Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

Eine Buchhändlerin aus Wesertal-Lippoldsberg soll antisemitische Schriften in ihrer Buchhandlung aufbewahrt haben. Jetzt wurde sie verurteilt. Wesertal – 20 Monate auf Bewährung: So lautet am Ende das Urteil gegen die 82-jährige Buchhändlerin Margret Gisela Nickel aus Wesertal-Lippoldsberg. Vor dem Kasseler Amtsgericht ging es um 18 Fälle von Volksverhetzung – und um die Frage, ob Nickel antisemitische und verfassungswidrige Schriften bewusst in ihrer Kloster-Buchhandlung aufbewahrt und für den Weiterverkauf bestimmt hatte. Rund 40 Minuten lang verlas die Staatsanwältin unter Augenrollen der 82-Jährigen die Anklage. Immer wieder fielen dabei Buchtitel, die vor allem eines gemeinsam haben: Sie machen Juden zum Feindbild, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Genannt werden unter anderem „Die Auschwitz-Lüge“, „Die internationale Hochfinanz“, „Das Ende der Wanderschaft“, „Der jüdische Ritualmord“, „Pest in Russland“ und „Die jüdische Weltpest“. Nickel soll diese und viele weitere Bücher mit „volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt“ in den Jahren 2020 bis 2022 in ihrer Buchhandlung in Lippoldsberg erworben und aufbewahrt haben.
Doch genau in diesem Punkt widerspricht Nickel. 82-Jährige aus Wesertal wegen Volksverhetzung verurteilt „Ich habe die Bücher weder bestellt, noch beworben“, sagt sie. Die Bücher seien ihr vom Verlag „Der Schelm“ ungefragt zugeschickt worden. Sie habe nicht gewusst, was sich in den Paketen befand. Die Richterin hakte nach: Warum hat Nickel die Lieferungen dann nicht einfach zurückgeschickt? Die 82-Jährige erklärte, sie habe die Pakete zunächst per Post erhalten und erst danach gesehen, was darin war. Eine Rücksendung sei nicht möglich gewesen, weil sich der Inhaber des Verlags im Ausland befinde – sie vermute in Russland. „Ich fühle mich nicht schuldig“, sagte die 82-Jährige immer wieder. Doch wie ist es überhaupt zu der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag gekommen, der bekannt dafür ist, antisemitische Schriften zu vertreiben? Nickel erzählte, der Inhaber habe sie persönlich in ihrer Buchhandlung besucht. Zunächst habe er sie gefragt, ob sie drei Bücher für ihn vertreiben könne. Mit Antisemitismus hätten diese Bücher nach ihrer Darstellung nichts zu tun gehabt. Danach seien jedoch immer mehr Bücher und Nachdrucke gekommen. Und irgendwann habe sie nicht mehr „Nein“ gesagt. Die Bücher landeten schließlich im Hinterzimmer der Buchhandlung. Wegwerfen? Für Nickel keine Option. „Als Buchhändlerin kann ich keine Bücher wegschmeißen“, erklärte sie. Auch ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Björn Clemens, argumentiert in diese Richtung. Das Wort „erwerben“ aus der Anklage passe nicht, sagt er. Seine Mandantin habe die Bücher schließlich nicht aktiv bestellt. Sie seien den Lieferungen beigelegt worden.
Für Nickel ist der Fall nicht der erste Kontakt mit der Justiz. Sie wurde bereits zweimal verurteilt – unter anderem wegen Steuerhinterziehung. Bei einer anderen Verhandlung in Leipzig ging es ebenfalls um den Verkauf entsprechender Bücher. Dafür wurde sie 2024 zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

