Bundesanwaltschaft ermittelt – Jungnazi soll Jungen zu Mord angestiftet haben – #terror

Ein Jugendlicher aus Rheinland-Pfalz soll Kinder zu schwersten Gewalttaten angestachelt haben, bis hin zum Mord. Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft. Irgendwann gab es offenbar keine Grenzen mehr. Immer weiter soll der Rheinland-Pfälzer Kai M., 19 Jahre alt, mit seiner Onlinegruppe Jugendliche zu Straftaten angestachelt haben. Jungen in den USA und Schweden zu Brandstiftungen an Fahrzeugen. Ein Mädchen zu sexuellen Handlungen an sich mit einem Messer, bei dem sie schwer verletzt wurde. Und einen Minderjährigen in Russland zu einem Mord eines Kindes an einer Schule mit einem Messer. Und von all dem soll er Videos ins Internet gestellt haben. Am 17. März dann stoppte die Polizei die grausame Serie. Sie nahm Kai M. im Raum Trier fest – damals noch im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Die gab die Festnahme damals nicht bekannt, wegen der Persönlichkeitsrechte des jungen Beschuldigten und der laufenden Ermittlungen. Nun aber teilte am Donnerstag die Bundesanwaltschaft mit, dass sie den Fall von Kai M. übernommen hat. Der Vorwurf: Rädelsführerschaft in einer terroristischen Gruppe. Dazu kommen Anstiftung zum Mord, zu mehrfacher Brandstiftung, zu sexuellem Missbrauch eines Kindes oder die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch. Damit übernimmt die oberste Ermittlungsbehörde der Bundesrepublik erstmals einen Fall aus dem Feld der sogenannten COM-Szene. Diese steht für ein internationales Onlinenetzwerk, in dem Gewalt und Sadismus gefeiert werden – und gezielt nach Kindern und Jugendlichen als Opfern gesucht wird. Diese werden in Chats mit Drohungen zu Straftaten oder Erniedrigungen und Selbstverletzungen bis hin zu Suiziden gedrängt. Die Szene an sich ist nicht zwingend politisch. Im Fall der Gruppe von Kai M. aber inszenierte diese sich auch als rechtsextrem – weshalb nun die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm. Tatvideos als Werbung für weitere Anschläge Kai M. soll sich bereits seit gut zwei Jahren in dieser Szene bewegt haben. Laut Bundesanwaltschaft gründete er Ende März 2024 zusammen mit anderen eine Onlinegruppe, die rechtsextreme Parolen verbreitete und schwerste Straftaten bis hin zu Morden ankündigte. Anders als bei anderen COM-Gruppen sei deren Ziel mit den Gewalttaten auch der Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung gewesen. Mit den Videos der Taten sollte Werbung für die Gruppe und weitere Anschläge gemacht werden.

via taz: Bundesanwaltschaft ermittelt Jungnazi soll Jungen zu Mord angestiftet haben

siehe auch: Terror per Chatgruppe Bundesanwalt ermittelt gegen Rechtsextremist und Online-Sadist. Ein im März in Rheinland-Pfalz festgenommener junger Mann soll sich als Anführer einer rechtsextremistischen Gruppe sowie einer Gruppe von Online-Sadisten entpuppt haben. Was ihm konkret vorgeworfen wird. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt. Der Mann wurde am 17. März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt. Der Mann wurde am 17. März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Rechtsextreme Ideologie und sexuelle Handlungen mit Messer Die Liste der Vorwürfe ist lang: Der Beschuldigte soll spätestens Ende März 2024 eine Vereinigung gegründet haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt sei. Es sollten besonders schwerwiegende Straftaten wie Mord oder Totschlag begangen oder dazu aufgerufen werden, um den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. „Bild- und Videomaterial solcher Taten werden in Chatgruppen bewusst geteilt, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen.“ Außerdem geht es den Angaben nach um Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes, um bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Konkret nennt die Bundesanwaltschaft die Beispiele aus Russland, den USA und der Schweiz. Ferner soll der Beschuldigte mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. „Schließlich besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten ist und dieses dazu veranlasst hat, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen“, heißt es in der Mitteilung. Das Opfer habe schwere Verletzungen erlitten. Von einigen Taten habe der Beschuldigte Videozusammenschnitte im Netz verbreitet.

