#Razzia bei Kärntner Antifa-Camp – #Polizeieinsatz in #Österreich war rechtswidrig – #polizeiproblem

Der massive Polizeieinsatz in der NS-Gedenkstätte Peršmanhof war rechtswidrig. Das stellt nun ein Bericht des österreichischen Innenministeriums fest. Bei einem antifaschistischen Bildungscamp an der NS-Gedenkstätte Peršmanhof in Kärnten kam es am 27. Juli zu einem massiven Polizeieinsatz, der viele Fragen aufwirft. Um diese zu beantworten, setzte das österreichische Innenministerium eine Ex­per­tin­nen­kom­mis­si­on ein, die am Donnerstag ihren Bericht vorlegte. Das Antifa-Camp veranlasste die Polizei zu einem großangelegten Einsatz auf dem abgelegenen Gedenkstättengelände in den Bergen – obwohl die Veranstaltung mit Unterstützung der Gedenkstätte stattfand. Beteiligt waren das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), acht Streifenbeamtinnen, drei Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe, eine Diensthundeführerin mit ihren Hunden sowie ein Polizeihubschrauber. Offiziell begründet wurde das Vorgehen mit Verstößen gegen das Campingverbot und Anstandsverletzungen. Der Einsatz löste Entsetzen bei den Nachfahren der NS-Opfer, scharfe Proteste aus der slowenischen Politik und ein breites Medienecho aus. Der Ort ist eine zentrale Gedenkstätte der Kärntner Sloweninnen, weil in den Abendstunden des 25. April 1945 elf Mitglieder der Familien Sadovnik und Kogoj von einem SS-Polizeiregiment ermordet wurden – darunter sieben Kinder im Alter von einem bis zwölf Jahren. Nachfahren der Opfer verurteilten das jüngste Vorgehen der Polizei daher als retraumatisierend und unsensibel. Das Ergebnis der eingesetzten Kommission fällt eindeutig aus: Der Einsatz war unverhältnismäßig, unter falschem Vorwand durchgeführt, von der falschen Behörde geleitet – und letztlich rechtswidrig. Willkür der Einsatzleiter Laut dem Bericht liegt die Hauptverantwortung für den Einsatz beim stellvertretenden Leiter des LSE, der das Vorgehen mit „Beschwerden aus der Bevölkerung“ rechtfertigte. Allerdings konnte keine einzige Person ausfindig gemacht werden, die sich über das Zeltlager beschwert hat. Der Beamte gab an, eine Beschwerde von einer Privatperson erhalten zu haben, wisse jedoch nicht, wie diese heiße. Ein ungewöhnlicher Anlass für einen solch massiven Polizeieinsatz. Der Mann wurde inzwischen einer anderen Dienststelle zugewiesen. Zudem wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingeleitet. Der behördliche Einsatzleiter war Bezirkshauptmann Gert-André Klösch, der sowohl im Vorfeld eingebunden war als auch während der Amtshandlung weitgehend vor Ort. Klösch stand in der Vergangenheit in der Kritik, weil er jahrelang das „Kroatengedenken“ im nahegelegenen Bleiburg/Pliberk geduldet hat – eine Veranstaltung, bei der über Jahre Tausende Teil­neh­me­rin­nen die kroatischen Nazikollaborateure der Ustascha verherrlichten. Umso absurder wirkt das Vorgehen gegen das kleine antifaschistische Camp in den Bergen mit rund 60 Teilnehmenden. Klösch ist weiterhin im Amt. Wildcampen ist kein Extremismus Nach Einschätzung der Kommission war das LSE Kärnten für den Einsatz nicht zuständig, da es sich beim Wildcampen nicht um Extremismus handelt. Hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Campingplatzverordnung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass lediglich zwei Zelte außerhalb des Gedenkstättengeländes aufgestellt waren – diese hätte die Polizei kontrollieren dürfen. Die Identitätsfeststellung aller Teil­neh­me­rin­nen des Antifa-Camps war jedoch unzulässig. Der Bericht widmet sich ausführlich der Geschichte des Peršmanhofs und der Verfolgung der Kärntner Sloweninnen. Der Einsatz richtete sich laut Kommission zwar nicht gegen die Volksgruppe oder die Gedenkstätte selbst, wohl aber gegen das „pauschal als linksextrem wahrgenommene Antifa-Camp“. Ziel sei gewesen, die Identitätsdaten der Teilnehmenden zu erfassen.

