadtteil Wilhelmsburg auch in Schulen als sogenannter Cop4U, also als Ansprechpartner für Schü­le­r:in­nen und Lehrpersonal, wirkte, wurde versetzt. Die Disziplinarabteilung der Polizei ermittelt. Der Staatsschutz war zwischenzeitlich ebenfalls mit der Sache befasst, hatte in den Facebook-Posts aber keine strafrechtliche Relevanz erkannt. Sieben weitere Profile von Beamten seien ebenfalls überprüft worden (…) Die Versetzung sei nicht bloß ein „falsches Signal“, sagt indes der Abgeordnete Celik. Er vermisst ein „klares und deutliches Zeichen gegen rechts“. Personen mit menschenfeindlichen Positionen müssten aus dem Polizeidienst entfernt werden, so der Bürgerschaftsabgeordnete. Und die Fraktion der Linken erwartet von der Behörde eine „umfassende Aufklärung über die Situation am PK 44“, dem Kommissariat in Wilhelmsburg, wo der Polizeibeamte Dienst tat. Den Vorfall hatte Celik im ersten Tätigkeitsbericht der Dienststelle „Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegeheiten“ der Polizei Hamburg ab Seite 70 entdeckt. Dort wird ausgeführt, dass der Polizeibeamte den Hinweisgebenden auffiel, weil er auf seinem privaten Profil über Jahre regelmäßig Beiträge mit rechten Posts als auch solche mit „dienstlichem Bezug“ veröffentlicht hatte. Auf dem öffentlichen Profil habe der Beamte zudem rechtsextreme Kommentare Dritter nicht gelöscht oder diesen wenigstens widersprochen. Über Facebook seien „eine Vielzahl“ von Kol­le­g*in­nen aus dem Polizeikommissariat 44 mit ihrem Kollegen verbunden gewesen, heiß es in Celiks Kleiner Anfrage. Sie hätten folglich zwangsläufig einen großen Teil der Posts zumindest wahrgenommen.

via taz: Polizist verbreitet rechtsextreme Posts :Duldsame Kol­le­gin­nen