Betrunkene Anwältin pöbelt Helfer rassistisch an – Urteil

Eine stark alkoholisierte Juristin beschimpft Sanitäter, Rheinbahn-Security und Polizei. Das Gericht reduziert die Strafe – doch der Fall ist nicht beendet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine 40 Jahre alte Rechtsanwältin wegen Beleidigung zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Frau hatte Rettungskräfte, Polizisten und Rheinbahn-Mitarbeiter beschimpft. Der Vorfall ereignete sich Mitte Januar 2023 gegen Mitternacht in einer Düsseldorfer U-Bahnstation. Nach Überzeugung des Gerichts beleidigte die Juristin eine Notfallsanitäterin und zwei Sicherheitskräfte der Rheinbahn als “Scheiß Ausländer”. Einen Polizisten beschimpfte sie nach Überzeugung des Gerichts als “kleinen Pisser”. Anwältin kündigt weitere Rechtsmittel an Die Frau war zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab 1,4 Promille. Das Gericht stellte deshalb verminderte Schuldfähigkeit fest und verhängte 40 Tagessätze zu je 25 Euro. Die Anwältin verteidigte sich im Prozess selbst. Sie betonte, sie könne sich an nichts erinnern. Die Frau war der Polizei in der Nacht schon an anderer Stelle aufgefallen. Laut Gericht hatte sie sich zuvor in einem Taxi erbrochen und geweigert, die Reinigungskosten zu übernehmen.

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Zweifel an Verfassungstreue: Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl in Niedersachsen ausgeschlossen

Bei mindestens vier Bewerbern der Partei lehnten die Wahlausschüsse eine Kandidatur ab. Einer der Kandidaten hatte unter anderem das Hissen der Regenbogenfahne mit dem Hissen einer NS-Hakenkreuzflagge verglichen. Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft. Die Entscheidungen mussten bis heute fallen. An diesem Tag endete die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge. Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. (…) Im Falle Bothes beriefen sich die Mitglieder des Wahlausschusses auf eine Bewertung des niedersächsischen Innenministeriums, in die unter anderem migrationsfeindliche Posts Bothes in den sozialen Medien eingeflossen seien. Auch sei Bothe führender Vertreter einer vom niedersächsischen Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuften Organisation

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siehe auch: Zu rechts für lokale Spitzenämter Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen Mehrere AfD-Politiker dürfen in Niedersachsen nicht zur Kommunalwahl antreten. Die Wahlausschüsse haben Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft. (…) Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig. (…) Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz. Auch der parteilose Eugen Nazarenus wurde in Weener in Ostfriesland wegen einer Nähe zur „Reichsbürger“-Szene von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen. Andere AfD-Bewerber wurden dagegen zugelassen, darunter Jessica Schülke in Hannover, Robert Preuß in Gifhorn und Martina Hartschwager in der Samtgemeinde Artland.

AfD-Landesvorsitzender Schledde soll angeklagt werden

Nach Informationen des NDR plant die Staatsanwaltschaft Hannover, Anklage gegen Ansgar Schledde zu erheben. Der AfD-Landesvorsitzende soll von Parteimitgliedern Geld für aussichtsreiche Listenplätze für die Landtagswahl 2022 gefordert haben. Es geht um den Vorwurf von “Schwarzen Kassen”: Der schwelt seit einigen Jahren gegen den AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde. Nach Informationen des NDR plant die Staatsanwaltschaft Hannover nun offenbar Anklage gegen den Politiker zu erheben. Die “Hannoversche Allgemeine Zeitung” (HAZ) hatte zuerst berichtet. (…) Vor rund zwei Jahren kam es in der Parteizentrale der AfD-Niedersachsen zu einer Razzia. Anlass dafür war der Vorwurf eines inzwischen ehemaligen AfD-Mitglieds, dass Schledde eine “Schwarze Kasse” für die Landtagswahl 2022 geführt habe. Demnach sollten AfD-Politiker Geld zahlen, um einen aussichtsreichen Listenplatz zu erhalten. Recherchen des NDR zeigten damals: Auf Schleddes Privatkonto waren mehr als 100 Einzelüberweisungen von AfD-Mitgliedern eingegangen. Einige dieser Mitglieder sitzen inzwischen im Bundes- und im Landtag. Die Zahlungen variierten zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Euro. Zum Teil soll es sich um regelmäßige Überweisungen gehandelt haben. Als Verwendungszweck waren unter anderem “Kriegskasse” und “K-Kasse Mandatsträger”, sowie “Aufstellungsversammlung”, “eventueller Parteitag” und “Wahlkampf” angegeben worden.