via taz: Razzia bei Kärntner Antifa-Camp Polizeieinsatz in Österreich war rechtswidrig

siehe auch: Peršmanhof: Daten von Campern wurden illegal an Verfassungsschutz übermittelt Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) soll im Vorfeld involviert gewesen sein, später habe sie aber keine Kenntnis von dem Einsatz gehabt. Es war ein Polizeieinsatz, bei dem die Betroffenen schon währenddessen daran zweifelten, dass er rechtens ist. Rund drei Monate später wird das eine Analysekommission des Innenministeriums bestätigen. In einem fast 100 Seiten langen Bericht erarbeitete sie die Hintergründe, die dazu führten, dass am 27. Juli ein Großaufgebot an Beamten auf der NS-Gedenkstätte Peršmanhof aufmarschierte, sowie, was innerhalb dieser drei Stunden und 20 Minuten geschah. Das Fazit: Der Einsatz war gleich auf mehreren Ebenen rechtswidrig. Nun wurde der an dem Tag zuständige Bezirkshauptmann angezeigt, und schon länger ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegen einen Ex-Juristen des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE). Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Frage: Warum war der Einsatz rechtswidrig? Antwort: Offiziell wurde der Polizeieinsatz mit illegalen Campieren begründet – was laut Kommission ein “bloßer Vorwand” war. Die “wahre Intention” dürfte gewesen sein, die Identitätsdaten der Teilnehmenden des “pauschal als linksextrem wahrgenommenen Antifa-Camps” für Zwecke des Verfassungsschutzes zu sammeln. Letztlich war das “in vielerlei Hinsicht” unzulässig. Frage: Inwiefern? Antwort: Für diese Datensammlung gab es laut Bericht keine Grundlage: So gibt es keine Dokumentation dafür, dass Anzeigen wegen illegalen Campierens eingegangen sind. Geleitet wurde der Einsatz von einem – inzwischen ehemaligen – Juristen des LSE – obwohl dieser im Fall von Campingverstößen gar nicht zuständig ist. Auch der Leiter des Kärntner Fremdenamts sprach Festnahmen aus, ohne dafür befugt zu sein. Und der Bezirkshauptmann von Völkermarkt, Gert-André Klösch, griff nicht ein, obwohl dies seine Aufgabe gewesen sei. Im Fall von letzterem werden nun strafrechtliche Vorwürfe geprüft. Frage: Was wird ihm vorgeworfen? Antwort: Er sei laut der Kommission bei dem Einsatz für die Einhaltung der Landesgesetze zuständig gewesen, habe sich laut Bericht aber auf eine “reine Beobachterrolle zurückgezogen”. Demnach hätte Klösch eingreifen müssen. Weder der Landeshauptmann noch der Landesamtsdirektor seien informiert worden.

POLIZEISCHÜSSE AUF SOLDATEN »Freilaufende Volltruppenübung« mit echter Schießerei – #erding

