Nazi sympathizer who used an AR-15 to shoot an unarmed woman fleeing with his swastika flag claims self-defense, gets bond lowered

An AR-15 toting Oklahoma man who shot an unarmed woman running away with his swastika flag is free on bail after claiming self-defense. Attorneys for Alexander Feaster successfully argued Wednesday that their client’s $500,000 bail was excessive, according to Oklahoma’s Enid News & Eagle. A judge agreed, reducing the 44-year-old shooter’s bail to $75,000 and clearing him to live with his mother until his trial begins in November. Feaster, an Air Force veteran, is charged with shooting Kyndal McVey several times after she allegedly removed the Nazi flag from his house and attempted to run back to a property across the street where she was attending a party in late June. McVey survived her injuries.

via yahoo: Nazi sympathizer who used an AR-15 to shoot an unarmed woman fleeing with his swastika flag claims self-defense, gets bond lowered

siehe auch: Man shot woman who swiped his Nazi flag in ‘self-defense’. An Oklahoma man says he acted in self-defense when he shot an unarmed woman who swiped a Nazi flag hanging outside of his home, according to a report. Alexander John Feaster, 45 — who struck 26-year-old Kyndal McVey with a hail of bullets as she fled in June — claims she put him in “imminent danger of death or great bodily harm,” according to the Smoking Gun, which cited court papers. McVey was at a party across the street from Feaster’s house at around 3 am on June 28, when someone dared her to yank down one of his two Nazi flags, according to local police. As she bolted back to the party, someone yelled “gun!”— and Feaster opened fire with his AR-15 rifle, striking her several times in the lower abdomen and legs. She was hospitalized for several weeks but survived, and Feaster was charged with assault and battery with a deadly weapon.

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By <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/8386148@N06″>Steve Rainwater</a> from Irving, US – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/steevithak/8379377160/”>img_5582</a>, CC BY-SA 2.0, Link

#POLIZEI-SKANDAL – #Caffier will rechtsextreme #SEK-Leute rausschmeißen – #terror

Eigentlich wollte der Innenminister das Eigenleben des SEK per Pressekonferenz für beendet erklären. Doch dann regte Lorenz Caffier eine vermeintliche Kleinigkeit mächtig auf – und dürfte noch großes Echo finden. Fakt ist, dass Lorenz Caffier das durch rechtsextremistische Umtriebe in die Negativschlagzeilen geratene Sondereinsatzkommando (SEK) straffer führen will und vom Landeskriminalamt zur Landesbereitschaftspolizei umsetzen wird. Fakt ist aber auch, dass der CDU-Innenminister mehrere SEK-Leute lieber heute als morgen rausschmeißen möchte. Doch das ist laut Innenminister gar nicht so einfach. Zur Erinnerung: In den Fokus geriet eine Einheit des SEK in MV, da einer ihrer ehemaligen Spitzenkräfte –- Marko G. – führender Kopf im rechtsextremen Prepper-Netzwerk „Nordkreuz“ war. Insgesamt laufen gegen acht aktive oder ehemalige Beamte Disziplinarverfahren, fünf sind suspendiert worden, gegen vier von ihnen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dazu gehört auch weiter Marko G. Gegen die Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes ist die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen durch eine Razzia im Juni 2019, bei der bei Marko G. eine Maschinenpistole und mehr als 30 000 Schuss Munition gefunden worden waren. Dass die SEK-Männer trotz der laufenden Disziplinarverfahren und der Verfehlungen immer noch zur Polizei gehören, ärgert Caffier nach eigenen Worten „wahnsinnig“. Es könne doch nicht sein, dass sich diese Disziplinarverfahren so lange hinziehen würden, machte der Innenminister seinem großen Unmut Luft. „Wir bekommen die Leute nicht los“, wetterte der Christdemokrat bei der Pressekonferenz zur Umstrukturierung des SEK ungefragt in Richtung des langsam und gemächlich tickenden Öffentlichen Dienstes. Gleichzeitig lobte Caffier in dem Zusammenhang das Bundesland Baden-Württemberg. „Dort fliegen die erst mal raus – und dann können sie sich später wieder einklagen“, wünschte sich der MV-Innenminister auch hierzulande einen anderen Umgang in solchen Angelegenheiten.

via nordkurier: POLIZEI-SKANDAL – Caffier will rechtsextreme SEK-Leute rausschmeißen