via hna: Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

siehe auch: Nazi-Bücher gelagert Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kassel ist eine 82 Jahre alte Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie hatte hunderte Bücher des rechtsextremen Verlags “Der Schelm” gelagert. Die Frau bestritt, selbst rechtsextrem zu sein. Das Gericht glaubte ihr. Das Amtsgericht Kassel hat am Dienstag die Betreiberin einer Buchhandlung unter anderem wegen Volksverhetzung in 18 Fällen verurteilt. Es verhängte gegen die 82-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 10.004 Euro. Darin gehen dem Gericht zufolge zwei Strafen aus dem Jahr 2024 auf: Damals hatte das Amtsgericht Leipzig die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und einer Geldstrafe in gleicher Höhe verurteilt. Es ging um die Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem rechtsextremistischen Verlag “Der Schelm”. Die Frau betreibt im Landkreis Kassel eine Buchhandlung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie dort in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem hunderte Bücher mit verfassungswidrigem und volksverhetzendem Inhalt vorrätig gehalten hat – “zumindest mit der Möglichkeit der Verbreitung”, wie die Vorsitzende Richterin ausführte. Die 82-Jährige hatte eingeräumt, die Schriften gelagert zu haben. Sie habe mit dem genannten Verlag zeitweise eine vertragliche Vereinbarung gehabt, Bücher in dessen Auftrag zu versenden, diese aber beendet, nachdem ihr bewusst geworden sei, worauf sie sich eingelassen habe. Dennoch habe der Verlag ihr weiterhin Kartons mit den Schriften geliefert. Sie habe diese weder bestellt, noch beworben oder versandt, sondern lediglich stehen lassen. Sie habe die Bücher nicht zurücksenden können, weil kein Absender auf den Paketen angegeben gewesen sei. Entsorgen habe sie sie nicht wollen. “Ich bin eine Buchhändlerin. Ich kann keine Bücher wegwerfen”, sagte sie aus. Alle ab 2020 gelieferten Bücher habe sie nicht weiter vertrieben.

Vorfall auf Übungsplatz Munster – AfD schleust rechtsextremen Aktivisten bei Bundeswehr-Manöver ein

Ein AfD-Politiker hat einen Rechtsextremisten als Gast zu einer nicht öffentlichen Bundeswehrübung mitgenommen. Trotz Fotoverbots stellte der »Identitäre« nach SPIEGEL-Informationen später Bilder ins Netz. Der AfD-Verteidigungspolitiker Hannes Gnauck hat einen Aktivisten der rechtsextremen »Identitären Bewegung« bei einer nicht öffentlichen Bundeswehrübung eingeschleust. Vor dem »Multiplikatorentag« des Heeres in Munster am 5. Mai meldete Gnauck Jannis George über den Verteidigungsausschuss des Bundestags als Begleitung für sich an. Die Einladung richtete sich an Abgeordnete, Rüstungsinsider und Wissenschaftler. Auf dem Übungsplatz wurden Systeme vorgeführt, die die Armee anschaffen will. Obwohl ein Film- und Fotografierverbot herrschte, veröffentlichte George diverse Bilder auf seinem Instagram-Account, was auch dem Militärgeheimdienst MAD auffiel. George ist in der völkischen Szene gut vernetzt und arbeitet für eine Medienagentur, die für den AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt aktiv war. Im Herbst 2025 verlor George wegen Sicherheitsbedenken seinen Hausausweis für den Bundestag, den er für einen Job bei einer AfD-Abgeordneten besaß. Hintergrund war eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruchs. Mit anderen »Identitären« kletterte George auf das Vordach eines Freibads, zündete Pyrotechnik und rief rassistische Parolen.

via spiegel: Vorfall auf Übungsplatz Munster AfD schleust rechtsextremen Aktivisten bei Bundeswehr-Manöver ein

Fragezeichen hinter Finanzierung – Staatsrechtler halten Sachsen-Anhalt-Wahl für anfechtbar

Es klingt sehr technisch, könnte aber weitreichende Auswirkungen haben. Mehrere Staatsrechtler sehen Rechtsbrüche der AfD bei der Finanzierung ihres Wahlkampfs in Sachsen-Anhalt. Im schlimmsten Fall könnte dem Land eine Neuwahl drohen. Die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger kritisiert eine unsaubere Wahlkampf-Finanzierung durch die AfD in Sachsen-Anhalt. Das könne dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss, sagte Schönberger dem “Spiegel”. Hintergrund ist ein zumindest hemdsärmeliger Umgang der AfD mit Fraktionsmitteln im Wahlkampf. Dieser stützte sich offenkundig auch auf die sogenannten Bürgerdialoge der Landtagsfraktion, die es im ganzen Land gab. “Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde Großteils aus Fraktionsmitteln finanziert”, sagte Schönberger dem Nachrichtenmagazin. “Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.” Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen; Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten danach ebenfalls als Spenden. Eine verdeckte Parteienfinanzierung könne zur Ungültigkeit einer Wahl führen, so Schönberger. In der Vergangenheit hätten Gerichte solche Rügen zwar daran scheitern lassen, dass sie davon ausgingen, dass sich die illegale Wahlwerbung im Ergebnis nicht ausgewirkt habe. In Sachsen-Anhalt aber, meint Schönberger gegenüber dem “Spiegel”, “könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen”.

