Wiener Festwochen: IT-Investor Peter Thiel nach Protesten ausgeladen – #KickHimOut

Ein geplanter Diskussionsabend mit dem rechtslibertären Milliardär im Rahmen der Wiener Festwochen hatte zu Boykottandrohungen geführt. Jetzt hat die Festivalleitung reagiert. Die Wiener Festwochen haben einen geplanten Auftritt des umstrittenen IT-Investors Peter Thiel wegen wachsender Kritik an der geplanten Diskussionsveranstaltung abgesagt. Das teilte das Festival mit. Der für seine politischen Projekte bekannte Regisseur und Festwochen-Intendant Milo Rau hatte sich für den öffentlichen Diskussionsabend am 7. Juni eingesetzt. Thiel hatte bereits zugesagt. Der aus Deutschland stammende US-Milliardär Thiel ist bekannt für seine libertären und rechtskonservativen Positionen, seine Nähe zu US-Präsident Donald Trump und seine Kritik an liberalen Demokratien. In letzter Zeit hatten Berichte über Thiels apokalyptische Weltsicht auch seine religiöse Ideologie in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Künstler-Absagen wegen Thiel gefährdeten Festival-Programm Festival-Künstler und -Beteiligte hatten ihre Auftritte wegen des geplanten Thiel-Auftritts abgesagt. Diese Absagen schwächten die Festwochen „in einem untragbaren Umfang, weshalb sich die Geschäftsführung entschlossen hat, die Debatte mit Peter Thiel abzusagen“, hieß es von den Veranstaltern.

via tagesspiegel: Wiener Festwochen: IT-Investor Peter Thiel nach Protesten ausgeladen

FAHNDUNG ERFOLGREICH Gesuchter Rechtsextremist Christian Klar in Spanien gefasst – #ComingHome #LockHimUp

28. Mai 2026, 14:45 Uhr ARTIKEL HÖREN Nach monatelanger Fahndung schnappt die Polizei in Madrid einen bekannten Thüringer Rechtsextremisten. Von wem die entscheidenden Hinweise kamen und wie es weitergeht. Der Geraer Rechtsextremist Christian Klar ist in Spanien festgenommen worden. Eine Sprecherin des Thüringer Landeskriminalamts sagte am Donnerstag, die spanische Polizei habe ihn am späten Mittwochabend in Madrid gefasst. Die entscheidenden Hinweise seien von der Thüringer Zielfahndung gekommen. Weil er einem Prozess gegen ihn am Amtsgericht Gera wegen mehrerer Delikte ferngeblieben war, hatte die Staatsanwaltschaft Gera nach Klar auch mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet. Klar war in der Vergangenheit etwa als Organisator rechtsextremer Demos in Ostthüringen in Erscheinung getreten.

via mdr: FAHNDUNG ERFOLGREICH Gesuchter Rechtsextremist Christian Klar in Spanien gefasst

siehe auch: Gesuchter Rechtsextremist in Spanien gefasst. Nach monatelanger Fahndung schnappt die Polizei in Madrid einen bekannten Thüringer Rechtsextremisten. Von wem die entscheidenden Hinweise kamen und wie es weitergeht. (…) Ein Antrag auf Auslieferung sei bereits in Vorbereitung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera. Mit dem EU-Land Spanien bestehen entsprechende Abkommen. Wie lange das Verfahren dauere, sei schwer einzuschätzen. Klar könne die Auslieferung etwa ablehnen, dann müsste sich zunächst ein spanisches Gericht mit dem Fall beschäftigen.