Brandanschlag auf jüdisches Altenheim in München – Generalstaatsanwaltschaft sieht Tatverdacht gegen Neonazi Bernd V. erhärtet

Der SPIEGEL hatte über eine neue Spur im Fall des Anschlags auf ein jüdisches Wohnheim im Jahr 1970 in München berichtet, nun sind die Ermittlungen abgeschlossen. Der rechtsextreme Tatverdächtige war schon früh im Visier der Fahnder. Im Februar 1970 starben bei einem Brandanschlag auf ein jüdisches Altenheim in München sieben Menschen, mehr als 56 Jahre danach hat die Generalstaatsanwaltschaft der bayerischen Landeshauptstadt nun neue Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben. Demnach habe sich der Tatverdacht gegen einen inzwischen verstorbenen, justizbekannten Münchner Neonazi »erhärtet«. Der Mann, ein zur Tatzeit 25-jähriger Deutscher, habe seinerzeit regelmäßig in der Gegend um das Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde in der Münchner Reichenbachstraße verkehrt. Nach dem »Ergebnis der umfangreichen neuen Ermittlungen von Generalstaatsanwaltschaft und polizeilichem Staatsschutz des Polizeipräsidiums München sprechen belastbare Gründe für die Täterschaft des (verstorbenen) Verdächtigen«, teilte die Behörde mit. Wie der SPIEGEL bereits im Januar berichtete, handelt es sich bei dem Verdächtigen um den 1944 geborenen Bernd V., einen Rechtsextremisten, der wiederholt durch Diebstähle und Einbrüche aufgefallen war. Zeugen beschrieben V. als glühenden Antisemiten und Hitler-Verehrer. (…) Der späte Hinweis der Zeugin war nach SPIEGEL-Recherchen nicht die erste Spur zu Bernd V.: Bereits Anfang der Siebzigerjahre hatte sich ein Gefängnisinsasse bei den Behörden gemeldet und angegeben, mit Bernd V. einst eine Zelle geteilt zu haben. Dort habe V. ihm andeutungsweise erzählt, dass er der gesuchte Brandstifter im Fall des jüdischen Altenheims sei. Nach SPIEGEL-Informationen leitete die Staatsanwaltschaft aufgrund des Hinweises ein Ermittlungsverfahren gegen den damals in anderer Sache inhaftierten Bernd V. ein und führte am 18. Juli 1972 eine Beschuldigtenvernehmung durch. Dabei soll V. die Vorwürfe bestritten haben. Am Ende reichten die belastenden Angaben des Mithäftlings nicht aus, um V. zu überführen – die Ermittlungen gegen ihn wurden 1974 eingestellt. Erst 2025, durch die Aussage der neuen Zeugin, erhielten die Ermittler einen zweiten, unabhängigen Hinweis auf Bernd V. als mutmaßlichen Täter. Wahrscheinlich hätte er für eine Anklage gereicht, doch V. war bereits im Juni 2020 gestorben.

via spiegel: Brandanschlag auf jüdisches Altenheim in München Generalstaatsanwaltschaft sieht Tatverdacht gegen Neonazi Bernd V. erhärtet

siehe auch: German neo-Nazi suspected of deadly 1970 fire at Jewish retirement home. German investigators believe they have now identified an arsonist who set fire to a Jewish community centre in Munich in 1970, killing seven people. For decades the man’s identity remained a mystery. But Munich prosecutors now believe he was a 25-year-old lone neo-Nazi with known antisemitic opinions. The seven killed were all Holocaust survivors aged 59 to 71. Another 15 people were injured. The prosecutors’ revelations come too late to secure justice for the victims. The suspect, identified by Der Spiegel magazine as Bernd V, died in 2020. At about 20:40 on 13 February 1970, prosecutors say the killer poured petrol into the wooden stairwell at a retirement home housed inside the Jewish community building on Reichenbachstrasse, and then set it alight. The fire spread quickly to the top floor of the building. While many managed to escape to the roof or were rescued by firefighters, four of the victims died in the stairwell and another died after jumping from a window. Prosecutors now believe they have “compelling grounds pointing to the (deceased) suspect being the perpetrator”, based on “credible information” from a woman, who came forward last year after the death of a close relative who had known the man well. According to prosecutors, the suspected killer was heard to claim within the immediate vicinity of the community building that “the Jews had everything” and he wanted to “set them on fire”. Fifteen minutes later, the building was engulfed in flames.

