US-Präsident Trump muss der früheren Journalistin E. Jean Carroll 5,6 Millionen Dollar bezahlen. Ausstehend ist eine Zahlung von über 80 Millionen Dollar in einem zweiten Verleumdungsverfahren. US-Präsident Donald Trump ist mit seinem Einspruch gegen eine Entschädigungszahlung wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung in letzter Instanz gescheitert. Der Oberste Gerichtshof der USA wies Trumps Rechtsmittel am Montag ab. Das Urteil zu einer Zahlung in Höhe von 5,6 Millionen Dollar (4,83 Millionen Euro) an die frühere Journalistin E. Jean Carroll ist damit rechtskräftig. Carrolls Anwältin zufolge hatte Trump die Summe bereits im Juli überwiesen. Ein Bundesrichter in New York ordnete die Auszahlung an, nachdem der Oberste Gerichtshof auch Trumps Rechtsmittel gegen das Urteil in erster Instanz vom Mai 2023 abgewiesen hatte. Ein Bundesgericht im New Yorker Bezirk Manhattan hatte Trump damals in einem Zivilprozess wegen eines sexuellen Übergriffs auf Carroll haftbar gemacht. Die Geschworenen sprachen der früheren Zeitungskolumnistin zwei Millionen Dollar wegen des Übergriffs und drei Millionen Dollar wegen späterer Verleumdung zu. Hinzu kamen seit der Entscheidung angefallene Zinsen. Carroll hatte Trump vorgeworfen, sie 1996 in einer Umkleidekabine des New Yorker Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman sexuell missbraucht zu haben.
Nach dem Vorfall mit Jugendlichen wird gegen Arno Bausemer ermittelt. Neue Enthüllungen zeigen skandalöse Mitarbeiter*innennetzwerke. Der AfD-Europaabgeordnete Arno Bausemer steht nach zwei Vorfällen innerhalb kurzer Zeit unter Druck. Nach einer Auseinandersetzung mit zwei Jugendlichen in Stendal, bei der ein 14-Jähriger verletzt wurde und nach Angaben des Landeskriminalamts möglicherweise ein Schlagwerkzeug zum Einsatz kam, ermittelt die Polizei nun auch wegen des Verdachts auf eine Verkehrsstraftat gegen den Politiker. Die AfD will die Ermittlungen vorerst abwarten. Bausemer war nach Angaben der Polizei einen Tag nach der Auseinandersetzung bei einer Verkehrskontrolle angehalten worden. Die Polizeiinspektion Stendal bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass gegen eine »der Immunität unterliegende Person« ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat eingeleitet wurde. Aus Sicherheitskreisen wurde dpa bestätigt, dass es sich um Bausemer handelt. Nach Informationen der Nachrichtenagentur soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert am Steuer saß. Der Vorfall mit den Jugendlichen ereignete sich vergangenen Donnerstagabend in Stendal. Nach Angaben des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt (LKA) sollen zwei Jugendliche AfD-Wahlwerbung beschädigt haben. Anschließend sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Jugendlichen und einer Person gekommen, die parlamentarische Immunität genießt. Dabei sei möglicherweise ein Schlagwerkzeug eingesetzt worden. Einer der Jugendlichen habe leichte Verletzungen erlitten und musste im Krankenhaus behandelt werden. Nach MDR-Informationen wurden bei einem der14-Jährigen eine leichte Gehirnerschütterung sowie Prellungen und Verletzungen an Lippe und Zahnfleisch festgestellt. Der zweite Jugendliche schilderte dem MDR, Bausemer habe einen Baseballschläger benutzt und seinen Freund damit »vom Roller geholt«. (…) Im Jahr 2023 war bekannt geworden, dass Bausemer in den Bewerbungsunterlagen für die AfD-Europawahlliste Angaben zu seiner beruflichen Ausbildung gemacht hatte, die nicht zutrafen. So hatte er eine »journalistische Berufsausbildung beim MDR (Volontariat)« angegeben. Der MDR erklärte damals, Bausemer habe 2010 ein neunmonatiges Volontariatspraktikum absolviert, das dort nicht als abgeschlossene Berufsausbildung gelte. Bausemer räumte ein, dass sein Volontariat lediglich neun Monate gedauert habe. Die AfD rügte Bausemer wegen der falschen Angaben. Der Bundeskonvent entschied jedoch zugleich, ihn auf der Liste für die Europawahl zu belassen. Der Bundesvorstand hatte zunächst eine zweijährige Ämtersperre beschlossen. Das Landesschiedsgericht in Sachsen-Anhalt verhängte diese jedoch nicht. Bausemer behielt seinen Listenplatz und