„Möglichkeit, verliehene Ehrung wieder abzuerkennen“ – Bezirkstag berät über Medaille für AfD-Mann

Der Bezirk Oberfranken hat die silberne Ehrenmedaille an den AfD-Politiker Michael Genniges überreicht. Die Allianz gegen Rechtsextremismus fordert die Rücknahme der Ehrung. Der Bezirkstagspräsident zeigt sich dafür offen – und hinterfragt sein eigenes Abstimmungsverhalten. Artikel anhören -1:50 1.0x Die umstrittene Ehrung für einen AfD-Politiker beschäftigt weiterhin den Bezirk Oberfranken. Bezirkstagspräsident Henry Schramm (CSU) erklärt: „Grundsätzlich eröffnet die Ehrungssatzung des Bezirks Oberfranken dem Bezirkstag die Möglichkeit, eine bereits verliehene Ehrung auch wieder abzuerkennen.“ Zuvor hatte die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg gefordert, die Auszeichnung wieder zurückzunehmen. Schramm sagte, er bedauere es außerordentlich, „dass dieser Vorgang eine so intensive öffentliche Debatte ausgelöst hat und Kritik hervorruft. Dies nehme ich sehr ernst und es beschäftigt mich auch persönlich sehr.“ Schramm hatte im Mai die silberne Ehrenmedaille des Bezirks an den AfD-Politiker Michael Genniges überreicht. Zuvor hatte sich eine Mehrheit im Bezirkstag dafür ausgesprochen. Im Juli will nun der Bezirkstag über das Thema sprechen, wie Schramm weiter sagte.

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AfD-Politiker als Kulturreferent in Tittmoning abberufen

Der Tittmoninger Stadtrat hat AfD-Politiker Sebastian Gruttauer als Kulturreferenten abberufen. Vorausgegangen waren Wochen der Kritik aus der Kulturszene. Das Referat für Kultur, Brauchtum und Tradition übernimmt nun Bürgermeister Andreas Bratzdrum.Der AfD-Politiker Sebastian Gruttauer ist nicht mehr Kulturreferent der Stadt Tittmoning. Der Stadtrat entzog ihm am Dienstagabend das Referat für Kultur, Brauchtum und Tradition. Der Beschluss fiel bei zwei Gegenstimmen von Sebastian Gruttauer und Janosch Weiß, beide AfD. Das Kulturreferat geht nun an den ersten Bürgermeister über. Stadtspitze zieht Konsequenzen aus Kulturstreit Hintergrund ist eine seit Wochen schwelende Auseinandersetzung um die Besetzung des Postens und die Kritik aus der regionalen Kulturszene. In der Beschlussvorlage begründete Bürgermeister Andreas Bratzdrum (CSU) den Schritt damit, dass Gruttauer der Stadt seit seiner Ernennung durch öffentliche Einlassungen geschadet habe. Als besonders problematisch wurde demnach gewertet, dass der AfD-Stadtrat im Zusammenhang mit dem Kulturreferat offen von einem “Kulturkampf” gesprochen habe. Damit sei die für das Amt notwendige integrative Rolle beschädigt worden. Der Bürgermeister hatte die Einbindung Gruttauers in das Referat zuletzt als Fehler bezeichnet. Die Erwartung, die AfD durch kommunalpolitische Verantwortung zu entzaubern, habe sich nicht erfüllt. Vielmehr sei die Stadt in eine Debatte geraten, die das kulturelle Leben Tittmonings belaste und über die Region hinaus Aufmerksamkeit erregt habe.

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Hammerattacke auf Schulhof: Vier Jahre Haft für 15-Jährigen – #terror

