KLOSTER #VESSRA – #Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt: Aus für #TommyFrencks Neonazi-Treffpunkt “#GoldenerLöwe”

Der Streit zwischen dem Neonazi Tommy Frenck und der Gemeinde Kloster Veßra um das Gasthaus “Goldener Löwe” ist endgültig entschieden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit der historischen Bedeutung des Gebäudes als Denkmal und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse. Rechtsextremist Tommy Frenck kann gegen die Entscheidung zum Gemeinde-Vorkaufsrecht für das Gasthaus “Goldener Löwe” keine Rechtsmittel mehr einlegen. Das Urteil sei rechtskräftig und unanfechtbar, teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit. Demnach ist Frencks Antrag auf eine Berufungsverhandlung gescheitert. Die Richter hatten zuvor entschieden, dass die Gemeinde Kloster Veßra aus Gründen des Denkmalschutzes ein Vorkaufsrecht hat. Damit ist für Kloster Veßra der Weg endgültig frei, das als rechtsextremen Szenetreff genutzte Gebäude zu kaufen. Tommy Frenck pachtet und betreibt die Gaststätte seit 2014. Er gilt als zentrale Figur in der Neonazi-Szene und stellte die Räumlichkeiten immer wieder für entsprechende Veranstaltungen zur Verfügung. Damals hatte er mit dem früheren Eigentümer einen Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen. Dieser wurde aber bislang nicht wirksam, weil die Gemeinde Anfang 2015 ihr Vorkaufsrecht geltend machte.

via mdr: KLOSTER VESSR Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt: Aus für Tommy Frencks Neonazi-Treffpunkt “Goldener Löwe”

siehe auch: Nazi-Treff Gemeinde Kloster Veßra darf Gasthaus kaufen. Thüringens bekanntestem Neonazi Tommy Frenck droht weiterhin der Verlust seines Gasthauses „Goldener Löwe“ in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen). Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ zufolge eine Klage Frencks gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde für den unter Denkmalschutz stehenden Gasthof abgewiesen. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht möglich, da zuvor schon das Verwaltungsgericht gegen Frenck entschieden hatte. Das Gasthaus war unter Frencks Führung seit 2014 zu einem bundesweit bekannten Treff der ganz harten Neonazi-Szene geworden – auch angefeuert durch Provokationen des Betreibers, der etwa mit seinen „Hitler-Schnitzeln“ wirbt. Seither werden auch immer wieder im nahe gelegenen Themar große Rechtsrock-Konzerte veranstaltet. Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde, ihr Vorkaufsrecht für die Immobilie auszuüben. Begründet wird das mit dem Denkmalschutz – zudem sollen sich unter dem Fachwerk-Bau auch römische Spuren befinden. Frenck indes hält dies für vorgeschoben, um ihn und damit das Nazi-Image loszuwerden. Er kündigte im Internet bereits an, eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu wollen. Zudem hatte er sich bereits mehrfach um andere leer stehende Gastronomie-Objekte in der Region bemüht.

