Nach Misstrauensvotum – Polizei ermittelt erneut gegen Höcke – #LockHimUp

Mit einem Misstrauensvotum wollte AfD-Politiker Björn Höcke die Regierung in Thüringen stürzen. Nach seiner Rede im Landesparlament ermittelt die Polizei. Die Polizei hat neue Ermittlungen gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eingeleitet. Hintergrund sind dessen Äußerungen bei der Sitzung des Thüringer Landtags am Mittwoch, bestätigte ein Polizeisprecher am Freitag einen entsprechenden Bericht der “Bild”-Zeitung. Höcke hatte in der Debatte zu einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) die verbotene Parole “Alles für Deutschland” gesagt. Höcke ist wegen des zweimaligen Verwendens der NS-Parole bereits rechtskräftig verurteilt. “Alles für Deutschland” ist eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP

via t-online: Nach Misstrauensvotum Polizei ermittelt erneut gegen Höcke

SIEHE AUCH. Wegen Nazi-Parole! : Polizei ermittelt schon wieder gegen AfD-Höcke. Zweimal wurde er bereits für die Nazi-Parolen rechtskräftig verurteilt. Jetzt droht AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (53) schon wieder Justizärger, weil er die SA-Losung „Alles für Deutschland!“ am Mittwoch bei seinem gescheiterten Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (48, CDU) im Thüringer Parlament wiederholt hat. Eine Polizeisprecherin zu BILD: „Es wurden entsprechende Ermittlungen von der Polizei eingeleitet, um den Verdacht einer möglichen Straftat zu prüfen.“ Dabei gehe es wie bei den Höcke-Reden 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) und 2023 in Gera (Thüringen) erneut um den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Möglicherweise werde sich später auch die Staatsanwaltschaft Erfurt mit dem Fall beschäftigen, heißt es. Der AfD-Politiker stürmte nach Anspielungen auf seine Straftäter-Vergangenheit von Abgeordneten der Brombeer-Regierung noch ein zweites Mal ans Rednerpult, um sich zu verteidigen. Und das klang so: „Diesen Dreiklang habe ich spontan in einer freigehaltenen Rede durchdekliniert: Alles für unsere Heimat! Alles für Sachsen-Anhalt! Alles für Deutschland! Dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden.“ Diese rechtskräftige Verurteilung durch ein deutsches Gericht sei jedoch weniger ein Beleg dafür, dass er kriminelle Energie habe, sondern vielmehr dafür, wie bedroht die Meinungsfreiheit sei. (…) Hintergrund: Im Vorfeld des Misstrauensvotums hatte es Spekulationen darum gegeben, dass Höcke möglicherweise durch bewusste Provokationen versuchen werde, das Thüringer Parlament als Theaterbühne zu missbrauchen und erneut ins Chaos zu stürzen

Innenministerium sieht keine Mäßigung Brandenburgs – AfD-Jugendorganisation gründet sich in einem Steakhaus

Die neue AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland steht vor ihrer Gründung in Berlin und Brandenburg. Am Sonnabend, 7. Februar, findet in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) die Brandenburger Gründungsversammlung statt. Man trifft sich in einem Steakhaus. Das wusste offenbar nicht, dass sich die AfD-Organisation dort treffen will. Interesse am Vorsitz hat der Südbrandenburger Landtagsabgeordnete Fabian Jank. Der Landwirt sitzt seit 2024 im Parlament. Die Grüne Jugend und andere Organisationen riefen zum Gegenprotest auf. Parallel will sich auch ein Berliner Landesverband gründen – an einem geheim gehaltenen Ort. Generation Deutschland: Ministerium sieht keine Mäßigung Die Generation Deutschland war im November 2025 in Gießen unter massiven Protesten gegründet worden. Sie folgte der aufgelösten Jungen Alternative (JA), die vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden war. Zum Bundesvorsitzenden wurde der Brandenburger Landtagsabgeordnete Jean-Pascal Hohm gewählt.

