Bruno Fernandes – Er ließ die Mutter seines Kindes ermorden, jetzt spielt er wieder #Fußball – #femizid -#mord #mörder

Torwart Bruno Fernandes stand eine internationale Karriere bevor. Dann ließ er seine Ex-Geliebte ermorden. Nun ist er frei und spielt wieder. Der Fall erzählt viel über Brasiliens Umgang mit Gewalt gegen Frauen. Irgendwie muss es Valdemar Neto dann doch mulmig geworden sein. Nach dem Shitstorm, der angesichts der Verpflichtung eines neuen, höchst umstrittenen Torhüters über seinen kleinen Profi-Klub aus der 4. Liga hereinbrach, meldete sich Neto Ende Juli bei YouTube zu Wort. Er versuchte dort zu rechtfertigen, was viele Menschen in Brasilien für unentschuldbar halten: “Nie hätte ich gedacht, dass die Verpflichtung von Keeper Bruno so einen Nachhall in den sozialen Netzwerken haben würde”, sagte der Präsident von Rio Branco FC aus dem Amazonas-Bundesstaat Acre. Neto hätte es besser wissen müssen. Denn die Erfahrung, dass eine Anstellung von Bruno Fernandes De Souza eine taktlose Angelegenheit ist, haben vor Neto schon die Präsidenten von drei anderen unterklassigen Klubs gemacht. Wo auch immer der frühere Spitzentorhüter vom Erstligaklub Flamengo Rio de Janeiro und verurteilte Frauenmörder in den vergangenen Jahren als Freigänger angestellt wurde, gab es Widerstand von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, Fußballspielerinnen und auch Sponsoren, die zum Teil aus Protest ihre Engagements beendeten. Auch jetzt in Rio Branco. Kaum war die Tinte unter dem Vertrag für “Goleiro Bruno”, wie Fernandes genannt wird, getrocknet, trat die Trainerin der Frauenteams des Klubs zurück. Rose Costa bat gleich nach Bekanntgabe der Verpflichtung um Entbindung von ihren vertraglichen Pflichten. Sie warf Vereinschef Neto eine “einsame Entscheidung” vor, weil er eine so umstrittene Personalie vorher nicht mit Gremien und Mannschaften des Vereins besprochen hat. (…) Fernandes soll die Mutter seines Sohnes Bruninho von einem Auftragsmörder entführen, foltern, zerstückeln und am Ende an einen Hund verfüttern haben lassen. Das Motiv: Er wollte die Schwangerschaft nicht und nach der Geburt auch keinen Unterhalt zahlen. Denn der Keeper hatte mit dem Opfer, dem Model Eliza Samudio, lediglich eine außereheliche Affäre. 2013 wurde Bruno zu 22 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, verbüßte aber lediglich sechs Jahre und sieben Monate davon, weil die Justiz das Berufungsverfahren verschleppte (…) Weil noch immer kein Berufungsverfahren anberaumt wurde, kam Bruno 2019 dann endgültig aus der Haft und darf seitdem im Hausarrest mit richterlicher Erlaubnis seinem alten Job nachgehen: Bälle fangen. Ende Juli 2019 wurde er von Poços de Caldas aus Minas Gerais verpflichtet. Und nun also Rio Branco aus der vierten Liga. Schon 2014 hatte der Torhüter symbolisch ein Angebot vom kleinen Klub Montes Claro angenommen, als er kaum ein paar Monate im Gefängnis saß. Was als vermeintlicher PR-Coup geplant war, hat in Brasilien einen besonders faden Beigeschmack. In dem Land, in dem mehr Frauen an Femiziden sterben als in vielen anderen Staaten Lateinamerikas.

via spiegel: Bruno Fernandes Er ließ die Mutter seines Kindes ermorden, jetzt spielt er wieder Fußball

siehe auch: Er ent­schied. Vor zehn Jahren ließ Bruno Fer­nandes seine Ex-Geliebte ermorden. Nun hat ein bra­si­lia­ni­scher Viert­li­gist den Tor­wart ver­pflichtet. Der Fall zeigt, wie Femi­zide in Bra­si­lien auch im Fuß­ball ein­fach hin­ge­nommen werden. Im Juni dieses Jahres jährte sich der Tod von Eliza Samudio zum zehnten Mal. 2010 wurde sie von einem Auf­trags­mörder ent­führt und getötet. Den Auf­trag erteilt hatte Bruno Fer­nandes de Souza. Er ent­schied, das Leben von Eliza Samudio zu beenden. Und eigent­lich müsste Bruno im Gefängnis sitzen. Doch jetzt hat er bei Rio Branco FC unter­schrieben.

