NEUER VORSTOSS ZUM „STADTBILD“ „AfD in Unterkomplexität und unsachlicher Zuspitzung imitiert“, wirft der Grüne der CDU vor

Die „Stadtbild“-Debatte fortführen und Lehren daraus ziehen? Hessens Ministerpräsident Rhein (CDU) erntet für seinen Vorstoß scharfe Attacken. Die Grünen sprechen von einer geringen „Lernkurve“. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein will die vor einem Jahr von Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) angestoßene Auseinandersetzung über das „Stadtbild“ in Deutschland fortführen und löst damit überwiegend Unmut aus. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), wies seinen Parteifreund auf die bisherigen Resultate der schwarz-roten Asylpolitik hin. (…) In der „Bild am Sonntag“ hatte Rhein gesagt, die von Merz losgetretene „Stadtbild“-Debatte sei „richtig“ gewesen. „Doch, wir müssen es diskutieren und wir müssen dann am Ende auch Lehren daraus ziehen.“ Die Migrationskrise sei „natürlich noch nicht gelöst“, sagte Rhein. „Wir haben selbstverständlich ein Problem, beispielsweise auch mit der Einwanderung in die Sozialsysteme.“ Auch gebe es ein Problem mit der „Kriminalität von zugewanderten Menschen“. SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede wiegelte ab: Es sei völlig klar, dass Kriminalität in all ihren Facetten bekämpft werden müsse. Gleichzeitig belege die jüngste Kriminalstatistik, dass die Anzahl der Delikte insgesamt zurückgehe. Auch die Anzahl erfasster nichtdeutscher Tatverdächtiger sinke. „Um Kriminalität wirksam zu bekämpfen, müssen alle Tätergruppen in den Blick genommen werden“, sagte Eichwede. Hierzu seien bereits zahlreiche Sicherheitsreformen angegangen worden – wie das kürzlich beschlossene Gewaltschutzgesetz, um Frauen besser vor Sexualdelikten zu schützen. Ebenso werde Sozialmissbrauch bereits strafrechtlich verfolgt (…) Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte es „bemerkenswert, wie gering die Lernkurve bei einigen in der Union“ sei: „Wenn man die AfD in Unterkomplexität und unsachlicher Zuspitzung von Themen imitiert“, mache man sie lediglich größer. „Es ist richtig und wichtig, an Ursachen, Zusammenhängen und der Bekämpfung von Kriminalität zu arbeiten“, so von Notz. Die Grünen stünden dafür mit präventiven und repressiven Ansätzen bereit – „aber immer wissenschaftlich und sachlich fundiert“. „Wer das aber mit subjektiven Klischees und die Gesellschaft spaltenden Framings macht, wird die Probleme, die er beschreibt, nicht lösen.“

via welt: NEUER VORSTOSS ZUM „STADTBILD“ „AfD in Unterkomplexität und unsachlicher Zuspitzung imitiert“, wirft der Grüne der CDU vor

Sachsen-Anhalt übersprungen – Rheinland-Pfalz behält MPK-Vorsitz

Rheinland-Pfalz soll ein weiteres Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernehmen – damit wird Sachsen-Anhalt in der jährlich wechselnden Reihenfolge übersprungen. Von der AfD kommt scharfe Kritik. Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bleibt ein weiteres Jahr in Rheinland-Pfalz. Das haben die Regierungschefs der Länder einstimmig beschlossen, wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei mitteilte. Eigentlich sollte der Vorsitz am 1. Oktober turnusgemäß von Sachsen-Anhalt übernommen werden. Dazu wird es nun aber nicht kommen.Nach dem Wahlsieg der AfD Anfang September hatte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) in einem Brief an den rheinland-pfälzischen Regierungschef und aktuellen Vorsitzenden der MPK, Gordon Schnieder (ebenfalls CDU), erklärt, auf den turnusgemäßen Vorsitz des Ländergremiums verzichten zu wollen.Eine “einwandfreie technische und inhaltliche Vorbereitung und Durchführung” des MPK-Vorsitzes sei angesichts des Wahlausgangs und der ungewissen Regierungsbildung nicht gewährleistet, schrieb Schulze.Schleswig-Holstein übernimmt zum Oktober 2027Schnieder sagte dazu, man habe sich nach Schulzes Schreiben eng mit den Ländern über das weitere Vorgehen abgestimmt. Rheinland-Pfalz verfüge durch den laufenden Vorsitz über die notwendigen Strukturen und sei deshalb bereit, den Vorsitz um ein weiteres Jahr fortzuführen.Die weitere Reihenfolge der Vorsitzländer bleibt unberührt. Damit übernimmt im Oktober 2027 wie ursprünglich geplant Schleswig-Holstein den Vorsitz. Dort wird im April kommenden Jahres der Landtag neu gewählt.

