Anzeige gegen Hamburger AfD-Abgeordneten – Holocaust-Leugnung geleugnet

Das Hamburger Bündnis gegen Rechts hat den AfD-Abgeordneten Mennerich angezeigt. Er soll eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Die Vergangenheitspolitik holt Benjamin Mennerich ein. Der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete in Hamburg steht im Verdacht mittels einer „falschen eidesstattlichen Versicherung“ vertuschen zu wollen, dass er den Holocaust geleugnet hat. Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ist eine Strafanzeige des Hamburger Bündnisses gegen Rechts (HBgR) gegen Mennerich eingegangen. (…) Vor fünf Tagen hat Rechtsanwalt Björn Elberling die Anzeige für das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) eingereicht. Hintergrund: Mennerich war am 26. Juli 2021 gegen eine Pressemitteilung des Bündnisses gerichtlich vorgegangen. Das Bündnis hatte gut vier Wochen zuvor mit Bezug auf die taz berichtet, dass sie und „verschiedene Medien“ ein Dossier „von Dissidenten“ aus der AfD erhalten hätten. In der Pressemitteilung heißt es: „Die taz schrieb daraufhin über Mennerich: ‚Der ehemalige Berufssoldat der Luftlandeaufklärungs-Kompanie 310 aus der Fallschirmjägerkaserne Seedorf soll mehrfach angezweifelt haben, ob der Holocaust jemals stattgefunden habe.‘“ Abmahnung wegen „falscher Tatsachenbehauptung“ In dem Artikel vom 6. Februar 2021, der bis heute online abrufbar ist, heißt es weiter: „Außerdem soll er gesagt haben, dass er keine Probleme damit hätte, wenn ‚die Geschichte‘ angezweifelt und ‚die Beweise für das Geschehen einfach als nichtig erklärt‘ würden.“ Mit einer Abmahnung wegen „falscher Tatsachenbehauptung“ versuchte Mennerich zunächst gegen das Bündnis vorzugehen. Die Pressemitteilung war im laufenden Bundestagswahlkampf veröffentlicht worden. Mennerich, der nach dem Abitur gerade eine Offizierskarriere bei der Bundeswehr anstrebte, wollte damals via Platz fünf der AfD-Landesliste in den Bundestag. „Wir und unsere Anwälte hielten die Aussagen der beiden AfD-Dissidenten aber für glaubhaft“, sagt Felix Krebs vom HBgR. Das Bündnis kam der Abmahnung daher auch nicht nach. Der AfD-Politiker, der zwischenzeitig Mitarbeiter der Fraktion war und seit 2025 ein Mandat für die Bürgerschaft hat, ging daraufhin mit einem gerichtlichen Eilverfahren gegen die Pressemitteilung vor. Schon damals wunderte sich das Bündnis aber, so Krebs, dass Mennerich „das Original der eidesstattlichen Versicherung, in dem er nicht nur eine Holocaustleugnung in Abrede stellte, sondern sogar für sich in Anspruch nahm, vor entsprechenden Äußerungen gewarnt zu haben, erst auf ausdrückliche Aufforderung und dann auch verspätet ans Gericht schickte“. Mennerich selbst widerlegte damit die Eilbedürftigkeit. Seinem Antrag auf Unterlassung wurde denn auch nicht stattgegeben. In der AfD wird Mennerich dem völkischen Flügel zugeordnet. Sein Liebesglück suchte der ehemalige Offizier auf einem rechtsextremen Dating-Portal. Die Vorwürfe gegen ihn kommen aus der Partei. In der Anzeige weist Elberling auf ein ehemaliges AfD-Mitglied hin und zitiert: „Benjamin Mennerich hatte gerade ein Neumitglied, das er noch nicht einmal gut kannte, wissen lassen, dass er am Holocaust zweifelt, oder zumindest kein Problem damit hat, wenn man die Geschehnisse anzweifelt und hinterfragt und Beweise für das Geschehene einfach als nichtig erklärt.“ Und auch ein früheres Mitglied der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Hamburg soll Rechtsanwalt Elberling zufolge gesagt haben, dass, nachdem er gehört habe, dass ein „Holocaust-Relativierer in der Fraktion“ gedeckt werde, für ihn „das Ende der Fahnenstange erreicht“ gewesen sei.