zog somit 2024 ins Europaparlament ein. Vetternwirtschaft und mögliche Neonazi-Kontakte Eine Recherche von »Table.Briefings« vom März offenbarte unzählige Überkreuzanstellungen bei der AfD im Europaparlament. Auch Arno Bausemer wurde erwähnt, mit der Anstellung von Magdalena Behn, der Partnerin des AfD-Abgeordneten Petr Bystron. Das Europäische Parlament hob im Mai 2025 Bystrons Immunität auf, wegen Ermittlungen zu mutmaßlicher Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Betrug. Die Beschäftigung Behns ist dabei nicht das einzige von Bausemers Anstellungsverhältnissen, das für Aufsehen sorgt. Als örtliche Assistenten arbeiten für Bausemer unter anderem Steffen G. und Sebastian Koch, denen Verbindungen in die Neonazi-Szene der Altmark nachgesagt wurden. So soll G. laut der antifaschistischen Rechercheseite »Sachsen-Anhalt Rechtsaussen« am 6. April 2019 bei einem Fackelmarsch von Neonazis der »Bürgerinitiative Magdeburg« mit einem bekannten Gewaltverbrecher der lokalen Neonazi-Szene ein Transparent mit der Aufschrift »Heimat verteidigen« getragen haben. Bereits 2013 soll G. in einem Facebook-Post den Holocaust geleugnet haben: »Es ist FAKT, dass der Holocaust nicht das schlimmste Ereignis der Menschheitsgeschichte ist, sondern bewusst hochgepuscht und missbraucht wird, um die perversen Ziele, blutsaufender Satansanbeter durchfuehren zu koennen. Nennen wird das Kind doch einfach beim Namen. Zionisten.« G. trat später der Jungen Alternative bei und ist jetzt Lokalpolitiker der AfD im Norden Sachsen-Anhalts. Auch Sebastian Koch, Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Altmark-West, soll laut »Sachsen-Anhalt Rechtsaussen« Verbindungen in die Neonazi-Szene haben. Der »Spiegel« berichtete in einer Reportage über extreme AfD-Kandidaten über Koch. Dieser kandidiert auf Platz 8 der Landesliste in Sachsen-Anhalt für den Einzug in den Landtag und scheint, so der »Spiegel«, »besonders wenig Berührungsängste mit Neonazis« zu haben. Anfang des Jahres soll Koch außerdem ein Selfie mit »einer rechtsextremen Führungsfigur der Rockergruppe Hells Angels Altmark« geteilt haben. Seine politische Laufbahn habe er bei der Neonazi-Kameradschaft »Freie Nationalisten Altmark-West« begonnen. Vergangenen Sommer soll sich Koch laut dem »Spiegel« vor einem Banner der rechtsextremen Bruderschaft »Kameradschaft Kommando Werwolf« fotografiert haben lassen. Auf der Website »AfD-Verbot« des Zentrums für Politische Schönheit, wird Koch vorgeworfen, er habe eine KZ-Gedenkstätte als »Steuergeldverbrennungsanlage« bezeichnet. Dem »Spiegel« ließ Kochs Anwalt ausrichten, er lehne jede Form von Extremismus und Rassismus ab.
siehe auch: AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT BEANTRAGT Staatsanwalt will gegen AfD-Politiker Bausemer ermitteln Nach der mutmaßlichen Attacke des AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer mit einem Baseballschläger auf einen 14-Jährigen will die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den Politiker ermitteln.Deren Sprecher, Staatsanwalt Thomas Kramer, sagte der Volksstimme am Dienstag, die Akten zum Vorfall seien bei der Behörde eingegangen; NACH ATTACKE MIT BASEBALLSCHLÄGER „Die Immunitätsaufhebung wird gerade beantragt“ – AfD-Politiker könnte längere Haftstrafe drohen Arno Bausemer auf dem Landesparteitag der AfD Sachsen-Anhalt in Weißandt-Gölzau 2023 Quelle: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt Ein AfD-Europaabgeordneter gerät nach einem Schlag mit einem Baseballschläger und einer Alkoholfahrt ins Visier der Justiz – nun könnte ihm eine längere Haftstrafe drohen. ach dem mutmaßlichen Einsatz eines Schlagwerkzeugs gegen einen Jugendlichen will die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer ermitteln. „Die Immunitätsaufhebung wird gerade beantragt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Laut Anzeige werde der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Bei einer Verurteilung kann die Tat mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bausemer soll bei der körperlichen Auseinandersetzung um ein Wahlplakat in Stendal in der vergangenen Woche einen Jugendlichen geschlagen haben.