Erding: Soldat von Polizist leicht verletzt. Stadt und Landkreis waren von Militärübung nicht informiert. Ein denkwürdiger Vorfall, der eine Flut von Behauptungen und Dementis hervorgerufen hat: Am Mittwochabend hatten sich bei der Polizei Bürger aus dem oberbayerischen Erding gemeldet, die von herumschleichenden bewaffneten Personen am Stadtrand berichteten. Darauf folgte ein Einsatz, bei dem laut Polizei »aufgrund einer Fehlinterpretation« Schüsse abgegeben wurden. Dabei wurde ein Soldat leicht verletzt. Er wurde in eine Klinik gebracht und nach ambulanter Versorgung wieder entlassen. Angesichts der Ausgangslage kann man da wohl nur von großem Glück sprechen, dass nicht mehr passiert ist. Nach den Meldungen aus der 37 000-Einwohner-Stadt, die nur 30 Kilometer nordöstlich des Münchner Zentrums liegt, stieg umgehend ein Helikopter auf; ein Sondereinsatzkommando wurde angefordert, viele Beamte rückten aus. Am Rande des Stadtteils Altenerding stießen sie auf Bewaffnete, die zu schießen begannen. Die Polizisten feuerten zurück, ohne zu wissen, dass die »Gegner« Soldaten waren, die ihrerseits nur mit Platzpatronen feuerten. Was sie erst nach dem Feuergefecht erfuhren: Die Bewaffneten waren Teilnehmer des Bundeswehrmanövers »Marshal Power«, dessen Einsatzbereiche und -zeiträume mit den lokalen Verantwortlichen offenbar völlig unzureichend abgestimmt waren. Auf der Webseite der Truppe heißt es zu dem Training, es handele sich um eine der »größten und komplexesten Feldjägerübungen der vergangenen Jahre«. Das Manöver findet vom 22. bis 29. Oktober in insgesamt zwölf Landkreisen nordöstlich von München statt. Das Übungsszenario, für das mit einer »freilaufenden Volltruppenübung« trainiert werden sollte: Hinter einer fiktiven Frontlinie bedrohen Drohnen, Saboteure und »irreguläre Kräfte« die Sicherheit. Diese Gegner werden ebenfalls von Feldjägern dargestellt. (…) Die Polizei erklärte, der »Zusammenhang zwischen den militärischen Aktivitäten, dem Notruf aus der Bevölkerung wegen eines Bewaffneten und dem Polizeieinsatz mit der Schussabgabe« werde nun von der Staatsanwaltschaft Landshut geprüft. Die Bundeswehr teilte mit, man werde die Übung trotz des Vorfalls planmäßig fortsetzen.

via nd: POLIZEISCHÜSSE AUF SOLDATEN »Freilaufende Volltruppenübung« mit echter Schießerei

„Durch das Urteil zur Klarheit verdammt“ – Wie sich der AfD-Streit über „#Remigration“ zuspitzt

