BVerfG: Otto-Wels-Saal ist keine “Silbermedaille” – Warum die SPD ihren Sit­zungs­saal nicht an die AfD abt­reten muss

Als zweitstärkste Kraft im Bundestag erhebt die AfD-Fraktion Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal. Das BVerfG sieht das anders. Der Saal sei keine “Silbermedaille”, die SPD darf den tradionell “Otto-Wels-Saal” genannten Raum behalten.  Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe (Beschl. v. 27.01.2026 – 2 BvE 14/25). Die Ansicht der Fraktion, “der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl”, erläuterte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Der 462 Quadratmeter große Saal 3S 001 wird seit Bezug des Reichstagsgebäudes durch den Bundestag von der SPD-Fraktion genutzt und von ihr traditionell als „Otto-Wels-Saal“ bezeichnet, nach einem historischen SPD-Vorsitzenden. (…) Der Antrag der AfD sei offensichtlich unbegründet gem. § 24 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtgesetz (BVerfGG). Die AfD-Fraktion sei weder in ihren Mitwirkungsrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt, noch in ihrem Recht auf Gleichbehandlung in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Aus der durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, ergebe sich, dass die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander. Es könne offenbleiben, ob Fraktionen hieraus überhaupt das Recht auf einen Fraktionssitzungssaal in den Liegenschaften des Bundestages ableiten könnten. Jedenfalls umfasse der nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantierten “keine Erfolgsprämien”. Der Ältestenrat sei auch gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 GO-BT berechtigterweise davon ausgegangen, dass er durch Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke (§ 11 GO-BT) gelte. Zwar konnte bisher stets Einvernehmen über die Zuteilung der Fraktionssitzungssäle hergestellt werden und Mehrheitsentscheidungen genössen nicht dieselbe Akzeptanz wie einstimmige Entscheidungen. Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments durfte der Ältestenrat aber durch Abstimmung entscheiden.

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siehe auch: Kein Anspruch auf “Silbermedaille” – AfD verliert Saalstreit Die AfD scheitert im Streit um einen größeren Sitzungssaal im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht. Es bleibt wohl beim Ausweichsaal auf der anderen Spree-Seite. Die AfD im Bundestag muss für ihre Fraktionssitzungen voraussichtlich auch künftig weite Wege gehen und auf einen Saal auf der anderen Spree-Seite ausweichen. Die Fraktion unterlag im Rechtsstreit über einen größeren Sitzungssaal im Reichstagsgebäude vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht verwarf einen Antrag, mit dem sie sich gegen die Zuteilung des zweitgrößten Sitzungssaals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu. Die Ansicht der Fraktion, “der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl”, erläuterte der Zweite Senat in Karlsruhe. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. (Az. 2 BvE 14/25)

DISKUSSION MIT JUGENDLICHEN Mainzer Gericht bestätigt: AfD darf nicht bei Jugend-Veranstaltung teilnehmen

Ein AfD-Politiker darf nicht an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und die Absage der Veranstalter bestätigt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines AfD-Politikers auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim abgelehnt. Das teilt das Gericht mit. Der Politiker wollte an der Veranstaltung „Jugend trifft Politik“ am 6. März teilnehmen. Der Antragsteller ist Kandidat der AfD für die Landtagswahl am 22. März 2026. Die Veranstalter der Podiumsdiskussion hatten seine Anfrage auf Teilnahme abgelehnt: das Evangelische Jugendhaus Oppenheim, die Evangelische Jugend im Dekanat Ingelheim-Oppenheim und die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Oppenheim. Diese Entscheidung hat das Gericht mit seinem Beschluss vom Dienstag (3. Februar) nun bestätigt.Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Politiker keinen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu der Veranstaltung habe. Weder der Veranstaltungsort, ein Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde, noch die Podiumsdiskussion seien eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oppenheim. Aus diesem Grund greife auch das Parteiengesetz nicht, das eine Gleichbehandlung aller Parteien bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen vorsieht.

