Vorwurf: Maja T. in Haft wegen Tragens eines Kleides von Wärtern misshandelt – #polizeigewalt

Die unter dubiosen Umständen nach Ungarn ausgelieferte und dort zu einer langen Haftstrafe verurteilte nichtbinäre Person Maja T. soll von einer Horde aggressiver Wärter misshandelt worden sein. Die nichtbinäre deutsche Person Maja T. beklagt, von Wärtern wegen ihrer Geschlechts­identität misshandelt worden zu sein. Wie die Zeitung “nd” berichtet, berichtete eine Unterstützergruppe von einem gewaltsamen Übergriff durch ausschließlich männliche Justizvollzugsbeamte in einem Männergefängnis in Budapest. Grund für den Vorfall sei gewesen, dass Maja T. ein Kleid trug. Fünf Wärter entkleideten die inhaftierte Person daraufhin gewaltsam, heißt es. Zur Begründung habe es vonseiten der ungarischen Behörden geheißen, dass “Frauenkleidung” im Männerstrafvollzug verboten sei. Nun droht Maja T. wegen des Vorfalls sogar ein Disziplinarverfahren, was zu erneuter Isolationshaft führen könnte. Menschenrechts­organisationen kritisieren derartige Maßnahmen als “Vernichtungshaft”, die nur dazu diene, den Lebenswillen einer inhaftierten Person zu brechen. Maja T. beklagte schon seit längerem, als nichtbinäre Person in ungarischer Haft diskriminiert zu werden. Rechtspolitiker*­innen mehrerer Bundestagsfraktionen haben Außenminister Johann Wadephul (CDU) erst im Juni in einem offenen Brief aufgefordert, sich für die Überstellung einzusetzen – bislang aber erfolglos (queer.de berichtete). (…) Eigentlich hätte T. gar nicht von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies in einer einstweiligen Anordnung untersagt. Die deutschen Behörden wollten T. laut ihren Anhänger*innen aber schnell in einer “Nacht-und-Nebel-Aktion” loswerden, so erreichte die Anordnung aus Karlsruhe die verantwortliche Behörde 50 Minuten, nachdem T. an Ungarn übergeben worden war (queer.de berichtete). Später beurteilte das Gericht die Auslieferung als unzulässig – das Kammergericht habe weder allgemeine Mängel in ungarischen Haftanstalten näher beleuchtet noch Bedenken zu Sicherheit und Diskriminierung der nichtbinären Person (queer.de berichtete). Die Bundesregierung hat seither keine öffentlich bekannten Anstrengungen unternommen, dieses Unrecht wieder gutzumachen

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Polizeigewerkschafter Ostermann klagte Böhmermann gewinnt gegen “selbst radikalisierten Michel”

Knapp anderthalb Jahre nach einer brisanten Böhmermann-Sendung über die Bundespolizei in Pakistan ist der Streit entschieden: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann muss Böhmermanns Attacken hinnehmen. Ein Urteil im Streit zwischen zwei Männern, die beide oft Kontroversen auslösen, steht fest: Jan Böhmermann siegt über Manuel Ostermann – der Moderator und Satiriker geht mit dem ZDF als Gewinner aus einem Prozess hervor, den der Gewerkschaftsfunktionär der Bundespolizei und Bestsellerautor angestrengt hatte. Das Landgericht München I hatte über die Sendung des “ZDF Magazin Royale” vom 28. März 2025 zu entscheiden, die politisch einige Sprengkraft hatte. Es ging um mögliche Sicherheitsprobleme bei der Aufnahme von Menschen aus Afghanistan und um die sogenannte Visa-Affäre. (…) Böhmermann wählte für Ostermann in der Sendung Bezeichnungen wie “Herrenmensch im Skoda”, “selbst radikalisierten Michel” und “dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegsfrisur”. Der Polizeigewerkschafter hatte sich dadurch herabgewürdigt und zu Unrecht in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt gesehen. Mit der Rechtsanwaltskanzlei Höcker hatte er Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingelegt. Ralf Höcker kündigte auf X an, dem “Hetzer Böhmermann” einzuheizen. Den Antrag bei Gericht, diese Aussagen zu untersagen, zog Ostermann dann aber zurück. Der Rechtsstreit drehte sich nun um die grundsätzlichere Frage, wie die Vorgänge in Pakistan und die Rolle der Bundespolizei dabei zu bewerten sind. (…) Das Gericht gestand Ostermann zu, selbst in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht berührt zu sein: Den Zuschauern werde er als Teil der Bundespolizei präsentiert, die nach der Darstellung missbraucht werde, “um Politik zu machen”. Sein eigenes Auftreten fiel aber auch aus Sicht des Gerichts auf ihn zurück.