via ntv: Fragezeichen hinter Finanzierung Staatsrechtler halten Sachsen-Anhalt-Wahl für anfechtbar

siehe auch: Illegale Wahlkampffinanzierung Muss die Wahl in Sachsen-Anhalt wiederholt werden? Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält die Landtagswahl für anfechtbar: Die AfD-Landtagsfraktion bezahlte zentrale Wahlkampfveranstaltungen. „Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“, sagte Rechtsprofessorin Sophie Schönberger dem Spiegel. „Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.“ Was ist dran an dieser Aussage? Muss in Sachsen-Anhalt bald neu gewählt werden? Bereits im April hatte das ARD-Magazin „Kontraste“ recherchiert, dass die sehr gut besuchten „Bürgerdialoge“ der AfD wesentlich aus Mitteln der AfD-Landtagsfraktion finanziert wurden. Die Landtagsfraktionen dürfen mit den Mitteln, die sie vom Landtag erhalten, zwar auch Öffentlichkeitsarbeit machen, das heißt, über die Arbeit der Abgeordneten informieren. Was aber nicht geht, sagt das Fraktionsgesetz von Sachsen-Anhalt ganz deutlich in Paragraf 2: „Diese Leistungen dürfen nicht für Zwecke der Parteien verwendet werden.“ Tatsächlich wurde bei den „Bürgerdialogen“ aber in starkem Maße Wahlkampf für die AfD gemacht, also die Partei unterstützt. Dabei wurde Ulrich Siegmund als AfD-Spitzenkandidat vorgestellt, das Wahlprogramme der AfD beworben und zur Wahl der AfD bei der Landtagswahl aufgerufen. Rechtsprofessorin Sophie Schönberger sagte schon im „Kontraste“-Bericht, dass das problematisch sei. Allerdings deutete „Kontraste“ etwas resignativ an, dass man gegen den Missbrauch der Fraktionsgelder zunächst wenig machen könne. Der Landesrechnungshof prüfe zwar die Fraktionsfinanzen, allerdings erst nach Ende der Wahlperiode, also auch erst nach der Landtagswahl. Rechtsprofessorin Schönberger sagte damals: „Das Schlimmste, was dann passieren kann, ist, dass die Fraktion die Gelder an den Landeshaushalt zurückzahlen muss.“ Inzwischen hat Schönberger aber einen anderen Hebel gefunden: Eine verdeckte Parteienfinanzierung im Wahlkampf könne zur Ungültigkeit der Wahl führen, so die führende deutsche Wahl- und Parteienrechtlerin, die an der Freien Universität Berlin lehrt.

Andeutung in sozialen Medien – Hat AfD-Politiker Sandro Scheer seinen Impfpass während der Corona-Pandemie gefälscht?

Der AfD-Landtagsabgeordnete Sandro Scheer suggeriert in sozialen Medien, seinen Impfpass während Corona gefälscht zu haben. Das Justizministerium erklärt, ob das überhaupt strafbar wäre. Mit der Behauptung, den eigenen Impfausweis während der Corona-Pandemie gefälscht zu haben, hat der AfD-Politiker Sandro Scheer eine Debatte im Netz ausgelöst. „Ich habe mich noch nie gegen Corona impfen lassen. Auch wenn mein Impfbuch mir was anderes sagt“, schrieb der Göppinger Landtagsabgeordnete am Montag auf seiner Facebook-Seite – von zwei Lach-Emojis begleitet. Später schob Scheer nach, dass er eigentlich gar kein Impfbuch habe.Ein eigenwilliger Witz? Scheer wollte den Vorgang, von unserer Zeitung konfrontiert, nicht kommentieren. Auf eine Anfrage per Mail hat er sich inzwischen knapp zurückgemeldet: „Mir ist keine derartige Debatte bekannt.“ Die Frage, ob Scheer tatsächlich einen gefälschten Impfnachweis mit sich führte, beschäftigt aber nicht nur etliche Nutzer in sozialen Medien. Auch auf dem Portal Abgeordnetenwatch.de wurde er gefragt, was an der Aussage wahr oder falsch sei. (…) Ganz grundsätzlich wäre die Fälschung eines Impfpasses aus juristischer Sicht kein Kavaliersdelikt. „Zu der Frage der Strafbarkeit durch das Fälschen eines Impfpasses kann im Allgemeinen mitgeteilt werden, dass hierdurch in aller Regel der Straftatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB verwirklicht wird“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Dieser sehe eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

via bnn: Andeutung in sozialen Medien Hat AfD-Politiker Sandro Scheer seinen Impfpass während der Corona-Pandemie gefälscht?