White Vigilantes Have Always Had A Friend In Police – #terror #GeorgeFloyd #blm #blacklivesmatter #Kenosha

New data shows that far-right vigilantes, often with support from cops, have threatened protesters nearly 500 times since police killed George Floyd. Before Kyle Rittenhouse allegedly opened fire on anti-racist protesters in Kenosha, Wisconsin, on Tuesday night — killing two and severely injuring another — a video showed police essentially deputizing the 17-year-old. Rittenhouse had been walking the streets of Kenosha carrying an assault rifle alongside other armed white men, a local self-styled militia formed for the purported purpose of protecting property from protesters. “We appreciate you guys, we really do,” a cop can be heard telling the group over a loudspeaker before tossing Rittenhouse a bottle of water. It was a scene familiar in American history: agents of the state conscripting armed white vigilantes to help violently suppress movements for racial justice and liberation. (“Cops and the Klan go hand in hand,” the common protest chant goes.) So it wasn’t surprising to see Rittenhouse, in another video published Tuesday, walk toward police after allegedly killing the two protesters — or for him not to be apprehended until the following day, when he was arrested at his home in Illinois. As historic uprisings against police brutality have swept the country in recent months, antagonistic right-wing vigilantes have been a constant, menacing presence. Often seen patrolling Black Lives Matter protests with the tacit — and very often explicit — support of law enforcement, these vigilantes have shot protesters, attacked them with cars, and beaten them. And as political tensions intensify heading into the presidential election this fall — with a president who routinely demonizes anti-racist protesters as “thugs” and terrorists, and with reactionary police forces desperate to beat back calls for their own abolishment — there’s genuine concern that the deadly vigilante violence on display in Kenosha could be replicated elsewhere. White vigilantes and far-right actors have shown up to oppose Black Lives Matter protests in the U.S. at least 497 times this year, according to data collected by Alexander Reid Ross, a doctoral fellow at the Center for Analysis of the Radical Right. He started gathering data on May 27, two days after police in Minneapolis killed George Floyd, and continued through this week. The dataset, which Ross shared with HuffPost, documents a staggering amount of violence directed at protesters by the far-right, including 64 cases of simple assault, 38 incidents of vigilantes driving cars into demonstrators, and nine times shots were fired at protesters

via huff: White Vigilantes Have Always Had A Friend In Police

screenshot interactive card – http://web.pdx.edu/~aross/incidents/incidents.html

Bayerns Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof rügt eines der Prestigeprojekte von Ministerpräsident Söder: Die Wiedereinführung verstoße in Teilen gegen die Verfassung. Dagegen geklagt hatten die Landtags-Grünen. Nach nur zwei Jahren muss der Freistaat Bayern seine eigene Grenzpolizei zwar nicht unbedingt abschaffen, aber nun ist höchstrichterlich klar: Sie darf nur eine Hilfstruppe der Bundespolizei sein. Ihre Rechtsgrundlage sei in Teilen mit der Verfassung nicht vereinbar – das hat am Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Er gab damit einer Klage der Vorsitzenden der Grünen-Landtagsfraktion, Katharina Schulze, statt. Die Grenzpolizei einzuführen, war im Frühjahr 2018 eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen des damals neuen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Konkret richtete sich Schulzes Klage wie auch eine ähnliche der Grünen-Landtagsfraktion gegen zwei Regelungen: Einmal Artikel 5 des bayerischen Polizeiorganisationsgesetzes (POG), der die Errichtung der Grenzpolizei regelt und ihre Aufgaben beschreibt. Zum anderen Artikel 29 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), der ihr bestimmte Befugnisse überträgt – zum Beispiel dass die Beamten bei einer Kontrolle einen Zug oder Bus betreten dürfen. Den Artikel im POG beanstandeten die Richter nicht. Den Artikel im PAG hingegen verwarfen sie, unter anderem weil er gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Ein Land wie Bayern dürfe in diesem Bereich keine Gesetze erlassen; das sei Sache des Bundes. Bei den Regelungen im PAG handele es sich um einen “offensichtlichen und zudem um einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes”.

via sz: Bayerns Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig

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Von Bundeszentrale für politische Bildung/bpb – www.bpb.de, PD-Schöpfungshöhe, Link

