Am Wahlkampfstand – Lichtenberger AfD-Politiker soll Frau ins Gesicht geschlagen haben: Polizei ermittelt

Eskalation auf einem Volksfest in Rummelsburg: Ein Zeuge berichtet von Gewalt am AfD-Stand. Was genau passiert ist. Beim Wasserfest an der Rummelsburger Bucht gab es am vergangenen Sonnabend, 4. Juli, offenbar einen Gewaltvorfall. Ein AfD-Politiker soll einer Frau ins Gesicht geschlagen haben. Bei dem Mann handelt es sich nach Zeugenangaben um Hartmut Naß, den Schatzmeister des AfD-Bezirksverbands Lichtenberg. Wie ein Augenzeuge der Berliner Morgenpost berichtete, ereignete sich der Vorfall am südlichen Ende der Zillepromenade. Dort hatten verschiedene Parteien ihre Stände aufgebaut – auch die AfD. Zwei Frauen, die mit einem Hund unterwegs waren, sollen sich dem AfD-Stand genähert haben, so der Zeuge weiter. Eine der Frauen soll dann „mehrere Gegenstände von geringem Wert“ vom Wahlkampfstand genommen und in einen Hundekot-Beutel gesteckt haben. Wohl in der Absicht, diese zu entwenden. Daraufhin soll Naß der Frau „unvermittelt“ mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Die Berliner Polizei hat eine Anzeige wegen Körperverletzung aufgenommen, wie ein Sprecher der Morgenpost bestätigte. Demnach war der Tatverdächtige „am Infostand einer Partei tätig“. Die Frau sei daran gehindert worden, Dinge von dem Stand zu entwenden. Gegen sie werde nicht ermittelt. Hartmut Naß ließ eine Anfrage der Berliner Morgenpost bislang unbeantwortet. Er ist als Schatzmeister im Bezirksvorstand der AfD-Lichtenberg. Außerdem ist er nach Angaben der Partei Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins „Gemeinschaft für sozialtherapeutische und sozialpädagogische Hilfen Berlin/Brandenburg e. V.“

via mz web: Am Wahlkampfstand Lichtenberger AfD-Politiker soll Frau ins Gesicht geschlagen haben: Polizei ermittelt

„Ich habe mich erschrocken, weil es ein Schwarzer war“: Mehrfach Vorbestrafter rechtfertigt brutale Attacke mit Rassismus

– Er soll mit einem Komplizen einen Passanten niedergeschlagen und mit Schlägen und Tritten misshandelt haben. Für die Tat liefert er eine bizarre Begründung. Wegen einer ausländerfeindlichen Attacke gegen einen Afrikaner in Neubrandenburg muss sich derzeit ein 21-Jähriger vor dem Amtsgericht Neubrandenburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen aus Neubrandenburg gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Er soll am 8. April 2023 zusammen mit einem Kumpel, gegen den noch gesondert verhandelt werden soll, nachts an der Hochstraße zur Oststadt einen Fußgänger niedergeschlagen und mit Schlägen und Tritten derart misshandelt haben, dass dieser diverse und „erhebliche Verletzungen im Gesicht“ erlitt. Allein die Zahnbehandlung hat mehrere Monate gedauert, sagte der Geschädigte am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht mit Richterin Teresa Beling. Opfer nach kurzer Flucht wohl niedergetreten „Ich habe die Männer gar nicht gekannt“, erläuterte der 42-jährige Mann, der aus Eritrea stammt und im Lager einer Firma arbeitet, zu Prozessbeginn. Er sei damals von einer Feier vom Datzeberg gekommen. Die Täter hätten ihn in der Nacht zu Sonntag gegen 3.00 Uhr erst gefragt, ob er Drogen, Zigaretten oder Geld habe. Das habe er verneint. Dann habe plötzlich einer der beiden mit einer Metallstange auf ihn eingeschlagen. Die beiden Tatverdächtigen sollen ebenfalls angetrunken gewesen sein, bei ihnen wurden später zwischen 1,7 und 1,8 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Der Geschädigte konnte nach dem Hieb wohl flüchten, wurde aber eingeholt, niedergetreten und weiter geschlagen, wie eine Zeugin erläuterte. Unklar blieb aber bisher im Prozess, wer welchen Anteil an der Attacke hatte und ob wirklich ein Messer im Spiel war. Die Schlägerei endete erst, als zwei damalige Freundinnen der Männer, die ein Stück vorausgegangen waren, laut riefen, dass diese endlich aufhören sollten. Dann sei schon die Polizei gekommen. Zu Prozessbeginn bestritt der 21-Jährige, dass er zugetreten haben soll. „Ich habe mich aber erschrocken, als der Mann nachts plötzlich vor mir stand, weil es ein Schwarzer war“, erklärte der Angeklagte. (…) als „schwarzen Nigger“ beschimpft zu haben. Das bestritt der Angeklagte aber. Der 21-Jährige gestand allerdings, dass er auch 31 Gramm Amphetamine in seiner Küche hatte, die einige Tage nach der Gewaltattacke in seiner Wohnung gefunden wurden. Der Prozess gegen den arbeitslosen Mann soll am 29. Juli fortgesetzt werden. Dem 21-Jährigen droht eine Haftstrafe. Sein Vorstrafenregister weist immerhin schon 14 Eintragungen auf

