#Berliner #AfD-Fraktion droht Finanzdebakel – Wirtschaftsprüfer sieht „nicht unerhebliches Risiko“ für #Rückforderung – #schauhin #rechnungshof #amtsmissbrauch

Ein Gutachten zu den Finanzen der Berliner AfD-Fraktion kommt zu einem für den Vorstand unangenehmen Ergebnis. Auch der Rechnungshof schaltet sich ein. Der Berliner AfD-Fraktion drohen im Fall einer Überprüfung ihrer Finanzen durch den Rechnungshof des Landes Rückforderungen des Abgeordnetenhauspräsidenten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Ende April fertiggestelltes Wirtschaftsgutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt. Anlass für das aus Sicht des Prüfers “nicht unerhebliche Risiko” von Rückforderungen ist dessen Angaben zufolge die “fehlende Bereitschaft” zur konsequenten Anwendung und Umsetzung bestehender Regelungen durch einzelne Beteiligte. Diese würden Vorgaben “offenbar nicht anerkennen und befolgen” und damit die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Finanzbuchhaltung verletzen. Ein Sprecher des Rechnungshofes kündigte daraufhin an: “Wir werden das Thema im Zuge der laufenden Prüfungen aufgreifen.”
Konkret kritisiert der vom Ende Juli fristlos entlassenen Fraktionsgeschäftsführer Andreas Einfinger im Auftrag der Fraktion engagierte Wirtschaftsprüfer, dass die von der Fraktion eingesetzte Buchhaltungssoftware nicht ausreichend zertifiziert sei. Das System der Buchführung sei nicht dokumentiert, Eingangsrechnungen würden händisch erfasst, eine revisionsfähige Dokumentation könne nicht nachgewiesen werden, heißt es im Gutachten. Darüber hinaus sei nicht nachvollziehbar, welcher Wirtschaftsprüfer in den vergangenen Jahren mit der Prüfung der Verwendungsnachweise der Fraktion beauftragt worden war und warum dem Gutachten zufolge über Monate Posteingangsstempel mit der Prägung “Genehmigt” oder “Zur Zahlung freigegeben” in der Fraktion kursierten. Diese waren offenbar selbstständig angefertigt und schließlich vom ehemaligen Fraktionsgeschäftsführer einkassiert worden, erklärt der Gutachter weiter. Weitere Kritikpunkte: Eine “stichprobenartige Prüfung” von Belegen habe ergeben, “dass zahlreiche Mittelverwendungen nicht den Anforderungen des Fraktionsgesetzes entsprechen.” Beantragungen fehlten ebenso wie Leistungsnachweise von Unternehmen, mit denen Rahmenverträge geschlossen worden waren. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sei möglicherweise nicht ausreichend gewürdigt worden und teilweise sei unklar, ob Fraktionsmittel ausschließlich für fraktionsinterne Zwecke verwendet wurden.

via tagesspiegel: Berliner AfD-Fraktion droht Finanzdebakel Wirtschaftsprüfer sieht „nicht unerhebliches Risiko“ für Rückforderung