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SACHSEN-ANHALT Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr besuchen AfD-Stand mit Siegmund – Bürgermeister „fassungslos“

Die Kameraden kamen zum AfD-Stand nach einem Einsatz – in Uniform und mit Dienstfahrzeug. Dabei posieren sie auch für Fotos mit Spitzenkandidat Siegmund. Der Bürgermeister kritisiert die Feuerwehrleute scharf und droht mit Konsequenzen. ufregung im beschaulichen Egeln im Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt): Auf dem Marktplatz der 3000-Einwohner-Stadt, in der Ulrich Siegmund am vergangenen Freitag mit einem AfD-Infostand vertreten war, fuhr plötzlich ein Einsatzfahrzeug der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr vor. Mehrere Männer in Einsatzkleidung stiegen aus und gingen direkt auf den AfD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl zu. Unter anderem der rechte YouTuber „Weichreite TV“ filmte die Begegnung. Die Begrüßung fiel kumpelhaft aus. Siegmund gab den Kameraden Handschläge und sagte: „Jungs, macht Feierabend, habt ihr euch verdient. Danke für euren Einsatz.“ Nachdem er jeden der Männer begrüßt hatte, fragte Siegmund: „Kann ich noch was für euch tun?“ Einer antwortete: „Wir wollten nur mal gucken, wir wollten uns mal persönlich treffen.“ Dann posierte die Runde noch für Foto- und Videomaterial vor dem Dienstfahrzeug. „Ulrich Siegmund hat überall seine Freunde“, kommentierte der YouTuber die Szene aus dem Off. Die eigentliche Aufregung folgte jedoch im Anschluss. An dem Besuch gibt es Kritik. Denn offenbar kamen die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gerade von einem Einsatz – und besuchten den AfD-Stand in voller Montur. Michael Stöhr (Unabhängige Wählergemeinschaft Egeln), seit 16 Jahren der Verbandsgemeindebürgermeister, ist angesichts der Videoaufnahmen „fassungslos“. Stöhr selbst machte den Vorgang auf seiner Facebook-Seite in einem langen Beitrag öffentlich und unterstellte den freiwilligen Helfern, dass die Bürger ihnen im Notfall nicht mehr vertrauen könnten. Zudem habe das Ehrenamt durch das Handeln der Feuerwehrleute enormen Schaden erlitten.

via welt: SACHSEN-ANHALT Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr besuchen AfD-Stand mit Siegmund – Bürgermeister „fassungslos“

Europol: Vi har samarbejdet med dansk politi i ‘dusinvis af sager’, der knytter sig til sadistiske netværk

Dansk politi er involveret i flere sager, der har tilknytning til NVE-netværk, fortæller Europol-chef. Det planlagte terrorangreb på Hadsten Skole var et enkelt grelt eksempel på tilfælde af kriminalitet, hvor myndighederne ifølge DR’s oplysninger mistænker, at gerningspersonerne har tråde til de sadistiske NVE-netværk på internettet. Men Europol fortæller i et interview med DR Nyheder, at man har samarbejdet med dansk politi i “dusinvis” af sager, der knytter sig til netværkene, hvor videoer af overfald, selvskade og i værste fald skoleangreb er i ekstremt høj kurs.  – Vi har et meget tæt samarbejde med Danmark, siger Anna Sjöberg, der er chef for Europols antiterror-enhed.  Så Europol og Danmark arbejder sammen om sager, hvor ofre og gerningsmænd er fra Danmark?  – Ja, siger Anna Sjöberg.  Det er dog ikke samtlige af de sager, som dansk politi har været involveret i, der nødvendigvis har et dansk offer eller dansk gerningsmand. Anna Sjöberg vil ikke svare på, præcis hvor mange sager, der involverer danskere. Europol begyndte for omkring tre år siden at blive opmærksom på udviklingen. Anna Sjöberg slår også fast, at den trussel, NVE-netværkene udgør, kun er stigende.  – Det er farligt for de ofre, der groomes i grupperne, men det er også farligt for hele samfundet, siger Europol-chefen med henvisning til, at flere af NVE-grupperne betegnes som deciderede terrororganisationer.  Flere steder i netværkene hyldes for eksempel skoleangreb, som det vi så planlagt på Hadsten Skole.

via dr.dk: Europol: Vi har samarbejdet med dansk politi i ‘dusinvis af sager’, der knytter sig til sadistiske netværk

BUNDESGERICHTSHOF KASSIERT QUASI-FREISPRUCH – Chemnitzer Neonazi-Hetzjagd kommt neu vor Gericht