via nordkurier: „Ich habe mich erschrocken, weil es ein Schwarzer war“: Mehrfach Vorbestrafter rechtfertigt brutale Attacke mit Rassismus

Angriff auf Taxler bei Burschenschafterfest: Verfahren gegen Identitäre nun in Wien

Verfahren an Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich offenbar um zwei führende Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Nach dem gewalttätigen Übergriff gegen einen Taxilenker in Leoben Ende Juni ist für die Ermittlungen nun die Staatsanwaltschaft Wien zuständig. Wie Behördensprecherin Nina Bussek der APA einen Bericht der Presse bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Leoben die Ermittlungen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz und versuchter schwerer Körperverletzung abgetreten, da in Wien bereits ein Verfahren gegen einen Verdächtigen anhängig ist. Der gewalttätige Zwischenfall hatte sich in der Nacht auf den 20. Juni ereignet, als gerade hunderte Korporierte aus Deutschland und Österreich an einem Fest der Burschenschaft Leder teilnahmen. Der Taxifahrer weigerte sich, drei Burschenschafter zu chauffieren, die in seinem Fahrzeug Platz genommen hatten und Nazi-Parolen von sich gegeben haben sollen. Ein „Heil Hitler“-Ruf soll gefallen sein. Der Taxler verständigte den Notruf. Taxifahrer gewürgt und am Boden auf ihn eingetreten Daraufhin versuchten die Burschenschafter zu flüchten, was der Taxler verhindern wollte, um der auf dem Weg befindlichen Polizei die Identifizierung der Männer möglich zu machen. In weiterer Folge sollen die Burschenschafter auf den Taxler losgegangen sein, indem ihn einer würgte und zu Boden brachte, wo mehrmals auf ihn eingetreten wurde. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich nach Informationen der APA um zwei führende Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Ein weiterer beteiligter Mann war bis zum Bekanntwerden der Vorfälle als parlamentarischer Mitarbeiter eines FPÖ-Abgeordneten tätig.

via kurier: Angriff auf Taxler bei Burschenschafterfest: Verfahren gegen Identitäre nun in Wien

ERMITTLUNGSGRUPPE JUREX – Razzia in Magdeburg: Polizei geht gegen 18-Jährigen aus rechter Szene vor

Die Polizei hat in Magdeburg die Wohnung eines 18-Jährigen aus der rechtsextremen Szene durchsucht. Die Ermittler prüfen, ob er gegen das Waffengesetz verstoßen hat. In Magdeburg ist die Polizei gegen einen jungen Mann aus der rechtsextremen Szene vorgegangen. Beamte der Ermittlungsgruppe JuRex, die sich speziell mit politisch motivierten Straftaten von Jugendgruppen beschäftigt, durchsuchten die Wohnung des 18-Jährigen. Den Angaben nach wird der junge Mann einer rechten Jugendszene zugeordnet. Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz Ermittelt wird, ob er gegen das Waffengesetz verstoßen hat. Bei der Durchsuchung seien zwar keine Waffen gefunden worden, dafür aber offenbar andere Beweismittel. Konkrete Angaben machte das Landeskriminalamt dazu nicht. Man werte aber noch Daten aus – auch aus dem Internet, hieß es. Ein Haftbefehl sei bislang jedoch nicht erlassen worden.

via mdr: ERMITTLUNGSGRUPPE JUREX Razzia in Magdeburg: Polizei geht gegen 18-Jährigen aus rechter Szene vor

a photo of a police car
Photo by Markus Spiske on Pexels.com

„Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung“: Heino will nach AfD-Post mit seinem Gesicht mindestens 30.000 Euro

Die AfD hatte Wahlwerbung mit Heino gemacht, der Volksmusiker will sich jedoch nicht politisch vereinnahmen lassen. Nun fordert er von der AfD wegen Verletzung seiner Rechte eine erhebliche Summe. Eine Wahlwerbung mit Heino hat für die AfD möglicherweise ein teures Nachspiel. Der Volksmusiker habe beim Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht, sagte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden. Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte Werner. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Werner jetzt.  Klage soll „klares Zeichen“ setzen Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.