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Staatsschutz ermittelt Böllerwürfe am Auto von AfD-Landtagsabgeordneter – kein politischer Hintergrund

Die AfD-Politikerin Enxhi Seli-Zacharias wählte am Morgen den Notruf, aufgeschreckt von Knallgeräuschen vorm Haus. Einen Tag später werden drei Teenager ermittelt, die etwas mit dem Vorfall zutun haben könnten. Nachdem am frühen Dienstagmorgen Böller beim Wohnhaus der Gelsenkirchener AfD-Landtagsabgeordneten Enxhi Seli-Zacharias explodiert sind, zeigt sich ihre Landtagsfraktion empört. „Mit Entsetzen“ habe er von dem „feigen Angriff“ erfahren, teilte der AfD-Fraktions- und Landesparteichef Martin Vincentz mit. Die Politikerin, die im Stadtteil Buer lebt, hatte nach Polizeiangaben um 4.58 Uhr den Notruf gewählt, weil sie Knallgeräusche gehört hatte. Nach ersten Zeugenangaben hätten drei junge Menschen mit E-Scootern Knallkörper gezielt in Richtung des Fahrzeugs der 32-Jährigen geworfen und sich danach in unbekannte Richtung entfernt, hieß es. Verletzt wurde niemand. Auch ob Sachschäden entstanden sind, war zunächst unklar. Das Haus der Abgeordneten wurde nicht getroffen. Die Böllerwürfe hatten nach ersten Erkenntnissen keinen politischen Hintergrund. Aktuell sei nicht von einer politisch motivierten Straftat auszugehen, teilte die Polizei in Gelsenkirchen mit. Direkt am Abend des Vorfalls habe sich ein 16-Jähriger im Beisein seiner Mutter auf der Wache im Ortsteil Buer gestellt. Anschlussermittlungen hätten zur Identifizierung von zwei weiteren, 14 und 15 Jahre alten Jugendlichen geführt, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen. Der 16-Jährige habe angegeben, nicht gewusst zu haben, dass in dem Haus eine Politikerin wohne. Außerdem habe er fünf handelsübliche Silvester-Böller vorgelegt, die augenscheinlich denen glichen, die auch am Tatort gezündet worden seien. Die Ermittlungen gegen die drei Jugendlichen dauern an.

via rp online: Staatsschutz ermittelt Böllerwürfe am Auto von AfD-Landtagsabgeordneter – kein politischer Hintergrund

Nach Polizeieinsatz bei AfD-Veranstaltung: Parteifunktionär scheitert mit Klage

Der AfD-Kreisvorsitzende Paul Traxl hatte wegen eines Platzverweises bei einem Polizeieinsatz in Gremheim geklagt. Dort trafen sich wohl Zugehörige der rechten Szene. Es war der 13. Juli 2024, als in der Gaststätte „Zur Rose“ in Gremheim etwa 50 Personen zusammenkamen. Laut Polizei waren die Anwesenden in Teilen der rechten Szene zuzuordnen. Die Beamten rückten an, kontrollierten die Personalien und sprachen mehrere Platzverweise aus. Dabei stellten sie eine geringe Menge an Betäubungsmitteln und ein Einhandmesser sicher. Unter den Kontrollierten befand sich auch Paul Traxl, Kreisvorsitzender und Kreisrat der AfD im Landkreis Aichach-Friedberg. Auch er erhielt an diesem Abend einen Platzverweis. Weil er sich seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beraubt sah, zog er vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Vor Gericht entbrannte eine Debatte über den Begriff der drohenden Gefahr gemäß Artikel 11a des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Genügt bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Gruppe wie der Jungen Alternative (heute Generation Deutschland), um einen solchen Einsatz zu rechtfertigen? Die gesetzliche Grundlage des PAG ist umstritten und wird derzeit vom Karlsruher Verfassungsgericht behandelt. Vor dem Verwaltungsgericht ging es aber nur um dessen Ausführung (…) Besonders brisant wurde die Verhandlung bei der Frage, warum die Polizei an jenem Juli-Abend überhaupt mit einem ganzen Einsatzzug ausgerückt war. Bei dem Einsatz in Gremheim kam die Polizei, wie sie mitteilt, nach einer Gefahrenprognose zu dem Ergebnis, dass von der Veranstaltung eine drohende Gefahr ausging. Diese Einschätzung beruhte demnach vor allem auf behördlichen Hinweisen auf eine mögliche Teilnahme von Personen aus der rechtsextremistischen Szene sowie auf Erkenntnissen zum Veranstaltungsort, zur überregionalen Anreise und zur „konspirativen Organisation“. Zu dem Treffen wurde vorher nicht offiziell eingeladen, stattdessen sollte die Versammlung wohl geheim bleiben. Informationen wurden nur über Mundpropaganda verbreitet. Die Beamten beriefen sich auf eine interne Quelle, die auf die Veranstaltung hingewiesen habe. Um wen es sich dabei handelte und welche Personen oder Vereinigungen aus der rechten Szene noch vor Ort waren, ließ die Polizei unbeantwortet. Die Erkenntnisse seien nicht öffentlich verwertbar. Das Gericht machte daraufhin öffentlich, dass es sich bei der Quelle um den Verfassungsschutz handelte. Dieser ging wohl auch davon aus, dass zu dem Treffen neben Mitgliedern der JA auch ein Mitglied der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Identitären Bewegung kommen würde. Juristische Niederlage für AfD-Politiker Traxl Am Ende konnte Kläger Paul Traxl, der am Verhandlungstag aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich im Gericht erschien, keinen juristischen Sieg erringen. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Der Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 des Grundgesetzes sei demnach nicht schwerwiegend genug gewesen. Zudem galt der verhängte Platzverweis ohnehin nur bis 24 Uhr des betroffenen Abends. Der Antrag auf Aufhebung war damit schon am Folgetag nichtig. Das Gericht stellte ein „fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ fest, weshalb auch kein Anspruch auf Schadensersatz bestehe. Mit der abgewiesenen Klage scheiterte Traxl auch mit dem Versuch, den entsprechenden Vermerk bei der Polizei löschen zu lassen. Er muss nun die Gerichtskosten in Höhe des Streitwerts von 5000 Euro tragen.

