#Karneval-#Randale in NRW: Tumulte vor Festzelt in #Menden – #Leitkultur

Am Samstag ist es bei einigen Karnevalsumzügen und -festen in NRW zu Übergriffen und Tumulten gekommen. In Menden war die Polizei mit einem Großaufgebot im Einsatz. Mit einem Großaufgebot war die Polizei am Samstagabend in Menden im Einsatz. Am Eingang eines Festzeltes herrschte zu großes Gedränge. Offenbar kam es auch zu mindestens einem sexuellen Übergriff. Laut Polizei warteten rund 1.000 Menschen vor dem Festzelt. Viele der Narren sollen massiv gedrängelt und immer weiter nach vorne gedrückt haben. Dabei bekamen einige Kreislaufprobleme und Panikattacken. Sie riefen aus der Menge heraus die Polizei. Laut den Beamten kam es auch zu mindestens einem sexuellen Übergriff. Die Frau gab an, mehrere Männer hätten ihr unter den Rock gefasst. Ein Mann habe sie geküsst. Der 27-jährige mutmaßliche Täter konnte kurze Zeit später gestellt werden. Vier weitere Frauen gaben an, von einem Mann begrapscht worden zu sein. Auch ihn, einen 32-Jährigen, konnte die Polizei aus der Menge ziehen.

via wdr: Karneval-Randale in NRW: Tumulte vor Festzelt in Menden

siehe auch: Tumult und Randale bei Festen: Polizei schreitet ein. Bei Karnevalsumzügen und -festen in Nordrhein-Westfalen ist es am Samstag zu Tumulten und Randale gekommen. Zu einer Karnevalsfete in Menden im Sauerland rückte die Polizei am Samstagabend mit einem Großaufgebot aus, weil zu viele Leute zeitgleich in das Festzelt drängten. Drei Personen mussten laut Polizei wegen Kreislaufproblemen behandelt werden. (…) Im Kreis Viersen kamen bei zwei Karnevalsumzügen am Samstag mindestens 13 Menschen in Polizeigewahrsam. Störenfriede seien bei den Veranstaltungen in Bracht und Oedt konsequent aus dem Verkehr gezogen worden, teilte die Polizei am Abend mit. Bereits vor Beginn habe ein 37-Jähriger randaliert, Einsatzkräfte beleidigt und Widerstand geleistet. Die Polizei erteilte nach eigenen Angaben 30 Mal Platzverweise. Es wurden Anzeigen etwa wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstattet. In Bracht warf demnach ein noch Unbekannter eine Flasche nach einem Feuerwehrfahrzeug und spuckte die Einsatzkräfte an. In Leichlingen im Rheinland rückte die Polizei am Samstagabend mehrere Male zu Schlägereien aus. Bei einer Keilerei bei einer Veranstaltung in einer Festhalle wurde ein 20-Jähriger nach Polizei-Angaben von drei Personen angegriffen. Ein 47-jähriger Mann kam in Polizeigewahrsam. Er sei so betrunken gewesen, dass zu befürchten war, dass er weitere Straftaten begehen würde.

#Berliner #Beamte unter #Verdacht – #Polizisten sollen beschlagnahmtes #Kokain selbst konsumiert haben – #polizeiproblem

Gegen mehrere Berliner Polizisten laufen strafrechtliche Ermittlungen. Eine 44-Jährige soll beschlagnahmte Drogen für sich behalten haben. Auch Kollegen von ihr stehen unter Verdacht. Die Berliner Polizei ermittelt in den eigenen Reihen: Eine Kriminalpolizistin soll beschlagnahmtes Kokain unterschlagen und zusammen mit Kollegen konsumiert haben. Bei der Durchsuchung von Wohn- und Diensträumen von drei Polizisten am Donnerstagmorgen wurde bei der 44-jährigen Kriminalpolizistin eine »kokainsuspekte Substanz« gefunden, teilte die Polizei mit. Es bestehe der Verdacht, dass die Frau »von zuvor beschlagnahmtem Kokain etwas für sich behalten haben soll«. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Kollegen Weiter hieß es: »Mit mehreren Polizeibeamten – namentlich bekannt sind bislang ein Kriminalpolizist und eine Schutzpolizistin – soll sie dieses Anfang Februar gemeinsam konsumiert haben.«

via spiegel: Berliner Beamte unter Verdacht Polizisten sollen beschlagnahmtes Kokain selbst konsumiert haben