siehe dazu auch: Trunkenheit am Steuer? Polizei stoppt AfD-Politiker – einen Tag nach Angriff auf 14-Jährigen Wegen einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat steht der AfD-Politiker Arno Bausemer im Fokus. Nun soll er betrunken Auto gefahren sein. Einen Tag nach einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat ist der AfD-Europaabgeordnete Arno Bausemer bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten worden. Ohne den Namen des Politikers zu nennen, teilte die Polizeiinspektion Stendal mit: “In diesem Zusammenhang wurde wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.” Die Polizei sprach von “einer der Immunität unterliegenden Person”. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dass es sich dabei um Bausemer handelt. Demnach soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert war; Griff AfD-Abgeordneter zum Baseballschläger? Attacke auf Jugendlichen erschüttert Sachsen-Anhalt Eklat in Sachsen-Anhalt: Hat ein AfD-Politiker einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger gejagt? Das LKA ermittelt, Grüne und Linke sind empört. 43 Prozent in den Umfragen, Sachsen-Anhalt fest im Blick – die AfD scheint auf dem Weg zu einem historischen Wahlerfolg zu sein. Doch nun, wenige Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, steht ein Europaabgeordneter der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Zentrum eines Gewaltvorwurfs: Er soll in Stendal einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger verfolgt und verletzt haben. Dementsprechend groß ist jetzt die Empörung beim politischen Gegner: „Wer als Abgeordneter einen Menschen mit einem Baseballschläger attackiert, hat jedes Maß verloren“, erklärte Linken-Fraktionschefin Eva von Angern
Ein erfundenes Fahndungsplakat ist nicht nur eine falsche Anschuldigung: Wer es als vermeintliches Polizeiplakat verbreitet, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen, hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht klargestellt. Das Verbreiten eines gefälschten polizeilichen Fahndungsplakats kann eine Urkundenfälschung darstellen. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden (Beschl. v. 11.08.2026, 206 StRR 195/26). Es bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts (LG) Memmingen. Dieses hatte den angeklagten Mann wegen Amtsanmaßung, Körperverletzung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Vor dem BayObLG ging es nun insbesondere um die Frage, ob das gefälschte Fahndungsplakat als Urkunde zählt. Nur dann nämlich kommt eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung (§267 Strafgesetzbuch (StGB)) in Betracht. Der Angeklagte in diesem Fall hatte ein angebliches Fahndungsplakat des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West verbreitet. Auf dem Plakat waren zwei Bilder eines anderen Mannes angebracht. In großen roten Buchstaben war der Text “sexueller Übergriff auf einen 8-Jährigen” zu lesen. Dazu die Frage: “Wer kennt diesen Mann?” Darunter war der angebliche Tathergang genauer beschrieben. Es folgte eine Beschreibung der Größe, Statur, sowie Augen- und Haarfarbe des Abgebildeten. Auf dem Plakat waren zudem Aufrufe zur Mitwirkung der Bevölkerung sowie das Wappen der Bayerischen Polizei und des Bezirks Schwaben abgedruckt. Die Anschuldigungen auf dem Plakat waren dabei frei erfunden, wie der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts auch wusste. Warum das Plakat als unechte Urkunde gilt Bei dem “Fahndungsplakat” handle es sich um eine unechte Urkunde, hat das BayObLG jetzt klargestellt. Wie jeder weiß, der einmal fürs Examen gelernt hat: Eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB ist eine verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion) und dazu geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr einen Beweis zu erbringen (Beweisfunktion). Diese Definition wandte das Gericht nun auf den Fall an. Das Plakat lasse durch den Abdruck der Wappen den vermeintlichen Aussteller erkennen und habe entsprechend Garantiefunktion. Die darin verkörperte Gedankenerklärung habe zum Inhalt, dass nach der genannten Person wegen des Verdachts einer Straftat gefahndet werde. Damit ist nach Ansicht des BayObLG auch die Perpetuierungsfunktion gegeben.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag einen Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe abgewiesen. Damit hat das Gericht die Nicht-Zulassung zur Landratswahl in Lüneburg am 13. September bestätigt. Der AfD-Politiker hatte sich über formelle Fehler bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses beschwert. Dem folgte das Gericht nicht: Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. (…) Im Fall Bothe hatte der Kreiswahlausschuss im Juli argumentiert: “Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.” Grundlage war auch die Entscheidung, dass die AfD in Niedersachsen vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf
Niederlage vor dem Verwaltungsgericht: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert darf nicht bei der Landratswahl in Friesland antreten. Einen offensichtlichen Fehler des Wahlausschusses erkennen die Richter nicht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist mit seinem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom Montag ab. Sichert wollte erreichen, doch noch als Kandidat für die Landratswahl am 13. September zugelassen zu werden. Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte zuvor mehrheitlich gegen Sicherts Zulassung gestimmt. Nach Auffassung des Gremiums bietet der AfD-Politiker nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sichert zog dagegen am 4. August vor das Verwaltungsgericht. Für den Fall, dass das Gericht seine unmittelbare Zulassung ablehnt, wollte er zumindest erreichen, dass der Kreiswahlausschuss noch vor der Wahl erneut über seine Kandidatur entscheidet. Das Gericht wies nun beide Anträge zurück. Entscheidungen, die sich unmittelbar auf ein laufendes Wahlverfahren beziehen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden, erklärte die 6. Kammer. Angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Verfahrens begrenzt bleibe. Einen offensichtlichen Fehler, der ausnahmsweise ein Eingreifen des Gerichts noch vor der Wahl rechtfertigen könnte, erkannte die Kammer ebenfalls nicht. Vor der Entscheidung über Sicherts Zulassung hatte der Kreiswahlleiter das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet, weil er tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers sah. Das Ministerium holte daraufhin Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein und übermittelte dem Kreiswahlleiter ein Votum. Darin wurden Zweifel daran geäußert, dass Sichert „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.
