Eine Buchhändlerin aus Wesertal-Lippoldsberg soll antisemitische Schriften in ihrer Buchhandlung aufbewahrt haben. Jetzt wurde sie verurteilt. Wesertal – 20 Monate auf Bewährung: So lautet am Ende das Urteil gegen die 82-jährige Buchhändlerin Margret Gisela Nickel aus Wesertal-Lippoldsberg. Vor dem Kasseler Amtsgericht ging es um 18 Fälle von Volksverhetzung – und um die Frage, ob Nickel antisemitische und verfassungswidrige Schriften bewusst in ihrer Kloster-Buchhandlung aufbewahrt und für den Weiterverkauf bestimmt hatte. Rund 40 Minuten lang verlas die Staatsanwältin unter Augenrollen der 82-Jährigen die Anklage. Immer wieder fielen dabei Buchtitel, die vor allem eines gemeinsam haben: Sie machen Juden zum Feindbild, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Genannt werden unter anderem „Die Auschwitz-Lüge“, „Die internationale Hochfinanz“, „Das Ende der Wanderschaft“, „Der jüdische Ritualmord“, „Pest in Russland“ und „Die jüdische Weltpest“. Nickel soll diese und viele weitere Bücher mit „volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt“ in den Jahren 2020 bis 2022 in ihrer Buchhandlung in Lippoldsberg erworben und aufbewahrt haben.
Doch genau in diesem Punkt widerspricht Nickel. 82-Jährige aus Wesertal wegen Volksverhetzung verurteilt „Ich habe die Bücher weder bestellt, noch beworben“, sagt sie. Die Bücher seien ihr vom Verlag „Der Schelm“ ungefragt zugeschickt worden. Sie habe nicht gewusst, was sich in den Paketen befand. Die Richterin hakte nach: Warum hat Nickel die Lieferungen dann nicht einfach zurückgeschickt? Die 82-Jährige erklärte, sie habe die Pakete zunächst per Post erhalten und erst danach gesehen, was darin war. Eine Rücksendung sei nicht möglich gewesen, weil sich der Inhaber des Verlags im Ausland befinde – sie vermute in Russland. „Ich fühle mich nicht schuldig“, sagte die 82-Jährige immer wieder. Doch wie ist es überhaupt zu der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag gekommen, der bekannt dafür ist, antisemitische Schriften zu vertreiben? Nickel erzählte, der Inhaber habe sie persönlich in ihrer Buchhandlung besucht. Zunächst habe er sie gefragt, ob sie drei Bücher für ihn vertreiben könne. Mit Antisemitismus hätten diese Bücher nach ihrer Darstellung nichts zu tun gehabt. Danach seien jedoch immer mehr Bücher und Nachdrucke gekommen. Und irgendwann habe sie nicht mehr „Nein“ gesagt. Die Bücher landeten schließlich im Hinterzimmer der Buchhandlung. Wegwerfen? Für Nickel keine Option. „Als Buchhändlerin kann ich keine Bücher wegschmeißen“, erklärte sie. Auch ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Björn Clemens, argumentiert in diese Richtung. Das Wort „erwerben“ aus der Anklage passe nicht, sagt er. Seine Mandantin habe die Bücher schließlich nicht aktiv bestellt. Sie seien den Lieferungen beigelegt worden.
Für Nickel ist der Fall nicht der erste Kontakt mit der Justiz. Sie wurde bereits zweimal verurteilt – unter anderem wegen Steuerhinterziehung. Bei einer anderen Verhandlung in Leipzig ging es ebenfalls um den Verkauf entsprechender Bücher. Dafür wurde sie 2024 zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
via hna: Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt
siehe auch: Nazi-Bücher gelagert Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kassel ist eine 82 Jahre alte Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie hatte hunderte Bücher des rechtsextremen Verlags “Der Schelm” gelagert. Die Frau bestritt, selbst rechtsextrem zu sein. Das Gericht glaubte ihr. Das Amtsgericht Kassel hat am Dienstag die Betreiberin einer Buchhandlung unter anderem wegen Volksverhetzung in 18 Fällen verurteilt. Es verhängte gegen die 82-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 10.004 Euro. Darin gehen dem Gericht zufolge zwei Strafen aus dem Jahr 2024 auf: Damals hatte das Amtsgericht Leipzig die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und einer Geldstrafe in gleicher Höhe verurteilt. Es ging um die Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem rechtsextremistischen Verlag “Der Schelm”. Die Frau betreibt im Landkreis Kassel eine Buchhandlung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie dort in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem hunderte Bücher mit verfassungswidrigem und volksverhetzendem Inhalt vorrätig gehalten hat – “zumindest mit der Möglichkeit der Verbreitung”, wie die Vorsitzende Richterin ausführte. Die 82-Jährige hatte eingeräumt, die Schriften gelagert zu haben. Sie habe mit dem genannten Verlag zeitweise eine vertragliche Vereinbarung gehabt, Bücher in dessen Auftrag zu versenden, diese aber beendet, nachdem ihr bewusst geworden sei, worauf sie sich eingelassen habe. Dennoch habe der Verlag ihr weiterhin Kartons mit den Schriften geliefert. Sie habe diese weder bestellt, noch beworben oder versandt, sondern lediglich stehen lassen. Sie habe die Bücher nicht zurücksenden können, weil kein Absender auf den Paketen angegeben gewesen sei. Entsorgen habe sie sie nicht wollen. “Ich bin eine Buchhändlerin. Ich kann keine Bücher wegwerfen”, sagte sie aus. Alle ab 2020 gelieferten Bücher habe sie nicht weiter vertrieben.