Amapolaa en polvo (cocaina).jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Davidfernandocoronel&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:Davidfernandocoronel (page does not exist)”>Davidfernandocoronel</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

#Berliner #Beamte unter #Verdacht – #Polizisten sollen beschlagnahmtes #Kokain selbst konsumiert haben – #polizeiproblem

Gegen mehrere Berliner Polizisten laufen strafrechtliche Ermittlungen. Eine 44-Jährige soll beschlagnahmte Drogen für sich behalten haben. Auch Kollegen von ihr stehen unter Verdacht. Die Berliner Polizei ermittelt in den eigenen Reihen: Eine Kriminalpolizistin soll beschlagnahmtes Kokain unterschlagen und zusammen mit Kollegen konsumiert haben. Bei der Durchsuchung von Wohn- und Diensträumen von drei Polizisten am Donnerstagmorgen wurde bei der 44-jährigen Kriminalpolizistin eine »kokainsuspekte Substanz« gefunden, teilte die Polizei mit. Es bestehe der Verdacht, dass die Frau »von zuvor beschlagnahmtem Kokain etwas für sich behalten haben soll«. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Kollegen Weiter hieß es: »Mit mehreren Polizeibeamten – namentlich bekannt sind bislang ein Kriminalpolizist und eine Schutzpolizistin – soll sie dieses Anfang Februar gemeinsam konsumiert haben.«

via spiegel: Berliner Beamte unter Verdacht Polizisten sollen beschlagnahmtes Kokain selbst konsumiert haben

Amapolaa en polvo (cocaina).jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Davidfernandocoronel&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:Davidfernandocoronel (page does not exist)”>Davidfernandocoronel</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

#KRIMINALITÄT – #Zwickauer Stadtrat muss wegen #Angriff auf #Polizistin ins #Gefängnis – #LockHimUp #SvenGeorgi

Während einer Corona-Demonstration im Dezember 2021 hat ein Stadtrat aus Zwickau eine Polizistin geschlagen. Er erhielt eine mehrmonatige Bewährungsstrafe, ging in Berufung und kassierte nun eine deutlich härtere Strafe. Nachdem der Kommunalpolitiker Sven Georgi im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hat, wurde der Angeklagte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der parteilose Zwickauer Stadtrat Sven Georgi muss für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau hob damit eine zuvor verhängte mildere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker bei einer Demonstration im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hatte. Zuerst hatte die Freie Presse über das jüngste Gerichtsurteil berichtet. Georgi hatte Polizistin während einer Demonstration verletzt Georgi, der auf Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften “Freien Sachsen” in Erscheinung tritt, war nach Überzeugung des Gerichts gegenüber einer Polizistin handgreiflich geworden. Nach einer angemeldeten Kundgebung in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 war der 53-Jährige zusammen mit etwa 100 weiteren Demonstranten, die gegen die damaligen Corona-Auflagen der Regierung protestierten, losgezogen. (…) Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht erhielt der Zwickauer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bewährungsstrafe für den mehrfach vorbestraften Georgi gefordert. Richter Torsten Sommer entschied sich schlussendlich für ein strengeres Strafmaß. Der Sprecher des Landgerichts, Altfrid Luthe, sagte MDR SACHSEN am Freitag, der Angeklagte sei zehn Mal wegen diverser Delikte vorbestraft. “Offensichtlich haben die früheren Verurteilungen nicht dazu geführt, dass sich der Angeklagte rechtstreu verhält. Es kommt auch hinzu, dass das ganze Tatverhalten in dem Fall sehr eindeutig war, sehr vorsätzlich”, sagt Luthe als Begründung für das neue Strafmaß.

via mdr: KRIMINALITÄT Zwickauer Stadtrat muss wegen Angriff auf Polizistin ins Gefängnis

see more of him in: JVA (Screenshot: FB; archive is nAmGu

#KRIMINALITÄT – #Zwickauer Stadtrat muss wegen #Angriff auf #Polizistin ins #Gefängnis – #LockHimUp #SvenGeorgi