via tagesschau: Sachsen-Anhalt übersprungen Rheinland-Pfalz behält MPK-Vorsitz

NACH OVG-URTEIL – Sachsens Kultusminister äußert sich zu rechtsextremer Lehramtsstudentin – #KickHerOut

Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Landesamtes für Schule und Bildung. Nun äußert sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens zu dem Fall und fordert ein klares Bekenntnis zur Verfassung. Nach dem Ausschluss einer Lehramtsstudentin vom Referendariat wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue hat sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) auf Instagram zu dem Fall geäußert. Die junge Frau wird vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnet.” (…) Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem dem Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) entsprechende Erkenntnisse über die Bewerberin bekannt geworden waren, zog es die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Gericht sieht Zweifel an Verfassungstreue als berechtigt an Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen sind die Zweifel des Lasub an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen

via mdr: NACH OVG-URTEIL Sachsens Kultusminister äußert sich zu rechtsextremer Lehramtsstudentin

siehe dazu auch: Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück; Sächsisches OVG zweifelt an Verfassungstreue – Ange­hende Leh­rerin besuchte regel­mäßig rechts­ex­t­reme Ver­an­stal­tungen. Kein Mindestmaß an Verfassungstreue: Das sächsische OVG hat bestätigt, dass eine Frau, die Veranstaltungen des rechtsextremen “Instituts für Staatspolitik” besuchte, im Referendariat vorerst nicht zur Lehrerin ausgebildet werden muss. Die Zusage für das Lehramtsreferendariat hatte sie eigentlich schon in der Tasche, doch dann wurde bekannt, dass eine Frau Veranstaltungen des rechtsextremen “Instituts für Staatspolitik” (IfS) regelmäßig Besuche abstattete. Daraufhin nahm die Schulbehörde die Zulassung der Frau zum Lehramtsreferendariat zurück. Dass das so richtig war, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt bestätigt, nachdem die angehende Lehrerin im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Entscheidung vorgegangen war. Weil begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestünden, bleibe ihr der Zugang zum Vorbereitungsdienst bis zur Entscheidung in der Hauptsache erst einmal verwehrt (Beschl. v. 21.09.2026, Az. 2 B 264/26). (…) Dazu verwies das OVG auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum juristischen Vorbereitungsdienst. Danach gelten für Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zwar nicht die strengen beamtenrechtlichen Anforderungen. Weil sie aber an der staatlichen Rechtspflege mitwirken, dürfen auch sie sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigen. Besuche angeblich aus familiären Gründen Ein solches Mindestmaß an Verfassungstreue ist nach Auffassung des OVG auch bei angehenden Lehrkräften der Maßstab. Der Senat begründete das mit ihrer besonderen Rolle gegenüber schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Diese seien dem Einfluss der Referendare im Unterricht ausgeliefert. Die Bewerberin hatte erklärt, ihre Besuche bei den IfS-Veranstaltungen seien rein familiär veranlasst gewesen. Das räumte die Bedenken aber nicht aus. Das OVG hielt die Zweifel der Schulbehörde wegen ihrer mehrfachen Anwesenheit bei Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für berechtigt. Ihre Beschwerde blieb deshalb ohne Erfolg;

Tötungen in Gefangenenlager – Staats­an­walt­schaft er­mit­telt ge­gen 105-Jäh­ri­gen NS-Wach­mann – #LockHimUp

