Die AfD erleidet vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage: Die Bundestagsverwaltung muss der Partei eine einbehaltene Spende in Millionenhöhe nicht zurückzahlen. In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Spende im Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Die zuständige Kammer wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung ab. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung. Gegenstand des Streits waren Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als “bürgerliche Alternative” zu anderen Parteien empfohlen wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler, ein früherer Regionalpolitiker der Rechtsaußenpartei FPÖ
via zdf: Streit um 2,35 Millionen Euro : AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag
siehe auch: Dubiose Spende aus Österreich: AfD streitet vor Gericht um 2,3 Millionen Euro. Im Wahlkampf 2025 hat die AfD eine 2,3‑Millionen-Spende erhalten. Der Bundestag forderte das Geld wegen einer „Strohmann“-Konstellation zurück. Nun wird verhandelt. Die AfD steht am Donnerstag (7. Mai) in Berlin vor Gericht – die Partei fordert 2,3 Millionen Euro Spendengeld vom Bundestag zurück. Das Geld hatte die AfD unter Vorbehalt an den Bundestag überwiesen, weil dieser von einer nicht zulässigen Spende durch einen „Strohmann“ ausging. Nun fordert die Partei das Geld zurück. Die AfD geht von einer zulässigen Spende durch den ehemaligen österreichischen Politiker Gerhard Dingler aus. Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte die AfD eine Spende von 2.349.906,62 Euro vom ehemaligen FPÖ-Landesgeschäftsführer Dingler angenommen. Über die viel beachtete Spende berichteten damals mehrere deutsche Medien, unter anderem die Tagesschau. Das Geld sollte 6395 Plakate der AfD finanzieren, die die Partei als „bürgerliche Alternative“ zu anderen Parteien empfahl. Schon damals gab es Fragen über die wahre Identität des Spenders und die Herkunft des Geldes. Der Österreicher hat laut den Berichten keine ersichtlichen Beziehungen zur deutschen Bundespolitik oder der AfD. Dingler gab damals gegenüber der Tagesschau an, das Geld stamme aus seinem Privatvermögen. Er sorge sich um eine Eskalation des Ukraine-Kriegs, fehlende Sicherheit in Deutschland und falsche Energiepolitik. Daher habe er sich entschlossen, die AfD „trotz einiger Aussagen, mit denen ich nicht übereinstimme, mit einer Plakataktion zu unterstützen.“ Nach Angaben der Bundestagsverwaltung gibt es jedoch Hinweise, dass das Geld eigentlich vom deutschen Milliardär Henning Conle stammt. Sie habe den Hinweis bekommen, dass Dingler zuvor „eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist“.