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GENERVTE BEKANNTE VERPETZT ABGETAUCHTEN REICHSBÜRGER

Im beschaulichen Lucka (Landkreis Altenburg) an der thüringisch-sächsischen Grenze gelang der Polizei ein Fahndungserfolg: Thüringer Beamte schnappten den gesuchten Reichsbürger Frank E. (60). Frank E. wollte 2022 mit Sauerstoff-Flasche statt FFP2-Maske ins Landgericht Chemnitz.  © Haertelpress Seit mindestens August 2024 war E. untergetaucht. Zuletzt suchte er Zuflucht bei einer Bekannten (59), die ihn schlussendlich mit der Unterstützung eines freien Reporters verpetzte. “Eine 59-Jährige hat bei der Polizei angerufen, weil sie einem Bekannten Obdach gewährt hatte. Das aber jetzt nicht mehr will”, bestätigte die Polizeidirektion Gera auf TAG24-Anfrage. Der Mann habe jedoch die Wohnung nicht verlassen wollen. Die Polizei überprüfte den Bekannten und stellte fest: Es ist der seit Jahren gesuchte E., gegen den drei Haftbefehle und elf Aufenthaltsermittlungen von mehreren Staatsanwaltschaften vorliegen

via tag24: GENERVTE BEKANNTE VERPETZT ABGETAUCHTEN REICHSBÜRGER

siehe auch: ER STAMMT AUS SACHSEN Bekannte ruft Polizei: Gesuchter Reichsbürger in Lucka festgenommen In Thüringen ist ein gesuchter Reichsbürger aus Sachsen gefasst worden. Die Polizei nahm den 60-Jährigen im Altenburger Land fest. Der Mann war untergetaucht und sorgte bereits vor Gericht für Aufsehen. Im Altenburger Land hat die Polizei am Dienstagnachmittag einen gesuchten Reichsbürger festgenommen. Der 60-jährige Mann hatte sich nach Angaben der Polizei eine Zeit lang in der Wohnung einer Bekannten in Lucka aufgehalten. Der Polizei zufolge hatte die 59-jährige Frau die Polizei angerufen, weil sie ihrem Bekannten nicht länger Obdach gewähren wollte. Als die Beamten eintrafen, habe sich der Mann geweigert, die Wohnung zu verlassen. Bei der Überprüfung des Delinquenten sei dann festgestellt worden, dass es sich bei ihm um einen polizeibekannten Mann aus dem Erzgebirge handelt, der der Reichsbürger‑Szene angehören soll. Sein Aufenthalt war seit 2024 unbekannt. Seitdem wurde nach ihm gesucht. Gegen ihn lagen drei offene Haftbefehle vor, zudem soll er in elf Strafverfahren untergetaucht gewesen sein. Ihm werden unter anderem Betrug und Beleidigung vorgeworfen.

Tschechisches Gericht muss entscheiden – Marla Svenja Lie­bich will Aus­lie­fe­rung ver­hin­dern

Liebich hält die Behörden weiter auf Trab: Bevor die sächsische Justiz die Zuständigkeit für den Strafvollzug wieder übernehmen kann, muss Liebich erst einmal ausgeliefert werden. Nach dessen Widerspruch muss nun ein Gericht entscheiden. Der in Tschechien festgenommene verurteilte deutsche Rechtsextremist Marla Svenja Liebich lehnt seine Auslieferung nach Deutschland ab. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle. (Saale). Zuvor hatte der MDR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Halle habe die Information von den tschechischen Behörden erhalten, sagte Cernota weiter. Im nächsten Schritt müsse nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert wird. Wie lange dies dauert, sei derzeit nicht absehbar. Liebich war nach monatelanger Fahndung in Europa vor einigen Tagen in Schönbach bei Asch (Tschechien) festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin angekündigt, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen. Bei einer Auslieferung soll Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt wäre die sächsische Justiz zuständig.  Das weitere Prozedere hat LTO bereits am Freitag dargestellt: Liebich würde auf Grundlage einer noch gültigen Ladung der Staatsanwaltschaft Halle von 2025 zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbracht werden, ein reines Frauengefängnis. Über den weiteren Verbleib würde die Gefängnisleitung erst nach Durchführung eines ersten persönlichen Gesprächs mit Liebich entscheiden. Denkbar wäre auch eine Verlegung in ein anderes Gefängnis.