Fast acht Jahre nach den Angriffen von Neonazis auf Gegendemonstrant*innen in Chemnitz hat der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil gegen den mutmaßlichen Haupttäter aufgehoben. Die per Urteil ergangene Einstellung des Verfahrens gegen den Braunschweiger Kampfsportler Lasse R. sei rechtsfehlerhaft. Jetzt muss das Verfahren gegen den 27-Jährigen vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Chemnitz neu aufgerollt werden. 27 Angeklagte und keine einzige Verurteilung: So sah bislang die strafrechtliche Bilanz nach einer Hetzjagd von Neonazis auf linke Gegendemonstrant*innen in Chemnitz aus. Doch das könnte sich jetzt ändern, zumindest ein bisschen. Fast acht Jahre nach den Angriffen vom 1. September 2018 hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Mittwoch den Quasi-Freispruch gegen den Braunschweiger Neonazi Lasse R. auf. Der heute 27-jährige Kampfsportler war von Betroffenen als einer der Haupttäter identifiziert worden. Trotzdem hatte das Landgericht Chemnitz das Verfahren gegen ihn im vergangenen Jahr per Urteil eingestellt. „Das Urteil weist Rechtsfehler auf“, sagte die Senatsvorsitzende Gabriele Cirener. Auf den Revisionsantrag der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft verwies der BGH das Verfahren zurück nach Chemnitz, wo nun eine andere Strafkammer erneut über den Fall verhandeln muss. Die Freisprüche dreier weiterer Angeklagter bestätigte der 5. Strafsenat jedoch.

via endstation rechts: BUNDESGERICHTSHOF KASSIERT QUASI-FREISPRUCH Chemnitzer Neonazi-Hetzjagd kommt neu vor Gericht

Alle reden von Aiwanger. Ich noch mal von Maaßen und SEINER gezielten Desinformation 2018. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100229914/neue-analyse-zur-hetzjagd-in-chemnitz-so-falsch-lag-hans-georg-maassen.html

— Lars Wienand (@larswienand.bsky.social) 2023-08-26T17:19:20.687Z

Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events

Die AfD wollte in Weilheim unter anderem ein Kino als Veranstaltungsraum nutzen. Die Pläne trieben Bürger auf die Straße – das Landratsamt lehnte die Pläne ab. Nun waren die Richter am Zug. Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Die Behörden hatten dem Plan der Partei, gegen den es massive Bürger-Proteste gab, einen Riegel vorgeschoben. Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte darüber berichtet.  Die Kammer sei zu der Auffassung gelangt, dass die beabsichtigte Nutzung der Räume für Veranstaltungen nicht von den bestehenden Baugenehmigungen gedeckt sein dürfte. Diese sehen für die betroffenen Räume eine Nutzung als Ladenflächen beziehungsweise als Kino vor. Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.

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Polizeifunktionär warnt: AfD-Sieg könnte “inneren Notstand” auslösen

Der GdP-Vize ruft die Polizei zu Vorbereitungen auf eine AfD-Regierung auf. Die Beamten sollen Widerstand leisten – unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt könnte auch erhebliche Auswirkungen auf die Polizei haben. Denn gewinnt die Partei die absolute Mehrheit, könnte sie sämtliche Ministerien besetzen – auch das Innenministerium, das den Kurs der jeweiligen Landespolizei bestimmt. In Sachsen-Anhalt sind dort 6.400 Polizisten im Dienst. Für viele Beamte stellt sich damit auch die Frage nach dem möglichen Umgang mit einer solchen Regierung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in einer AfD-Regierung eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. So appelliert der stellvertretende Bundesvorsitzende Sven Hüber in einem Beitrag für die Gewerkschaftszeitung an die Polizisten, in bestimmten Fällen Widerstand zu leisten. Er verweist dabei auf die Lehren aus dem Nationalsozialismus. Gerichtsentscheidungen: Über 100 AfD-Mitglieder können Waffen verlieren Angriff war keiner: Jetzt wird gegen den AfD-Kandidaten ermittelt Hüber argumentiert, Polizisten seien zuallererst ans Grundgesetz gebunden. Daher seien Maßnahmen gegen eine AfD-Regierung legitim, sollte diese gegen das Grundgesetz verstoßen. Aber was folgt aus seinen Äußerungen? Verfassungsrechtler widersprechen in manchen Punkten. Polizisten in der AfD? “No-Go” Hüber sieht zunächst einmal keine Vereinbarkeit von AfD-Mitgliedschaft und einer Tätigkeit als Polizist. Aufgrund der Einstufung zahlreicher AfD-Landesverbände als “gesichert rechtsextrem” sowie der Einordnung weiterer Landesverbände als Verdachtsfall fordert Hüber grundsätzlich für alle Polizisten: “No-Go mit der AfD!” Wer seinen Eid auf das Grundgesetz abgelegt habe, könne keine verfassungsfeindliche Partei wählen oder unterstützen, betont der Gewerkschafter. Wer bei der AfD mitmache, besitze “nicht die erforderliche charakterliche Eignung für den Polizeiberuf”, schreibt er mit Verweis auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. In der GdP gibt es bereits einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Allerdings zeigt die Realität, dass diese Ansicht nicht in der gesamten Polizei vorherrschend ist. Zwar hat die GdP rund 214.000 Mitglieder und ist damit die größte Polizeigewerkschaft in Deutschland, allerdings vertritt sie längst nicht alle Polizisten. Neben ihr existiert noch die inhaltlich weiter nach rechts ausgerichtete Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit rund halb so vielen Mitgliedern. Trotz inhaltlicher Schnittmengen distanziert sich aber auch die DPolG von der AfD.

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