Innenminister beschließen künftig nicht mehr zwingend einstimmig

Nach AfD-Wahlsiegen in Landtagen hat die Innenministerkonferenz ein Ende des Einstimmigkeitsprinzips beschlossen. Bald reichen 13 von 16 Stimmen, um Beschlüsse zu fassen. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Diese Entscheidung sei bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen worden, wie die dpa mit Verweis auf den Kreis der Innenministerinnen und Innenminister berichtete. Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in der Konferenz eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält. Die Frage, ob dieses Prinzip in der IMK beibehalten werden soll, war mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister schon länger diskutiert worden. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ging die AfD als Sieger hervor. Für eine absolute Mehrheit fehlten der AfD in Sachsen-Anhalt drei Stimmen. Ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund möchte sich dennoch nach eigenen Worten zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. (…) »Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal«, hatte auch der hessische Innenminister, Roman Poseck (CDU), damals gesagt. Die IMK würde in einem solchen Fall alles dafür tun, um handlungsfähig zu bleiben.

via zeit: Innenminister beschließen künftig nicht mehr zwingend einstimmig

Polizei geht gegen Hersteller und Verkäufer von Nazimusik vor

In mehreren Bundesländern durchsucht die Polizei Räume mutmaßlicher Rechtsextremisten. Die Gruppe soll neonazistische und rassistische Musik produziert und verkauft haben. Auch in Polen und Italien wird ermittelt. Wegen der mutmaßlichen Verbreitung volksverhetzender Musik durchsucht die Polizei in mehreren Bundesländern Räumlichkeiten von Beschuldigten. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern richten sich die Durchsuchungen gegen vier Menschen, wie die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern mitteilten. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer rechtsextremen kriminellen Vereinigung zu sein. Die vier Beschuldigten im Alter von 55, 52, 48 und 43 Jahren sollen sich spätestens 2020 dauerhaft zusammengeschlossen haben. Nach Angaben der Ermittler wollten sie eine neonazistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie verbreiten. Dazu hätten sie arbeitsteilig Tonträger mit volksverhetzenden Musikinhalten hergestellt und verkauft.
Auch in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen gibt es den Angaben zufolge Durchsuchungen gegen acht weitere Beschuldigte. Dabei gehe es um Volksverhetzungsdelikte im Zusammenhang mit den Tonträgerproduktionen der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung. Weitere Durchsuchungen finden den Angaben zufolge unter anderem in Berlin bei insgesamt zehn Menschen aus dem näheren Umfeld der Beschuldigten statt. Sie gelten nicht als tatverdächtig. Auch in Estland, Italien, Polen und Tschechien werde durchsucht