via maz online: Innenministerium sieht keine Mäßigung Brandenburgs – AfD-Jugendorganisation gründet sich in einem Steakhaus

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Großherzog Friedrich Maik verkauft jetzt auch Pässe: So machen die Reichsbürger in MV Kasse

In Güstrow haben Behörden über den Umgang mit den sogenannten Reichsbürgern beraten. Denn deren Zahl in MV steigt – und die Gewaltbereitschaft unter ihnen steigt, warnt der Verfassungsschutz. Wer die führende Person der Szene ist und wie gefährlich sie eingeschätzt wird. Die Auftritte des selbst ernannten Monarchen Friedrich Maik und seiner Anhänger – sie mögen skurril wirken. Doch Gerichtsvollziehern, Finanzbeamten und Polizisten ist das Lachen längst vergangen: Der Verfassungsschutz in MV warnt vor einer wachsenden Gefahr durch die sogenannten Reichsbürger im Nordosten. Sorgen bereitet den Sicherheitsbehörden aber vor allem das Gewaltpotenzial: Bundesweit ist etwa jeder zehnte Reichsbürger gewaltbereit, in MV hingegen sogar jeder fünfte. „Wir beobachten eine hohe Affinität zu Waffen. Egal ob der Besitz legal oder illegal ist“, so MV-Verfassungsschutzchef Thomas Krense. Knapp acht Prozent der bekannten Reichsbürger stuft der Verfassungsschutz auch als rechtsextrem ein, deutlich mehr als im Bundesschnitt. Der bekannteste Reichsbürger des Landes, der selbst ernannte Großherzog Friedrich Maik, fällt zunehmend durch rassistische und antisemitische Äußerungen auf, heißt es seitens der Behörde. Er verkauft jetzt sogar eigene Pässe. (…) Der falsche Großherzog hält Stammtische im gesamten Land, auch im Ausland, ab – und kassiert dafür Eintritt. 12,50 Euro pro Person. Er verkauft „Fanartikel“ im Internet (das Trinkglas für 20 Euro, die Autofahne für 19 Euro) und zuletzt auch Reisepässe des Großherzogtums. Eine Anfrage der OZ, mit welcher Legitimation er Passdokumente ausgebe und was die kosteten, bleibt unbeantwortet. Im Internet lässt sich ein solcher Pass für 100 Euro beantragen.

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Günthers Aussagen über Nius: Gericht weist Beschwerde zurück

Im Streit mit dem Online-Portal Nius hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Donnerstag (5.2.) Ministerpräsident Günther recht gegeben. Er hatte sich vorher sehr kritisch über die Nius Berichterstattung geäußert. In der Sendung “Markus Lanz” am 7. Januar hatte Günther von sogenannten alternativen Medien wie Nius als “Gegner” und “Feinde der Demokratie” gesprochen. Außerdem hatte er gesagt, dass bei Nius-Artikeln, mit denen er zu tun habe, in der Regel nichts stimme und sie “vollkommen faktenfrei” seien. Die Betreiber des Portals “Nius” fanden, dass Günther damit seine Neutralitätspflicht als Ministerprädient verletzt hat und stellten einen Antrag auf Unterlassung. Dem gab das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nicht statt. Günther habe hier als Parteipolitiker gesprochen, nicht als Ministerpräsident, heißt es in der Begründung. Dass Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten.

