Einsatz ist #verfassungswidrig: #Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei #Polizei – #polizeiproblem #Überwachungsstaat

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein. Gemeint sind komplexe Computerprogramme, wie die Software “Gotham” des US-Herstellers Palantir. Doch deren Einsatz ist umstritten. So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Das Urteil, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bezieht, ist aber auch für andere Bundesländer gültig. Wo werden die Systeme derzeit eingesetzt? Ursprünglich als Pilotprojekt gestartet, wird die “Gotham” in Hessen bereits seit 2017 eingesetzt. Auch die Polizei in NRW nutzt das Programm. Für Schlagzeilen hatte das System dort zuletzt wegen gestiegener Kosten gesorgt

via zdf: Einsatz ist verfassungswidrig :Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

siehe dazu auch: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023. Urteil vom 16. Februar 2023. 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Sie ermächtigen die Polizei, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten. Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Sie ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück. § 25a Abs. 1 Alt. 1 HSOG gilt bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 mit einschränkender Maßgabe fort. § 49 Abs. 1 Alt. 1 HmbPolDVG ist nichtig.

Einsatz ist #verfassungswidrig: #Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei #Polizei – #polizeiproblem #Überwachungsstaat

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein. Gemeint sind komplexe Computerprogramme, wie die Software “Gotham” des US-Herstellers Palantir. Doch deren Einsatz ist umstritten. So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Das Urteil, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bezieht, ist aber auch für andere Bundesländer gültig. Wo werden die Systeme derzeit eingesetzt? Ursprünglich als Pilotprojekt gestartet, wird die “Gotham” in Hessen bereits seit 2017 eingesetzt. Auch die Polizei in NRW nutzt das Programm. Für Schlagzeilen hatte das System dort zuletzt wegen gestiegener Kosten gesorgt

via zdf: Einsatz ist verfassungswidrig :Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

siehe dazu auch: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023. Urteil vom 16. Februar 2023. 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Sie ermächtigen die Polizei, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten. Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Sie ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück. § 25a Abs. 1 Alt. 1 HSOG gilt bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 mit einschränkender Maßgabe fort. § 49 Abs. 1 Alt. 1 HmbPolDVG ist nichtig.

#SachsenAnhalt: 18 #Polizeibedienstete werden wegen #Chats mit rassistischen Inhalten entlassen – #polizeiproblem

Im Zug von Ermittlungen gegen einen früheren Polizeianwärter wurde der Chat bekannt. Gegen vier der 18 Polizeibediensteten wird nun auch strafrechtlich ermittelt. In Sachsen-Anhalt sollen 18 Polizeibedienstete entlassen werden, weil sie als Polizeischüler an einem Klassenchat mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen sein sollen. „Von den 18 Bedienstete haben nach derzeitigem Erkenntnisstand elf aktiv Nachrichten, Videos und Bilder mit entsprechenden Inhalten in die Chatgruppe eingestellt“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Mittwoch in Magdeburg. Der Chat habe von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden. Von über 5000 Einzelnachrichten seien mindestens 50 antisemitisch, rassistisch oder gewaltverherrlichend gewesen. (…) Gegen vier der 18 Polizeibediensteten wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verbreitung gewalt- und tierpornografischer Schriften eingeleitet

via tagesspiegel: Sachsen-Anhalt: 18 Polizeibedienstete werden wegen Chats mit rassistischen Inhalten entlassen

siehe auch: 18 POLIZISTEN ENTLASSEN : Innenministerin von Sachsen-Anhalt schockiert über Chat-Nachrichten. Ein Bild von Hitler oder eine zerstückelte Frauenleiche – in einem Chat unter Polizeischülern sollen Dutzende Posts mit strafbaren Inhalten gepostet worden sein. „Eine Schande“, sagt die Innenministerin. n Sachsen-Anhalt sollen 18 Polizeibedienstete entlassen werden, weil sie als Polizeischüler an einem Klassenchat mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen sein sollen. „Von den 18 Bediensteten haben nach derzeitigem Erkenntnisstand elf aktiv Nachrichten, Videos und Bilder mit entsprechenden Inhalten in die Chatgruppe eingestellt“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Mittwoch in Magdeburg. (…) „Die Inhalte dieses Klassenchats haben nicht nur mich erschüttert“, sagte Zieschang. „Dieser Klassenchat ist eine Schande für die Landespolizei.“ Der Fall sei in der Geschichte der Landespolizei einmalig. Im Zuge von Ermittlungen der Polizeiinspektion Halle gegen einen ehemaligen Anwärter des Ausbildungsjahrgangs 2017 der Fachhochschule in einer anderen Sache sei der Chat bekannt geworden, sagte die Ministerin. Strafrechtliche Ermittlungen gegen vier Verdächtige Gegen vier der 18 Polizeibediensteten wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verbreitung gewalt- und tierpornografischer Schriften eingeleitet. Die Beteiligten stammten aus den Geburtsjahrgängen 1984 bis 2001, sagte Zieschang. Es seien pornografische Inhalte gepostet worden, als manche noch minderjährig gewesen seien. Einige der Beteiligten hätten sehr gute Abschlüsse. Eine sehr schnelle Erklärung würde der Dimension nicht gerecht, sagte die Innenministerin. Sie nannte zwei Beispiele aus dem Klassenchat: Im Oktober 2017 etwa sei ein Bild von Adolf Hitler gepostet worden mit einer antijüdischen Aufschrift. Im Februar 2020 sei ein Foto veröffentlicht worden, das eine augenscheinlich zerstückelte Frauenleiche darstelle. Unklar ist, inwieweit es Widerstand gegen solche Posts gegeben hat

Polizei Mecklenburg-Vorpommern 7673.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:H-stt” title=”User:H-stt”>Henning Schlottmann (User:H-stt)</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

RECHTSEXTREMISMUS-VERDACHT – Durchsuchungen bei fünf Polizisten – #polizeiproblem #nordkreuz #terror

Aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue hat es am Dienstagmorgen Durchsuchungen bei fünf Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Ziel sei es gewesen, Beweismittel wie Datenträger sicherzustellen, teilte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Rostock am Mittwoch mit. Die weiteren Maßnahmen ergeben sich demnach aus der Auswertung. Zuvor hatten die „Schweriner Volkszeitung“ berichtet. Die Durchsuchungen betrafen den Angaben zufolge drei Beamte aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Rostock und zwei der Wasserschutzpolizei. Es seien Disziplinarverfahren eröffnet, wobei durch die jeweilige Behördenleitung gegen drei der Beschuldigten bereits ein „Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte“ ausgesprochen worden sei. Auf die fünf Polizisten aufmerksam geworden sind die Ermittler demnach im Zuge der Ermittlungen rund um das rechtsextreme Prepper-Netzwerk „Nordkreuz“.

via bild: RECHTSEXTREMISMUS-VERDACHT Durchsuchungen bei fünf Polizisten

siehe auch: Durchsuchungen bei fünf Polizisten in MV. Ermittler haben Wohnungen und Diensträume von fünf Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns durchsucht. Es geht um mutmaßliche Verbindungen zum rechtsextremen Netzwerk “Nordkreuz”. In Mecklenburg-Vorpommern sind Wohnungen und Diensträume von fünf Polizisten durchsucht worden. Das hat das Polizeipräsidium Rostock bestätigt. Zuvor hatte die “Schweriner Volkszeitung” über den Einsatz berichtet. Anlass sind Zweifel an der Verfassungstreue der Beamten. Es geht dabei offenbar um mutmaßliche Verbindungen zum rechtsextremen Netzwerk “Nordkreuz”.

a photo of a police car
Photo by Markus Spiske on Pexels.com

Bundespolizeiakademie – Verfassungsschutz überprüft Professor – #polizeiproblem #IfS #StephanManinger

Der Verfassungsschutz überprüft einen Professor der Bundespolizeiakademie. Hintergrund sind frühere Texte des Dozenten, die einen Rechtsextremismus-Verdacht nahelegen könnten. Der Verfassungsschutz überprüft einen Professor der Bundespolizeiakademie in Lübeck. Das bestätigten Bundespolizei und Bundesinnenministerium dem NDR auf Anfrage. Gegenstand der Prüfung sind frühere Texte des Dozenten und die Frage, ob diese einen Rechtsextremismus-Verdacht nahelegen. Unterrichten darf Stephan Maninger als Professor für Sicherheitspolitik an der Bundespolizeiakademie schon seit Längerem nicht mehr, nachdem eine Recherche von “Ippen Investigativ” Maningers Vergangenheit im Sommer 2021 öffentlich gemacht hatte.Aus dem Innenministerium hört man, die Bundespolizeiakademie habe Maninger längst wieder in den Unterricht schicken wollen. Das sei auf Betreiben aus der Ministeriumsspitze gestoppt worden. Die Bundespolizei erklärte auf Anfrage von NDR und “Frag den Staat” dazu lediglich, Maninger werde nicht mehr im Unterricht eingesetzt.Der Grund: Stephan Maningers Vergangenheit. Er ist einer der Gründer des Vereins hinter dem “Institut für Staatspolitik”, das mittlerweile vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall und vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Maningers Name findet sich auch in den NSU-Akten: als Redner auf einer Veranstaltung, an der auch Unterstützer aus dem NSU-Umfeld teilnahmen. Und er war Sprecher der “Afrikaaner Volksfront”, einer separatistischen Bewegung in Südafrika, die sich für einen Volksstaat für Weiße einsetzte.Hinzu kommen Dutzende Texte in der rechten Zeitschrift “Junge Freiheit”. Maninger schrieb von einem “Zeitalter der ethnischen Konflikte” und einem drohenden “Ethnosuizid”. Die Bundeswehr müsse sich auf die Lösung von “ethnischen Konfliktszenarien” auch im Inneren einstellen. Europäischen Städten drohten Afrikanisierung und Islamisierung.Maninger warf Fragen nach der “Einsatzfähigkeit von Frauen in Kampfeinheiten” auf, warnte: “Die ‘Problemkinder’ eines multikulturellen Deutschlands heißen am Anfang des nächsten Jahrtausends ‘Mehmet’ und ‘Kaplan'” – und er forderte in einem Interview mit dem rechten Verleger Götz Kubitschek, es sei “dringend an der Zeit, dass die westliche Welt die Demographie als Waffe” begreife.