via augsburger allgemeine: Nach Polizeieinsatz bei AfD-Veranstaltung: Parteifunktionär scheitert mit Klage

siehe dazu auch: AICHACH-FRIEDBERG Nach kurzer, schwerer Krankheit: AfD-Kreisrat Paul Traxl gestorben (30072026)Der langjährige AfD-Kreisvorsitzende Aichach-Friedberg, Paul Traxl, ist tot. Am Dienstag starb er im Alter von 78 Jahren. AfD-Kreisrat Paul Traxl ist am Dienstag, 28. Juli, nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 78 Jahren gestorben. Das machte unter anderem der AfD-Kreisverband Aichach-Friedberg auf seiner Website publik (…) Für die AfD saß der bis zuletzt praktizierende Zahnarzt aus dem Schiltberger Ortsteil Rapperzell ab 2020 im Kreistag. Bei der Kommunalwahl 2026 wurde er erneut in das Gremium gewählt

Uni Hamburg prüfte Plagiatsvorwürfe – Kein wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­halten bei Bro­sius-Gers­dorf

Wegen angeblicher Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes wurde die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf geprüft. Die Universität Hamburg stellte kein wissenschaftliches Fehlverhalten fest. Vor ungefähr einem Jahr war bekannt geworden, dass die Universität Hamburg die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen lässt. Hintergrund waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf. Die Universität erklärte nun, die Plagiatshinweise seien ordnungsgemäß untersucht worden. Die zuständigen Stellen hätten die Vorwürfe im Ergebnis nicht bestätigen können. “Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an”, teilte die Universität auf ihrer Website mit. Das Verfahren ist abgeschlossen. (…) Bereits im Juli 2025 hatte ein von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann beauftragtes anwaltliches Kurzgutachten die damals erhobenen Plagiatsvorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Nach LTO-Informationen wurde das Verfahren von der Universität Hamburg schon länger abgeschlossen, die Öffentlichkeit aber erst jetzt informiert. (…) Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte im vergangenen Jahr auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Die Union hatte jedoch erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie. Diverse Aussagen von Brosius-Gersdorf wurden insbesondere auf Social-Media falsch oder verzerrend dargestellt. Es kam zum Streit in der Koalition. Die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf ihre Kandidatur.

via lto: Uni Hamburg prüfte Plagiatsvorwürfe Kein wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­halten bei Bro­sius-Gers­dorf

Weener in Ostfriesland: Bürgermeisterkandidat wegen «Reichsbürger»-Nähe abgelehnt

Wegen einer Nähe zur «Reichsbürger»-Szene darf der parteilose Politiker Eugen Nazarenus nicht für das Bürgermeisteramt in der ostfriesischen Stadt Weener (Landkreis Leer) kandidieren. Der mit insgesamt sieben Mitgliedern besetzte Stadtwahlausschuss lehnte den Kandidaten am Abend einstimmig ab. «Der Wahlvorschlag wurde nicht zugelassen, weil man bei dem Bewerber fehlende Verfassungstreue festgestellt hat», sagte Hermann Welp, Vorsitzender des Stadtwahlausschusses, der Deutschen Presse-Agentur. Dem Wahlausschuss hätten Anhaltspunkte vorgelegen, die Zweifel aufwarfen, ob der Kandidat «jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung» einstehe, sagte Welp. Unter anderem kursierten demnach entsprechende Videos mit Aussagen von Nazarenus in sozialen Netzwerken. Außerdem gab es laut Welp behördeninterne Vorgänge bei der Stadt Weener, bei denen sich Nazarenus «reichsbürgertypisch» verhalten und das Bestehen der Bundesrepublik infrage gestellt habe. Genauere Angaben gab es dazu nicht.

via zeit: Weener in Ostfriesland: Bürgermeisterkandidat wegen «Reichsbürger»-Nähe abgelehnt