#Polizisten haben kein Recht. Ein dogmatischer Zwischenruf . #schauhin

Auf der Kurznachrichtenplattform Twitter hat in der vergangenen Woche ein Video große Verbreitung gefunden, das zeigt, wie letztlich zwölf Polizeibeamte einen 15-jährigen Jugendlichen mit Schlagstock und Pfefferspray überwältigen, um seine Identität festzustellen, nachdem er ordnungswidrig mit seinem E-Roller auf dem Bürgersteig gefahren war. Unabhängig von der in etablierten Medien aufgegriffenen Debatte, ob der Einsatz verhältnismäßig war – was sich ohne Weiteres nicht beurteilen lässt –, ist es eine Konversation am Rande des Einsatzes, die gleichfalls Beachtung verdient. Im Video ist zu hören, wie eine Polizeibeamte die aufzeichnende Frau anspricht und sie mehrmals dazu auffordert, den Einsatz nicht weiter zu filmen. Dies sei, so die Polizeibeamte, verboten. Aber stimmt das denn? Und ist es denn – allein mit Blick auf die Dogmatik – richtig? Die Antwort auf die erste Frage lautet Ja. Die zweite Frage muss indes, so vertrete ich hier, verneint werden. Es besteht eine Kluft zwischen dem, was die Rechtsprechung zu dieser Frage urteilt, und dem, was Grundrechtsdogmatik als Antwort gebietet. Die Rechtsprechung Um das Filmen und Photographieren polizeilicher Einsätze rankt sich eine umfangreiche, auch höchst- und bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Waren früher noch Kameras beschlagnahmt worden, damit der Film nicht entwickelt werden konnte (BVerwG v. 14. Juli 1999 – 6 C 7/98), wurden in neueren Sachverhalten Mobiltelephone eingezogen oder als mildere Maßnahme eine Identitätsfeststellung (OVG Lüneburg v. 19. Juni 2013 – 11 LA 1/13) vorgenommen. Polizei und Staatsanwaltschaften sind mittlerweile dazu übergegangen, das Verhalten des Filmenden als den § 201 StGB (Unverletzlichkeit des nichtöffentlich [!] gesprochenen Wortes) erfüllendes Verhalten zu werten. Zumindest letztere Praxis entbehrt evident jeglicher Grundlage, wie erst jüngst ein lesenswerter Beitrag in der NJW (Ullenboom, NJW 2019, 3108) luzide dargelegt hat. Für die Beschlagnahme-Praxis dagegen fällt das Bild gemischt aus: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2015 (BVerfG v. 24. Juli 2015 – 1 BvR 2501/13) inzident die Auffassung der Verwaltungsgerichte, dass das Filmen und Photographieren Bediensteter der Polizei zu Zwecken der Beweissicherung rechtmäßig sei, bei Veröffentlichung der Aufnahmen indes ein Verstoß gegen § 22 KUrhG vorliegen könnte, nachdem die abgebildeten Polizistinnen und Polizisten in die Erstellung der Aufnahmen nicht eingewilligt hätten. Zwar kann ein Verstoß gegen § 22 KUrhG bekanntlich gerechtfertigt werden, wenn die abgebildete Person Akteurin oder Akteur eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) ist – nur ob ein Ereignis zum zeitgeschichtlichen wird, ob die Aufnahme in den sozialen Medien „trendet“, weiß man eben oft erst hinterher. (…) Schlüpfen Polizeibeamte in ihre Uniform, machen sie damit kenntlich, dass ihre Handlungen eben diese reflexive Legitimität beanspruchen; im Gegenzug müssen sie darauf verzichten, in der kommoden Privatheit zu leben, die Nicht-Uniformierten zusteht. Als Angehörige der Polizei haben sie kein Grundrecht, das dazu führen könnte, sie unter den Schutz des Kunsturheberrechtsgesetzes zu stellen. Auch eine Pflicht zur Anonymisierung durch Unkenntlichmachen der Gesichter scheidet darum aus. Um nicht missverstanden zu werden: Bedrohung und Körperverletzung von Polizisten durch Rechts- und Linksextremisten sind leider real. Ebenso nicht zu leugnen ist aber, dass eine Anonymisierung staatlicher Hoheitsträger zu Friktionen mit dem Credo führt, das Zeigen des eigenen Gesichtes gehöre zu den Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft. Wenn der EGMR das für einfache Bürgerinnen sagt, muss es für uniformierte Polizeikräfte erst recht gelten. (…) Die Rechtsprechung, nach der man Polizeibeamte zwar zu Beweissicherungszwecken filmen, diese Aufnahmen aber nicht veröffentlichen darf, beruht auf einer grundrechtlichen Abwägung, für die es hier keinen Raum gibt: Polizeibeamte haben als Verkörperung staatlicher Gewaltausübung kein (Grund-)Recht. Die Veröffentlichung kann nur dann verboten werden, wenn der Staat ein eigenes – d.h. nicht-grundrechtliches – Interesse an der Anonymität seiner Beamten hat. Das lässt sich für Einsätze von Zivilfahndern hören, für den ganz gewöhnlichen Einsatz uniformierter Beamter eher nicht. Die Rechtsposition der Filmenden ist nicht stark: Trotz mancherlei Schutzbereichsverwirrung infolge der Möglichkeiten, die soziale Medien bieten, greift für sie nur die allgemeine Handlungsfreiheit. Doch dieses leicht einzuschränkende Grundrecht trifft auf Seiten der Polizei (im Regelfall) auf kein Gegenrecht, sondern auf nur eine einzige Pflicht: Polizistinnen und Polizisten müssen sich dem Gesetz getreu zu verhalten. Dabei müssten sie sich eigentlich gern zuschauen lassen.

