Die Türkische Gemeinde fordert, keine Asylbewerber mehr nach Sachsen-Anhalt zu schicken. Niemand dürfe gezwungen werden, zur Zielscheibe von Rechtsextremen zu werden. Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hält es nach dem Erfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für unzumutbar, Asylbewerber in das Bundesland zu schicken. »Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen-Anhalt haben keine Zeit mehr für theoretische Sicherheitsdebatten«, sagte der TGD-Bundesvorsitzende, Gökay Sofuoğlu, der Nachrichtenagentur dpa. Die Politik müsse sie fortan »aktiv vor Rechtsextremisten schützen«. Geflüchtete Personen seien besonders gefährdet. »Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Residenzpflicht von Geflüchteten aufzuheben«, sagte Sofuoğlu. Niemand sollte an einem Ort bleiben müssen, an dem er oder sie zur Zielscheibe von Rechtsextremisten werden könne. »Wir dürfen nicht erst reagieren, nachdem Menschen getötet wurden«, sagte er. Aufenthalt nur im Bezirk gestattet Die sogenannte Residenzpflicht wird im Asylgesetz als »räumliche Beschränkung« bezeichnet. Sie besagt, dass Betroffene während des Asylverfahrens das Gebiet der Stadt oder des Landkreises, in dem sie untergebracht sind, nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen dürfen.
Im IKEA-Look forderte die belgische Partei Vlaams Belang u.a. die Begrenzung des Familiennachzugs und Sozialhilfe für Schutzbedürftige auf ein Minimum zu reduzieren. Über die Rechtmäßigkeit dieser Parodie hatte nun der EuGH zu entscheiden. Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus. Keine Schrauben, keine Dübel, sondern Migrationspolitik: Die rechtsradikale belgische Partei Vlaams Belang wollte ihren Plan zur Reform der Asyl- und Einwanderungspolitik mit der Bekanntheit von IKEA aufladen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun: Wer bekannte Marken in einer Kampagne nutzt, kann sich nicht einfach pauschal auf Meinungsfreiheit berufen (Urt. v. 08.09.2026, Rs. C-298/23). Vlaams Belang hatte den Plan 2022 unter dem Titel “IKEA-PLAN – Immigratie Kan Echt Anders” öffentlich vorgestellt. Das Programm enthielt 15 politische Vorschläge, die als “montagefertig” beschrieben wurden. Dazu nutzte die Kampagne Zeichen, die den bekannten IKEA-Marken entsprachen, sowie Figuren, die an die Montageanleitung des Möbelkonzerns erinnerten. Gerade diese Nähe zur Marke war gewollt. Sie sollte der politischen Botschaft Aufmerksamkeit verschaffen. Gegen die Kampagne ging Inter IKEA Systems, Inhaberin der IKEA-Marken, vor belgischen Gerichten vor. Beklagt war unter anderem der Vrijheidsfonds, die Vereinigung, die die Kampagne für Vlaams Belang durchgeführt hatte. Der Vrijheidsfonds räumte ein, die IKEA-Marken ohne Zustimmung benutzt zu haben. Er berief sich aber auf politische Meinungsfreiheit und politische Parodie. (…) Die bloße Berufung auf Meinungsfreiheit genügt nicht. Wer eine bekannte Marke benutzt, muss konkret darlegen und nachweisen, warum gerade diese Nutzung für die eigene Meinungsäußerung gerechtfertigt ist. Das nationale Gericht muss dann abwägen: Auf der einen Seite stehen das Eigentumsrecht und die Interessen des Markeninhabers, auf der anderen Seite die Meinungsfreiheit und die Interessen des Dritten. Rechtlich geht es dabei um den besonderen Schutz bekannter Marken. Solche Marken werden nicht nur gegen klassische Verwechslungen geschützt. Nach dem Unionsmarkenrecht kann der Inhaber auch gegen eine Benutzung vorgehen, die die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft einer bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund ausnutzt oder beeinträchtigt. In Deutschland findet sich dieser Gedanke in § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG) ebenfalls wieder.