via spiegel: Polizei geht gegen Hersteller und Verkäufer von Nazimusik vor

siehe auch: Große Razzia gegen mutmaßliches Neonazi-Netzwerk: Was hinter den Durchsuchungen steckt Fast 400 Einsatzkräfte, zahlreiche Durchsuchungen und ein brisanter Verdacht: Ermittler gehen gegen eine mutmaßliche rechtsextreme Vereinigung vor. In welchen Orten es Polizeieinsätze gab. Seit den frühen Morgenstunden gingen Ermittler in Deutschland und mehreren europäischen Ländern am Mittwoch gegen eine mutmaßliche rechtsextreme kriminelle Vereinigung vor. Fast 400 Polizeikräfte waren an den Durchsuchungen beteiligt – alles unter der Leitung des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern. (…) Im Mittelpunkt stehen vier Beschuldigte im Alter von 43, 48, 52 und 55 Jahren. Sie sollen sich spätestens 2020 zusammengeschlossen haben, um eine „nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie über die arbeitsteilige Herstellung und den Verkauf von Tonträgern mit volksverhetzenden Musikinhalten zu verbreiten“. Gegen einen der Männer wird wegen des Verdachts der Rädelsführerschaft ermittelt. Durchsuchungen fanden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Rostock in Mecklenburg-Vorpommern in Anklam, Bargischow, Klein Bünzow und Reddelich bei Rostock statt. In Schleswig-Holstein gab es Einsätze in Barsbüttel, in Bayern in Bad Grönenbach und Wolfertschwenden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern. Gegen acht weitere Beschuldigte wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Ihre Objekte wurden in Berkheim und Stuttgart (Baden-Württemberg), Velten (Brandenburg), Hannover (Niedersachsen), Meschede (Nordrhein-Westfalen), Reinsdorf (Sachsen) und Apolda (Thüringen) durchsucht. (…) Festnahmen sind nicht geplant. Die Durchsuchungen sollen die bestehenden Verdachtsmomente klären und Beweismittel sichern; Großrazzia gegen mutmaßliches Neonazi-Netzwerk: Ermittler stürmen Dutzende Objekte Trotz der umfangreichen Maßnahmen mit hunderten Polizisten soll es keine Verhaftungen geben. Dafür sind die Vorwürfe sehr konkret. In einer groß angelegten und länderübergreifenden Aktion sind Ermittler am Mittwochmorgen gegen eine mutmaßliche rechtsextreme kriminelle Vereinigung vorgegangen. Wie die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern mitteilten, stehen im Kern vier Beschuldigte im Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, über die Herstellung und den Verkauf von Tonträgern eine nationalsozialistische, antisemitische und rassistische Ideologie verbreitet zu haben. Spezialeinsatzkommando bei Razzien in MV Nach Angaben der Ermittlungsbehörden richten sich die von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus und dem Polizeilichen Staatsschutz des LKA Mecklenburg-Vorpommern geleiteten Maßnahmen gegen vier Hauptbeschuldigte im Alter zwischen 43 und 55 Jahren. Auf Basis von Beschlüssen des Amtsgerichts Rostock wurden deren Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern (Anklam, Bargischow, Klein Bünzow, Reddelich), Schleswig-Holstein (Barsbüttel) und Bayern (Bad Grönenbach, Wolfertschwenden) durchsucht. Bei den Einsätzen in Mecklenburg-Vorpommern wurde den Angaben zufolge in Teilen auch das Spezialeinsatzkommando (SEK) des LKA hinzugezogen. (…) Für den Großeinsatz waren unter der Leitung des LKA Mecklenburg-Vorpommern insgesamt mehr als 394 Polizeikräfte aus verschiedenen Bundesländern, des Bundes sowie aus den beteiligten europäischen Nachbarländern im Einsatz

Razzia gegen «Hater-Community» nach Hetzjagd auf 44-Jährigen

Eine Gruppe soll gezielt einen Mann im Netz und im echten Leben attackiert haben. Ermittler durchsuchen nun 15 Wohnungen in mehreren Bundesländern. Artikel anhören -2:22 1.0x Wegen einer konzertierten Hetzkampagne gegen einen 44 Jahre alten Mann aus Karlsruhe sind Ermittler bundesweit gegen 15 mutmaßliche Mitglieder einer «Hater-Community» vorgegangen. In sieben Bundesländern seien 15 Wohnungen durchsucht worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Dabei seien neben einer größeren Cannabis-Indoor-Plantage umfangreiche Datenträger sichergestellt worden. Durchsucht wurde in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.
Hetzjagd auf Mann im echten Leben und im Netz Die Verdächtigen sollen dem Mann, der laut den Behörden in sozialen Medien mit «stark polarisierenden Inhalten» auftritt, in vielfacher Weise übel mitgespielt haben: Unter anderem werden ihnen Nötigung und Bedrohung, Diebstahl, Sachbeschädigung und üble Nachrede vorgeworfen. So hätten sie etwa das Wohnhaus des 44-Jährigen und Gräber seiner Familienangehörigen beschädigt. Zudem hätten sie im Namen ihres Opfers eine Vielzahl von E-Mails mit beleidigenden oder bedrohlichen Inhalten verschickt, die an Politiker, Gedenkstätten, Einzelhandelsunternehmen oder auch Bildungseinrichtungen gingen. Diese Mails hätten teils auch volksverhetzende und rechtsradikale Inhalte gehabt. Dadurch seien Strafanzeigen und Ermittlungen gegen den 44-Jährigen ausgelöst worden. Zahlreiche Straftaten im Namen des Opfers Die zwischen 22 und 49 Jahre alten Verdächtigen sollen so zwischen März 2023 und September 2026 zahlreiche Straftaten begangen und diese dem 44-Jährigen angelastet haben

via welt: Razzia gegen «Hater-Community» nach Hetzjagd auf 44-Jährigen