Der Verfassungsgerichtshof rügt eines der Prestigeprojekte von Ministerpräsident Söder: Die Wiedereinführung verstoße in Teilen gegen die Verfassung. Dagegen geklagt hatten die Landtags-Grünen. Nach nur zwei Jahren muss der Freistaat Bayern seine eigene Grenzpolizei zwar nicht unbedingt abschaffen, aber nun ist höchstrichterlich klar: Sie darf nur eine Hilfstruppe der Bundespolizei sein. Ihre Rechtsgrundlage sei in Teilen mit der Verfassung nicht vereinbar – das hat am Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Er gab damit einer Klage der Vorsitzenden der Grünen-Landtagsfraktion, Katharina Schulze, statt. Die Grenzpolizei einzuführen, war im Frühjahr 2018 eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen des damals neuen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Konkret richtete sich Schulzes Klage wie auch eine ähnliche der Grünen-Landtagsfraktion gegen zwei Regelungen: Einmal Artikel 5 des bayerischen Polizeiorganisationsgesetzes (POG), der die Errichtung der Grenzpolizei regelt und ihre Aufgaben beschreibt. Zum anderen Artikel 29 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), der ihr bestimmte Befugnisse überträgt – zum Beispiel dass die Beamten bei einer Kontrolle einen Zug oder Bus betreten dürfen. Den Artikel im POG beanstandeten die Richter nicht. Den Artikel im PAG hingegen verwarfen sie, unter anderem weil er gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Ein Land wie Bayern dürfe in diesem Bereich keine Gesetze erlassen; das sei Sache des Bundes. Bei den Regelungen im PAG handele es sich um einen “offensichtlichen und zudem um einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes”.

via sz: Bayerns Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig

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Von Bundeszentrale für politische Bildung/bpb – www.bpb.de, PD-Schöpfungshöhe, Link

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