Ein Beamter verletzte die Videojournalistin Lea Remmert am 1. Mai 2020 am Rande der Demos in Kreuzberg. Das Landgericht wies nun ihre Klage auf Schmerzensgeld ab. Ein Polizist habe ihr mit der Faust mitten ins Gesicht geschlagen und dabei unter anderem mehrere Zähne beschädigt. So schildert die Videojournalistin Lea Remmert die Situation am 1. Mai 2020 am Rande der Mai-Demonstration in Kreuzberg. Nun ist sie vor dem Berliner Landgericht mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Übernahme der Behandlungskosten gescheitert. Dabei wird zumindest der Schlag von keiner Seite angezweifelt. Das Gericht erkennt in dem Vorfall allerdings keinen Vorsatz oder eine fahrlässige Handlung des Beamten – und gibt Remmert auch eine gewisse Mitschuld. Der Vorwurf: Sie habe sich „um spektakulärer Aufnahmen willen“ freiwillig selbst in Gefahr gebracht. Damals war Remmert im Auftrag der Nachrichtenagentur „Nonstopnews“ unterwegs, um die Mai-Demonstrationen zu filmen. Gegen 23 Uhr, Remmert befand sich gerade mit ihren Kollegen an der Oranienstraße, filmte das Team eine Festnahme. Remmert war, mit Tongerät und Kopfhörern ausgestattet, als Journalistin zu erkennen. Plötzlich sei die Situation unübersichtlich geworden: Ein Polizist sei direkt auf sie zu gekommen und habe ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen, schilderte Remmert dem Tagesspiegel. So berichteten es auch Zeugen der Polizei. Das geht aus der Akte zu dem mittlerweile eingestellten Verfahren wegen Körperverletzung im Amt hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. In einem Video von dem Abend sieht man eine Rangelei und Remmert nach dem Schlag am Boden liegen. Ihre Kollegen rufen im Hintergrund „Presse! Presse!“. Den Vorfall hat die Polizei auch selbst auf Videos aus mehreren Perspektiven dokumentiert. Aufgrund der Entfernung, der Dunkelheit und des Einsatzhelmes ist der betroffene Beamte auf den Aufnahmen allerdings nicht eindeutig zu erkennen. So konnte auch die Polizei nach der Befragung diverser Zeug:innen, Polizeibeamter und einer Videoauswertung des Bundeskriminalamtes laut Akte keinen Tatverdächtigen identifizieren.
via tagesspiegel: Polizist schlug ihr mit Faust ins Gesicht: Berliner Videojournalistin scheitert mit Klage auf Schmerzensgeld