via ndr: Günthers Aussagen über Nius: Gericht weist Beschwerde zurück

siehe auch: Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent. Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG. Das Onlineportal Nius ist mit seinem Antrag gegen TV-Aussagen von CDU-Ministerpräsident Daniel Günther vor Gericht gescheitert. Nius bzw. seine Betreiber haben keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther bei einem vieldiskutierten Auftritt in der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar getätigt hatte. Das hat die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) per Eilbeschluss (Az. 6 B 2/26) am Donnerstag entschieden. Der Beschluss liegt LTO vor.  Es geht in dem Rechtsstreit um folgende Aussagen Günthers: “Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale… Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind” und “Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.” Nius, vertreten durch den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, hatte behauptet, dass Günther mit diesen Aussagen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot als Ministerpräsident verletzt habe. Nun entschied das VG, Günther habe die Aussagen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Damit hatte Günther auch keine Neutralitätsgebote zu beachten. Seine Aussagen können damit keinen hoheitlichen Eingriff in Grundrechte darstellen. Rechtlich führte das dazu, dass ein Antrag vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Schleswig-Holstein vertreten durch Günther ins Leere laufen musste. Gegen die Privatperson Günther betreibt Nius laut Gerichtsbeschluss wegen der Aussagen bei Lanz ein gesondertes zivilrechtliches Verfahren.

Mörder will für AfD in den Stadtrat München – er erdrosselte 2004 eine Rentnerin

Er erdrosselte 2004 seine Nachbarin in der Oberpfalz und saß dafür bis 2021 im Gefängnis. Jetzt wollte der Mann in den Münchner Stadtrat. Die Folge: Ausschluss! München – Er erdrosselte seine Nachbarin (damals 88) mit einem Kabel – für diese Tat wurde Rainer W. (Name geändert) zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt kommt raus: Der Mann wollte für die AfD in den Münchner Stadtrat! Die Tat geschah laut Landgericht Regensburg am 13. Januar 2004 in Furth im Wald (Oberpfalz). Laut Urteil vom 1. März 2005 hatte Rainer W. seine Nachbarin in ihrer Wohnung geschlagen und ermordet. Motiv laut Gericht: Verdeckungsmord. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage mitteilt, durfte Rainer W. im März 2021 das Gefängnis verlassen – seine Restfreiheitsstrafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Strafe wird voraussichtlich im März 2026 erlassen, so der Sprecher. „Ab diesem Zeitpunkt ist er für fünf Jahre nicht für öffentliche Ämter wählbar.“ Unwählbar wegen Mordes! Das fiel auch dem Kreisverwaltungsreferat auf. Das prüft alle Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März, ob diese wählbar sind. Dann entscheidet der Wahlausschuss. Nach tz-Infos stand Rainer W. auf der Liste der AfD – und musste gestrichen werden. „Ausschluss von der Wählbarkeit“ heißt das offiziell

via merkur: Mörder will für AfD in den Stadtrat München – er erdrosselte 2004 eine Rentnerin