Göttinger Gericht bestätigt: Weimar-Konzert in Holzerode darf nicht stattfinden

Das geplante Konzert der umstrittenen Band Weimar am 22. August in Holzerode (Landkreis Göttingen) bleibt untersagt. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag der Veranstalter abgewiesen. Doch die können noch Beschwerde einlegen – während Dorfbewohner bereits eine Demo angemeldet haben. Das geplante Konzert der umstrittenen Band Weimar am 22. August in Holzerode darf nach aktuellem Stand nicht stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen mit seiner Entscheidung am Dienstag bestätigt. Doch den Ausrichtern bleiben noch rechtliche Möglichkeiten, um das Konzert ausrichten zu können. Das Event trifft aber auch weiterhin auf großen Widerstand im Dorf. Bewohner wehren sich gegen den Auftritt im Landschaftsschutzgebiet. Sie wollen gegebenenfalls am Tag selbst gegen die Großveranstaltung demonstrieren. Veranstalter des Weimar-Konzerts ist die 4K Concepts GbR aus Weimar, hinter der Mitglieder der Band stecken. Die sogenannte Festwiese, auf der das Konzert stattfinden soll, stellen Mitglieder des Vereins „Rock unterm Hünstollen“ bereit. Der Verein agiert als Anmelder sowie als Partner für Infrastruktur und Bewirtung. Aktuell ist das Konzert von der Samtgemeinde Radolfshausen untersagt. Dagegen hatten Mitglieder des Vereins „Rock unterm Hünstollen” am Verwaltungsgericht in Göttingen geklagt. Die Band Weimar ist umstritten, da mehrere Bandmitglieder nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Spiegel in den vergangenen Jahrzehnten in der Neonaziszene Thüringens aktiv gewesen sein sollen. Entsprechend werden auch Fans der Band dem rechten Spektrum zugeordnet

via göttinger tageblatt: Göttinger Gericht bestätigt: Weimar-Konzert in Holzerode darf nicht stattfinden

Gerangel mit Polizisten Weitere Haftstrafe für Ex-Soldaten Franco A.

Der wegen Terrorplanung verurteilte Franco A. muss länger im Gefängnis bleiben. Wegen gewaltsamen Widerstands gegen Polizisten verurteilte ihn das Landgericht Darmstadt zu weiteren sechs Monaten Haft. Im Juli 2022 wurde Franco A. wegen der Planung einer Terrortat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Wenige Monate zuvor war er am Offenbacher S-Bahnhof Ledermuseum mit Polizeibeamten aneinandergeraten. Dafür hat ihn das Landgericht Darmstadt am Mittwoch zu weiteren sechs Monaten Haft verurteilt. “Das war nicht nur passiver Widerstand, das war Widerstand durch Gewalt”, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Das Gericht folgte damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Demnach wollte der 37-Jährige der Polizeikontrolle im Februar 2022 zunächst entfliehen. Anschließend sei es zu einem Gerangel gekommen. Polizeibeamte hatten während des Prozesses als Zeugen ausgesagt, dass sich der ehemalige Bundeswehroffizier ruckartig bewegt, die Arme gestreckt, sich gewunden, losgerissen und zwei Fluchtversuche unternommen habe. Sechs Polizeibeamte für Festnahme nötig Es habe insgesamt sechs Polizisten gebraucht, um ihn festzunehmen. Das Gericht wertete aber zugunsten von Franco A., dass die Polizeikräfte nicht angegriffen worden seien. Laut Staatsanwaltschaft soll er versucht haben, nach den Beamten zu treten und ein Messer zu ziehen.

via hessenschau: Gerangel mit Polizisten Weitere Haftstrafe für Ex-Soldaten Franco A.