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Polizei setzt AfD-Politiker im sächsischen Landtag fest: Verdacht auf Zwangsarbeit in Belarus

Laut Medienberichten setzte die Polizei bei einer Sitzung im sächsischen Landtag einen AfD-Politiker fest. Es geht um möglicherweise kriminelle Aktivitäten in Belarus. Dresden – Eklat im sächsischen Landtag: Nachdem der Landtag dort über die Aufhebung der Immunität des AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau gestimmt hatte (gegen die Stimmen der AfD), wurde der Politiker noch im Parlament von der Polizei festgesetzt. Der AfD-Abgeordnete sei in einem separaten Raum befragt worden, berichtet die Bild. Gleichzeitig hätten Polizeibeamte Dornaus Abgeordnetenbüro im Dresdner Landtag durchsucht. Laut dem Bericht sollen sich die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker um dessen Geschäfte in Belarus drehen. Dornau soll dort mit belarussischen Geschäftspartnern einen großen landwirtschaftlichen Betrieb haben. Der Betrieb mit dem Namen „000 Zybulka-Bel“ soll auf großen Flächen Zwiebeln anbauen. Dornau ist staatlich geprüfter Wirtschafter für Landwirtschaft, wie der Homepage des sächsischen Landtags zu entnehmen ist. Seit Mitte 2019 sitzt er für die AfD im sächsischen Landtag. Der Bild zufolge prüft die Leipziger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem belarussischen Betrieb Delikte wie Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung. Zusätzlich steht der Verdacht im Raum, dass Dornau EU-Sanktionen umgangen haben könnte. (…) Bereits im Dezember wurde gegen den AfD-Abgeordneten ein Ordnungsgeld von über 20.000 Euro verhängt, weil er seine Beteiligung an der Zwiebelfarm in Belarus nicht fristgerecht gemeldet hatte

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siehe auch: POLIZEI SETZT AFD-ABGEORDNETEN IM SÄCHSISCHEN LANDTAG FEST. Das Parlament hatte kurz zuvor dessen Immunität aufgehoben. Parallel finden Durchsuchungen in Leipzig statt. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt schon lange gegen den Geschäftsmann Dornau. Der Leipziger hatte demnach seine Beteiligung an einem Landwirtschaftsunternehmen in Belarus namens “OOO Zybulka-Bel” und daraus entstandene Gewinne noch länger verschwiegen. Auf gut 1000 Hektar werden dort vor allem Zwiebeln angebaut. Zuletzt musste sich Dornau Vorwürfe gefallen lassen, wonach der AfD-Politiker dort politische Gefangene vom Putin-Vertrauten Belarus-Machthaber Alex Lukaschenko (71) “beschäftigt” haben soll. Zum einen habe er dem Zoll Kasachstan als Bestimmungsland gemeldet. Zum anderen wurde Weißrussland im Zuge des Ukrainekriegs von der der EU sanktioniert, Ausführe und Verkäufe dorthin sind verboten. Das wollte Dornau über die Ausfuhr nach Kasachstan verschleiern, so die Staatsanwaltschaft; Gegen Exportverbot nach Belarus verstoßen?: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten Jörg Dornau Wohnung, Geschäftsräume, Autos: Der Zoll hat den sächsischen AfD-Abgeordneten Jörg Dornau ins Visier genommen. Er soll gegen das Belarus-Embargo verstoßen haben. Gegen den sächsischen AfD-Politiker Jörg Dornau laufen erneut strafrechtliche Ermittlungen. Kräfte des Zollfahndungsamts durchsuchten am Mittwoch seine Wohnung, Geschäftsräume und Autos, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte. Dornau soll gegen ein Exportverbot nach Belarus verstoßen haben. Zuvor hatte der Landtag seine Immunität aufgehoben. Wegen Menschenrechtsverletzungen und der Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg sowie sogenannter hybrider Angriffe hat die Europäische Union wirtschaftliche Sanktionen gegen Belarus verhängt. Bestimmte Waren dürfen dorthin nicht mehr geliefert werden.  Dornau soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Fahrzeug – einen sogenannten Teleskoplader – zum Export beim Zoll angemeldet haben. Dabei habe er angegeben, dass der Lader nach Kasachstan gehen solle. Eigentliches Bestimmungsland sei aber Belarus gewesen, das soll durch den Umweg über Transitländer verschleiert worden sein.