via lto: Tschechisches Gericht muss entscheiden – Marla Svenja Lie­bich will Aus­lie­fe­rung ver­hin­dern

Schwere Gewaltvorwürfe – Polizeieinsatz auf Jahrmarkt eskaliert – war Rassismus das Motiv? – #polizeigewalt

Vor Gericht prallen zwei widersprüchliche Geschichten aufeinander. Was geschah im Oktober 2023 tatsächlich im Streifenwagen? Am Amtsgericht Schwarzenbek geht es um eine Herbstnacht mit Folgen, die für alle Beteiligten unterschiedlich verlaufen sein soll. Auf der Anklagebank sitzt der 33-jährige Alexander P. (alle Namen geändert), Polizeibeamter aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Er soll im Oktober 2023 bei einem Einsatz in Geesthacht einen Zeugen fünfmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn zusätzlich am Hals verletzt haben. Die angeklagte Tat soll bei einer Festnahme auf dem Geesthachter Herbstmarkt geschehen sein. Der genaue Ablauf wird nun vor Gericht geklärt. Und es stellt sich die Frage, ob Rassismus eine Rolle spielte. Für den 38-jährigen, dunkelhäutigen Pierre T., der später mit erheblichen Gesichtsverletzungen auf dem Polizeirevier landete, endete der Abend schmerzhaft. Für den angeklagten Beamten war es ein Einsatz, bei dem er nach eigener Darstellung eingreifen musste, um eine angespannte Situation unter Kontrolle zu bringen. (…) Schließlich entschieden die Beamten, ihn nach mehrfacher Warnung in Gewahrsam zu nehmen. Dabei sei es bereits beim Versuch, ihn in den Streifenwagen zu bringen, zu erheblichem Widerstand gekommen. Der Mann habe die Tür blockiert und mit den Füßen nach den Beamten getreten. Erst mit Unterstützung mehrerer Polizisten sei es gelungen, ihn in das Fahrzeug zu setzen. Was geschah wirklich im Streifenwagen? Aussagen gehen weit auseinander Die Versionen könnten gegensätzlicher kaum sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Außerdem soll er seinen Unterarm mehrere Sekunden lang gegen den Hals des Zeugen gedrückt haben. Der Angeklagte bestreitet das und spricht von notwendiger Gewaltanwendung in einer aufgeheizten Lage. Schon zum Auftakt des Prozesses prallten diese Darstellungen aufeinander. Während der Beamte von einem aggressiven, sich heftig wehrenden Mann berichtet, schildert der 38-Jährige eine Eskalation, die aus seiner Sicht grundlos gewesen sei und in massiver Gewalt geendet habe. Sein Schwager hatte T.s Zustand später als schockierend beschrieben. Fest steht: Es kam zu einer Festnahme und zu Verletzungen, die dokumentiert sind. Hämatome im Gesicht, ein abgebrochener Backenzahn. Wie genau es dazu kam, ist die zentrale Frage, die das Gericht nun klären muss. Aussage gegen Aussage: Kollegen widersprechen Gewaltvorwürfen Mehrere beteiligte Polizeibeamte hatten am ersten Verhandlungstag die Darstellung ihres Kollegen gestützt. Sie gaben an, keine gezielten Faustschläge beobachtet zu haben. Er habe lediglich einen sogenannten Schockschlag eingesetzt, um die Situation zu kontrollieren, sagte Angeklagter P. Der Geschädigte beschreibt den Einsatz hingegen als überraschend und unverhältnismäßig. Die Nebenklage wertet seine Verletzungen als deutliches Indiz für eine erhebliche Gewalteinwirkung durch Alexander P. (…) Die Schwester des Opfers bestätigt den Eindruck schwerer Verletzungen. Sie habe das Gesicht ihres Bruders kurz nach der Tat stark geschwollen und verfärbt erlebt. Ein Auge sei beinahe zugeschwollen gewesen. Der Geschädigte selbst habe unter Tränen vom Einsatz berichtet und geschildert, von einem Polizisten mit Sandhandschuhen im Streifenwagen geschlagen worden zu sein. Auf Nachfrage des Anwalts bestätigt die Zeugin, ihr Bruder habe den Beamten mit den Worten „Jetzt siehst du mal, wer hier das Sagen hat“ zitiert.