siehe auch: IKEA setzt sich gegen rechtsextreme Partei durch Eine rechtsextreme Partei in Belgien präsentierte Ideen zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – zum Ärger des schwedischen Möbelkonzerns. Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne von IKEA geurteilt. Die belgische nationalistische Partei Vlaams Belang wollte ihr Programm zur Immigrationspolitik im November 2022 wohl besonders witzig präsentieren. Auf einer Pressekonferenz stellte sie den sogenannten IKEA-Plan vor.Sie nutzte den Schriftzug des schwedischen Möbelhauses und präsentierte ihre 15 Vorschläge zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – samt der bekannten Comic-Figuren, die sonst die Bretter von Regalen und Betten zusammenschrauben. Anschließend wurde die Pressekonferenz von der Partei in den sozialen Medien verbreitet.
Die AfD erzielt bei der Wahl in Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent und wird stärkste Kraft. Die CDU verliert deutlich, das BSW zieht erstmals in den Landtag ein. Die Bürger in Sachsen-Anhalt haben gewählt. Die AfD hat klar vor der regierenden CDU gewonnen, eine absolute Mehrheit aber verpasst. Wie die Landeswahlleitung in der Nacht zum Montag in Halle an der Saale mitteilte, erreichte die Partei von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund 43,8 Prozent der Stimmen und landete weit vor den Christdemokraten von Ministerpräsident Sven Schulze mit 17,2 Prozent. Eine Regierungsbildung dürfte angesichts der Sitzverteilung allerdings schwierig werden. Alle Stimmen und Reaktionen zur Landtagswahl lesen Sie in unserem Liveticker. Auch die SPD mit 9,3 Prozent, die Grünen mit 8,9 Prozent, die Linke mit 8,6 Prozent und das BSW mit 5,3 Prozent zogen in den Magdeburger Landtag ein. Die FDP schied hingegen mit 2,6 Prozent aus – sie war zuletzt bundesweit noch in sechs der 16 Landesparlamente vertreten. Die Wahlbeteiligung erreichte mit 77,8 Prozent ein Allzeithoch. Der bisherige Rekord waren 71,7 Prozent im Jahr 1998 gewesen. Vorläufiges amtliches Endergebnis von 03:27 Uhr: AfD: 43,8 Prozent (+23 Prozentpunkte) CDU: 17,2 Prozent (-19,9) Linke: 8,6 Prozent (-2,4) Grüne: 8,9 (+3) SPD: 9,3 (+0,9) BSW: 5,1 (+5,1) FDP: 2,6 (-3,8) Sonstige: 4,3 (-6)
siehe auch: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Ein absolutes Grauen Verfassungsschutz, Schulpflicht, Rundfunkstaatsverträge, Migrationspolitik: Was kann die AfD anrichten, sollte sie an die Macht kommen? Sachsen-Anhalt hat gewählt. Die rechtsextreme AfD hat die absolute Mehrheit knapp verpasst. Aber es ist wahrscheinlich, dass sie trotzdem regieren wird. Im Magdeburger Landtag reicht Ulrich Siegmund im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit, um Ministerpräsident zu werden. Einzelne Enthaltungen würden dafür reichen.(…) In der Verwaltung hat die AfD großspurig angekündigt, 150 bis 200 Posten neu zu besetzen. Tatsächlich gibt es in Sachsen-Anhalt 19 politische Beamte, welche die AfD-Regierung austauschen kann. Das sind 15 Staatssekretäre aus den 9 Ministerien (hinzu kommen deren Büroleiter und Referenten) sowie noch 4 explizit politische Beamte des Mittelbaus: der Leiter des Verfassungsschutzes, die Leitung des Presseamtes sowie der Chef und der Stellvertreter im Landesverwaltungsamt, die natürlich erheblichen Druck auf die Verwaltung ausüben können. Offen ist, ob die AfD Rechtsextreme auf diese Positionen setzen dürfte: Es gilt die Verfassungstreuepflicht. Sicherheitsprüfungen sind vorgeschrieben und dabei gilt Bundesrecht. (…) Falls die AfD in Sachsen-Anhalt gewinnt, könnte die Partei ihre reaktionären Positionen in puncto Frauen- und Queerpolitik weiter