Dienstgericht des Bundes beim BGH – AfD-Richter Jens Maier untragbar

Das Dienstgericht des Bundes beim BGH hat entschieden: Der ehemalige AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier darf nicht zurück in die Justiz. Der ehemalige AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier kehrt nicht in die sächsische Justiz zurück. Das hat das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urt. v. 05.10.2023, Az. RiZ (R) 1/23). Das Dienstgericht für Richter am Landgericht (LG) Leipzig hatte auf Antrag des sächsischen Justizministeriums die Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt (Urt. v. 1.12.2022, Az. 66 DG 2/22). Maier ging dagegen in Revision, hatte damit aber keinen Erfolg.  Der Vorsitzende Richter am BGH Pamp sagte bei der Verkündung am Donnerstag, das Dienstgericht beim LG Leipzig habe die Versetzung in den Ruhestand ohne Rechtsfehler für zulässig erklärt. Es habe zu Recht angenommen, dass es im Interesse der Rechtspflege liege, Maier in den Ruhestand zu versetzen. Die Anwendung von § 31 Deutsches Richtergesetz (DRiG) sei nicht dadurch ausgeschlossen, dass Maier im fraglichen Zeitraum Mitglied des Bundestags war. Er könne sich nicht auf die Indemnität aus Art. 46 Grundgesetz (GG) berufen, da diese nur Äußerungen im Parlament betreffe, um die es hier aber nicht ging. Das Dienstgericht sei auch zutreffend davon ausgegangen, dass die Äußerungen verwertet werden durften. § 31 DRiG sei nicht deshalb gesperrt, weil das Abgeordnetengesetz vorsieht, dass Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis ruhen. Eine derartige Sperrwirkung lasse sich dem Abgeordnetengesetz nicht entnehmen. Ein Richter müsse jederzeit die Gewähr dafür bieten, dass er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehe, das gelte nicht nur beim Eintritt in das Richteramt, sondern auch bei der Rückführung in die Justiz. Entscheidend sei, dass eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege anzunehmen sei – dies sei der Fall, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass der Richter bei seiner künftigen Berufsausübung nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. (…) Die sächsische Justizministerin hat zudem eine Disziplinarklage erhoben, um Maier vollständig aus dem Richterdienstverhältnis zu entfernen. Die Disziplinarklage bezieht sich auf Äußerungen von Maier noch vor seiner Wahl in den Bundestag. Das Justizministerium wirft ihm vor, über die rechtsextremistischen Gewalttaten des zu dieser Zeit bereits rechtskräftig verurteilten Terroristen Anders Breivik 2017 öffentlich geäußert zu haben, dieser sei “aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden”. Zudem geht es um einen gegen die ZDF-Journalistin Marietta Slomka gerichteten Tweet, in dem Maier schrieb: “GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!” Anders als bei der Versetzung in den Ruhestand geht es im Disziplinarverfahren darum, ob Maier gegen Dienstpflichten verstoßen hat. Die Hürden sind höher, die Konsequenzen wären weitreichender: Maier würde auch die Ansprüche auf Besoldung und Versorgung verlieren, die er als Richter im Ruhestand noch erhält. Über die Disziplinarklage muss das Dienstgericht am LG Leipzig entscheiden.

via lto: Dienstgericht des Bundes beim BGH AfD-Richter Jens Maier untragbar

siehe auch: AfD-Politiker Maier zu Recht als Richter in Ruhestand versetzt Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Höcke-Freund Jens Maier darf nicht mehr Recht sprechen. Ein Gericht in Karlsruhe entschied gegen den Rechtsextremisten. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier muss im vorgezogenen Ruhestand bleiben und darf nicht mehr als Richter Recht sprechen. Das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz für rechtsgültig. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in Maier und seine Amtsführung sei schwer beeinträchtigt. (Az. RiZ (R) 1/23). Der 61 Jahre alte Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist bezeichnet – er ist ein enger Parteifreund des Thüringer Rechtsextremisten Björn Höcke.

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By <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”http://uptothepoint.com”>http://uptothepoint.com</a> – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”http://uptothepoint.com/wp-content/uploads/2015/03/Judiciary-And-Society.jpg”>http://uptothepoint.com/wp-content/uploads/2015/03/Judiciary-And-Society.jpg</a>, CC BY-SA 3.0, Link