via abendblatt: Schwere Gewaltvorwürfe Polizeieinsatz auf Jahrmarkt eskaliert – war Rassismus das Motiv?

Reichsbürger attackiert Polizisten bei Verkehrskontrolle

Ein 55-Jähriger verweigerte die Kontrolle durch die Polizei und verlangte einen „Geltungsparagraphen”. Acht Beamte mussten vor Gericht aussagen. Weilheim – Gleich zu Beginn der Verhandlung im Weilheimer Amtsgericht erfahren die Prozessbeteiligten, welche Weltanschauung der Angeklagte vertritt. Und auch im Laufe der Verhandlung macht er immer wieder deutlich, dass er in klassischer Reichsbürger-Manier den Staat und damit die staatliche Gewalt in Form von Gerichten, aber auch der Polizei nicht anerkennt: „Alle Macht geht vom Volke aus“, sagt er. Und erklärt das Gericht für nicht zuständig. Mehrmals verlangt er nach der Nennung eines „Geltungsparagraphen“ für das Verfahren. Einen Paragraphen, der den Juristen im Saal unbekannt ist. Er spricht davon, dass noch immer nach NS-Gesetzen Recht gesprochen werde, da das Grundgesetz, das er andererseits eigentlich auch nicht anerkennt, diese nicht aufgehoben habe. Bei den Fragen zur Person gibt er als Nationalität nicht deutsch, sondern „Freistaat Bayern“ an. Er verbittet sich, „Angeklagter“ genannt zu werden. Er will wissen, wer eigentlich angeklagt ist: eine juristische Person, eine natürliche Person oder, wie er es nennt, eine Meldeperson? Er fragt, ob er den Pflichtverteidiger ablehnen kann. Von der Richterin verlangt er die Ablegung des Amtseides nach §36 des Richtergesetzes. Als die Richterin den Redeschwall unterbricht und der Staatsanwältin das Wort erteilt, fragt er diese, ob sie „Prokura“ für den Fall habe.(…) Die Richterin stellt in ihrem Urteil fest, dass die Beamten alles richtig gemacht und sich sehr geduldig gezeigt hätten. Ihnen sei nichts anderes übrig geblieben, als Gewalt anzuwenden. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, verurteilt sie ihn zu elf Monaten Haft auf Bewährung – und bleibt damit geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwältin. Dem Pflichtverteidiger untersagt der 55-Jährige ein Plädoyer. Er selbst sagt in seinem Schlusswort, dass er sich bedroht gefühlt hätte und sofort ausgestiegen wäre, wenn die Beamten ihm den „Geltungsparagraphen“ für ihre Kontrolle genannt hätten