Das Bundesverwaltungsgericht stuft das „Remigrationskonzept“ von Martin Sellner als verfassungswidrig ein. Maximilian Krah drängt seine AfD zu einer Abgrenzung, ansonsten riskiere man ein Parteiverbot. Sofort kommt Widerspruch. Es ist ein Urteil mit hoher Bedeutung für die AfD: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Entscheidung, das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot des Rechtsaußen-Magazins „Compact“ aufzuheben, intensiv mit dem „Remigrationskonzept“ des Rechtsextremisten Martin Sellner beschäftigt. Das Höchstgericht stuft Sellners Konzept als menschenwürdewidrig und damit als verfassungswidrig ein. Und es führt in den in dieser Woche veröffentlichten schriftlichen Urteilsgründen aus, dass sich das Magazin das Konzept durch eine enge Zusammenarbeit mit Sellner zu eigen mache. Die „verbotswürdigen Tätigkeiten“ seien allerdings nicht „prägend“, daher wurde das Verbot aufgehoben. Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah, ehemaliger Europa-Spitzenkandidat, drängt seine Partei nun zu größtmöglichem Abstand zu Sellners Konzept. „Die AfD ist durch das Urteil zur Klarheit verdammt. Wer den Begriff Remigration verwendet, muss klarmachen, dass Staatsbürger nicht gemeint sind“, sagt Krah im Gespräch mit WELT. „Ich empfehle meinen Parteifreunden, nicht mehr mit Martin Sellner aufzutreten.“ Die AfD müsse zudem auch dem politischen Vorfeld das Mantra „Finger weg von Staatsbürgern!“ klarmachen. (…) „Sellners Pläne gehen von einem Vorrang der ethnisch-kulturell Deutschen aus. Diese sind gleichsam Staatsbürger erster Klasse“, heißt es in dem schriftlichen Urteil. „Demgegenüber wird deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund kein uneingeschränktes Bleiberecht zugestanden. Sie haben den Status von Staatsbürgern zweiter Klasse.“ Sellners Konzept sehe „Ausbürgerungen als Mittel zur Schaffung eines ethnisch-deutschen Volkes“ vor. Eine geplante „De-Islamisierung“ muslimischer Deutscher ziele zudem darauf ab, „dass diesen elementare Freiheitsgrundrechte – etwa die Freiheit der Religionsausübung, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit – vorenthalten werden“. „Offenbar persönliche Abneigung gegenüber Martin Sellner“ Besonders relevant für die AfD ist, dass das Gericht bezüglich der Feststellung verfassungsfeindlicher Bestrebungen erklärt, es komme weniger auf die Satzung oder das Programm einer Vereinigung an – da diese solche Bestrebungen meist verheimlichen wolle –, sondern „auf das Gesamtbild, das sich aus einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt“. Auch darauf zielt Krah ab: Wer von „Remigration“ spreche, befinde sich in dem Dilemma, dass der Begriff von Teilen des AfD-Vorfelds „in einer Weise gebraucht wird, die nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben klar verfassungswidrig ist, die Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ ohne Weiteres begründet und die Gefahr eines Parteiverbotes in sich trägt“. Widerspruch kommt unter anderem von Krahs Bundestagsfraktions-Kollegen Torben Braga aus Thüringen. Der Erfolg der ostdeutschen AfD-Landesverbände sei „gerade wegen der konsequenten Beibehaltung zentraler programmatischer Positionen – einschließlich eines umfassenden Remigrationskonzepts – gelungen“, schrieb er auf X. „Krah sollte davon absehen, seine offenbar persönliche Abneigung gegenüber Martin Sellner zum Gegenstand einer Partei-Policy zu machen“, sagt Braga WELT. „Diese Abneigung lässt ihn offenbar verkennen, dass es nicht Aufgabe einer Partei ist, Personen oder Vereinigungen aus dem vorpolitischen Raum inhaltliche oder programmatische Anweisungen oder Empfehlungen zu erteilen.“ Die bayerische AfD-Landtagsfraktion hatte Ende September gefordert, die Sprachprüfungen aller Eingebürgerten seit 2015 unter staatlicher Aufsicht zu wiederholen und alle Einbürgerungen seit diesem Jahr „vollumfänglich“ zu überprüfen. Dies zielt auf knapp 250.000 Deutsche, die seitdem in Bayern eingebürgert wurden. Auch hierüber sind sich Krah und Braga nicht einig.

via welt: „Durch das Urteil zur Klarheit verdammt“ – Wie sich der AfD-Streit über „Remigration“ zuspitzt

FCK AfD

HÖCKE-FRAKTION – Früherer FPÖ-Politiker Jenewein wird Sprecher der AfD in Thüringen

Der wegen Amtsmissbrauchs verurteilte frühere FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein wird neuer Pressesprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Der wegen Amtsmissbrauchs verurteilte, frühere österreichische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein ist neuer Pressesprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Jenewein bestätigte gegenüber der APA entsprechende Berichte der dpa und der Thüringer Allgemeinen. “Ja, das stimmt”, er sei beruflich für die Thüringer AfD tätig, sagte Jenewein zur APA. Wegen Amtsmissbrauch verurteilt Im März 2025 wurde Jenewein im Wiener Straflandesgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Missbrauch der Amtsgewalt zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Jenewein habe laut dem Urteil als Mitglied des parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschusses eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) beauftragt, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Außerdem wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein ein Schlagring sichergestellt. Das Urteil ist noch beim Obersten Gerichtshof anhängig, betonte Jenewein gegenüber der APA. Darauf verwies man laut dpa auch seitens der AfD: “Die Verurteilung von Hans-Jörg Jenewein wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten ist nicht rechtskräftig, wird von Jenewein bestritten und liegt beim Obersten Gerichtshof (OGH) der Republik Österreich zur Entscheidung”, sagte Daniel Haseloff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag.

via standard: HÖCKE-FRAKTION Früherer FPÖ-Politiker Jenewein wird Sprecher der AfD in Thüringen