via tagesschau: Bundespolizeiakademie Verfassungsschutz überprüft Professor

Bundespolizeiakademie.jpg
Von Der Bischof mit der E-Gitarre, CC BY-SA 3.0, Link

#Totschlag vorgeworfen – Fünf #Polizisten nach tödlichen #Schüssen auf 16-jährigen #Flüchtling angeklagt – #LockThemUp #polizeigewalt #polizeiproblem

Der Polizist, der bei einem Einsatz in Dortmund einen jugendlichen Flüchtling erschossen hat, ist wegen Totschlags angeklagt worden. Auch vier Kollegen des Mannes sollen vor Gericht. Nach den tödlichen Schüssen auf einen Jugendlichen in der Dortmunder Nordstadt im vergangenen August hat die Staatsanwaltschaft fünf Polizisten angeklagt. Der Bochumer Rechtsanwalt Michael Emde, der einen der Beschuldigten vertritt, bestätigte der Nachrichtenagentur dpa den Eingang der Anklage. Demnach hat die Staatsanwaltschaft den Schützen wegen Totschlags, den Dienstgruppenleiter wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung und drei Beamte wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. »Bild«  und WDR  hatten zuvor berichtet.

via spiegel: Totschlag vorgeworfen Fünf Polizisten nach tödlichen Schüssen auf 16-jährigen Flüchtling angeklagt

siehe auch: Anklage im Fall des getöteten Mouhamed Dramé. Nach den tödlichen Schüssen auf den 16-jährigen Mouhamed Dramé in der Dortmunder Nordstadt klagt die Staatsanwaltschaft fünf Polizisten an. Der Mann, der den Jugendlichen mit einer Maschinenpistole erschossen hatte, wird demnach wegen Totschlags angeklagt. Drei Polizisten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Außerdem muss sich der Leiter des Einsatzes wegen “Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung” verantworten, weil er die Beamten zum Einsatz von Tasern und Pfefferspray angewiesen haben soll.

https://twitter.com/foyglgezang/status/1625566225773301762

An Ausreise zu Neonazi-Treffen gehindert: Polizei stoppt Reisende aus Saarland und Pfalz

Die Bundespolizei hat erneut Mitgliedern der rechten Szene die Ausreise untersagt. Erkenntnisse hätten darauf hingedeutet, dass die Personen aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz zum “Tag der Ehre” nach Budapest fliegen wollten (…) . Erkenntnisse der Polizei hätten darauf hingedeutet, dass die drei Männer im Alter zwischen 29 und 38 Jahren sowie eine 33-jährige Frau am vergangenen Freitag zum „Tag der Ehre“ nach Budapest fliegen wollten, teilte die Bundespolizei am Montag (13. Februar 2023) in Frankfurt mit. Am Abfluggate des Frankfurter Flughafens durchsuchten die Beamt:innen das Gepäck der Gruppe und fanden demnach szenetypische Kleidung und Abzeichen. (…) Die drei Männer und die Frau erhielten laut Ermittlern die Auflage, sich bis Sonntag täglich bei den jeweiligen Polizeistationen in ihren Wohnorten in Rheinland-Pfalz und im Saarland zu melden. Am Donnerstag hatte die Bundespolizei bereits die Ausreise von zwei Männern im Alter von 41 und 46 Jahren verhindert. Die beiden aus Schleswig-Holstein und Hamburg wollten ebenfalls zur Neonazi-Veranstaltung nach Ungarn fliegen.

via sol: An Ausreise zu Neonazi-Treffen gehindert: Polizei stoppt Reisende aus Saarland und Pfalz