#Trump verbreitet rassistische #Verschwörungstheorie über #KamalaHarris – #hetzer #rassismus

Es erinnert an eine Desinformationskampagne, der sich einst Barack Obama ausgesetzt sah. US-Präsident Donald Trump hat eine rassistische und als falsch entlarvte Verschwörungstheorie um Kamala Harris zum Thema gemacht. Dabei wird der “Running Mate” von Joe Biden das Recht auf das Amt der Vizepräsidentin abgesprochen. US-Präsident Donald Trump hat eine als falsch und rassistisch entlarvte Verschwörungstheorie um die designierte demokratische Vizepräsidentschaftskandidatin Kamala Harris zum Thema gemacht. Er habe Gerüchte “gehört”, wonach Harris – eine in den USA geborene Schwarze mit Eltern aus Jamaika und Indien – gar nicht die Bedingungen für den Dienst im Weißen Haus erfülle, sagte Trump am Donnerstag (Ortszeit). Er halte die Gerüchte für “äußerst gravierend”. Die Verschwörungstheorie ist falsch. Harris wurde im kalifornischen Oakland geboren und könnte damit gemäß Verfassung auch Präsidentin der Vereinigten Staaten werden. Der designierte Spitzenkandidat der Demokraten für die Wahl im November, Joe Biden, hat die Senatorin von Kalifornien als seine Vize ausgewählt. (…) Trumps Umgang mit der Verschwörungstheorie um Harris wies Parallelen zu einer Desinformationskampagne auf, die einst am Anfang seiner eigenen politischen Karriere stand. So galt er als treibende Kraft hinter der “Birther”-Bewegung – jener Lüge, wonach der erste schwarze US-Präsident Barack Obama nicht in Amerika geboren sei und das höchste Staatsamt daher nicht bekleiden durfte.

via rnd: Trump verbreitet rassistische Verschwörungstheorie über Kamala Harris

#Berliner #Polizei verweigert Aufklärung – Dubiose #Datenabfragen an #Polizeicomputern im #Neukölln-Komplex – #terror

Berlins Datenschutzbeauftrage ist „äußerst irritiert“ von der mangelnden Kooperation. Es geht um Datenabfragen bei Opfern rechtsextremer Morddrohungen. Bei der Berliner Polizei soll es unerlaubte Datenabfragen im Zusammenhang mit rechtsextremen Morddrohungen gegeben haben. Das teilte Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk am Donnerstag mit und beanstandete die Verweigerung der Polizei, den Fall aufzuklären. „Die Berliner Polizeibehörde offenbart durch die hartnäckige Verweigerung ihrer Mitwirkung ein bedenkliches Rechtsverständnis“, schrieb Smoltczyk. Das Vorgehen der Polizei bezeichnete sie als „äußerst irritierend“. Bei den unerlaubten Datenabfragen soll es sich nach Tagesspiegel-Informationen ausgerechnet um Betroffene rund um die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln handeln. Im Frühjahr 2019 war an mehreren Wohnhäusern die Drohung „9mm für (…). Kopfschuss“ aufgetaucht. (…) Die Behörde verstoße damit gegen „die Verpflichtungen zur Bereitstellung aller zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörde erforderlichen Informationen“, schreibt die Datenschutzbeauftrage. Smoltzyk beanstandete das förmlich. Eine solche Beanstandung ist das schärfste Mittel, das ihr zur Verfügung steht. Sollte die Behörde nicht darauf reagieren, erklärte sie, werden sie den Vorgang dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses vorlegen und dort Bericht erstatten.
Linken-Politiker fordert eine unabhängige Untersuchung Die lückenlose Aufklärung solcher Bedrohungslagen liege auch im Interesse der Polizeibehörden selbst, erklärte Smoltczyk, „die derzeit aufgrund der sich häufenden Fälle von unrechtmäßigen Datenabfragen und Kontakten zum rechtsextremen Spektrum im Fokus der Öffentlichkeit stehen“. Der Innenexperte der Berliner Linksfraktion, Niklas Schrader, schrieb am Donnerstag: “Das muss in den Innenausschuss. Und wir brauchen dringend eine unabhängige Untersuchung!” Das Vertrauen der Betroffenen der mittlerweile rund 70 Taten umfassenden Anschlagsserie sei nicht nur erschüttert, es sei weg.

via tagesspiegel: Berliner Polizei verweigert Aufklärung Dubiose Datenabfragen an Polizeicomputern im Neukölln-Komplex