Ermittler prüfen, welche Schuld ein Wachmann während des Zweiten Weltkriegs in einem Lager für Kriegsgefangene auf sich geladen hat. Der Mann ist 105 Jahre alt – doch Beihilfe zum Mord verjährt nicht. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen einen 105-Jährigen, der während des Zweiten Weltkriegs Wachmann in einem Kriegsgefangenenlager der Wehrmacht in Ostwestfalen gewesen sein soll. Es gehe um den Vorwurf der Beihilfe zum vielfachen Mord, sagte eine Sprecherin der Behörde. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ist als Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen zuständig für solche Verfahren in ganz Nordrhein-Westfalen. Mehrere Medien hatten zuvor über den Fall berichtet. Der Mann soll im Kriegsgefangenenlager Stalag 326 in Stukenbrock-Senne bei Bielefeld eingesetzt gewesen sein. Das Lager am Rande des Teutoburger Waldes diente vor allem der Aufnahme sowjetischer Kriegsgefangener, die zur Zwangsarbeit weiterverteilt wurden. Die Gefangenen litten unter Hunger, Krankheiten und katastrophalen Lebensbedingungen. Zehntausende starben. Insgesamt waren Historikern zufolge zwischen 1941 und 1945 mehr als 300.000 Kriegsgefangene in dem Lager. Heute erinnert dort eine Gedenkstätte an die Opfer. Er­mitt­lun­gen lau­fen seit dem Früh­jahr Angestoßen wurden die Ermittlungen von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Die Behörde sammelt und prüft Hinweise auf NS-Verbrechen und bereitet Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter vor. Im März sei der Fall dann an die Staatsanwaltschaft Dortmund weitergegeben worden, die ein Ermittlungsverfahren aufgenommen habe, sagte die Sprecherin.

via beck-aktuell: Tötungen in Gefangenenlager Staats­an­walt­schaft er­mit­telt ge­gen 105-Jäh­ri­gen NS-Wach­mann

siehe auch: Germany probes 105-year-old ex-Nazi guard over killings Prosecutors in the German city of Dortmund are investigating a 105-year-old man suspected of having served as a guard at a prisoner-of-war camp during World War II. The investigation concerns suspected accessory to murder on multiple counts, a spokeswoman for the authority said on Friday. The man is alleged to have been deployed at Stalag 326 prisoner-of-war camp in Stukenbrock-Senne near Bielefeld. The Wehrmacht camp on the edge of the Teutoburg Forest served primarily to receive Soviet prisoners of war, who were then redistributed for forced labour. The prisoners suffered from hunger, disease and catastrophic living conditions. Tens of thousands died. According to historians, more than 300,000 prisoners of war passed through the camp in total between 1941 and 1945. A memorial at the site today commemorates the victims.

Antrag von AfD und CDU – Stolpersteinverbot im sächsischen Heidenau beschlossen – #brandmauer #revisionismus

Die Stadt Heidenau in Sachsen wird keine weiteren so genannten Stolpersteine zur Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus verlegen. Der Stadtrat beschloss einen Antrag, der aus den Reihen von AfD und CDU gestellt worden war. Es gab 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Das Gedenken soll nun vorzugsweise auf dem Nordfriedhof der Stadt stattfinden. Das Internationale Auschwitz Komitee kritisierte die Entscheidung als durchsichtigen Versuch, Heidenauer Opfer der Nazis erneut aus der Stadt hinauszuwerfen. Dass CDU-Abgeordnete der AfD zu solchen Schäbigkeiten die Hand reichten, sei ein Skandal.  Die Stadtverwaltung hatte empfohlen, die Vorlage abzulehnen. Stolpersteine gibt es seit den 1990er Jahren. Sie werden am letzten bekannten Wohn- oder Wirkungsort von Opfern des Nationalsozialismus verlegt, der eingravierte Name und die Lebensdaten sollen an sie erinnern.

via dlf: Antrag von AfD und CDU Stolpersteinverbot im sächsischen Heidenau beschlossen