Wegen einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat steht der AfD-Politiker Arno Bausemer im Fokus. Nun soll er betrunken Auto gefahren sein. Einen Tag nach einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat ist der AfD-Europaabgeordnete Arno Bausemer bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten worden. Ohne den Namen des Politikers zu nennen, teilte die Polizeiinspektion Stendal mit: “In diesem Zusammenhang wurde wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.” Die Polizei sprach von “einer der Immunität unterliegenden Person”. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dass es sich dabei um Bausemer handelt. Demnach soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert war. Die Polizei machte dazu keine Angaben. Bausemer ließ entsprechende Anfragen unbeantwortet. Hat Bausemer einen Jugendlichen verletzt? Bereits zuvor hatte Bausemer für Aufsehen gesorgt: Er soll bei der Auseinandersetzung um ein Wahlplakat in Stendal einen Jugendlichen geschlagen haben.
siehe auch: ARNO BAUSEMER Nach Streit um Wahlplakat – AfD-Politiker fuhr mutmaßlich auch betrunken Auto. Arno Bausemer griff einen Jugendlichen mit einem Baseballschläger an, nachdem dieser AfD-Plakate beschädigt hatte. Einen Tag später hielt die Polizei den AfD-Politiker an – mutmaßlich war er alkoholisiert. Einen Tag nach einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat ist der AfD-Europaabgeordnete Arno Bausemer bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten worden. Ohne den Namen des Politikers zu nennen, teilte die Polizeiinspektion Stendal auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „In diesem Zusammenhang wurde wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“ Die Polizei sprach von „einer der Immunität unterliegenden Person“. Aus Sicherheitskreisen hatte die dpa zuvor erfahren, dass es sich dabei um Bausemer handelt. Demnach soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert war; Nach mutmaßlicher Attacke auf 14-Jährigen: AfD-Politiker Bausemer offenbar bei Verkehrskontrolle gestoppt Am Samstag war bekannt geworden, dass der AfD-Politiker in Sachsen-Anhalt zwei Jugendliche attackiert haben soll, die ein Wahlplakat beschädigten. Nun gibt es neue Vorwürfe. Einen Tag nach einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat ist der AfD-Europaabgeordnete Arno Bausemer bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten worden. Ohne den Namen des Politikers zu nennen, teilte die Polizeiinspektion Stendal auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „In diesem Zusammenhang wurde wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“ Die Polizei sprach von „einer der Immunität unterliegenden Person“. Aus Sicherheitskreisen hatte die dpa zuvor erfahren, dass es sich dabei um Bausemer handelt. Demnach soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert war.
siehe dazu auch: Griff AfD-Abgeordneter zum Baseballschläger? Attacke auf Jugendlichen erschüttert Sachsen-Anhalt Eklat in Sachsen-Anhalt: Hat ein AfD-Politiker einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger gejagt? Das LKA ermittelt, Grüne und Linke sind empört. 43 Prozent in den Umfragen, Sachsen-Anhalt fest im Blick – die AfD scheint auf dem Weg zu einem historischen Wahlerfolg zu sein. Doch nun, wenige Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, steht ein Europaabgeordneter der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Zentrum eines Gewaltvorwurfs: Er soll in Stendal einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger verfolgt und verletzt haben.
