Ein Gerichtsprozess vom Donnerstag gegen einen 68-jährigen Mann hatte neben der juristischen auch eine persönliche und sogar gesellschaftliche Relevanz. 2025 habe er mehrfach im südlichen Landkreis Neumarkt von seinem Kleintransporter mit einem „nicht für dieses Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Gebrauch gemacht“, so die Staatsanwältin. Sprich: Er war mit einem Fantasie-Kennzeichen unterwegs. Das Strafgesetzbuch droht dafür mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Beim Rangieren hatte er einen anderen PKW touchiert und dann Unfallflucht begangen. Den Rempler mit seiner Anhängerkupplung leugnete der Mann nicht, aber von Unfallflucht könne keine Rede sein. In Wahrheit habe er bei den umliegenden Häusern geläutet, um nach dem Eigentümer des beschädigten Wagens zu forschen. Als er wieder zu seinem Kleintransporter zurückkam, sei die Polizei schon dagewesen. Die hatte nämlich eine Zeugin gerufen, die sich allerdings an ihre Beobachtungen nicht mehr genau erinnern konnte. „Er ging in Richtung Stadtmauer, wo ich ihn nicht mehr sehen konnte“, hatte sie damals der Polizei zu Protokoll gegeben. Verteidigung schlägt eine Geldstrafe für den Angeklagten vor „Dass er sich nicht von der Unfallstelle entfernen wollte, sondern den Geschädigten gesucht hat, lässt sich in meinen Augen nicht widerlegen“, konstatierte Verteidiger Christopher Lihl und schlug vor, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Marcel Dumke folgte dieser Argumentation nicht und entschied nicht zuletzt wegen der langen Vorstrafenliste auf sechs Monate Freiheitsentzug und drei Monate ohne Führerschein.
via mittelbayerische: Vorbestrafter Mann mit Fantasie-Kennzeichen unterwegs: Reichsbürger vor Gericht
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