Abraham Lincoln bodyguard's brass knuckles 04725u original.jpg
Von Carol M. Highsmith – Dieses Bild ist unter der digitalen ID highsm.04725 in der Abteilung für Drucke und Fotografien der US-amerikanischen Library of Congress abrufbar.Diese Markierung zeigt nicht den Urheberrechtsstatus des zugehörigen Werks an. Es ist in jedem Falle zusätzlich eine normale Lizenzvorlage erforderlich. Siehe Commons:Lizenzen für weitere Informationen., Gemeinfrei, Link – symbolbild

1.000 untergetauchte Rechtsextreme

Die Zahl der mit Haftbefehl gesuchten extrem Rechten dürfte höher sein als gedacht. Bisher tauchen Reichsbürger und Verschwörungsideologen nicht auf. Die Zahl der offenen Haftbefehle gegen Rechtsextreme dürfte deutlich höher sein als bislang gedacht. So geht die linke Innenpolitikerin Martina Renner von derzeit über 1.000 gesuchten Neonazis, rechten Reichs­bür­ge­rin­nen und QAnon-Anhängerinnen auf freiem Fuß aus. Ihre Annahme stützt die Bundestagsabgeordnete auf der taz vorliegende Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen zu politisch motivierter Kriminalität. Zuletzt stand eine Zahl von 597 untergetauchten Rechtsextremen im Raum – darin waren allerdings Reichsbürger und andere inhaltlich als extrem rechts einzuordnende Ver­schwö­rungs­ideo­lo­g*in­nen nicht berücksichtigt. Deswegen hat Renner deren Zahlen noch einmal gesondert abgefragt: Laut der Antwort aus dem Bundeskriminalamt gab es zum letzten Erhebungsstichtag im vergangenen Herbst 244 offene Haftbefehle gegen 179 Personen unter dem Label „Reichsbürger/Selbstverwalter“. Von diesen Personen gälten den Sicherheitsbehörden allerdings nur 26 auch als rechtsextrem, der große Rest sei unter „Sonstige“ aufgeführt. Noch größer wird die Dunkelziffer, wenn man sich den Phänomenbereich „Sonstige“, also die sogenannte „politisch motivierten Kriminalität sonstige Zuordnung“, genauer anschaut. Hier gibt es insgesamt 621 offene nationale Haftbefehle gegen insgesamt 449 Personen. Bei 110 dieser Personen lagen dem Haftbefehl Gewaltdelikte zugrunde. (…) Renner kritisierte entsprechend die Kategorisierung der Sicherheitsbehörden als Augenwischerei: „Niemand darf 1.000 Haftbefehle gegen Neonazis, Reichsbürger und QAnon-Anhänger klein reden oder in Statistiken als Sonstige verstecken.“ Das Gewaltpotential der Szene wachse seit Jahren, sagte sie der taz: „Personen, die von einer antisemitischen Verschwörung fabulieren, eine Militärdiktatur herbeisehnen und den bewaffneten Sturz der Demokratie vorbereiten, in eine harmlos scheinende Kategorie zu verschieben, verstellt den Blick auf die realen Gefahren.“

via taz: 1.000 untergetauchte Rechtsextreme

NS-Parole unter Linken-Post CDU-Kommunalpolitiker empört mit „Arbeit macht frei“-Kommentar

Ein Facebook-Kommentar mit einer NS-Parole bringt den Seevetaler CDU-Politiker Marco Walczak in Erklärungsnot. Kreis- und Gemeindeverband der Partei verurteilen die Äußerung scharf und beraten nun über mögliche Konsequenzen – bis hin zu parteiinternen Sanktionen. Für Marco Walczak (67) dürften in der CDU schwere Zeiten anbrechen: Der Kommunalpolitiker aus Meckelfeld in der niedersächsischen Gemeinde Seevetal hatte bei Facebook zu einem Beitrag der Partei Die Linke zum Thema Grundsicherung als Kommentar den Satz „Arbeit macht frei“ gepostet. Etwa 24 Stunden später hatte er diesen Post wieder gelöscht. Aber das Internet vergisst nicht. „Arbeit macht frei“ ist ein historisch belasteter Satz. In den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten prangte dieser Satz auf Schildern, um die Insassen zu verhöhnen. Bekannt ist dabei vor allem der große Schriftzug am Eingang des Konzentrationslagers in Auschwitz. Walczak hat drei CDU-Mandate Zuerst hatte das Online-Portal „seevetal-aktuell“ über den Vorfall berichtet. Ein Leser hatte einen Screenshot mit dem Post gesichert. Walczak bezeichnete seine Formulierung als „unglücklich“ und verneinte einen Zusammenhang mit Konzentrationslagern.