Karl Ess erlangte im Internet mit Fitnessvideos Berühmtheit und war einer der ersten Fitness-Influencer. Nun sitzt er aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft München WELT gegenüber bestätigt. Am 22. Juli versuchte Karl Ess mal wieder, Kundschaft zu ködern. In der gehobenen Abteilung eines Linienflugzeugs nimmt der Influencer ein Video für seine mehr als 500.000 Anhänger auf Instagram auf. Die Botschaft des Filmchens: Wer in Deutschland mehr als 4000 Euro netto verdiene, müsse in Immobilien investieren. Die Investitionen in Betongold würden sich durch Mieteinnahmen und Steuerersparnisse von selbst abzahlen, da ist sich Ess sicher. Bei Interesse solle man sich bei ihm melden. Gemeinsam würde man dann an dem Finanzplan mit Immobilien tüfteln. Karl Ess lockt: „Schreib mir das Wort ‚10-Jahres-Plan’. Ich setz mich mit dir in Verbindung.“ Eine Kontaktaufnahme von potenziellen Interessenten dürfte sich knapp drei Wochen nach Veröffentlichung dieses Videos eher schwierig gestalten. Karl Ess sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München 1 verdächtigt den Influencer des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Konkret soll Ess bei dubiosen Immobiliengeschäften mutmaßliche Opfer geprellt haben. Staatsanwalt Florian Lindemann erklärt auf Anfrage von Business Insider und WELT: „Der Beschuldigte Karl Christian E. wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts München festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.“
siehe dazu auch: Maskulin und libertär Wie Influencer Rechtspopulisten den Weg bereiten (2025). Echte Männer sind rechts“ – das auf Social Media viral gegangene Video des AfD-Politikers Maximilian Krah ist mehr als nur ein lapidares Bekenntnis zu traditionellen Familien- und Geschlechterrollen. Es ist vielmehr der strategische Versuch, junge Menschen niedrigschwellig an AfD-Positionen heranzuführen.[1] Im provokanten Politainmentstil bespielt die Partei auf den digitalen Plattformen unpolitisch anmutende Themen rund um die Probleme und persönlichen Unsicherheiten junger Männer und spricht diese damit direkt an. Aussagen wie „Du bist kein non-binäres Einhorn“[2] sollen die Identifikation mit dem eigenen Geschlecht bekräftigen und vermitteln darüber hinaus eine klare Vorstellung davon, wie soziale Realität und gesellschaftliche Ordnung auszusehen haben. (…) Ähnlich wie Tate beklagt auch Ess eine Verweichlichung vieler Männer, die sich zunehmend vom traditionellen Rollenbild des physischen Versorgers abwendeten. Und wie Tate führt auch Ess die behauptete Krise der Männlichkeit auf den Feminismus zurück, der die natürliche Unterordnung der Frau unter den Mann verkehre, sodass es „fast schon sozial völlig akzeptiert“ sei, „dass eine Frau sich scheidet und fremdgeht […], und dann ist es auch noch die Schuld vom Mann“.[15] Auch Ess nimmt in seiner Kritik das liberaldemokratische System ins Visier: Dieses sei mit seiner wohlfahrtsstaatlichen Ausrichtung darauf ausgelegt, Männer zu unterwürfigen Verlierern zu machen. Symptomatisch hierfür stehe das Bürgergeld, das dem Mann seinen natürlichen Antrieb nehme, die Frau zu versorgen. Die dadurch verstärkte Krise des männlichen Daseins bewirke gar einen wirtschaftlichen Einbruch der gesellschaftlichen Produktivität.[16] Die Verantwortung dafür trügen laut Ess die linksliberale Politik sowie Frauen als Wählerinnen dieser Parteien, während die AfD die einzige Partei sei, die sich gegen diesen „linken, grünen, kommunismusmäßigen Schwachsinn“[17] richte – ein indirekter Wahlaufruf.[18] Dabei behauptet er auch, dass die AfD eigentlich eine schweigende Mehrheit vertrete.[19] Indem er die eigene Position mit dem vermeintlichen „Willen des Volkes“ gleichsetzt, das angeblich gegen korrupte Eliten verteidigt werden müsse, bedient sich Ess einer typischen Erzählung des autoritären Populismus. Liberale Institutionen gelten in dieser als Hindernis für den Volkswillen. Und so kann es kaum verwundern, dass Ess in seinen Videos schließlich auch das demokratische System als solches infrage stellt – durch einen Vergleich mit Unternehmen, die auch nicht demokratisch organisiert seien.[20] Damit aber legitimiert Ess letztlich autokratische Herrschaft