AFD-FRAKTION IM KREISTAG: Fünf Jahre heiße Luft

Deutschlandflaggen ja, Flüchtlinge nein, Wallauer Spange vielleicht: Die Arbeit der AfD im Kreistag des Main-Taunus-Kreises ist von überschaubarer Wirkung. (…) Die fünf Abgeordneten der AfD glänzen meist nicht durch übertriebenen Arbeitseifer. Anträge aus ihrer Feder sind selten. Zuletzt wurde ein Antrag auf dauerhafte Deutschlandbeflaggung vor Schulen abgelehnt, der zuvor schon hessenweit eingebracht worden war. Die Reden, besonders die des Sulzbacher Vertreters Hendrik Lehr, beginnen gern mit einem historischen Vergleich, hangeln sich über die Zumutungen der Bundespolitik weiter zur Ablehnung von irgendwas. Auch die Haltung der AfD zur Wallauer Spange ist nicht ganz eindeutig. Man sei nicht dagegen, führte Lehr wortreich aus, aber der Nutzen erschließe sich ihm auch nicht, dennoch könne er nicht ausschließen, dass er die Verbindung eines Tages nutzen werde. Ihn störte etwas anderes.

via faz: AFD-FRAKTION IM KREISTAG: Fünf Jahre heiße Luft

FCK AfD

Transgender White Supremacist Terrorist Sues Bureau of Prisons Seeking Transfer to Women’s Prison

Emily Claire Hari, formerly Michael Hari, is suing for so-called ‘gender-affirming care’ and a transfer to a women’s prison. A transgender terrorist serving a 53-year federal sentence for bombing a Minnesota Islamic Center is suing the Bureau of Prisons, alleging sex discrimination because he now identifies as a woman.Emily Claire Hari — formerly known as Michael Hari — was convicted in 2021 of bombing the Dar al-Farooq Islamic Center in Bloomington in what the judge described as a “highly sophisticated and premeditated act of domestic terrorism.”Hari established a terrorist militia group called the White Rabbits in Clarence, Illinois and recruited others to join. He and several others drove in a rented pickup truck to Minnesota to bomb the DAF Islamic Center. Prosecutors said Hari targeted the DAF specifically to terrorize Muslims into believing they are not welcome in the United States and should leave the country.The 20-pound black powder pipe bomb exploded and set a container with a mixture of diesel fuel and gasoline on fire, causing extensive damage to the building. Several worshipers were gathered in the mosque for morning prayers at the time of the blast but were not hurt.The same group carried out an unsuccessful attack on a Champaign, Illinois, abortion clinic.During the trial, Hari identified as a woman but was sent to a men’s prison after sentencing. He applied for transfer to a women’s prison in 2023 but was denied. The Federal Bureau of Prisons currently lists Hari as an inmate at the male-only Federal Correctional Instition Sheridan, a medium security prison in Oregon.The feminist news outlet Reduxx says Hari filed a complaint asking for injunctive and declaratory relief alleging his constitutional rights had been violated because of being housed in a male prison and not receiving “gender-affirming” health care.The complaint states that, while in prison, Hari received medical assessments and recommendations for hormone therapy, electrolysis hair removal, a vaginoplasty, breast implants, and access to feminine undergarments and clothing.Hari started receiving feminizing hormones, but treatment was halted after President Trump issued an executive order banning the use of federal funds for such treatments in federal prisons.

via nysun: Transgender White Supremacist Terrorist Sues Bureau of Prisons Seeking Transfer to Women’s Prison

Französische Justiz ermittelt gegen Musks Plattform X wegen rechtsextremer Inhalte – #LockHimUp

Die französische Justiz hat Ermittlungen gegen Elon Musks Plattform X eingeleitet, um die Verbreitung rechtsextremer Inhalte und Deepfakes zu untersuchen. Unterstützt von Europol, wurden Räumlichkeiten der Plattform in Frankreich durchsucht. Vorladungen für Musk und die ehemalige Geschäftsführerin Linda Yaccarino wurden ausgesprochen. Die französische Justiz hat eine umfassende Untersuchung gegen die von Elon Musk geleitete Plattform X eingeleitet. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Vorwürfe, dass die Plattform durch algorithmische Anpassungen die Sichtbarkeit rechtsextremer Inhalte erhöht habe. Diese Maßnahmen haben in der Öffentlichkeit für erhebliches Aufsehen gesorgt, da sie die Frage aufwerfen, inwieweit soziale Medien für die Verbreitung extremistischer Inhalte verantwortlich gemacht werden können. Unterstützt von Europol, führten die Ermittler kürzlich Durchsuchungen in den französischen Büros der Plattform durch. Diese Maßnahmen sind Teil eines größeren europäischen Ansatzes, um die Verbreitung von Desinformation und extremistischen Inhalten im Internet einzudämmen. Die Vorwürfe gegen Plattform X beinhalten auch die Erstellung von Deepfakes durch den KI-Chatbot Grok, die unter anderem Holocaustleugnung und sexualisierte Darstellungen umfassen. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat Vorladungen für Elon Musk und die ehemalige Geschäftsführerin von X, Linda Yaccarino, nach Paris ausgesprochen. Diese Anhörungen sollen es den Verantwortlichen ermöglichen, ihre Sichtweise darzulegen und geplante Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu präsentieren. Die französische Justiz verfolgt dabei einen diplomatischen Ansatz, indem sie auf eine freie Anhörung setzt, bei der die Beteiligten den Ort jederzeit verlassen können.