#Berliner #AfD-Fraktion droht Finanzdebakel – Wirtschaftsprüfer sieht „nicht unerhebliches Risiko“ für #Rückforderung – #schauhin #rechnungshof #amtsmissbrauch

Ein Gutachten zu den Finanzen der Berliner AfD-Fraktion kommt zu einem für den Vorstand unangenehmen Ergebnis. Auch der Rechnungshof schaltet sich ein. Der Berliner AfD-Fraktion drohen im Fall einer Überprüfung ihrer Finanzen durch den Rechnungshof des Landes Rückforderungen des Abgeordnetenhauspräsidenten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Ende April fertiggestelltes Wirtschaftsgutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt. Anlass für das aus Sicht des Prüfers “nicht unerhebliche Risiko” von Rückforderungen ist dessen Angaben zufolge die “fehlende Bereitschaft” zur konsequenten Anwendung und Umsetzung bestehender Regelungen durch einzelne Beteiligte. Diese würden Vorgaben “offenbar nicht anerkennen und befolgen” und damit die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Finanzbuchhaltung verletzen. Ein Sprecher des Rechnungshofes kündigte daraufhin an: “Wir werden das Thema im Zuge der laufenden Prüfungen aufgreifen.”
Konkret kritisiert der vom Ende Juli fristlos entlassenen Fraktionsgeschäftsführer Andreas Einfinger im Auftrag der Fraktion engagierte Wirtschaftsprüfer, dass die von der Fraktion eingesetzte Buchhaltungssoftware nicht ausreichend zertifiziert sei. Das System der Buchführung sei nicht dokumentiert, Eingangsrechnungen würden händisch erfasst, eine revisionsfähige Dokumentation könne nicht nachgewiesen werden, heißt es im Gutachten. Darüber hinaus sei nicht nachvollziehbar, welcher Wirtschaftsprüfer in den vergangenen Jahren mit der Prüfung der Verwendungsnachweise der Fraktion beauftragt worden war und warum dem Gutachten zufolge über Monate Posteingangsstempel mit der Prägung “Genehmigt” oder “Zur Zahlung freigegeben” in der Fraktion kursierten. Diese waren offenbar selbstständig angefertigt und schließlich vom ehemaligen Fraktionsgeschäftsführer einkassiert worden, erklärt der Gutachter weiter. Weitere Kritikpunkte: Eine “stichprobenartige Prüfung” von Belegen habe ergeben, “dass zahlreiche Mittelverwendungen nicht den Anforderungen des Fraktionsgesetzes entsprechen.” Beantragungen fehlten ebenso wie Leistungsnachweise von Unternehmen, mit denen Rahmenverträge geschlossen worden waren. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sei möglicherweise nicht ausreichend gewürdigt worden und teilweise sei unklar, ob Fraktionsmittel ausschließlich für fraktionsinterne Zwecke verwendet wurden.

via tagesspiegel: Berliner AfD-Fraktion droht Finanzdebakel Wirtschaftsprüfer sieht „nicht unerhebliches Risiko“ für Rückforderung

#Asylbewerber mit #Hausmüll verglichen: #Ermittlungen gegen Solinger #AfD – #schauhin #hetzer

Wegen eines Beitrags der Solinger AfD auf ihrer Facebook-Seite ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. Das hat ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft am Donnerstag bestätigt. Zuerst hatte das “Solinger Tageblatt” berichtet. Dabei gehe es um einen Vergleich von abgelehnten Asylbewerbern mit Hausmüll. Die AfD hatte sich in dem Beitrag dafür ausgesprochen, zur Finanzierung eines Krankenhausbetriebs abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Dann folgt der Vergleich mit Müll, den man besser entsorge statt darüber zu diskutieren, wie man den Gestank besser ertrage. Es werde nun ermittelt, wer strafrechtlich für den Text verantwortlich sei, hieß es.