Nach AfD-Urteil: Mainzer Studenten sagen Wahldebatte ab

Eigentlich wollten der Fachschaftsrat Politikwissenschaft am Institut für Politikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und der Verein der Freunde der Mainzer Politikwissenschaft am heutigen Donnerstagabend mit Vertretern verschiedener Parteien über die Schwerpunktthemen Bildung, Wohnen, Arbeitsmarkt und Wirtschaft diskutieren. Kurz vor der Veranstaltung aber sagte die Fachschaft die geplante Podiumsdiskussion im Vorfeld der Landtagswahl ab. Hintergrund sei, so schildert es der Fachschaftsrat, ein heute ergangener Gerichtsbeschluss des Mainzer Verwaltungsgerichts, nach dem die Veranstalter verpflichtet gewesen wären, auch die AfD einzuladen. „Weil das für uns keine Option ist“, heißt es in einem Statement, das der Fachschaftsrat auf Instagram veröffentlichte, habe man sich dazu entschieden, die Veranstaltung, die im Rahmen einer Ringvorlesung hätte stattfinden sollen, abzusagen. Eingeladen waren Gregory Scholz (SPD), Thorsten Rohe (CDU), Katrin Eder (Bündnis 90/ Die Grünen), Philipp Fernis (FDP), Christian Zöpfchen (Freie Wähler) und Rebecca Ruppert (Die Linke). Journalist und Gutenberg-Alumnus Sebastian Scheffel hätte das Podium moderieren sollen. „Dem Antragsteller stehe aus dem Grundsatz der Chancengleichheit beim Wettbewerb um Wählerstimmen ein Anspruch auf Teilnahme an der genannten Diskussionsrunde zu“, heißt es in der vom Verwaltungsgericht am Donnerstag verschickten Begründung. Bei der Universität und der Studierendenschaft handle es sich um Körperschaften öffentlichen Rechts, so das Gericht weiter. „Auch wenn sie grundsätzlich eine Auswahl der Veranstaltungsteilnehmer vornehmen dürften, sind sie als Hoheitsträgerinnen an den Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen gebunden.“ (…) Ein paar Tage zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines AfD-Politikers auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in der Verbandsgemeinde Oppenheim abgelehnt. Kurz darauf folgte die Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Wie berichtet, war AfD-Politiker Carsten Propp, der Direktkandidat im Wahlkreis 32 Rhein-Selz/Wonnegau für die AfD ist, nicht zu einem Jugendpodium am Freitag, 6. Februar, um 14 Uhr im Martin-Luther-Haus in Oppenheim eingeladen worden. Daraufhin hatte er vor dem Verwaltungsgericht Mainz einen Eilantrag eingereicht, um seine Teilnahme zu erzwingen. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz blieben dabei: Propp habe keinen Anspruch auf eine Einladung zur Veranstaltung „Jugend trifft Politik“. Denn anders als bei Universität und Studierendenschaft handele es sich beim Martin-Luther-Haus nicht um eine öffentliche Einrichtung

via allgemeine zeitung: Nach AfD-Urteil: Mainzer Studenten sagen Wahldebatte ab

siehe auch: Podiumsdiskussion an Uni Mainz nach Gerichtsentscheid zur AfD abgesagt Eine Podiumsdiskussion an der Uni Mainz wurde kurzfristig abgesagt. Zuvor hatte ein Gericht entschieden, dass auch ein AfD-Politiker teilnehmen darf. Das wollten die Veranstalter nicht. Eine geplante Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist am Donnerstag kurzfristig abgesagt worden. Das teilt die Fachschaft Politikwissenschaft mit. Grund ist eine Gerichtsentscheidung, die den Veranstaltern vorschrieb, auch die AfD einzuladen. Die Fachschaft, die die Veranstaltung organisiert hatte, erklärte dazu: „Da das für uns keine Option ist, müssen wir die Veranstaltung leider absagen.“ Man danke den ursprünglich eingeladenen Parteivertretern für ihre Diskussionsbereitschaft.

Kandidiert als Oberbürgermeisterin – Vor der Wahl: Schweriner Initiativen zweifeln an Verfassungstreue von Petra Federau

Die Schwerinerin AfD-Kandidatin will Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt werden. Im Wahlausschuss wurde über ihre Verfassungstreue diskutiert. Anlass ist ein Dokument mit ihren öffentlichen Äußerungen. Federau spricht von einer Schmutzkampagne. (…) Die Verfassungstreue Federaus ist dann auch tatsächlich Thema im Wahlausschuss. Anlass ist ein Dokument einer anonymen Initiative, die sich „Verfassungstreue prüfen“ nennt und hinter der nach eigenen Angaben mehrere Schweriner Privatpersonen stehen. Das Dokument, das der OZ vorliegt, ist eine Sammlung öffentlicher Aussagen unter anderem in sozialen Medien der AfD-Kandidatin. Sie richten sich unter anderem gegen Migranten. Federau nennt sie unter anderem „Mörder“ oder „kriminelle Invasoren“. Die Initiative fordert von der zuständigen Wahlbehörde eine gewissenhafte Überprüfung der Kandidatin.

via ostsee zeitung; Kandidiert als Oberbürgermeisterin Vor der Wahl: Schweriner Initiativen zweifeln an Verfassungstreue von Petra Federau