Erneut: AfD-Kandidat verurteilt. Der AfD Espelkamp droht erneut Ärger mit einem ihrer Vertreter. Denn einer der Wahlkreiskandidaten in Espelkamp ist im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Rahden zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt worden. Der 43-Jährige ist daraufhin vor das Landesgericht in Bielefeld gezogen, um Berufung einzulegen. Dies jedoch scheiterte, denn dort wurde das Urteil vom zuständigen Richter im Großen und Ganzen bestätigt, wie Oberstaatsanwalt Dr. Martin Temmen gegenüber dieser Zeitung sagte. Was aber ist eigentlich passiert? Bei einer AfD-Veranstaltung vor etwa zwei Jahren im Espelkamper Bürgerhaus hat es vor der Einrichtung eine Gegendemonstration gegeben. Dabei hat eine 25-jährige Espelkamperin auch ein paar Aufkleber dabei gehabt, die unter anderem die Schriftzüge „Kein Mensch ist illegal“ und „Fck AfD“ trugen. Damit ließ sie sich – mit anderen Demonstranten – fotografieren. Als der heutige AfD-Wahlkreiskandidat das Foto mit den Aufklebern in der Öffentlichkeit sah, hat der AfD-Sympathisant ein Statement auf der Social-Media-Plattform „Facebook“ hinterlassen, das dieser Zeitung auch als Screen-Shot vorliegt. Darin schreibt er wörtlich: „Ich würde mich sehr freuen, das diese Personen oben auf dem Bild (das angesprochene Foto mit der 25-jährigen Espelkamperin, Anm. d. Red.) von Flüchtlingen vergewaltigt werden. Wer so blind durch die Welt rumläuft, hat nichts anderes verdient.“ Die junge Frau ging daraufhin zur Polizei und erstattete Anzeige, wie sie auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte. Vor etwa einem Jahr, im Juli 2019, wurde diese Anzeige öffentlich vor dem Amtsgericht Rahden verhandelt. Der Richter sah die Schuld des Angeklagten gegeben und verurteilte diesen zu 30 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der Espelkamper wollte das Urteil jedoch nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. Diese wurde am 9. Juli dieses Jahres vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt, wie die Oberstaatsanwaltschaft gegenüber dieser Zeitung bestätigte.
Geldbuße Dazu teilte die Oberstaatsanwaltschaft mit, dass das Gericht dabei lediglich die Tagessatzhöhe – also die Geldbuße – „leicht reduziert hat“. Demnach müsse der Espelkamper nun eine Gesamtstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen, wie Oberstaatsanwalt Martin Temmen mitteilte. Die Verurteilung wegen Beleidigung wurde vom Landgericht bestätigt.

via westfalen blatt: Espelkamper Wahlkreisbewerber war wegen Beleidigung vor Gericht – Hausverbot