via tag24: Asylbewerber mit Hausmüll verglichen: Ermittlungen gegen Solinger AfD

siehe auch: Äußerungen auf Facebook – AfD Solingen: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung. Vergleich der Solinger Partei bei Facebook von Asylbewerbern mit Hausmüll mündet in Strafanzeige der Polizei. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert berichtet, dass die Wuppertaler Staatsanwaltschaft gegen Mitglieder des Solinger Kreisverbands der Alternative für Deutschland (AfD) wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Das gehe auf eine vom Polizeipräsidium Wuppertal verfasste Strafanzeige zurück. Das passt zur landesweiten Strategie der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in NRW, die Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ umzusetzen. Wie Baumert erklärt, untersuche das zuständige Dezernat eine Äußerung auf der Facebook-Seite der Solinger AfD. Dabei gehe es um den sprachlich unmittelbaren Zusammenhang von abgelehnten Asylbewerbern mit zu entsorgendem Hausmüll. „Das überschreitet das Maß des Zulässigen“, erklärt der Oberstaatsanwalt in einer ersten Einschätzung. Die AfD hatte einen Artikel des Solinger Tageblatts über die Positionen der Parteien zur Kommunalwahl rund um die Zukunft des Solinger Klinikums zum Anlass für diese Aussagen genommen: Eine Klinik dürfe durchaus mit Defizit arbeiten. Um dieses zu decken, gebe es eine „einfache Lösung“: Man solle abgelehnte Asylbewerber abschieben. Im weiteren Verlauf argumentiert die AfD auf Facebook so: Man müsse das alles wie beim Hausmüll bewerten, wenn dieser stinke. Da schlagen die Autoren zwei Lösungen vor: „Bringen Sie den Müll raus“ oder „Schaffen Sie einen Stuhlkreis, der darüber diskutiert, wie man den Gestank besser ertragen kann“. Wähle man die AfD, bekomme man die erste Lösung.

#Espelkamper #Wahlkreisbewerber war wegen #Beleidigung vor #Gericht – #Hausverbot – #afd #schauhin #hetzer #frauenhass

Erneut: AfD-Kandidat verurteilt. Der AfD Espelkamp droht erneut Ärger mit einem ihrer Vertreter. Denn einer der Wahlkreiskandidaten in Espelkamp ist im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Rahden zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt worden. Der 43-Jährige ist daraufhin vor das Landesgericht in Bielefeld gezogen, um Berufung einzulegen. Dies jedoch scheiterte, denn dort wurde das Urteil vom zuständigen Richter im Großen und Ganzen bestätigt, wie Oberstaatsanwalt Dr. Martin Temmen gegenüber dieser Zeitung sagte. Was aber ist eigentlich passiert? Bei einer AfD-Veranstaltung vor etwa zwei Jahren im Espelkamper Bürgerhaus hat es vor der Einrichtung eine Gegendemonstration gegeben. Dabei hat eine 25-jährige Espelkamperin auch ein paar Aufkleber dabei gehabt, die unter anderem die Schriftzüge „Kein Mensch ist illegal“ und „Fck AfD“ trugen. Damit ließ sie sich – mit anderen Demonstranten – fotografieren. Als der heutige AfD-Wahlkreiskandidat das Foto mit den Aufklebern in der Öffentlichkeit sah, hat der AfD-Sympathisant ein Statement auf der Social-Media-Plattform „Facebook“ hinterlassen, das dieser Zeitung auch als Screen-Shot vorliegt. Darin schreibt er wörtlich: „Ich würde mich sehr freuen, das diese Personen oben auf dem Bild (das angesprochene Foto mit der 25-jährigen Espelkamperin, Anm. d. Red.) von Flüchtlingen vergewaltigt werden. Wer so blind durch die Welt rumläuft, hat nichts anderes verdient.“ Die junge Frau ging daraufhin zur Polizei und erstattete Anzeige, wie sie auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte. Vor etwa einem Jahr, im Juli 2019, wurde diese Anzeige öffentlich vor dem Amtsgericht Rahden verhandelt. Der Richter sah die Schuld des Angeklagten gegeben und verurteilte diesen zu 30 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der Espelkamper wollte das Urteil jedoch nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. Diese wurde am 9. Juli dieses Jahres vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt, wie die Oberstaatsanwaltschaft gegenüber dieser Zeitung bestätigte.
Geldbuße Dazu teilte die Oberstaatsanwaltschaft mit, dass das Gericht dabei lediglich die Tagessatzhöhe – also die Geldbuße – „leicht reduziert hat“. Demnach müsse der Espelkamper nun eine Gesamtstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen, wie Oberstaatsanwalt Martin Temmen mitteilte. Die Verurteilung wegen Beleidigung wurde vom Landgericht bestätigt.

via westfalen blatt: Espelkamper Wahlkreisbewerber war wegen Beleidigung vor Gericht – Hausverbot