Huge victory for LGBTIQ+ rights in Mauritius

In a landmark ruling, the Supreme Court of Mauritius has declared the country’s ban on same-sex intimacy discriminatory, un-African, and unconstitutional. The case was brought by Abdool Ridwan Firaas Ah Seek, the president of the local LGBTIQ+ organisation Collectif Arc-en-Ciel, with support from the Human Dignity Trust. They sought to challenge the constitutionality of Section 250 of the Mauritian Criminal Code, a colonial-era provision that criminalised consensual same-sex relations, punishable by up to five years in prison. A Milestone for Freedom and Equality “Receiving this judgment in my favour is an enormous relief,” commented a jubilant Ah Seek. “From today, as a citizen and a human being, I am now free to love whoever I want to without fear. “Above all, it also means that the next generations can fully and freely embrace their sexuality without fear of being arrested. This victory is undoubtedly a major step towards the full inclusion of our community in Mauritian society,” Ah Seek said. Secular State and Personal Freedom In its judgment, delivered on Wednesday, the Supreme Court emphasised that Mauritius is a secular state, finding no justifiable reason for the state to intrude into the private lives of LGBTIQ+ individuals. The judges further acknowledged that the plaintiff’s sexual orientation is “natural and innate… cannot be altered and is a natural variant of his sexuality.” The court unequivocally ruled that Section 250(1) of the criminal code is discriminatory and unconstitutional as “it criminalises the only natural way for him and other homosexual men to have sexual intercourse whereas heterosexual men are permitted the right to have sexual intercourse in a way which is natural to them.”

via mambaonline: Huge victory for LGBTIQ+ rights in Mauritius

The Rainbow Flag
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Breites Bündnis gegen AfD in Dresden am Einheitstag

Unter anderem die FDP, Grüne und SPD haben eine Demonstration organisiert, um gegen die “Oktoberveranstaltung” der AfD Dresden zu protestieren, weil die der “politische Arm des Rechtsextremismus” sei. Die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestufte AfD nutzt den Tag der Deutschen Einheit für ihre “Oktoberveranstaltung”, mit Bratwurst, Bier, Musik und Redebeiträgen will sich die AfD Dresden auf dem Schloßplatz volksnah geben. Mehrere Hundert Mitglieder und Anhänger kamen. Doch das bleibt nicht ohne Widerspruch. Grüne, SPD und FDP haben sich mit dem Bündnis “Haltung zeigen” zusammengetan. Sie demonstrieren gegen den Auftritt der AfD. Parallel dazu gab es den Gegenprotest von “Hope – fight racism” – Hunderte Demonstranten waren vor Ort. In einem Aufruf haben sich die Veranstalter zum Einheitstag an die Dresdnerinnen und Dresdner gewendet, um sich dem Protest anzuschließen. Die Jungliberale Aktion (Julia) Dresden, der Jugendverband der FDP, hat laut dem Kreisvorsitzenden Carl Gruner den Anstoß zu der Demo gegeben. “Der Rechtsextremismus erreicht neue Höhen in seiner Bedrohung für die bundesdeutsche Demokratie”, so Gruner. “Wir erachten es daher als notwendig, der AfD – dem politischen Arm des Rechtsextremismus – ein deutliches Zeichen wehrhafter Demokratie entgegenzusetzen, ihre populistische Rhetorik zu kontextualisieren und auf die Gefahren dieses Gedankenguts hinzuweisen.” Er sei froh, dass es gelinge politische Akteure über Parteigrenzen hinweg zusammenzubringen. “Die demokratische Zivilgesellschaft steht fest auf dem Fundament der freiheitlich demokratischen Grundordnung und ist nicht bereit auch nur einen Millimeter davon abzurücken”, bekräftigt der Julia-Chef.