untermauern. Geht es nach den Plänen der rechtsextremen Partei, sollen Gleichstellungsbeauftragte künftig Familienbeauftragte werden und Anreize zur Kinderproduktion im Sinne von „Vater, Mutter und Kind“ schaffen. Andere Familienformen betrachtet die Partei als „Regenbogenideologie“ und „linke Perversion“. Gemeinnützigen Trägern, die Sexualpädagogik und Aufklärung an Schulen anbieten, wirft die AfD „Frühsexualisierung“ vor – ihnen soll die Förderungsgrundlage entzogen werden. Entsprechend ihrer völkischen Reproduktionspolitik ist die AfD gegen das Recht auf Abtreibung und körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen befürchten bei einer AfD-Regierung Kürzungen und Einschränkungen ihrer Arbeit; Frust über AfD-Sieg in Magdeburg: “Ich habe eine halbe Stunde geheult” Am Abend nach der Wahl versammeln sich am Domplatz viele, die nach dem großen Erfolg der AfD Trost brauchen und sich für die Zukunft Mut zusprechen wollen. Aus seinem Gemütszustand macht Eddy Renard kein Hehl. “Ich habe gerade eine halbe Stunde geheult”, sagt der Musiker aus Magdeburg. Wie viele andere, die mit dem Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nicht einverstanden sind, hat er sich am Domplatz, dem zentralen Forum in der Landeshauptstadt, eingefunden. 44,4 Prozent hat die AfD, die in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, laut ersten Hochrechnungen erhalten. “Grauenvoll”, sagt Renard, “wenn wenigstens ein Dreier vorne stehen würde, dann wäre das schon ein Zeichen.” Aber dann versucht er sich und seinen Mitstreiterinnen Mut zuzusprechen: “Wir haben nasse Füße bekommen, aber sind nicht untergegangen.” In den vergangenen Wochen hat er sich stark engagiert, immer wieder vor der AfD gewarnt. “Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie diese Wahl ausgegangen wäre, wenn sich nicht so viele gegen diese Partei engagiert hätten”, meint er. Ihn besorgt, dass die AfD jetzt mit ihrem Spitzenkandidaten einen “echt charismatischen Posterboy hat – so wie die FPÖ damals Jörg Haider”.
Nachdem Berlin eine Frist von Hackern verstreichen ließ, sind nun hochsensible Daten im Darknet aufgetaucht. Die Ursache: “Grobe Fahrlässigkeit”, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug. Die Hacker haben ernst gemacht: Nachdem das Land Berlin die Frist hat verstreichen lassen und den Erpressern nicht die geforderten Millionen überwiesen hat, sollen im Darknet 5,8 Terabyte mit mehr als 1,4 Millionen teils hochsensiblen Daten veröffentlicht worden sein. Das Bundesamt für Informationstechnik warnt jetzt vor einer erhöhten Cyber-Bedrohung. Laut IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug von der staatlich und wirtschaftlich unabhängigen AG KRITIS haben die Erpresser unter anderem staatlich-hoheitliche Geheimdienstinformationen geleakt; darunter Daten zum Zivilschutz, also über Objekte, die man im Verteidigungsfall wie im Kriegsgeschehen besonders schützen muss. Die Informationen über besonders schützenswerte Gebäude seien nun offen zugänglich für Terroristen, Geheimdienste und Kriegstreiber, die diese Einrichtungen nun ins Visier nehmen könnten Es sei fatal, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug, dass auch personenbezogene Daten von Mitarbeitenden unter den veröffentlichten Informationen seien. Für Menschen, die in solchen Einrichtungen leitende Funktionen innehätten – speziell in Rüstungsunternehmen -, sei die Bedrohung besonders hoch