siehe auch: Heidenau: CDU und AfD beschließen Verbot neuer Stolpersteine. In Heidenau hat eine Mehrheit aus CDU, AfD und BOD neue Stolpersteine gestoppt. Die Stolperstein-Stiftung nennt den Vorgang einzigartig. Ein Stein, zehn mal zehn Zentimeter groß und 120 Euro teuer: Mehr braucht es nicht, um in einer 16.700-Einwohner-Stadt einen Grundsatzstreit auszulösen. Am 24. September 2026 hat der Stadtrat von Heidenau beschlossen, dass im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich keine weiteren Stolpersteine für NS-Opfer verlegt werden dürfen. 13 Ratsmitglieder stimmten dafür, 6 dagegen, bei 1 Enthaltung. Gewählt wurde geheim, wie es die AfD zuvor durchgesetzt hatte. Eingebracht hatten den Antrag Stadträte von CDU, AfD und der Bürgerinitiative Oberelbe für mehr Demokratie (BOD). Dass in Heidenau CDU und AfD an einem Antrag arbeiteten, macht den Fall über Sachsen hinaus zum Thema. Die Beschlussvorlage 083/2026 verlangt zusätzlich eine zentrale Gedenkfläche für Opfer von Krieg, Terror, Diktatoren, Vertreibung und insbesondere des Nationalsozialismus – gestaltet so, dass sich die Gedenkelemente nicht direkt betreten lassen. Anlass war ein Antrag des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums (AKuBiZ) aus dem Jahr 2025. Der Verein wollte sieben weitere Stolpersteine verlegen und die Kosten komplett über Spenden tragen. (…) Die Stadtverwaltung und die parteilose Bürgermeisterin Conny Oertel hatten empfohlen, den Antrag abzulehnen. Gedenkorte müssten öffentlich zugänglich, im Stadtbild sichtbar und in den Alltag eingebunden sein. Ein Friedhof könne ein zusätzlicher Ort sein, die authentischen Wohn- und Wirkungsstätten der Opfer aber nicht gleichwertig ersetzen. Rechtlich hält die Verwaltung den Grundsatzbeschluss zudem für problematisch: Er nehme die gebotene Einzelfallprüfung künftiger Anträge vorweg. Der Nordfriedhof ist zudem nur zeitweise offen: von April bis September zwischen 6 und 23 Uhr, im Winter von 7 bis 20 Uhr; Antrag zu NS-Gedenken in Sachsen Knobloch kritisiert CDU-Zusammenarbeit mit AfD Stadträte von CDU und AfD wollen keine Stolpersteine zur Erinnerung an NS-Opfer in Heidenau. Charlotte Knobloch hält das für den „völlig falschen Weg“. Nachdem der Stadtrat Heidenau, nahe Dresden, einen von CDU und AfD unterstützten Antrag gegen Stolpersteine beschlossen hat, meldet sich nun Charlotte Knobloch zu Wort. Die Shoah-Überlebende und Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern ist deutschlandweit als Kritikerin der im Boden eingelassenen Gedenksteine für Opfer des Nationalsozialismus bekannt. Doch den Beschluss des Stadtrats in Heidenau bezeichnet sie als „völlig falschen Weg“. „Ich war nie eine Freundin des Konzepts der Stolpersteine“, erklärt Knobloch auf Anfrage der taz. Aber dezentrales Gedenken, das den öffentlichen Raum „durchdringt und prägt“, sei entscheidend „für eine echte Kultur des Erinnerns“. Am Konzept der Stolpersteine hatte sie kritisiert, es sei unwürdig, dass auf den Namen der Ermordeten auf dem Bürgersteig herumgetreten wird. Aber: Orte der Erinnerung aus dem Stadtbild zu entfernen, wie jetzt in Heidenau geschehen, sei „in jedem Fall der völlig falsche Weg“, sagt Knobloch. „Ich bin entsetzt, dass eine demokratische Partei sich dafür hergibt, ein so durchsichtiges Manöver der Extremisten von der AfD zu unterstützen.“ Die demokratische Mitte solle sich wiederfinden und „eine bessere Lösung auf den Weg bringen“, fordert sie. Dem Antrag, im sächsischen Heidenau nahe Dresden keine Stolpersteine zur Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus mehr zu verlegen, hatten Stadträte von AfD und CDU zugestimmt; German city votes to end Stolpersteine Holocaust memorial stones for Nazi victims The motion was jointly submitted by representatives of the right-wing Christian Democratic Union (CDU) and AfD, together with representatives of the “Oberelbe Alliance for More Democracy.” The city council of Heidenau, Germany, has voted to no longer permit new Stolpersteine memorial stones to be placed on its streets and sidewalks in memory of Jews and other victims of the Nazi regime. The motion passed in a secret ballot on Thursday, with 13 council members voting in favor, six opposed, and one abstaining. It was jointly submitted by representatives of the right-wing Christian Democratic Union (CDU) and Alternative for Germany (AfD), together with representatives of the “Oberelbe Alliance for More Democracy.”

Wie radikal ist die neue Landtagsfraktion der AfD in Mecklenburg-Vorpommern?