via sächsische: Breites Bündnis gegen AfD in Dresden am Einheitstag

Vorwurf des #Finanzbetrugs : Donald #Trump steht wegen Betrugs vor #Gericht

Der Ex-Präsident will persönlich zum heute beginnenden Zivilprozess in New York erscheinen. Trump drohen eine Millionenstrafe und der Entzug seiner Geschäftslizenzen. In New York beginnt an diesem Montag der Zivilprozess wegen Finanzbetrugs gegen Ex-US-Präsident Donald Trump. Er will persönlich vor Gericht in New York erscheinen. Dies kündigte er auf der von ihm mitgegründeten Plattform Truth Social an. “Ich werde morgen zum Gericht gehen, um für meinen Namen und meinen Ruf zu kämpfen”, schrieb er.  Trump attackierte in seinem Post zudem die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James, die die Anklage gegen ihn erhoben hatte. Zudem wetterte er gegen den zuständigen Richter Arthur Engoron, der bereits vergangene Woche befand, dass sich Trump des Betrugs schuldig gemacht habe. (…) Das Hauptverfahren ab heute dürfte im Wesentlichen die Frage nach dem Strafmaß klären. Eine Gefängnisstrafe droht Trump nicht, da es sich um einen Zivilprozess handelt. Generalstaatsanwältin James will erreichen, dass Trump 250 Millionen US-Dollar (rund 236 Millionen Euro) Strafe zahlen muss und in New York keine Geschäfte mehr machen darf.

via zeit: Vorwurf des Finanzbetrugs : Donald Trump steht wegen Betrugs vor Gericht

siehe auch: Betrugsprozess in New York startet Für Trump steht sein Tower auf dem Spiel. Gegen Ex-Präsident Trump beginnt heute – wieder mal – ein Prozess. Es geht um Trumps Immobilien und den Vorwurf des Betrugs. Gefängnis droht ihm nicht, er könnte aber unter anderem den Trump Tower in New York verlieren. Mit dem schwarzen, großen Tower an der Fifth Avenue hatte Immobilienmogul Donald Trump einst triumphal seinen Fuß nach Manhattan gesetzt. Möglicherweise muss der Ex-Präsident das Wahrzeichen seiner Familienholding “Trump Organisation” nach dem Prozess verkaufen. Denn Richter Arthur Engoron hat bereits vor dem Beginn entschieden: Trump hat Finanzbetrug begangen.Seine Firmen verlieren in New York die Lizenz, sie werden unter treuhänderische Aufsicht gestellt. Für Anwalt und Trump-Kritiker George Conway gleicht die Entscheidung einem wirtschaftlichen “Todesurteil”.Vorwurf: Finanzen mal größer, mal kleiner gerechnetDer Vorwurf gegen den Ex-Präsidenten und seine Kinder Donald Junior, Eric und Ivanka: Sie sollen in der Geschäftsführung ihre Finanzen je nach Bedarf mal größer, mal kleiner gerechnet haben. Um weniger Steuern zu zahlen oder einfacher an Kredite zu kommen – unter anderem auch von der Deutschen Bank.Das Gesetz, auf das sich Richter Engoron beruft, sei eines der mächtigsten, um Finanz-Betrügern an den Kragen zu gehen, sagt Conway. “Es verlangt nicht, dass den Firmen oder ihren Chefs oder Angestellten nachgewiesen werden muss, dass sie vorsätzlich falsche Zahlen geschrieben haben. Es reicht schon, dass diese Zahlen falsch sind.”

#Antifa macht mobil – Protest gegen Auftritt von AfD-Politikerin #ErikaSteinbach in #Karlsruhe

Die ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU spricht in Karlsruhe über Stiftungswesen und Kommunalpolitik. Die Antifa formiert sich. Etwa 70 Menschen demonstrierten lautstark vor der AfD-Veranstaltung mit Erika Steinbach in Karlsruhe. Rund 70 Menschen aus dem linksautonomen Spektrum haben am Freitagabend in Karlsruhe-Neureut gegen eine AfD-Veranstaltung demonstriert. Grund war ein Vortrag der AfD-Politikerin Erika Steinbach, die im Restaurant der Badnerlandhalle vor 70 Besuchern über Kommunalpolitik und ihre Arbeit in der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung sprach. (…) Aufgerufen zu der Demo mit dem Plakat „Rechter Hetze entgegentreten“ hatte das Offene Antifaschistische Treffen Karlsruhe. Mit der Desiderius Erasmus Stiftung sollten Vorurteile und Hetze der AfD auf ein höheres Niveau gehoben werden, kritisierten die Demonstranten

via bnn: Antifa macht mobil Protest gegen Auftritt von AfD-Politikerin Erika Steinbach in Karlsruhe