siehe auch: „Das zeugt schon von einer gewissen Hilflosigkeit“: Harsche Kritik am Umgang des Senats mit dem Hackerangriff Millionen erbeutete Daten stehen im Darknet zum Download. Während die Opposition den Schutz für Betroffene anmahnt, kritisiert die Polizeigewerkschaft das Vorgehen des Senats. Nach Veröffentlichung von 1,4 Millionen Dateien aus dem Berliner IT-Netz ruft der Senat Betroffene dazu auf, Strafanzeige zu erstatten. Bürgerinnen und Bürger, die konkrete Hinweise darauf hätten, dass ihre Daten veröffentlicht oder für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt wurden, sollten Strafanzeige erstatten – „entweder über die Internetwache der Polizei Berlin oder über jede örtliche Polizeidienststelle“, hieß es in einer Mitteilung der Senatskanzlei am Freitagabend. Außerdem hätten betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte zu wenden, mit der der Senat im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung ist. Der Senat sei mit der Beauftragten „im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung“. „Derzeit führen die Sicherheitsbehörden eine intensive Datenprüfung durch“, hieß es weiter. Auch IT-Forensiker untersuchen demnach im Auftrag des Landes die veröffentlichten Daten mit Hochdruck. „Daraus werden die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet“, schrieb die Senatskanzlei. Die Hacker hatten nach eigenen Angaben vom 7. bis 12. August unbemerkt Zugriff auf die Netze der beiden Senatsverwaltungen für Bauen und Verkehr. Die Gruppe behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte mit vielen personenbezogenen Inhalten erbeutet zu haben. Seit vergangenem Freitag hat die Gruppe die Daten im Darknet im Rahmen einer Versteigerung zum Kauf angeboten – mit Countdown. Am Freitagnachmittag lief das Ultimatum um 15.35 Uhr aus. Die Hacker stellten daraufhin die Daten im Darknet zum Download bereit – 5,26 Terabyte mit 1.439.893 Dateien. Die Linken sprachen am Freitagabend von einem „IT-GAU“. Die Erpresser hätten den gewünschten Preis nicht erhalten und die Daten im Darknet veröffentlicht. „Das ist die denkbar ungünstige Konstellation, da jetzt jedermann mit einigen wenigen technischen Kenntnissen auf diese Daten zugreifen kann“, sagte Linken-Fraktionschef Tobias Schulze. Allerdings habe nun auch der Senat die Möglichkeit, abzugleichen, ob die bisherigen Vermutungen über die abgeflossenen Daten zutreffen oder nicht. „Dies sollte er schnellstmöglich tun und alle von der Veröffentlichung betroffenen Personen und Unternehmen benachrichtigen und die bestmögliche Hilfe anbieten“, forderte Schulze.
Lori Chavez-DeRemer hatte ihren Posten als US-Arbeitsministerin im April abgegeben. Nun erschien ein vernichtender Bericht über ihre Amtszeit. Mitarbeiter bezeichnen sie als „Chefin aus der Hölle“. Der ehemaligen US-Arbeitsministerin Lori Chavez-DeRemer werden Machtmissbrauch, Veruntreuung öffentlicher Gelder und eine Affäre mit ihrem Bodyguard vorgeworfen. Laut einem offiziellen Untersuchungsbericht des Ministeriums unternahm die von Trump berufene, verheiratete 58-Jährige etwa Stripclub-Besuche mit ihren Mitarbeitern, vermischte „private und dienstliche Reisen auf eine Weise miteinander, die den Richtlinien widersprach“ und konsumierte in ihrem Büro regelmäßig Champagner, Bourbon und Likör. Auch soll sie ein toxisches Arbeitsumfeld geschaffen haben und Mitarbeiter gedrängt haben, mit ihr zusammen Alkohol zu trinken. Chavez-DeRemer habe demnach „eine unangemessen enge und unprofessionelle Beziehung“ zum Leiter ihres Personenschutzes aufgebaut und gepflegt, hieß es in dem Report. Darüber hinaus soll sie Reisekostenbetrug begangen haben, indem sie ihre Mitarbeiter anwies, offizielle Dienstreisen zu konstruieren, die ihr Besuche bei Familie und Freunden ermöglichten. Unterkunftskosten in Luxushotels überstiegen mehrfach die vorgegebenen Richtlinien.