Das Landgericht Augsburg hat im Prozess um den Hammerangriff an einer Schule in Friedberg das Urteil gefällt: Der zum Tatzeitpunkt 15-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Von Barbara Leinfelder Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am 17.06.2026 um 15:30 Uhr. Der 15 Jahre alte Jugendliche, der im vergangenen Herbst an der Mittelschule in Friedberg zwei Mitschüler mit einem Hammer attackierte, ist heute vor dem Augsburger Landgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung. Zum Artikel: Hammerattacke von Friedberg: “Ich wusste, das ist kein Spaß!” Mordvorwurf wurde fallengelassen Das Gericht bliebt in seinem Urteil unter der Forderung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre gefordert, wegen versuchten Mordes. Die Vorsitzende Richterin Martina Neuhierl geht davon aus, dass der 15-Jährige aus eigenem Entschluss von weiteren Schlägen abgesehen hat, daher das deutlich mildere Urteil. “Er hätte ohne Probleme weiter zuschlagen können”, habe es aber nicht getan, so Gerichtssprecher Michael Rauh. Gericht: Rassismus war kein Motiv Auch hinsichtlich der Motivlage setzte das Gericht einen anderen Akzent als die Generalstaatsanwaltschaft: Der 15-Jährige sei laut Gericht im Internet in extremistisches Gedankengut abgeglitten. Ein rein rassistisches Motiv, dass er nämlich Muslime töten wolle, sei aber nicht zu erkennen. Vielmehr habe er sich für eine frühere Beleidigung rächen wollen. Gerichtssprecher Michael Rauh schildert die Gemengelage: “Der Angeklagte wollte ein Zeichen gegen Mobbing setzen. Er wollte insgesamt mit der Tat im Internet Berühmtheit erlangen. Das war ein Stück seiner Motivlage.” Ziel sei es jetzt, so Rauh weiter, dass der Jugendliche in der Haft an sich arbeite und diesen “Schuss vor den Bug” nutze, um sein Problem aufzuarbeiten und aus dem extremistischen Gedankengut herauszukommen. Nach Informationen des BR hatte der Schüler bei der Tat einen Militäranzug sowie eine Art Wehrmachtshelm getragen. Mit Hammer, Messer und Softair-Pistole bewaffnet Der Jugendliche war im vergangenen Herbst auf dem Pausenhof seiner früheren Schule aufgetaucht – bewaffnet mit einem Hammer, einem Messer und einer Softair-Pistole. Dort attackierte er zwei ehemalige Mitschüler und verletzte sie erheblich. Einer der attackierten Jungen flüchtete zunächst, rannte dann aber zurück und stellte sich dem Täter entgegen, um seinen verletzten Freund aus der Gefahrenzone zu holen. Opfer kann Urteil akzeptieren Die Anwältin des Jugendlichen sagte dem BR, der Angeklagte wirke auf sie noch sehr kindlich und unreif. Sie hoffe, dass er in der Haft eine neue Struktur für sein weiteres Leben aufbauen könne. Ihr Mandant würde das Urteil akzeptieren, auch wenn er immer noch unter Angstzuständen und Flashbacks leide. “Ich denke aber, dass er das schaffen wird. Er hat tolle Eltern, gute Freunde, macht Sport. Auch das heutige Urteil trägt zu Verarbeitung bei.”

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Verstoß gegen Kunsturhebergesetz: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker auf – #LockHimUp

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Lars Haise. Der AfD-Abgeordnete soll ein Fahndungsplakat mit Bildern politischer Gegner veröffentlicht haben – ohne deren Einwilligung. Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Lars Haise aus Baden-Württemberg aufgehoben. Das hat die Parlamentsverwaltung auf ihrer Website bekannt gegeben. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Hintergrund ist demnach ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Die Behörde bestätigte ein solches Verfahren gegen einen Parlamentarier, nannte auf Anfrage aber keinen Namen. Sie habe Anfang Februar beim zuständigen Amtsgericht in Schorndorf einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz beantragt. Darin forderten die Ermittler eine Geldstrafe über 60 Tagessätze. Durch seine Wahl in den Bundestag habe der Mann bislang aber parlamentarische Immunität genossen. Daher sei das Verfahren vorläufig eingestellt worden. Mit der Immunitätsaufhebung werde eine Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft. Nach „Spiegel“-Informationen soll Haise im Mai 2024 vor seiner Wahl in sozialen Medien eine Art Fahndungsplakat mit Bildern politischer Gegner ohne deren Einverständnis veröffentlicht haben.

via tagesspiegel: Verstoß gegen Kunsturhebergesetz: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker auf

Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei

Wegen seiner Stelle als AfD-Fraktionschef einer Brandenburger Gemeindevertretung hat ein Berliner Polizist eine Jobzusage verloren. Ein Gericht wies seine Klage zurück. Ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war, hat keinen Rechtsanspruch darauf, als Beamter im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eingestellt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Der Mann war demnach von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizist im Dienst des Landes Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage. Am 25. März dieses Jahres hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung hieß es, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender lasse »Zweifel an der charakterlichen Eignung« aufkommen. Zweifel an Verfassungstreue Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Er gab unter anderem an, die Entwicklungen der AfD Brandenburg, die seit 2020 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und seit 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, nicht in ihrer Tragweite erkannt zu haben. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag mit Verweis auf die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Polizisten zurück

via zeit: Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei

siehe auch: Verwaltungsgericht Berlin AfD-Fraktionsvorsitzender darf nicht in gehobenen Dienst Ein Kommunalpolitiker der AfD hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilschutzverfahren, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Beantragt hatte das Verfahren ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war. (VG 7 L 479/26) Der Antragsteller war seit 2011 Polizeivollzugsbeamter in Berlin und hatte sich für eine Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei beworben. Dieses sollte am 1. April 2026 beginnen.

Neuer AfD-Generalsekretär: Seiferts Geschäfte mit Parteifreunden

Der neue Generalsekretär der Landes-AfD, Seifert, hat von fragwürdigen Geschäften mit der AfD-Kreistagsfraktion in seinem Kreisverband Vorpommern-Rügen profitiert. Der Stralsunder kassierte 2023 für Aufträge der AfD-Fraktion rund 6.000 Euro. Der Landkreis moniert die Ausgaben dafür als zweckwidrig. Am vergangenen Wochenende erlebte Dario Seifert den bisherigen Höhepunkt seiner parteiinternen Karriere. Der 32-jährige Bundestagsabgeordnete wurde beim Parteitag in Grimmen mit knapp 92 Prozent zum neuen Generalsekretär der Landes-AfD gewählt. Der Stralsunder sitzt damit an entscheidenden Hebeln: Er soll Wahlkämpfe organisieren, den Nachwuchs in der in Teilen rechtsextremen Jugendorganisation “Generation Deutschland” fördern und allgemein die Schlagkraft der Partei erhöhen. Lob vom Vorsitzenden Seifert gilt schon seit langem als mächtiger parteiinternen Strippenzieher, an dem niemand vorbeikommt. Seine Vergangenheit als Neonazi, über die zuletzt auch bundesweit berichtet wurde, hinderte ihn nicht am Aufstieg. Sein langjähriger Gegner und Widersacher, der Co-Vorsitzende Leif-Erik Holm, lobte in Grimmen Seiferts “ungeheures Organisations- und Kommunikationstalent”. Er habe seinen Kreisverband Vorpommern-Rügen in den vergangenen Jahren so “hochgepusht” wie keinen anderen, mit einer Mitgliederzahl, “die deutschlandweit ihresgleichen sucht”, so Holm. 6.000 Euro für Werbemittel Sein oft gelobtes Talent hat Seifert in der Vergangenheit offenbar auch einen eigenen Vorteil gebracht. Nach NDR Informationen machte er 2023 Geschäfte mit der AfD-Kreistagsfraktion in Vorpommern-Rügen. Seifert lieferte der Kreistags-Fraktion über seine Stralsunder Firma Strela Medien Zollstöcke und Mützen, Kugelschreiber und Tassen, außerdem entwarf er ein Logo für die Fraktion. Im Mai und im September stellte er die Leistungen für die Werbemittel der Fraktion in Rechnung. Es ging um 3.502,27 Euro und 2.395,12 Euro – zusammen knapp 6.000 Euro. Die Fraktion überwies die Summe unverzüglich auf Seiferts Konto bei der Ostseesparkasse. Die Belege liegen dem NDR vor. Seiferts Geschäfte mit seinen Parteifreunden im Kreistag auf Kosten des Steuerzahlers sind allerdings fragwürdig. Denn in einem Prüfbericht kommt die Kreisverwaltung zu dem Schluss, dass das Geld zweckwidrig ausgezahlt wurde. Die Anschaffung des Werbematerials gehöre nicht zur Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion, heißt es in dem Prüfbericht, der dem NDR vorliegt. Dort sind die beiden Rechnungen Seiferts aufgeführt, ohne allerdings den Urheber zu nennen. Der Kreis bemängelt damit nicht die Auftragsvergabe an Seifert. Insgesamt kommen die Prüfer zu dem Schluss, dass die AfD-Kreistagsfraktion bis 2024 rund 8.500 Euro zweckwidrig ausgegeben hat. Der Großteil ging an Seiferts Firma.

via ndr: Neuer AfD-Generalsekretär: Seiferts Geschäfte mit Parteifreunden

Goebbels-Zitat in Böblingen – CDU-Vertreter fordern von AfD Erklärung zu Goebbels-Vorfall – #braunzone

Politiker der CDU aus dem Landkreis Böblingen haben sich zusammengeschlossen und verlangen eine Erklärung, nachdem das Handy einer AfD-Rätin mit einem Goebbels-Zitat geklingelt hat. CDU-Vertreter aus dem Landkreis Böblingen fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung Konsequenzen, nachdem in einer Gremiensitzung in Böblingen das Handy einer AfD-Rätin geklingelt hat – der Klingelton hat laut eigenen Angaben der AfD-Politikerin ein Goebbels-Zitat enthalten. Große Bestürzung habe der Vorfall in Böblingen bei dem Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz, dem CDU-Kreisvorsitzenden Matthias Miller, der Landtagsabgeordneten Regina Dvořák-Vučetić sowie dem Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion Böblingen, Thorsten Breitfeld, ausgelöst. In der Pressemitteilung fordern die Politiker eine umfassende Aufklärung. „Wollt ihr den totalen Krieg?“ als Klingelton Nachdem aus Böblinger Gremienkreisen zu hören war, dass das Goebbels-Zitat „Wollt ihr den totalen Krieg?“ während einer Sitzung zu hören gewesen sei, bestätigte die AfD-Rätin Angelika Brotschi auf Nachfrage unserer Zeitung selbst, dass sie dieses Zitat als Klingelton habe. „Bereits dieser Umstand ist erschütternd“, schreiben die Politiker in der Pressemitteilung. Außerdem hat das Polizeipräsidium Ludwigsburg bestätigt, dass der Staatsschutz aktuell den Verdacht prüft, ob zusätzlich zu dem Goebbels-Zitat – dessen Gebrauch nicht strafbar ist – ein verbotenes Lied abgespielt wurde. „Die CDU-Vertreter begrüßen ausdrücklich, dass die Stadt Böblingen Strafanzeige gestellt hat“, steht in der Pressemitteilung. Es sei richtig, dass die zuständigen Behörden den Sachverhalt umfassend prüfen würden.

via StZ: Goebbels-Zitat in Böblingen CDU-Vertreter fordern von AfD Erklärung zu Goebbels-Vorfall

sieeh auch: Verdacht auf NS-Propaganda Verbotenes NS-Lied abgespielt und Goebbels-Zitat als Klingelton? Stadt zeigt AfD-Gemeinderätin an Die Stadt Böblingen hat nach einem Vorfall in einer Gremiensitzung Strafanzeige gestellt. Laut Stadt besteht der Verdacht auf einen Bezug zu nationalsozialistischer Propaganda. Die Stadt Böblingen hat nach einem Vorfall in einer Gremiensitzung Strafanzeige gegen eine AfD-Gemeinderätin gestellt. Es bestehe der Verdacht auf einen Bezug zu nationalsozialistischer Propaganda, teilte die Stadt am Dienstag dem SWR mit. Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen machte die Stadt keine weiteren Angaben. Die Bewertung des Sachverhalts liege nun bei den zuständigen Ermittlungsbehörden. Medienbericht über Klingelton einer AfD-Gemeinderätin Zuvor hatte die “Stuttgarter Zeitung” berichtet, aus Gremienkreisen sei zu hören gewesen, der Klingelton des Mobiltelefons einer AfD-Gemeinderätin habe das Zitat “Wollt ihr den totalen Krieg” des nationalsozialistischen Propagandaministers Joseph Goebbels enthalten. Außerdem besteht laut dem Bericht der Verdacht, dass ein verbotenes NS-Lied abgespielt wurde. Ob sich diese Vorwürfe bestätigen, sei Gegenstand der Ermittlungen. Die AfD-Gemeinderätin wollte sich gegenüber dem SWR nicht konkret zu den Vorwürfen äußern. Stattdessen kritisierte sie die Berichterstattung über ihre Person und die Veröffentlichung ihres vollen Namens. Sie erklärte, ihr guter Ruf als Fahrlehrerin sei dadurch zerstört worden. Menschen mit Migrationshintergrund kämen zu ihr, weil sie fair ausbilde und ihnen die Integration erleichtere. Die Presse schade ihr persönlich und der Fahrschule, für die sie arbeite.