via tagesspiege: „Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung“: Heino will nach AfD-Post mit seinem Gesicht mindestens 30.000 Euro

siehe auch: Nach Wahlwerbung in der Uckermark Heino fordert von AfD 30.000 Euro Schadenersatz. Im Streit um Wahlwerbung mit dem Schlagersänger Heino besteht der Sänger auf Schadenersatz von der AfD. Am Landgericht Innsbruck ist eine Klage über 30.000 Euro auf immateriellen Schaden anhängig. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage von rbb|24 mit. Die AfD habe nun bis Ende Juli Zeit, sich dazu schriftlich zu äußern. Im Herbst könnte dazu eine Verhandlung angesetzt werden. Das Management des Sängers macht einen Imageschaden geltend, der durch die unerlaubte Werbung eines AfD-Kandidaten vor der Landratswahl im Kreis Uckermark entstanden sei. Heino-Manager Helmut Werner sagte rbb|24, man wolle “einen Riegel vorschieben”, weil es immer häufiger vorkomme, dass Stars wie Heino ungefragt für parteipolitische Zwecke genutzt würden. “Noch dazu mit einer unwahren Tatsachenbehauptung. Heino hätte Herrn Teichner definitiv nicht gewählt, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte”, so der Manager. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark am 19. April in sozialen Medien geschrieben: “Am Sonntag würde Heino Felix wählen.” Den Post hatte Teichner in Anlehnung an ein Lied von Heino mit “Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.” überschrieben. Das Management des Sängers hatte die Werbung daraufhin als “Unverschämtheit” bezeichnet und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, der der AfD-Kreisverband Uckermark nachgekommen war. Zuvor hatte der Sänger beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt, da die AfD Uckermark keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.

Entscheidung in Prag – Neonazi Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden – #ComingHome

Der verurteilte Rechtsextremist Liebich wehrt sich mit vielen Mitteln gegen eine geplante Auslieferung nach Deutschland. Nun lehnte das Oberlandesgericht in Prag eine Beschwerde des 55-Jährigen ab. Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, so die Gerichtssprecherin. (…) Der Rechtsextremist wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über Liebichs früheren Vornamen »Sven« und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück. Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich »die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen«.

via spiegel: Entscheidung in Prag Neonazi Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden

siehe auch: Obergericht in Prag hat entschieden Tsche­chien darf Neo­nazi Lie­bich an Deut­sch­land aus­lie­fern. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wehrte sich vehement gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Nun hat ein Gericht in Prag entschieden. Wie geht es weiter? Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Obergericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle der dpa. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt im sächsischen Chemnitz gebracht werde, so der Oberstaatsanwalt. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen, oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig. Das Landgericht im tschechischen Pilsen hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Der Rechtsextremist wurde in Deutschland vor rund zwei Jahren wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt; Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern. Im Fall des verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich hat das Oberlandesgericht in Prag entschieden. Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle – seit 2025 Marla Svenja Liebich, was wegen voriger queerfeindlicher Äußerungen als Provokation aufgefasst wird, wobei er einen neuen Antrag auf die Änderung in Anne Frank gestellt hat – an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Diese seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Liebich, der als eine der einflussreichsten Figuren in Sachsen-Anhalt gilt, wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.  Entscheidung ist rechtskräftig Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, aus Angst, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Dafür seien die Polizeiorgane zuständig.