Three detained at neo-Nazi club in Bulgaria’s Plovdiv face charges

Three of the people detained at a private club associated with the Plovdiv branch of the international neo-Nazi organization “Blood & Honour” have been charged with incitement to discrimination, hatred, and violence based on race, national origin, or sexual orientation, Deputy District Prosecutor Neno Dimov said at a briefing. Two of them are father and son, while the third – the tenant of the premises – has been charged as the perpetrator. During searches, authorities found flags featuring Nazi symbols, including swastikas and inscriptions. Literature promoting neo-Nazi ideology was also discovered in the homes of some members of the organization. The prosecutor also said that authorities are investigating links between some members of the organization and several of the young people who were present during the killing on Plovdiv’s Mladezhki Halm (Youth Hill). One of them is a minor who was detained together with the 18-year-old suspect in that criminal investigation for an attack on Nepalese nationals and was released on €700 bail.

via bnrnews: Three detained at neo-Nazi club in Bulgaria’s Plovdiv face charges

siehe auch: Bulgarian prosecutors lay charges against alleged neo-Nazis in Plovdiv The Plovdiv District Prosecutor’s Office has laid charges under anti-hate crime laws against three men aged 18, 39 and 42, the Prosecutor’s Office said on August 17. The charges are that, with one as a perpetrator and the other two as accomplices, “through speech and in other ways, they preached discrimination, violence or hatred based on race, skin colo”r, origin, nationality or ethnicity, or sexual orientation,” a crime under provisions of the Criminal Code. (…) However, in a court ruling reported by Bulgarian National Television on the evening of August 17, only Ivailo Kolev, 42, was remanded in custody. Ivelin Velev, 39 was released on bail of 1000 euro. The court accepted that there was evidence of his involvement as an accessory. His 18-year-old son, Teodor Velev, who was detained a few days ago for an attack on Nepalese citizens resident in Plovdiv, was released without bail. The court found that there was not enough evidence the younger Velev was an accomplice, but rather that he was simply a member of the organisation.

siehe auch: Bulgarian police arrest 18 in Plovdiv linked to neo-Nazi ‘Blood and Honour’ A total of 18 people belonging to the international neo-Nazi organisation “Blood and Honour” have been arrested at an overnight raid on a private club in Bulgaria’s Plovdiv, the head of the city’s regional directorate of the Interior Ministry Vassil Kostadinov told reporters on August 16. “The people who gathered at the private club shared the ideology of the international neo-Nazi political network ‘Blood and Honour’, preaching the superiority of the white race. The movement is banned in several European countries,” Kostadinov said. Flags and posters with various neo-Nazi symbols, as well as a gas pistol, were found in the private club

