Das Verwaltungsgericht hat das Demo-Verbot gekippt. Von der Polizei hieß es zuvor, das Land wolle bei einer Niederlage vors Oberverwaltungsgericht ziehen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Demonstrationsverbot der Polizei für die Corona-Proteste am Freitag aufgehoben. Die Demonstration am Samstag kann also stattfinden, aber unter Auflagen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Veranstalter muss eine Reihe von Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes einhalten. Sie beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung des Bühnenbereichs, dort müssen Gitter aufgestellt werden, damit keine Personenballung entsteht. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Der Veranstalter muss konstant und immer wieder über Lautsprecher die Teilnehmer auffordern, die Mindestabstände einzuhalten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte. (…) Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen würden. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Die Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.

via tagesspiegel: Protest kann unter Auflagen stattfinden Berliner Gericht hebt Verbot von Corona-Demos auf