via it-bolwise: Französische Justiz ermittelt gegen Musks Plattform X wegen rechtsextremer Inhalte

siehe auch: Skandal um sexualisierte Bilder Ermittler durchsuchen Pariser Büro von X Für die Plattform X hat der Skandal um sexualisierte Bilder jetzt Konsequenzen: Französische Ermittler haben Büros des Unternehmens durchsucht. Musk selbst wird als Zeuge vorgeladen. Es sind nicht die einzigen Vorwürfe. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat die französischen Büros von Elon Musks sozialem Netzwerk X durchsuchen lassen. Dem Unternehmen wird unter anderem vorgeworfen, Beihilfe bei der Verbreitung sexualisierter Bilder Minderjähriger geleistet zu haben und mithilfe von Algorithmen die öffentliche Debatte manipuliert zu haben. Damit reagieren die Ermittler auf einen Skandal, der weltweit für Aufsehen gesorgt hatte: Durch eine neue Bildbearbeitungsfunktion des KI-Chatbots Grok konnten Nutzer über Wochen massenhaft sexualisierte Bilder von Frauen und Minderjährigen erstellen. (…) Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft auf X wurden die Büros von einer französischen Cybercrime-Einheit unter Beteiligung von Europol durchsucht. Besitzer Elon Musk und die ehemalige CEO Linda Yaccarino wurden für den 20. April im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen X als Zeugen vorgeladen. Es handelt sich um eine freiwillige Anhörung, betont die Staatsanwaltschaft. Weitere X-Mitarbeiter sollen ebenfalls aussagen. X reagierte auf Medienanfragen bisher nicht.; Elon Musk zu Vernehmung in Paris vorgeladen. Ermittler haben Räumlichkeiten von Musks Plattform X in Paris durchsucht – neue Vorwürfe gegen die Plattform betreffen sexualisierte Deepfakes und Holocaustleugnung. Jetzt soll Musk in Paris aussagen. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat Räumlichkeiten von Elon Musks Online-Plattform X in der französischen Hauptstadt durchsuchen lassen. Im Zuge von Ermittlungen gegen das soziale Netzwerk seien außerdem Vorladungen an den Tech-Milliardär sowie die frühere X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino zur Vernehmung am 20. April in Paris verschickt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.Bei der Durchsuchung seien auch Mitarbeiter der europäischen Polizeibehörde Europol dabei gewesen. Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt seit rund einem Jahr gegen X wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen in dem sozialen Netzwerk verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren. Neu sind seit Kurzem auch Vorwürfe wegen Holocaustleugnung und sexualisierter Abbildungen.

Polizeianwärter in Oranienburg aus Dienst entlassen

Zwei Kommissaranwärter an der Polizeihochschule in Oranienburg sind wegen mutmaßlich rassistischer, schwulenfeindlicher und staatsfeindlicher Äußerungen entlassen worden. Beide Anwärter seien mit dem 31. Januar vom Dienst entfernt worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hatte die Anträge der beiden Beschuldigten auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, somit war die Entlassung umsetzbar. Zunächst hatten die “Märkische Allgemeine” (maz-online.de, Bezahlinhalt) und die “BZ” (bz-berlin.de) berichtet. Bereits Mitte Dezember sollten die beiden entlassen werden. Gegen die sofortige Vollziehung wehrten sich die Anwärter juristisch und hatten damit beim Verwaltungsgericht Erfolg. Somit durften die beiden weiterhin am Vorbereitungsdienst teilnehmen. Nun lehnte das Gericht den vorläufigen Rechtsschutz ab. Die Anwärter können sich nach Angaben des Ministeriums gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht wehren. Das bleibe abzuwarten, so der Sprecher.

via rbb: Polizeianwärter in Oranienburg aus Dienst entlassen