via merkur: Reichsbürger attackiert Polizisten bei Verkehrskontrolle

Vergewaltigernetzwerke bei Telegram – „Deliktstypisches Dunkelfeld“

Im Internet teilen Männer aus der ganzen Welt Videos, in denen Frauen betäubt und vergewaltigt werden. Warum ist es so schwer, das zu verhindern? (…) Eine Gruppe von acht Männern, denen in den vergangenen Monaten vor deutschen Gerichten der Prozess gemacht wurde und wird, hat rund ein Jahr lang in einem kleinen geschlossenen Chat Videos und Fotos ausgetauscht, die zeigen, wie die Männer sedierte Frauen zum Teil brutal vergewaltigen. Auf den Handys der Männer fanden die Ermittler mehrere solcher Chatgruppen. Teilweise hatten sie 4500 Mitglieder. Angesichts dieser Dimensionen ist es schwer nachzuvollziehen, wie solche Verbrechen so lange fast unbemerkt bleiben können. Das Bundeskriminalamt verweist auf taz-Anfrage auf das „deliktstypische Dunkelfeld“: Die meisten dieser Übergriffe fänden vor allem im familiären Umfeld oder im Bekanntenkreis statt. Weil die Opfer sediert sind, bekommen sie von den Straftaten häufig nichts mit – oder können mögliche Anzeichen nicht interpretieren. Die Polizei brauche aber Hinweise auf mögliche Straftaten, um reagieren zu können. Was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert, ist, dass die Chatgruppen häufig international organisiert sind. Das BKA arbeitet in diesen Fällen auch mit Europol zusammen. Telegram löscht täglich Der Plattformbetreiber Telegram ist gesetzlich verpflichtet, Gewaltdarstellungen zu löschen. Auf taz-Anfrage schreibt ein Sprecher, dass Telegram-Moderator:innen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz die öffentlichen Inhalte der App beobachten und jeden Tag „Millionen schädlicher Inhalte“ löschten – einschließlich solcher, die zu sexualisierter Gewalt aufriefen. Auch Nut­ze­r:in­nen können strafbare Inhalte bei Telegram melden. Nur dürften die zumeist männlichen Mitglieder solcher Vergewaltigerchats selten ein Interesse daran haben, dass sie auffliegen. Die Chatgruppe des Mannes, der nun in München verurteilt wurde, hat Telegram jedenfalls nicht aufgespürt. Sie ist aufgeflogen, weil sich einige Opfer an die Polizei gewandt hatten. Das Landeskriminalamt Hessen gründete daraufhin eine 40-köpfige Ermittlergruppe mit dem Namen „EG Inserat“, die die Chats ausgewertet und Kol­le­g:in­nen im Rest von Deutschland über die weiteren Verdächtigen informiert hat. Der Ermittlungsaufwand in diesem Fall war außergewöhnlich hoch

via taz: Vergewaltigernetzwerke bei Telegram „Deliktstypisches Dunkelfeld“

siehe auch: Schwere Vergewaltigung, versuchter Mord Elf Jahre Haft für frauenverachtende Taten Das Landgericht München hat einen Mann verurteilt, der Teil eines verbrecherischen Telegram-Netzwerks war. Es gibt Parallelen zum Fall Pelicot. Seine Taten habe der Angeklagte als egoistisch, ungehobelt und gefährlich beschrieben, sagt Richter Markus Koppenleitner, aber das sei noch verharmlosend. „Wir würden sie eher als hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend betrachten.“ Er spricht von „monströsen“ Taten, um die es in dem Prozess vor dem Münchner Landgericht geht. Der Saal ist voll, als nach siebzehn Verhandlungstagen das Urteil gegen Zhongyi J. fällt: Elf Jahre und drei Monate Haft, weil er seine Nachbarin, mit der er ein sexuelles Verhältnis hatte, monatelang immer wieder betäubt und dann vergewaltigt hat. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung behält sich das Gericht vor. Dem 28-jährigen Studenten aus China muss seine Strafe erst übersetzt werden. Regungslos hört er dem Dolmetscher zu, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt. Zhongyi J. hat seine Taten im Laufe des Prozesses gestanden – wohl auch deshalb, weil die Beweislast erdrückend war. Er war Teil einer Telegram-Gruppe, in der sich acht Männer – überwiegend Chinesen, die in Deutschland leben – darüber austauschten, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen können. Sie gaben sich Tipps, welche Medikamente man wie dosiert und verabreicht. Sie teilten Fotos und Videos ihrer Taten im Chat und feierten sich gegenseitig dafür. In der Gruppe kommunizierten die Männer mit einer Art Geheimsprache. Frauen waren für sie „Autos“, sich selbst nannten sie „Autofahrer“. Die Medikamente bezeichneten sie als „Öl“ oder „Sprit“. Wenn die Frauen betäubt vor ihnen lagen, nannten sie sie „tote Schweine“.

„Freund-Feind-Spirale“: Verteidigungspolitischer Sprecher der AfD legt alle Ämter nieder

Ein interner Machtkampf in der AfD endet mit einem Rückzug an der Spitze. Nun räumt einer der profiliertesten Sicherheitspolitiker seinen Posten. Seit Monaten schwelt der Streit um den AfD-Verteidigungspolitiker und früheren Bundeswehr-Oberst Rüdiger Lucassen. Jetzt hat er  Konsequenzen gezogen. Der 74-Jährige, einst Hubschrauberpilot bei der Bundeswehr, hat Anfang der Woche seinen Rücktritt als Vorsitzender des parteiinternen Arbeitskreises Verteidigung, als verteidigungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion sowie als AfD-Vertreter im Verteidigungsausschuss des Bundestages erklärt. Das bestätigte er in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla, das der Berliner Zeitung vorliegt. Intern war seine Ablösung bereits vorbereitet worden. Den Parteifreunden zuvorgekommen Eigentlich sollte am Dienstag im Arbeitskreis Verteidigung über seine Abwahl abgestimmt werden. In einem Antrag war von Vertrauensverlust, Alleingängen und einem Führungsdefizit die Rede. Lucassen kam dem Schritt zuvor. Offiziell begründet er seinen Rücktritt mit den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Personaldebatten wolle er der Partei ersparen. Zugleich räumt er ein: Die Diskussion um seine Person habe sich zuletzt zugespitzt. Er spricht von einer „Freund-Feind-Spirale“.

via berliner zeitung: „Freund-Feind-Spirale“: Verteidigungspolitischer Sprecher der AfD legt alle Ämter nieder

siehe auch: AfD-Verteidigungspolitiker Lucassen tritt zurück Es geht um die Wehrpflicht, Streit mit Björn Höcke und Kritik an seinem Führungsstil: Der AfD-Politiker Lucassen ist einem Misstrauensantrag zuvorgekommen und als verteidigungspolitischer Sprecher seiner Fraktion zurückgetreten. Es gab schon länger Spannungen zwischen dem verteidigungspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und seiner Partei. Nun ist Rüdiger Lucassen mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Das bestätigte sein Büro. Lucassen kam damit auch einem Misstrauensantrag im Arbeitskreis Verteidigung der AfD-Fraktion zuvor, der am Dienstag auf die Tagesordnung sollte. (…) Nach Lucassens Lesart wurde seine Absetzung von Anhängern des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke betrieben, den er im vergangenen Jahr kritisiert hatte. Höcke, so Lucassen, sei zu dem Schluss gekommen, “dass Deutschland es nicht mehr wert sei, dafür zu kämpfen”. Beide diskutierten anschließend öffentlich bei X. Es gab Schlagzeilen und viel Berichterstattung. Die Fraktionsführung sprach eine Missbilligung gegen Lucassen aus.Am Wochenende feuerte der Bundestagsabgeordnete dann in einem langen Beitrag auf X Salven mit Vorwürfen gegen seinen Fraktionskollegen Torben Braga ab – ein Vertrauter Höckes im Bundestag. Dies wurde schon als Abschiedsbrief vom Amt gedeutet; AfD-Verteidigungssprecher Lucassen wirft Fraktion „Anti-BRD-Sound“ vor – und zieht Konsequenzen. Rüdiger Lucassen ist mit sofortiger Wirkung als verteidigungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion zurückgetreten. Sein Büro bestätigte den Schritt, mit dem der 74-Jährige einem Misstrauensantrag im Arbeitskreis Verteidigung der Fraktion zuvorkam, der am Dienstag auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte. In seinem Rücktrittsschreiben an den Fraktionsvorstand, das der Deutschen Presse-Agentur sowie dem Spiegel vorliegt, begründete Lucassen seinen Rückzug damit, „die großen Siegchancen der AfD“ bei den anstehenden Landtagswahlen, unter anderem in Sachsen-Anhalt, nicht durch Personaldebatten schmälern zu wollen.