Während einer Corona-Demonstration im Dezember 2021 hat ein Stadtrat aus Zwickau eine Polizistin geschlagen. Er erhielt eine mehrmonatige Bewährungsstrafe, ging in Berufung und kassierte nun eine deutlich härtere Strafe. Nachdem der Kommunalpolitiker Sven Georgi im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hat, wurde der Angeklagte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der parteilose Zwickauer Stadtrat Sven Georgi muss für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau hob damit eine zuvor verhängte mildere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker bei einer Demonstration im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hatte. Zuerst hatte die Freie Presse über das jüngste Gerichtsurteil berichtet. Georgi hatte Polizistin während einer Demonstration verletzt Georgi, der auf Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften “Freien Sachsen” in Erscheinung tritt, war nach Überzeugung des Gerichts gegenüber einer Polizistin handgreiflich geworden. Nach einer angemeldeten Kundgebung in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 war der 53-Jährige zusammen mit etwa 100 weiteren Demonstranten, die gegen die damaligen Corona-Auflagen der Regierung protestierten, losgezogen. (…) Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht erhielt der Zwickauer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bewährungsstrafe für den mehrfach vorbestraften Georgi gefordert. Richter Torsten Sommer entschied sich schlussendlich für ein strengeres Strafmaß. Der Sprecher des Landgerichts, Altfrid Luthe, sagte MDR SACHSEN am Freitag, der Angeklagte sei zehn Mal wegen diverser Delikte vorbestraft. “Offensichtlich haben die früheren Verurteilungen nicht dazu geführt, dass sich der Angeklagte rechtstreu verhält. Es kommt auch hinzu, dass das ganze Tatverhalten in dem Fall sehr eindeutig war, sehr vorsätzlich”, sagt Luthe als Begründung für das neue Strafmaß.

via mdr: KRIMINALITÄT Zwickauer Stadtrat muss wegen Angriff auf Polizistin ins Gefängnis

see more of him in: JVA (Screenshot: FB; archive is nAmGu

Einsatz ist #verfassungswidrig: #Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei #Polizei – #polizeiproblem #Überwachungsstaat

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein. Gemeint sind komplexe Computerprogramme, wie die Software “Gotham” des US-Herstellers Palantir. Doch deren Einsatz ist umstritten. So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Das Urteil, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bezieht, ist aber auch für andere Bundesländer gültig. Wo werden die Systeme derzeit eingesetzt? Ursprünglich als Pilotprojekt gestartet, wird die “Gotham” in Hessen bereits seit 2017 eingesetzt. Auch die Polizei in NRW nutzt das Programm. Für Schlagzeilen hatte das System dort zuletzt wegen gestiegener Kosten gesorgt

via zdf: Einsatz ist verfassungswidrig :Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

siehe dazu auch: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023. Urteil vom 16. Februar 2023. 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Sie ermächtigen die Polizei, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten. Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Sie ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück. § 25a Abs. 1 Alt. 1 HSOG gilt bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 mit einschränkender Maßgabe fort. § 49 Abs. 1 Alt. 1 HmbPolDVG ist nichtig.

Einsatz ist #verfassungswidrig: #Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei #Polizei – #polizeiproblem #Überwachungsstaat

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein. Gemeint sind komplexe Computerprogramme, wie die Software “Gotham” des US-Herstellers Palantir. Doch deren Einsatz ist umstritten. So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Das Urteil, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bezieht, ist aber auch für andere Bundesländer gültig. Wo werden die Systeme derzeit eingesetzt? Ursprünglich als Pilotprojekt gestartet, wird die “Gotham” in Hessen bereits seit 2017 eingesetzt. Auch die Polizei in NRW nutzt das Programm. Für Schlagzeilen hatte das System dort zuletzt wegen gestiegener Kosten gesorgt

via zdf: Einsatz ist verfassungswidrig :Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

siehe dazu auch: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023. Urteil vom 16. Februar 2023. 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Sie ermächtigen die Polizei, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten. Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Sie ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück. § 25a Abs. 1 Alt. 1 HSOG gilt bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 mit einschränkender Maßgabe fort. § 49 Abs. 1 Alt. 1 HmbPolDVG ist nichtig.