via rnd: NS-Parole unter Linken-Post CDU-Kommunalpolitiker empört mit „Arbeit macht frei“-Kommentar

Rechtswidrige Kontrolle nach #G20 #Hamburg Gestört hat nur die #Polizei – #polizeiproblem #willkür

Die Insassen von 9 Bussen wurden nach G20 stundenlang durchsucht. Die Polizei vermutete „Störer“. Die Maßnahme war rechtswidrig, urteilt ein Gericht. Mehr als acht Jahre nach dem G20-Gipfel im Sommer 2017 in Hamburg muss die Polizei noch eine juristische Niederlage einstecken. Rechtskräftig ist nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Dezember vergangenen Jahres, das die Kontrolle von Demonstrierenden auf der Rückreise nach Berlin auf dem Rasthof Stolper Heide als rechtswidrige Maßnahme einstuft. Neun organisierte Busse sowie Linienbusse mit etwa 300 Insassen und mehrere private PKW wurden damals kurz vor der Berliner Stadtgrenze angehalten, wo etwa 600 Beamte auf sie warteten. Die ehemaligen Protest-Teilnehmer:innen wurden einzeln aus den Bussen geführt, ihre Personalien aufgenommen, sie wurden fotografiert und ihr Gepäck durchsucht. Während der Maßnahmen mussten die Betroffenen drei Stunden in der prallen Sonne warten. Die Berliner Polizei, die Amtshilfe für das Polizeipräsidium Brandenburg leistete, hatte all dies damit begründet, nach Zeu­g:in­nen für die Ausschreitungen bei der Welcome-to-hell-Demonstration zum Auftakt der G20-Proteste zu suchen, ohne jedoch die potenziellen Zeu­g:in­nen entsprechend zu belehren. Zudem seien die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nötig, um mögliche Folgestraftaten in Berlin zu verhindern. Argumentiert wurde, dass es bei der Ankunft zu Ausschreitungen kommen könnte. (…) Erst im Dezember 2024 wurde der Fall, der auch auf einer weiteren Klage eines Betroffenen beruhte, verhandelt. Das Gericht gab den Klä­ge­r:in­nen in allen Punkten recht. Eine Berufung der Polizei gegen das Urteil lehnte das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab. Im Beschluss, der der taz vorliegt, wird die polizeiliche Begründung für die Kontrollen zurückgewiesen. Es heißt: „Hinweise auf geplante militante Aktionen in Berlin lägen jedoch nicht vor.“ Ebenso wenig sei ausreichend dargelegt worden, dass sich im Bus, im Falle der Kläger ein normaler Linienbus, „Teilnehmer bzw. Störer am G-20-Gipel’ befunden hätten“. Büttners Anwältin Anna Luczak spricht von „erheblichen Grundrechtseingriffen durch die Polizei“, die das Gericht festgestellt habe. „Allein aus der Fahrt meiner Mandantin in einem Bus mit angeblich ‘relevanter Klientel’ begründet sich nicht einmal ein Verdacht, die Klägerin könnte eine ‚Störerin‘ sein.“ Das Vorgehen sei geeignet, eine „abschreckende Wirkung“ auf Protestierende zu haben, wenn diese befürchten müssen, „wegen ihrer Teilnahme an Versammlungen staatlich registriert zu werden“.

via taz: Rechtswidrige Kontrolle nach G20 Hamburg Gestört hat nur die Polizei