Linke zweifelt an Wohnsitz von AfD-Kandidatin Marie-Thérèse Kaiser

Alle Kandidaten sind zur Kommunalwahl zugelassen. Doch die Linke meldet Zweifel an der Kandidatur von AfD-Kreisvorsitzender Marie-Thérèse Kaiser und fordert eine Überprüfung ihres Wohnsitzes. Rotenburg – Beanstandungen gibt es keine. Alle Kandidaten im Kreisgebiet, die sich am 13. September zur Kommunalwahl stellen wollten, werden auch auf den Wahlzetteln stehen. Das haben die Wahlausschüsse in der Region ergeben. Bedenken gibt es aber trotzdem – und die sind nun bei der Landeswahlleitung aufgelaufen. Der Kreisverband der Linken zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Kandidatur der AfD-Kreisvorsitzenden Marie-Thérèse Kaiser. Die 29-Jährige sitzt seit 2021 im Kreistag und möchte für den auch gerne wiedergewählt werden im Wahlbereich 3 (Rotenburg, Sottrum). In den Listen wird bei ihr der Beruf „Büro-Sachbearbeiterin“ angegeben, Wohnort Sottrum. Linke-Kreisvorsitzender Stefan Klingbeil stellt infrage, dass sie tatsächlich noch hier wohnt – was aber für eine Zulassung als Kandidatin notwendig ist. Der Landkreis Rotenburg 1:04 Kaiser sei Mitarbeiterin der AfD-Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Alice Weidel, die in der Schweiz wohnt. Sie werde „entsprechend viele Arbeitstermine außerhalb des Landkreises haben“. Je nach Umfang ihrer Wochenarbeitszeit kann eine überwiegende Präsenz in ihrer Wohnanschrift infrage gestellt werden, argumentiert Klingbeil. Mehrfaches Pendeln, bei drei Wochenarbeitstagen und dies Woche um Woche, sei schon sehr zweifelhaft und sollte überprüft werden. Im Impressum von Kaisers Website wird die Landesgeschäftsstelle der AfD Niedersachsen in Dötlingen (Kreis Oldenburg) angegeben, im Bereich Datenschutzerklärung eine Adresse in Dresden, unter der auch der neurechte Verein „Ein Prozent e.V.“ geführt wird, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch und als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Eine Sottrumer Adresse taucht nicht auf

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27-Jähriger stürmt Bühne bei AfD-Parteitag: Anregung der Richterin ist ihm egal

Ein Prozess um Hausfriedensbruch im Neubrandenburger HKB wegen einer Protestaktion muss in eine zweite Runde gehen. Das Gericht will weitere Zeugen hören. Darf man die Bühne des politischen Gegners nutzen, um Botschaften gegen diesen zu verbreiten? Diese Frage muss derzeit das Amtsgericht Neubrandenburg klären. Dort hat ein Prozess wegen Hausfriedensbruchs gegen einen 27-jährigen Mann aus Berlin begonnen. Transparent mit Slogan „Braunkraut bleibt Braunkraut“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, sich mit mindestens einem Gleichgesinnten am 4. November 2023 beim Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern illegal in den Saal geschmuggelt und somit Hausfriedensbruch begangen zu haben. Der Angeklagte soll mit einem Bekannten damals auf die Bühne gestürmt sein und dort ein Transparent mit der Aufschrift „Braunkraut bleibt Braunkraut“ und „Nazi bleibt Nazi“ hochgehalten haben. (…) Im Nachgang des Vorfalls erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den 27-jährigen Berliner. Diesen wollte dieser aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. So kam es zum Prozess. (…) Der Angeklagte wurde von einer Frau und einem Rentner begleitet, die sich als seine Verteidiger vorstellten, ohne Juristen zu sein. Sie bezweifelten im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 4. November 2023 zunächst einige Formalien – unter anderem, ob derjenige, der damals die Strafanzeige gestellt hat, dazu überhaupt berechtigt war. Diese Frage konnte der Zeuge aus den Reihen der Polizei nicht aufklären. Er stellte klar, dass die beiden Demonstranten, die damals der Polizei übergeben wurden, die ganze Zeit im Polizeiwagen waren – wie auch das Transparent. Ein Zeuge von der AfD war zum ersten Verhandlungstermin nicht geladen. Das führte dazu, dass zunächst offenbleiben musste, wer die Aktion der Störer damals wirklich gesehen und Anstoß daran genommen hat.

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Stadtrat aus Fraktion ausgeschlossen – Nach Hitler-Verherrlichung: AfD verliert Fraktionsstatus im Stuttgarter Gemeinderat

AfD-Stadtrat Niels Foitzik hat Hitler in Online-Videos gelobt. Seine Fraktion hat ihn deshalb ausgeschlossen. Dadurch verliert die AfD ihren Fraktionsstatus im Gemeinderat. Die AfD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat hat ihren Stadtrat Niels Foitzik aus der Fraktion ausgeschlossen und ihm wurden zudem die Mitgliedsrechte entzogen. Foitzik hatte auf der Online-Plattform TikTok Videos veröffentlicht, in denen er Hitler verherrlichte. Zuerst berichtete die “Stuttgarter Zeitung” darüber. Für die AfD-Fraktion im Gemeinderat bedeutet das laut der Stadt Stuttgart jetzt, dass sie ihren Fraktionsstatus verliert. Den bekommt man erst ab vier Sitzen. Ohne Foitzik hat die AfD nur noch drei Sitze im Gemeinderat. Die Fraktion gilt jetzt als Gruppierung. AfD hat jetzt weniger Bedeutung im Stuttgarter Gemeinderat Auf SWR-Anfrage bestätigt die Stadt, dass die AfD einige Rechte verliert, da sie jetzt nur noch eine Gruppierung ist. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Akteneinsicht. “In jedem Fall wird die finanzielle Ausstattung geringer”, heißt es in einem Statement der Stadt. Am Ziel, einen Bürgermeister zu stellen, könnte die AfD als Gruppierung aber festhalten. Der Statuswechsel von einer Fraktion zu einer Gruppierung hat keine Auswirkungen auf das kommunalrechtliche Vorschlagsrecht für die Beigeordneten, also Bürgermeisterin oder Bürgermeister, so die Stadt Stuttgart

via swr: Stadtrat aus Fraktion ausgeschlossen Nach Hitler-Verherrlichung: AfD verliert Fraktionsstatus im Stuttgarter Gemeinderat

Anfrage im Stadtrat Kaufbeuren: AfD-Verwandtschaftsbeziehung wirft Fragen auf – #vetternwirtschaft

Im Kaufbeurer Stadtrat gab es kürzlich eine CSU-Anfrage zu familiären Verbindungen in der AfD-Fraktion. Dabei ging es um Zugriffsrechte und sensible Daten. Kaufbeuren – In der jüngsten Kaufbeurer Stadtratssitzung richtete Thorsten Friedrich von der CSU eine Anfrage an die Verwaltung bezüglich Informationszugangs und Verschwiegenheitspflichten des Fraktionsgeschäftsführers der AfD Kaufbeuren. Die Antwort der Verwaltung fiel knapp aus und lässt Fragen offen. CSU hinterfragt Zugriff auf vertrauliche Stadtrat-Informationen Während sich alle anderen Fraktionen im Kaufbeurer Stadtrat selbst verwalten, hat die AfD einen Fraktionsgeschäftsführer von außen geholt, Jonas Hübner. Hübner, nach eigenen Angaben Zweiradmechaniker und Bürokaufmann, ist gleichzeitig Schriftführer im AfD-Kreisverband, unter Wolfgang Dröse. Da Hübner die Geschäfte für die Kaufbeurer AfD führt, zielte Friedrichs Anfrage vor allem darauf ab, wie die Verwaltung sicherstelle, dass Hübner keinen Zugriff auf interne und vertrauliche Daten bekommt, die nur den gewählten Stadträten zur Verfügung stehen. Andreas Bauer, Leiter des Referats Wirtschaft, Liegenschaften und Kultur, beantwortete die Anfrage dahingehend, dass nur die gewählten Stadträte Zugang zu internen und sensiblen Informationen bekämen und im Gegenzug eine Datenschutzerklärung unterschrieben hätten, die sie zur Verschwiegenheit verpflichte. Im Übrigen, fügte Bauer hinzu, gebe es keine Kommunikation der Stadtverwaltung mit externen Fraktionsgeschäftsführern. CSU-Anfrage wegen sensibler Daten und Zugriffsrechte des externen Geschäftsführers der Kaufbeurer AfD-Fraktion Nun ist Jonas Hübner aber auch nicht nur Fraktionsgeschäftsführer der Kaufbeurer AfD, sondern auch der Sohn ihrer Sprecherin Elke Hübner. Beschäftigungsverhältnisse zwischen Verwandten und angeheirateten Familienmitgliedern sind bei der AfD im Allgemeinen nichts Ungewöhnliches, in Kaufbeuren jedoch ein Novum. Auffällig ist auch, dass die Fraktionsvorsitzende Elke Hübner, wenn sie nach außen kommuniziert, das über den E-Mail-Account ihres Sohnes Jonas tut. Im Ratsinformationssystem der Stadt Kaufbeuren hat sie keine eigene Mailadresse hinterlegt, was wiederum den Schluss zulässt, dass die Korrespondenz nach außen regelmäßig über den Account des Schriftführers der Kreisfraktion läuft. Dies dementiert Jonas Hübner auf Nachfrage und liefert eine E-Mail-Adresse seiner Mutter, die jedoch nicht im Informationssystem hinterlegt ist.

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Neonazi missbraucht und versklavt Stieftochter jahrelang: Muss er nach Haft in Sicherheitsverwahrung?

Im Fall des Ex-NPD-Kreis-Chefs aus Bautzen, der jahrelang seine Stieftöchter sexuell missbraucht hat, muss das Landgericht Görlitz noch einmal neu über die Anordnung einer Sicherungsverwahrung entscheiden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Revision der Staatsanwaltschaft entschieden. Ursprünglich hatte das Gericht eine Sicherungsverwahrung abgelehnt. Der damals 40 Jahre alte Marco W. aus dem Landkreis Bautzen war im Oktober vorigen Jahres wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Betrugs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat er seine beiden Stieftöchter über Jahre missbraucht. Als die Taten begannen, waren die Töchter seiner Lebenspartnerin 15 und 17 Jahre alt. Vor allem die Ältere sei regelrecht versklavt und vermarktet worden. Eine Jugendschutzkammer des Landgerichts Görlitz hatte von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen. Es sah bei Marco W., einem der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene, lediglich einen Hang zu Betrugsstraftaten, nicht aber zur Begehung von Sexualdelikten. Die Erwägungen des Gerichts dazu erwiesen sich jedoch als „durchgreifend rechtsfehlerhaft“, entschied der BGH.

via knack: Neonazi missbraucht und versklavt Stieftochter jahrelang: Muss er nach Haft in Sicherheitsverwahrung?

siehe dazu auch: STIEFTOCHTER ALS SEX-SKLAVIN MISSBRAUCHT: NEONAZI MUSS JAHRELANG HINTER GITTER – #LockHimUp Lange Haft für den Ex-NPD-Kreis-Chef aus Bautzen! Marco W. (40), eines der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene, muss für 13 Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Görlitz verurteilte ihn am Dienstag, weil er seine Stieftöchter (heute 18 und 20) massiv missbrauchte. Der vorsitzende Richter fand harsche Worte für den Täter. Neonazi Marco W. (40) wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. “Die Grenzen dessen, was man sich als Bösartigkeit vorstellen kann, sind überschritten worden”, sagte Richter Theo Dahm in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer sei schier sprachlos über diesen Fall. Für das Gericht ist erwiesen, dass Marco seine beiden Stieftöchter über Jahre missbrauchte. Vor allem das ältere der beiden Opfer zwang der Täter zum extremen Sexpraktiken, auch mit fremden Männern. Er filmte diese sogenannten Gangbangs, gab gar “Regieanweisungen”. Der Richter: “Sie war für ihn eine Sexsklavin.” Marco habe die junge Frau ausgenutzt und manipuliert. “Der Täter setzte sie in einer abscheulichen Weise unter Druck”, so der Jurist weiter. Und mit diesen Nacktfotos der Stieftöchter machte Marco sogar noch 100.000 Euro

Rechtsextremes Symbol auf Schild für muslimisches Freitagsgebet gesprüht

Das Hinweisschild mit den Gebetszeiten am Ortseingang von Penzberg Quelle: Lukas Barth-Tuttas/dpa Nur wenige Tage nach einer ersten Beschädigung ist das Hinweisschild für die Gebetszeiten der Moschee am Ortseingang von Penzberg erneut verunstaltet worden. Die Kriminalpolizei ermittelt. Artikel anhören -1:27 1.0x Ein Hinweisschild auf das muslimische Freitagsgebet am Ortseingang des oberbayerischen Penzberg ist erneut verunstaltet worden. Polizisten hätten am Freitagmorgen festgestellt, dass das Schild verunstaltet worden sei, teilte die Bayerische Polizei mit. Das Schild wurde entfernt und sichergestellt. Die Schilder-Kombination zu den Gottesdienstzeiten von katholischer, evangelischer und islamischer Gemeinde war am 22. Juli am Ortseingang aufgestellt worden. Am vergangenen Wochenende war der Hinweis auf das muslimische Freitagsgebet von Unbekannten mit schwarzer Farbe übersprüht worden. Die neue Beschädigung zeigt das Symbol der als rechtsextremistisch eingestuften Kleinstpartei „Der III. Weg“.

via welt: Rechtsextremes Symbol auf Schild für muslimisches Freitagsgebet gesprüht

siehe auch: Penzberg: Hinweisschild beim Gottesdienstanzeiger erneut beschädigt – Kripo ermittelt und bittet um Zeugenhinweise Beamte der Polizeiinspektion Penzberg stellten am Freitagmorgen, 31. Juli 2026, erneut eine Sachbeschädigung an einem Gottesdienstanzeiger in Penzberg fest. Die Kriminalpolizei Weilheim übernahm die Ermittlungen und bittet um Zeugenhinweise. Am Freitag (31. Juli 2026) stellten Beamte der Polizeiinspektion Penzberg gegen 6.45 Uhr fest, dass in der Seeshaupter Straße in Penzberg erneut ein Hinweisschild an dem Gottesdienstanzeiger der Stadt Penzberg durch einen oder mehrere bislang Unbekannte mit Schmierschriften beschädigt worden war. Das Hinweisschild, das über muslimische Gottesdienste informiert, wurde von der Polizei sichergestellt. Die Kriminalpolizeiinspektion Weilheim übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die Ermittlungen.

Beleidigung von Transperson – Remscheider AfD-Politiker tritt zurück

“Fetter, gemoppter Junge” – so beleidigte der Remscheider AfD-Politiker Sven Kühner auf Facebook eine Transfrau. Jetzt tritt er zurück. Von Carsten Stein In dem Facebook-Post hatte der AfD-Politiker Sven Kühner der Transfrau auch Gewalt angedroht. Diese hatte in einer Social-Media-Gruppe mit dem Titel “Einsame Menschen” Kontakt gesucht. Im Remscheider Stadtteil Lüttringhausen, wo Kühner in der Bezirksvertretung sitzt, löste das Posting parteiübergreifende Empörung aus. Viele forderten, dass er sein Mandat aufgeben müsse. SPD-Bezirksbürgermeisterin Gerhilt Dietrich stellte sogar Strafanzeige. Die gemachten Äußerungen sind menschenverachtend. Undenkbar, was das auch mit dem Opfer macht. Es geht ganz eindeutig um Transfeindlichkeit. Dagegen müssen wir uns wehren. Gerhilt Dietrich, SPD, Bezirksbürgermeisterin in Remscheid-Lüttringhausen (…) Eine Stellungnahme der Remscheider AfD-Ratsfraktion liest sich aber eher so, dass doch das Posting ausschlaggebend für Kühners Rücktritt war. Dieser Rücktritt sei auf einer Fraktionssitzung am Dienstag Abend (29.07.2026) einvernehmlich mit Kühnert beschlossen worden, heißt es darin. Die Entscheidung sei aus der Einsicht heraus erfolgt, “dass ein solches Verhalten den Anforderungen an ein politisches Amt widerspricht und konsequente Handlungsbereitschaft erfordert”. Staatsanwaltschaft: Gewalttat eher unwahrscheinlich In einer ersten Bewertung sieht auch die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Kühners Posting als Beleidigung und Bedrohung.

via wdr: Beleidigung von Transperson Remscheider AfD-Politiker tritt zurück

siehe auch: Remscheider AfD-Politiker tritt nach transfeindlichen Postings zurück Der Bezirksvertreter hatte eine trans Frau in einer Facebook-Gruppe persönlich beleidigt und mit dem Tod bedroht. (…) Kühner hatte am frühen Montagmorgen geschrieben, A. sollte ihr “Maul” halten, sei “ein fetter, gemoppter Junge und ganz weit weg von einer ‘sie'”. Auch hatte er zunächst kommentiert: “Erwische ich dich auf einer Frauentoilette, wenn meine Töchter gerade drauf sind, bring ich dich um du dumme Missgeburt”. Am Nachmittag löschte er diesen Teil und am Dienstagabend verkürzte er den Text auf einen Punkt. Der Kommentar mit dem Bearbeitungsverlauf ist so noch am Freitag abrufbar. Bereits in der Vergangenheit sei Kühner “wiederholt mit diskriminierenden Äußerungen in den sozialen Medien aufgefallen”, kritisierte die Linke in einer Pressemitteilung. “Mit diesem Vorfall hat er jedoch jede Grenze überschritten.” Auch andere Parteien bis hin zur CDU äußerten sich entsetzt, die SPD-Bezirksbürgermeisterin Gerhilt Dietrich stellte laut einem WDR-Bericht Strafanzeige: “Die gemachten Äußerungen sind menschenverachtend. Undenkbar, was das auch mit dem Opfer macht. Es geht ganz eindeutig um Transfeindlichkeit. Dagegen müssen wir uns wehren.”