Eine Wahlkämpferin der Berliner Grünen ist in Steglitz-Zehlendorf bedrängt worden. Bei dem Angreifer soll es sich der Partei zufolge um ein AfD-Mitglied handeln. Ein AfD-Mitglied soll am Donnerstagnachmittag eine Wahlkämpferin der Berliner Grünen beleidigt und genötigt haben, während die Frau Flyer in Steglitz-Zehlendorf aufhängte. Das teilte der Kreisverband der Grünen, in dessen Vorstand die 38-Jährige sitzt, am Freitag mit. Auch die Berliner Polizei informierte über den Vorfall, machte jedoch keine Angaben zur Identität des mutmaßlichen Angreifers. Die Grünen sind sich nach eigenen Angaben sicher, den Mann identifizieren zu können. Es handele sich um ein bekanntes AfD‑Mitglied. Fotos belegten demnach, dass er sich wiederholt gemeinsam mit der Berliner Spitzenkandidatin Kristin Brinker gezeigt habe. „Er überzog unsere Kollegin mit schlimmsten Beleidigungen und nötigte sie, indem er ihr den Weg versperrte und sie am Losfahren hinderte“, teilten die Grünen mit. Ein Passant sei der Wahlkämpferin zur Hilfe geeilt und habe die „extrem bedrohliche Situation“ aufgelöst. Laut Polizei handelte es sich um einen Bekannten der Grünen-Politikerin, der sich zwischen sie und den Mann stellte. Daraufhin habe sich der mutmaßliche Angreifer entfernt. Die Wahlkämpferin erstattete Anzeige. Einen Tatverdächtigen habe die Polizei bislang nicht ermittelt, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Bereits am Montag war der Grünen-Direktkandidat aus Steglitz-Zehlendorf, Daniel Eliasson, bei einer Wahlkampfaktion vor einem Supermarkt in Steglitz von einem Rentner antisemitisch beleidigt und angegriffen worden. In diesem Fall hat die Polizei den mutmaßlichen Täter inzwischen gefasst. Es handelt sich um einen 68-Jährigen.
Die sechs Beschuldigten der Jungen Tat gaben beim Gerichtsprozess am Freitagmorgen keine Auskunft und schwiegen. Ihre Anwälte verlangen Freisprüche und sprechen von gewaltfreien Aktionen. Darum gehts Sechs Mitglieder der rechtsextremen Jungen Tat stehen vor dem Bezirksgericht Zürich. Die beiden Anführer Tobias L. (23) und Manuel C. (25) sollen je sechs Monate absitzen. Den fünf Männern und einer Frau werden Diskriminierung, Nötigung, Landfriedensbruch und weitere Straftaten vorgeworfen. «Nazis raus», hiess es am Freitag vor dem Prozess am Bezirksgericht Zürich. Vor dem Gebäude demonstrierten rund zweihundert Personen aus der linken und Antifa-Szene gegen die sechs Beschuldigten, die der rechtsextremen Jungen Tat angehören. Das Gerichtsgebäude wurde von einem grossen Polizeiaufgebot abgeriegelt. Als die sechs Angeklagten mit ihren Verteidigern ankamen, wurden sie mit lauten Buh-Rufen und Beschimpfungen von den Demonstrierenden begrüsst. Die Beschuldigten nutzten den Auftritt als politische Bühne. Sie zeigten sich auf der Treppe vor dem Gericht demonstrativ den Demonstrierenden – geschützt durch eine dichte Polizeikette – und präsentierten Transparente mit Aufschriften wie «Familie statt Genderideologie» und «Freie Rede Ja». Im Gerichtssaal verweigerten alle Beschuldigten die Aussage, weder zur Person noch zur Sache wollten sie etwas sagen. Die fünf Schweizer und der Deutsche müssen sich unter anderem wegen Diskriminierung und Aufrufs zu Hass, Nötigung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten. Die Vorwürfe Zu den wichtigsten Vorwürfen gehört eine Aktion in der katholischen Kirche St. Peter und Paul im Stadtkreis 4 im Juni 2022. Laut Anklage drangen die Beschuldigten während eines gut besuchten Pride-Gottesdienstes durch eine Seitentür in das Gebäude ein und stellten ein 2,4 Meter hohes Holzkreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» auf. Im Oktober des gleichen Jahres störten drei der Beschuldigten die Kinderlesung «Drag Story Time» mit rund 50 Anwesenden im Tanzhaus Zürich an der Wasserwerkstrasse in Wipkingen