Klare Kante gegen Rechtspopulismus: Pflegekammer weist AFD-Antrag zurück

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz positioniert sich klar gegen rechtspopulistische Bestrebungen und weist den AfD-Antrag (Drucksache 19/518 vom 14. August 2026) zur Abschaffung der Kammer entschieden zurück. Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Donnerstag, den 20. August 2026. Die Kammer stellt klar, dass darin die Aufgaben einer berufsständischen Selbstverwaltung verkannt und diese fälschlicherweise mit Gewerkschaften oder freiwilligen Berufsverbänden gleichgesetzt werden.   „Über die Arbeit der Pflegekammer kann und muss kritisch diskutiert werden. Wer aber das ‚Aus‘ der beruflichen Selbstverwaltung der Pflege fordert, nimmt der Pflege in Rheinland-Pfalz eine Möglichkeit, die Angelegenheiten ihres Berufsstandes demokratisch mitzugestalten“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.   Dabei unterscheide die Kammer ausdrücklich zwischen inhaltlicher Kritik und politischer Instrumentalisierung. Es gibt innerhalb der Berufsgruppe eine ernstzunehmende Debatte über die Ausgestaltung der Kammerarbeit. Kritikerinnen und Kritiker führen hierbei vor allem die Belastung durch Mitgliedsbeiträge und den Wunsch nach einer stärkeren Entlastung im Berufsalltag an. Andere sehen die Kammer als notwendiges Organ zur Professionalisierung und stellen die Mitgliedschaft nicht in Frage.   Die Landespflegekammer betont, dass diese fachliche Auseinandersetzung ein legitimer Teil der demokratischen Selbstverwaltung ist. Sie unterscheide sich jedoch grundlegend von der populistischen Forderung nach Auflösung, ohne dass dabei tragfähige Konzepte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege vorgelegt werden.   In der Sache stellt die Kammer klar: Gewerkschaften, Berufsverbände und die Pflegekammer haben jeweils unterschiedliche Aufgaben, die nicht vermischt werden dürfen. Während Gewerkschaften Tarifverträge verhandeln, agieren Berufsverbände als freiwillige Interessenvertretungen, die sich für die fachliche Weiterentwicklung starkmachen. Beide Organisationen basieren auf Freiwilligkeit und repräsentieren nur einen kleinen Teil der Pflegefachpersonen.   Die Landespflegekammer nimmt als Selbstverwaltung hoheitliche Aufgaben wahr – von der Berufsordnung über Weiterbildungsregelungen bis hin zur fachlichen Beratung. Auch die Kritik an verpflichtenden Fortbildungen weist die Kammer zurück: Angesichts des medizinischen Fortschritts sichern verbindliche Standards die Qualität der Pflege und den Patientenschutz.   Die Kammer verhandelt weder Tariflöhne noch entscheidet sie über Personalschlüssel. „Die Probleme der Pflege verschwinden nicht, wenn man ihre Selbstverwaltung abschafft. Die entscheidende Frage ist, ob Pflegefachpersonen bei den politischen Entscheidungen darüber eine institutionell verankerte Stimme haben“, betont Mai.

via pflegekammer rlp: Klare Kante gegen Rechtspopulismus: Pflegekammer weist AFD-Antrag zurück

Staatsschutz ermittelt – AfD Rhein-Sieg benutzt verbotene SA-Parole

Der Info-Stand endete für die AfD im Rhein-Sieg-Kreis mit einer Anzeige. Der Grund: In einem Video vom Stand wird dieselbe verbotene Parole benutzt, für die Parteikollegen bereits rechtskräftig verurteilt wurden. Experten sagen, wie gefährlich das ist. Am Ortseingang nach Siegburg, an der Bonner Straße hatte die AfD vor einigen Tagen ihren Info-Stand platziert. Das endete für die Rechtspopulisten aus dem Kreis mit einer Anzeige. Nun ermittelt der Staatsschutz in Bonn. Der Grund für die Anzeige: Vier Teilnehmer des Infostands nahmen ein Video auf, das schließlich in den sozialen Netzwerken landete. Deutlich hörbar benutzt ein Teilnehmer in diesem Video die verbotene Parole „Alles für Deutschland“. Im Wortlaut sagt er: „Alles für Deutschland ist die richtige Parole.“ Einer reckt den Daumen in die Höhe, ein weiterer lacht. Gepostet wurde das Video auf einem Privataccount mit der Überschrift „Alles für Deutschland. Rhein-Sieg-Kreis in Aktion“. Das Video liegt der Redaktion vor, ebenso ein Screenshot des Postings, das inzwischen gelöscht wurde. Zu den Teilnehmern, die in dem Video zu sehen sind, gehört auch Edgar Lenzen, Sprecher der AfD Rhein-Sieg. Das sagt der ehemalige Verfassungsschützer „Jeder in der AfD, der diesen Satz verwendet, weiß, dass dieser Satz verfassungswidrig und verboten ist“, sagt Winfried Ridder, ehemaliger Verfassungsschützer aus Sankt Augustin. Es ist nicht das erste Mal, dass ein AfD-Mitglied diese Parole verwendet. Der wohl prominenteste Fall dürfte der des Faschisten Björn Höcke aus Thüringen sein, der deswegen von Landgericht Halle an der Saale mehrfach zu hohen Geldstrafen verurteilt wurde – die Urteile bestätigte nach Revision auch der Bundesgerichtshof.

via GA: Staatsschutz ermittelt AfD Rhein-Sieg benutzt verbotene SA-Parole