via juwiss: Polizisten haben kein Recht. Ein dogmatischer Zwischenruf

#Versammlungsbehörde fordert Absetzung des #Versammlungsleiters bei #PEGIDA-Demo


Dieser ist seinen Pflichten nicht nachgekommen. Die städtische Versammlungsbehörde hat dem PEGIDA-Förderverein e. V. am Mittwoch, 26. August 2020, per E-Mail mitgeteilt, dass der für Montag, 31. August 2020, vorgesehene Versammlungsleiter als unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts eingestuft wird und die Behörde deshalb beabsichtigt, die Leitung der Versammlung durch diesen zu untersagen. Begründet wurde dies unter anderem mit der Tatsache, dass der betreffende Versammlungsleiter am 17. August 2020 seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Konkret wurde beanstandet, dass er nicht eingeschritten ist, als ein bekannter Redner auf der Bühne Äußerungen getätigt und “Anweisungen” an die Teilnehmer gegeben hat, welche nur dem Versammlungsleiter zustehen. Diese Äußerungen und Aufforderungen waren geeignet, den störungsfreien Ablauf der auf dem Neumarkt stattfindenden Kundgebungen zu gefährden bzw. deren Durchführung zu vereiteln. Außerdem kündigte die städtische Versammlungsbehörde an, dass der vorgenannte Redner bei der für den kommenden Montag, 31. August 2020, geplanten Versammlung nicht als Ordner eingesetzt werden darf.

via dreden.de: Versammlungsbehörde fordert Absetzung des Versammlungsleiters bei PEGIDA-Demo

Corona-Skeptiker – #Polizisten durchsuchen Wohnung eines Kollegen – #schauhin

Bei einer Demo von Corona-Skeptikern in Dortmund stellte ein Polizist unter anderem die Existenz der Gewaltenteilung infrage. Nun haben Beamte seine Wohnung durchsucht. Die niedersächsische Polizei hat am Montag die Wohnung eines Kollegen durchsucht, nachdem dieser auf zwei Demonstrationen von Corona-Skeptikern als Redner aufgetreten ist. In Dortmund stellte sich der Beamte Michael F. als Kriminalhauptkommissar vor. Er forderte andere Polizisten auf, Widerstand gegen Corona-Maßnahmen zu leisten. Zudem stellte er die Existenz der Gewaltenteilung in Deutschland infrage und zog Vergleiche zur NS-Diktatur.

via spiegel: Corona-Skeptiker Polizisten durchsuchen Wohnung eines Kollegen

#Protest kann unter #Auflagen stattfinden – #Berliner #Gericht hebt Verbot von #Corona-Demos auf – #schauhin #covidioten #b2908

Das Verwaltungsgericht hat das Demo-Verbot gekippt. Von der Polizei hieß es zuvor, das Land wolle bei einer Niederlage vors Oberverwaltungsgericht ziehen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Demonstrationsverbot der Polizei für die Corona-Proteste am Freitag aufgehoben. Die Demonstration am Samstag kann also stattfinden, aber unter Auflagen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Veranstalter muss eine Reihe von Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes einhalten. Sie beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung des Bühnenbereichs, dort müssen Gitter aufgestellt werden, damit keine Personenballung entsteht. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Der Veranstalter muss konstant und immer wieder über Lautsprecher die Teilnehmer auffordern, die Mindestabstände einzuhalten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte. (…) Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen würden. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Die Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.

via tagesspiegel: Protest kann unter Auflagen stattfinden Berliner Gericht hebt Verbot von Corona-Demos auf