»Nihilistische Gewalt« erreicht Österreich – #terror

Missbrauchsdarstellungen, Erpressung, Vandalismus: Europol und FBI warnen vor »nihilistischer Gewalt«, einer neuen Form des Online-Extremismus. Recherchen von DOSSIER und der Organisation Cemas decken die Hintergründe der ersten Fälle in Österreich auf. Eine führende Figur aus der Szene um »White Tiger« hat sich in Neuhofen an der Krems in Oberösterreich niedergelassen, wo sich die Vorfälle ereigneten. (…) Aufgrund der Brutalität der Täter·innen warnen Europol und das US-amerikanische FBI seit einiger Zeit eindringlich vor der Gefahr, die von dieser Szene ausgeht. Vor allem junge Menschen vernetzen sich in sozialen Medien, meist Telegram oder Discord, um schwerste Gewalt auszuüben. Auch wenn es Überschneidungen zum Rechtsextremismus gibt, lässt sich kein klarer ideologischer Hintergrund erkennen. Die Taten werden wohl aus purem Hass auf die Gesellschaft durchgeführt – und um Anerkennung in den Online-Gruppen zu bekommen. (…) Während Medien im ganzen Land über die Bombendrohung in der Gemeinde berichten, wird die öffentliche Aufregung von einem ominösen Telegram-Kanal, den DOSSIER im Zuge der Recherche zusammen mit Cemas auswerten konnte, gefeiert: »We had some fun« (»Wir hatten ein bisschen Spaß«), schreibt ein User und postet einen langen Thread mit Links zu Medienberichten zu der Bombendrohung. Es folgt ein Bekennerschreiben – »What did I do« (»Was habe ich getan«) – als Kommentar zu einem Video des Polizeieinsatzes an der Schule. Auch der Vandalismus an den geparkten Autos wird auf Telegram dokumentiert: In einem Video verdeckt zunächst ein Zettel die Sicht, auf dem unter anderem Hakenkreuze zu sehen sind. Dann wird der Zettel weggezogen, und die Person hinter der Kamera schlägt die Heckscheibe eines Pkws mit einem Hammer ein. Die Nummerntafel ist sichtbar: Neben dem oberösterreichischen Wappen steht »LL«, also Linz-Land – zu dem Bezirk gehört auch Neuhofen an der Krems.  Die Hintermänner der Gewalt-Chatgruppen Warum ereignen sich diese beiden Fälle gerade in einer kleinen oberösterreichischen Gemeinde? DOSSIER-Recherchen weisen darauf hin, dass ein 23-jähriger Mann etwas damit zu tun haben könnte, der in der gewaltbereiten Online-Szene kein Unbekannter ist: ein User, der sich »Riley« nennt. Da er Missbrauchsdarstellungen von seinen minderjährigen Opfern beschaffte, verbreitete und verkaufte, saß er bis vergangenes Jahr in der Strafanstalt in Codlea, rund 200 Kilometer nördlich von Bukarest. Er wurde vorzeitig entlassen und ist mittlerweile in Österreich ansässig – und zwar in Neuhofen an der Krems. Anhand einer Meldebestätigung konnte DOSSIER seinen Wohnort feststellen: Er ist nur wenige Gehminuten von einem der Tatorte entfernt. Hilfe im Krisenfall Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Es gibt österreichweite und bundesländerspezifische Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten. Die österreichweite Telefonseelsorge ist jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für junge Menschen bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147. »Riley« gehört einer Gruppierung an, die sich »764« nennt und Teil eines Netzwerks ist, in dem auch der bislang bekannteste Täter »White Tiger« operierte. Hinter dem Pseudonym steckt Shahriar J. aus Hamburg, der Mitte Juni 2025 im Alter von 20 Jahren verhaftet wurde. Ihm wird vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg mehr als 30 Kinder und Jugendliche im Alter von elf bis 15 Jahren zu Selbstverletzungen angestiftet und ihnen teils schwere sexuelle Gewalt zugefügt zu haben, darunter sogenannte Cybervergewaltigungen. Eines seiner Opfer soll er gar in den Suizid getrieben haben, weshalb Shahriar J. auch wegen Mordes angeklagt ist. Typisch für die Vorgangsweise des »White Tiger«-Netzwerks ist das sogenannte Grooming. Dabei täuschen die Täter·innen ein Vertrauensverhältnis vor und versuchen, private Details oder intime Fotos der Opfer zu erlangen, womit diese in weiterer Folge mitunter erpresst werden. Häufig suchen Täter·innen gezielt nach psychisch labilen Jugendlichen, zum Beispiel in Selbsthilfegruppen für psychische Probleme. Auch »Riley« hat in der Vergangenheit durch die Anwendung von Grooming Minderjährige dazu bewegt, sexuelle Handlungen vor der Kamera durchzuführen – während er zusah und den Bildschirm abfilmte. DOSSIER liegen hunderte Nachrichten aus den letzten acht Monaten vor, die mit dem Alias »Riley« verfasst wurden. Die Informationen in den Nachrichten weisen darauf hin, dass der nun in Neuhofen an der Krems ansässige Mann hinter den Accounts steckt und wieder aktiv im Aufbau von »764«-Gruppen auf Telegram ist. Der Einblick in die Chats ist erschreckend: Darin finden sich neben gewaltverherrlichenden Postings auch Bilder und Videos von Selbstverletzungen, insbesondere junger Frauen. »Riley« entscheidet als Admin in Gruppen, über die nur mit Einladungslink beigetreten werden kann, wer etwas schreiben darf. Mit seiner Bekanntheit in der Szene lockt er zudem über öffentliche Kanäle neue Mitglieder an.

via dossier.at: »Nihilistische Gewalt« erreicht Österreich