Die AfD in MV gibt sich zurückhaltend. Allerdings hat etwa ein Drittel der neu gewählten Abgeordneten Verbindungen ins extrem rechte Spektrum – innerhalb wie außerhalb der Partei. (…) Die AfD Mecklenburg-Vorpommern wird bislang nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geführt. Ob und in welcher Form sie als Verdachtsfall bearbeitet wird, lässt sich offiziell nicht feststellen, denn der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern darf über eine solche Einstufung nach Landesrecht nicht öffentlich berichten. Doch das gemäßigte Erscheinungsbild verdeckt einen Teil der personellen Zusammensetzung der neuen Fraktion. Bei elf der 32 gewählten AfD-Abgeordneten finden sich einschlägige Verbindungen oder Aktivitäten im extrem rechten Spektrum – innerhalb wie außerhalb der Partei. Dazu gehören etwa Bezüge zur Jungen Alternative (JA). Die frühere Jugendorganisation der AfD galt als besonders radikal und war organisatorisch nur begrenzt an die Mutterpartei gebunden. (…) Außerdem finden sich Verbindungen zum inzwischen formal aufgelösten parteiinternen Netzwerk “Der Flügel”. Es entstand 2015 um Björn Höcke und andere Vertreter des äußerst rechten Parteiflügels und entwickelte sich zu einem einflussreichen Netzwerk innerhalb der AfD. Auch Akteure der Neuen Rechten wie der Verleger Götz Kubitschek spielten bei seiner ideologischen Formierung eine maßgebliche Rolle. 2020 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz den “Flügel” als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Kurz darauf löste sich das Netzwerk formal auf.

via ndr: Wie radikal ist die neue Landtagsfraktion der AfD in Mecklenburg-Vorpommern?

Neu ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt: AfD-Mann Julian Adrat ist wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft

Gegen den Neu-Abgeordneten Julian Adrat wurde ermittelt, weil er öffentlich von der „Ausrottung des Transgenderismus“ träumte. Wie sich nun herausstellt, ist der AfDler wegen anderer Vergehen vorbestraft. Julian Adrat ist immer wieder durch besonders radikale und geschmacklose Äußerungen aufgefallen – und sitzt künftig für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus. Behauptungen über „Rassismus gegen Weiße“ oder die Forderung, „Transgenderismus“ gehöre „ausgerottet“, schadeten seiner Kandidatur nicht – doch wie sich nun herausstellt, ist Adrat vorbestraft. Zunächst hatte der RBB berichtet. Hintergrund sind zwei Geldstrafen aus den Jahren 2022 und 2025. Vor vier Jahren verhängte ein Gericht eine Geldstrafe wegen Körperverletzung gegen Adrat, weil er einen Jugendlichen geohrfeigt und in den Schwitzkasten genommen hatte, sodass der junge Mann „erhebliche Schmerzen und Hämatome“ erlitt. Das bestätigte die Berliner Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Beleidigung auf „X“ Drei Jahre später folgte eine Geldstrafe wegen eines Posts auf „X“, wo Adrat knapp 50.000 Menschen folgen. Die Geldstrafe wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Beleidigung und des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz verhängt. Die beiden Geldstrafen überstiegen jeweils nicht die Grenze von 90 Tagessätzen, ab der es einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt. Aufgrund des geringen zeitlichen Abstandes zwischen beiden Taten ist Adrat laut Staatsanwaltschaft dennoch vorbestraft. (…) Die beiden Geldstrafen überstiegen jeweils nicht die Grenze von 90 Tagessätzen, ab der es einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt. Aufgrund des geringen zeitlichen Abstandes zwischen beiden Taten ist Adrat laut Staatsanwaltschaft dennoch vorbestraft. (…) Offenbar wird derzeit in einem weiteren Fall gegen Adrat ermittelt, diesmal wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Das Verfahren beziehe sich auf den „X“-Post, wonach Senioren in Heimen „von Afrikanern und Arabern massenmissbraucht“ würden, berichtet der Sender unter Berufung auf Adrat. Auch wegen der Aussage „Transgenderismus gehört ausgerottet“, die Adrat 2023 in seinem Podcast tätigte, liefen zunächst Ermittlungen gegen den AfD-Mann. Das Berliner Landgericht stellte das Verfahren jedoch ein.

via tagesspiegel: Neu ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt: AfD-Mann Julian Adrat ist wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft