WAFFEN IN GELÄNDEWAGEN: ERMITTLUNGEN NACH NEONAZI-DEMO VOM 14. FEBRUAR

Der Neonazi-Aufmarsch vom 14. Februar zieht nun Ermittlungen nach sich: Für die Beschallung und um eine Feuertonne hinter sich herzuziehen, stellte Max Schreiber (38) seinen Geländewagen zur Verfügung. Doch der steckte voller Waffen – nun hat der Fahrer (63) ein Verfahren am Hals. Eigentlich ist es bekannt, dass selbst legale Waffen auf Demos nichts zu suchen haben, ebenso waren intensive Kontrollen am Rande des sogenannten “Trauermarsches” angekündigt. So waren dann selbst die Bundespolizisten, die Schreibers Geländewagen kontrollierten, etwas erstaunt, was sie da fanden. “Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurden drei Messer, ein Baseballschläger, eine Schere sowie ein schlagringähnlicher Gegenstand aufgefunden und sichergestellt”, bestätigt Polizeisprecher Marko Laske (50) gegenüber TAG24. “Es wurde ein Verfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das sächsische Versammlungsgesetz in Verbindung mit Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet”, so Laske weiter. Schlagringe sind in Deutschland generell verboten, auf Versammlungen wiederum auch erlaubte Waffen

via tag24: WAFFEN IN GELÄNDEWAGEN: ERMITTLUNGEN NACH NEONAZI-DEMO VOM 14. FEBRUAR

Vergewaltiger als Mitarbeiter: AfD-Mann Jurca beschimpft im Landtag die Justiz

Der Augsburger AfD-Politiker beschäftigt einen verurteilten Vergewaltiger. Im Landtag wurde Jurca mit der Affäre konfrontiert. Die Antwort wirft Fragen nach seinem Rechtsverständnis auf. Die Affäre um den Augsburger AfD-Politiker Andreas Jurca, der einen verurteilten Vergewaltiger beschäftigt, hat nun auch den bayerischen Landtag erreicht. Die Grünen-Abgeordnete Gabriele Triebel konfrontierte Jurca diese Woche in der Plenarsitzung mit dem Fall und fragte Jurca direkt: „Ist für Sie Vergewaltigung in der Ehe beziehungsweise in einer Beziehung eine Beziehungstat, oder das, was es nach dem Recht tatsächlich ist: eine Straftat?“ Jurcas emotionale Antwort dürfte für neue Diskussionen sorgen. Augsburger AfD-Abgeordneter Jurca spricht von einem „Riesen-Justizirrtum“ Der AfD-Politiker verteidigte erneut seinen Mitarbeiter, der nach einer Verfahrensabsprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung („Deal“) eine zweijährige Bewährungsstrafe erhalten hatte, und übte scharfe Kritik an der Justiz. „Ich persönlich halte das für einen Riesen-Justizirrtum“, sagte der AfD-Politiker und beschwerte sich über die „Justizmaßnahmen“. Jurca meint damit die Tatsache, dass sein Mitarbeiter für sieben Monate in U-Haft genommen wurde. Dessen Vater sei damals im Sterben gelegen, so Jurca. „Der Mann war verzweifelt, da geht jeder einen Deal ein.“ Indirekt verglich der Augsburger Abgeordnete die deutsche Justiz mit jener in autoritären Staaten: „Sie dürfen nicht mehr auf Russland oder China zeigen.“ Am Ende seiner Antwort unterstellt der AfD-Mann Justiz- und Polizeibehörden gar eine Art erpresstes Geständnis. „Ich bin der Meinung, er hätte diesen Deal niemals akzeptiert, wenn er nicht seiner Freiheit beraubt worden wäre“, schimpfte Jurca im Landtag, „das ist unmöglich, wie hier vorgegangen wird gegen Bürger“. Vergewaltigungsopfer hat Jurca und seinen Mitarbeiter wegen Verleumdung angezeigt Jurcas Mitarbeiter war im April 2023 verurteilt worden, weil er seine damalige Freundin zweimal vergewaltigt hat. Jurca kannte diese Vorgeschichte

via augsburger allgemeine: Vergewaltiger als Mitarbeiter: AfD-Mann Jurca beschimpft im Landtag die Justiz

Amtsgericht Lahr verhandelt gegen frühere AfD-Gemeinderätin wegen Volksverhetzung

Für Montag, 20. April, ist beim Amtsgericht Lahr der Prozess gegen die frühere AfD-Gemeinderätin Christine Amann-Vogt angesetzt. Ihr wird Volksverhetzung vorgeworfen. Für Montag, 20. April, ist beim Amtsgericht Lahr der Prozess gegen die frühere AfD-Gemeinderätin Christine Amann-Vogt angesetzt. Ihr wird Volksverhetzung vorgeworfen. Amann-Vogt hatte in einem Beitrag vom 20. Januar 2025 auf ihrer privaten Facebook-Seite von “blau/gelben Kriegsungeziefer” gesprochen. Auf eine BZ-Anfrage hatte sie damals geantwortet: “Dieser Post von mir war unglücklich formuliert.” Sie begründete ihn mit einem Schlaganfall. Den Begriff “Kriegsungeziefer” habe sie nicht verwenden wollen. Sie habe stattdessen “Kriegstreiber” schreiben wollen, dieses Wort sei ihr aber krankheitsbedingt nicht eingefallen.

via badische zeitung: Amtsgericht Lahr verhandelt gegen frühere AfD-Gemeinderätin wegen Volksverhetzung

Rassistische #Polizeigewalt – Fünf Schüsse von hinten

Knapp ein Jahr ist vergangen, seit Lorenz A. in der Oldenburger Innenstadt von einem Polizisten getötet wurde. Er war 21 Jahre alt. In der Nacht zum 20. April 2025 feuert ein 27-jähriger Polizist fünf Schüsse auf Lorenz A. ab. Vier davon trafen ihn am Kopf, Oberkörper und an der Hüfte, eine Kugel streifte seinen Oberschenkel. Zuvor wurde Lorenz A. der Zutritt in einen Club verwehrt. Nach einer Auseinandersetzung setze er Reizgas gegen Security-Mitarbeitende ein und flüchtete anschließend in die Innenstadt, wo die Polizei auf ihn traf. Einer der Polizisten habe irrtümlich angenommen, dass A. ihn mit einem Messer angreife. Doch laut Staatsanwaltschaft bestand zum Zeitpunkt der Schüsse keine Notwehrlage. Lorenz A. hatte zwar ein Messer dabei, benutzte es aber nicht gegen den Beamten. Und dennoch fielen Schüsse, die Lorenz A. das Leben kosteten. Gegen den Polizisten, der geschossen hat, wurde erst Anfang November Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Ob es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt, prüft das Gericht im Zwischenverfahren. Wie lange diese Prüfung dauert, ist unklar. Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ fordert eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse in der Tatnacht. Und es müsse wegen Totschlags ermittelt werden, sagt ihr Sprecher Suraj Mailitafi.„Wir haben kein Verständnis dafür, warum die Staatsanwaltschaft nicht Klage wegen Totschlags erhebt“, schreiben sie in ihrem Demoaufruf auf Instagram. „Es kann kein fahrlässiges Versehen sein, auf eine Person, die wegläuft, mehrfach zu schießen.“ Die Demo findet am 19. April in Oldenburg unter dem Motto „1 Jahr ohne Lorenz“ statt. (…) Anstatt Selbstkritik entschied sich die Polizei Oldenburg nach Lorenz’ Tod für Gegenwehr. Sie ermittelte gegen den Getöteten, obwohl die Strafprozessordnung dies verbietet. Die Polizei behauptet außerdem zunächst, es gebe keine Zeug:innen. Erst als Angehörige und Freun­d:in­nen selbst nach Zeu­g:in­nen suchten und sie der Polizei vermittelten, wurden sie berücksichtigt, berichtet Mailitafi. Vorwürfe von institutionellem Rassismus bei der Polizei weist Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zurück und bezeichnet die Debatte gegenüber der Nordwest Zeitung im Juli 2025 als „befremdlich“. Ausgerechnet die Polizei Delmenhorst führt nun die Ermittlungen im Fall Lorenz – jene Behörde, gegen die 2021 die Polizei Oldenburg im Fall Qosay K. ermittelte. Am Abend des 5. März wurde der 19-Jährige unter Einsatz von Pfefferspray und Schlägen von Delmenhorster Polizisten inhaftiert. In Gewahrsam brach er zusammen. Hilfe bekam er keine. Einen Tag später starb er im Krankenhaus. Die Ermittlungen wurden noch im selben Jahr eingestellt. Mailitafi und die Initiative fordern deshalb unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestellen außerhalb polizeilicher Strukturen. Racial Profiling müsse aufhören Lorenz ist kein Einzelfall tödlicher Polizeigewalt. Zwar gibt es in Deutschland keine offizielle Statistik zu Todesfällen durch staatliche Gewalt. Doch die Initiative „Death in Custody“ trägt sie seit 1990 mithilfe von unabhängigen Dokumentationsstellen zusammen. Die Liste ist lang, sie zählt 281 Todesfälle von rassismusbetroffenen Menschen in Gewahrsam oder durch Polizeischüsse

via taz: Rassistische Polizeigewalt Fünf Schüsse von hinten

Porno-Vorwürfe an Oberschule in Schleife: Darum geht es bei dem Vorfall

Nach dem Porno-Eklat während eines Theaterprojekts an einer Oberschule in der sächsischen Lausitz haben die Organisatoren ihr Bedauern ausgedrückt. Laut Schulbehörde hat der Schulleiter angemessen reagiert. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Verbreitens pornografischer Inhalte an Minderjährige gegen zwei weibliche Tatverdächtige. Das sächsische Kultusministerium prüft derzeit Vorwürfe von Eltern zur Verwendung von pornografischem Material im Rahmen einer Projektwoche an der Oberschule in Schleife im Landkreis Görlitz. Nach Angaben des Ministeriums steht das Landesamt für Schule und Bildung in engem Austausch mit der Schulleitung, um den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Auslöser der Untersuchung waren Beschwerden von Eltern. Externes Theaterprojekt im Fokus Nach Informationen der Schulaufsichtsbehörde sollen Schülerinnen und Schüler einer neunten Klasse während der Projektwoche bereits Mitte März mit pornografischen Darstellungen konfrontiert worden sein. Das externe Theaterprojekt “Mut” stand einem Bericht der Bildzeitung zufolge unter der Trägerschaft des Berliner Landesverbandes der “Sozialistischen Jugend Deutschlands”. Die Organisatoren äußerten am Donnerstag ihr Bedauern. Projektverantwortliche: Magazin war “versehentlich” unter Bastelmaterialien Beim Erstellen einer Collage zum Thema Mut seien den Jugendlichen gespendete Bastelmaterialien wie Hefte und Zeitschriften zur Verfügung gestellt worden, sagte Micki Börchers, Bundesvorsitzender der Jugendorganisation “Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken”, der Nachrichtenagentur dpa.  “Darunter war versehentlich ein Magazin, welches Bilder von sexuellen Darstellungen und nackten Personen beinhaltete”, erklärte Börchers. Nachdem einige Schüler dies entdeckt hätten, hätten die beiden Verantwortlichen das Magazin sofort an sich genommen und die Geschehnisse eingeordnet, hieß es.  Der Vorfall werde aufgearbeitet, erklärte Börchers. Es entspreche nicht den Standards des Verbandes, dass das Magazin Teil der Materialien gewesen sei. Die Workshopleiterinnen hätten derzeit keine Verantwortlichkeiten mehr. Nach Informationen von MDR SACHSEN handelt es sich um das Schweizer Magazin: “Queer sex – Whatever The Fuck You Want!”, ein “Mix aus Pornoheft, Aufklärungsbroschüre und Kurzgeschichtensammlung”, wie die Süddeutsche Zeitung im Januar 2021 schrieb. Zu den Vorwürfen hat sich auch Schulleiter Jan Rehor geäußert. “Als ich von dem Vorfall am ersten Tag erfahren habe, habe ich sofort reagiert und das Theaterprojekt gestoppt. Die Anleiterinnen haben das Projekt ganz anders angekündigt. Es sollte um Mut- und Hoffnungslosigkeit unter Jugendlichen angesichts aktueller Krisen gehen.” Das Landesamt für Schule und Bildung bewertet dieses Vorgehen als eine erste angemessene Reaktion auf die Situation.

via mdr: Porno-Vorwürfe an Oberschule in Schleife: Darum geht es bei dem Vorfall

Auch Stephan Brandner beteiligt – AfD-Abgeordnete verdienten an Bundestagsreden bei Youtube – durch Werbung

Mitglieder der AfD-Fraktion haben offenbar Werbeeinnahmen eingestrichen. Daraufhin schritt die Bundestagsverwaltung ein. Die AfD reagierte – und erstattete das Geld schließlich nach anfänglichem Unwillen zurück. Bundestagsabgeordnete der AfD haben Reden, die sie im Parlament gehalten hatten, bei Youtube gepostet und damit Werbeeinnahmen erzielt. Entsprechende Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bestätigten die Bundestagsverwaltung und die AfD-Bundestagsfraktion. Es habe sich aber lediglich um „zwei oder drei“ Abgeordnete gehandelt, darunter der Zweite Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandner, hieß es dort. Die Beträge hätten zudem nur wenige Hundert Euro umfasst und seien von den Abgeordneten zurückerstattet worden. Den Fraktionsmitgliedern sei mittlerweile klar, dass diese Praxis nicht erwünscht sei. Dem ging nach RND-Informationen jedoch ein Hinweis der Bundestagsverwaltung voraus, den die AfD zunächst so nicht akzeptieren wollte. Kritik von CSU und Grünen Nach einer deshalb einberufenen Sitzung der Rechtsstellungskommission des Bundestags-Ältestenrates gab Brandner eine Stellungnahme ab, die dem RND vorliegt. Darin steht: „Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt; eine Monetarisierung findet in keinem Falle (mehr) statt.“ Man werde Fraktionsmitglieder künftig „auffordern, auf die Monetarisierung von politischen Beiträgen zu verzichten, sowie im Einzelfall davon abraten, eine Monetarisierung zu beginnen“. (…) Die Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, sagte dem RND: „Es spricht Bände, dass Abgeordnete der AfD anscheinend auch ihre Reden im Bundestag zu Geld machen wollen. Dieses Vorgehen stünde nicht nur quer zum Abgeordnetengesetz. Es offenbart auch eine Hemmungslosigkeit, aus dem Abgeordnetenmandat den maximalen finanziellen Profit ziehen zu wollen.“

via rnd: Auch Stephan Brandner beteiligt AfD-Abgeordnete verdienten an Bundestagsreden bei Youtube – durch Werbung

siehe auch: YouTube-Werbung AfD-Politiker haben an Bundestagsreden verdient Offenbar gingen Tausende Euro zusätzlich in die Taschen von AfD-Abgeordneten. Bei YouTube ließen sie Werbung schalten. Die Chefin der Rechtsstellungskommission hält das für »problematisch und unzulässig«. Bundestagsabgeordnete der AfD haben Reden bei YouTube hochgeladen und daran verdient. Das berichten das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)  und die »Welt«. Demnach erhielten die Politiker Erlöse aus der Werbung, die YouTube vor bestimmten Videos schaltet. Auf Antrag der AfD hatte sich die Rechtsstellungskommission des Bundestags bei zwei Sitzungen mit dem Fall beschäftigt. Wie der SPIEGEL erfuhr, schloss sich eine Mehrheit der Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung an, wonach vorgeschaltete Werbung auf YouTube-Kanälen von Abgeordneten laut dem Abgeordnetengesetz nicht zulässig ist. Die Vorsitzende der Rechtsstellungskommission, Andrea Lindholz (CSU), sagte dem SPIEGEL, sie halte es für »problematisch und unzulässig«, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenar-Reden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielten. »Wir als Abgeordnete erhalten eine Abgeordnetenentschädigung, die alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdeckt«, sagte Lindholz weiter. Dies habe der Gesetzgeber im Abgeordnetengesetz auch so geregelt. »Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenar-Reden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen«, sagte sie. (…) Unter den AfD-Politikern, es soll laut dem RND-Bericht »zwei oder drei« betreffen, ist auch der zweite Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandner. Der rechtsextreme Politiker selbst bestätigte den Fall gegenüber der rechten Wochenzeitung »Junge Freiheit«. Demnach verdiente er über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren ungefähr 15.000 Euro mit der Monetarisierung seines YouTube-Kanals. Er habe das Geld – trotz seines Abgeordnetensalärs in Höhe von monatlich fast 12.000 Euro – als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten vorgesehen.

Anzeige gegen Hamburger AfD-Abgeordneten – Holocaust-Leugnung geleugnet

Das Hamburger Bündnis gegen Rechts hat den AfD-Abgeordneten Mennerich angezeigt. Er soll eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Die Vergangenheitspolitik holt Benjamin Mennerich ein. Der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete in Hamburg steht im Verdacht mittels einer „falschen eidesstattlichen Versicherung“ vertuschen zu wollen, dass er den Holocaust geleugnet hat. Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ist eine Strafanzeige des Hamburger Bündnisses gegen Rechts (HBgR) gegen Mennerich eingegangen. (…) Vor fünf Tagen hat Rechtsanwalt Björn Elberling die Anzeige für das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) eingereicht. Hintergrund: Mennerich war am 26. Juli 2021 gegen eine Pressemitteilung des Bündnisses gerichtlich vorgegangen. Das Bündnis hatte gut vier Wochen zuvor mit Bezug auf die taz berichtet, dass sie und „verschiedene Medien“ ein Dossier „von Dissidenten“ aus der AfD erhalten hätten. In der Pressemitteilung heißt es: „Die taz schrieb daraufhin über Mennerich: ‚Der ehemalige Berufssoldat der Luftlandeaufklärungs-Kompanie 310 aus der Fallschirmjägerkaserne Seedorf soll mehrfach angezweifelt haben, ob der Holocaust jemals stattgefunden habe.‘“ Abmahnung wegen „falscher Tatsachenbehauptung“ In dem Artikel vom 6. Februar 2021, der bis heute online abrufbar ist, heißt es weiter: „Außerdem soll er gesagt haben, dass er keine Probleme damit hätte, wenn ‚die Geschichte‘ angezweifelt und ‚die Beweise für das Geschehen einfach als nichtig erklärt‘ würden.“ Mit einer Abmahnung wegen „falscher Tatsachenbehauptung“ versuchte Mennerich zunächst gegen das Bündnis vorzugehen. Die Pressemitteilung war im laufenden Bundestagswahlkampf veröffentlicht worden. Mennerich, der nach dem Abitur gerade eine Offizierskarriere bei der Bundeswehr anstrebte, wollte damals via Platz fünf der AfD-Landesliste in den Bundestag. „Wir und unsere Anwälte hielten die Aussagen der beiden AfD-Dissidenten aber für glaubhaft“, sagt Felix Krebs vom HBgR. Das Bündnis kam der Abmahnung daher auch nicht nach. Der AfD-Politiker, der zwischenzeitig Mitarbeiter der Fraktion war und seit 2025 ein Mandat für die Bürgerschaft hat, ging daraufhin mit einem gerichtlichen Eilverfahren gegen die Pressemitteilung vor. Schon damals wunderte sich das Bündnis aber, so Krebs, dass Mennerich „das Original der eidesstattlichen Versicherung, in dem er nicht nur eine Holocaustleugnung in Abrede stellte, sondern sogar für sich in Anspruch nahm, vor entsprechenden Äußerungen gewarnt zu haben, erst auf ausdrückliche Aufforderung und dann auch verspätet ans Gericht schickte“. Mennerich selbst widerlegte damit die Eilbedürftigkeit. Seinem Antrag auf Unterlassung wurde denn auch nicht stattgegeben. In der AfD wird Mennerich dem völkischen Flügel zugeordnet. Sein Liebesglück suchte der ehemalige Offizier auf einem rechtsextremen Dating-Portal. Die Vorwürfe gegen ihn kommen aus der Partei. In der Anzeige weist Elberling auf ein ehemaliges AfD-Mitglied hin und zitiert: „Benjamin Mennerich hatte gerade ein Neumitglied, das er noch nicht einmal gut kannte, wissen lassen, dass er am Holocaust zweifelt, oder zumindest kein Problem damit hat, wenn man die Geschehnisse anzweifelt und hinterfragt und Beweise für das Geschehene einfach als nichtig erklärt.“ Und auch ein früheres Mitglied der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Hamburg soll Rechtsanwalt Elberling zufolge gesagt haben, dass, nachdem er gehört habe, dass ein „Holocaust-Relativierer in der Fraktion“ gedeckt werde, für ihn „das Ende der Fahnenstange erreicht“ gewesen sei.

via taz: Anzeige gegen Hamburger AfD-Abgeordneten Holocaust-Leugnung geleugnet