„Kleiner Service“: CDU schickt AfD-Abgeordneten Broschüre – inklusive Muster-Austrittsschreiben

Die CDU hat der gesamten AfD-Bundestagsfraktion Post geschickt – mit einer ungewöhnlichen Beigabe. Was hinter der Aktion steckt. Die CDU hat ihre Broschüre „Abstieg für Deutschland“ mit scharfer Kritik an der AfD an alle Bundestagsabgeordneten der Partei verschickt – und dazu auch ein Muster eines Austrittsschreibens. Eine CDU-Sprecherin bestätigte die Aktion, die daran anknüpft, dass AfD-Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann kürzlich ein Exemplar in der CDU-Zentrale in Berlin abholte und dies per Video veröffentlichte. „Damit künftig nicht jedes Mitglied Ihrer Bundestagsfraktion einzeln vorbeikommen muss, übernehmen wir das gern als kleinen Service und stellen Ihnen die Broschüre anbei zur Verfügung“, heißt es im Anschreiben der CDU. Zuerst berichtete das rechtspopulistische Portal „Nius“ über die Aktion. In der Broschüre wirft die CDU der AfD vor, eine Gefahr für die Demokratie zu sein und an ihrer Abschaffung zu arbeiten. Die AfD wird als völkisch und antisemitisch bezeichnet. Ergänzt wird dies zur Untermauerung mit Zitaten prominenter AfD-Vertreter. Verwiesen wird auch auf Einstufungen einzelner Landesverbände der Partei als rechtsextremistisch durch Verfassungsschutzbehörden der Länder. „Wir verstehen, dass die Lektüre unangenehm sein kann“, heißt es im Anschreiben der CDU an die AfD-Abgeordneten. Aber politische Verantwortung beginne damit, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. „Wer im Deutschen Bundestag sitzt, kann nicht glaubwürdig behaupten, nicht zu wissen, welche Kräfte, Aussagen und Netzwerke die eigene Partei prägen.“

via tagesspiegel: „Kleiner Service“: CDU schickt AfD-Abgeordneten Broschüre – inklusive Muster-Austrittsschreiben

Wahlen am kommenden Dienstag – Auch CDU wählt keine AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitz

Die AfD wird im neuen rheinland-pfälzischen Landtag voraussichtlich keine Ausschussvorsitzenden stellen. Nach der SPD hat nun auch die CDU-Fraktion angekündigt, keine AfD-Kandidaten zu wählen. Die Unionsfraktion teilte mit, wenn sich am kommenden Dienstag die Landtagsausschüsse konstituieren und die Ausschussvorsitzenden bestimmt werden, werde man keinen AfD-Kandidaten wählen. Zu dem Thema habe es zuvor Beratungen innerhalb der Fraktion und der Koalition gegeben, in denen man sich auf dieses gemeinsame Vorgehen verständigt habe. SPD lehnte Wahl von AfD-Kandidaten schon zuvor ab Damit schloss sich die CDU dem Votum der SPD an. Fraktionschef Alexander Schweitzer hatte gesagt, seine Partei werde niemanden von der AfD zum Vorsitzenden eines Landtagsausschusses wählen. Bei diesem Thema habe es in der Fraktion eine große Übereinstimmung gegeben, sagte Schweitzer in Mainz.  Man habe nicht den Eindruck, dass die Programmatik der AfD bei Fragen wie Kultur- und Bildungspolitik das Parlament so stark nach vorne bringe, dass man eine Wahl eines AfD-Abgeordneten im Vorsitz unterstützen dürfe, sagte Schweitzer dem SWR. Die SPD-Abgeordneten seien nicht bereit, Vertreter einer rechtsradikalen Partei zu unterstützen. Er gehe davon aus, dass man diesen Weg gemeinsam mit der CDU gehe, so Schweitzer. Auch Grüne wollen AfD-Vertreter nicht wählen Für die oppositionelle Grünen-Fraktion sagte die Vorsitzende Katrin Eder: “Wir werden die Vorschläge der AfD ablehnen. Das gilt ausdrücklich unabhängig von den jeweils vorgeschlagenen Personen.” Die AfD sei eine “von der Basis bis in die Führungsebene hinein” rechtsextreme Partei. Wer für diese Partei in einem Landtag sitze, unterstütze damit bewusst rechtsextreme Positionen oder nehme sie zumindest in Kauf.

via swr: Wahlen am kommenden Dienstag Auch CDU wählt keine AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitz

34 Seiten über Charakter der AfD – CDU-Broschüre sorgt für Aufregung – bei der AfD

Erstaunlich klar bezeichnet die CDU die AfD als demokratieschädlich und völkisch. AfD-Mann Bernd Baumann taucht deshalb wütend in der CDU-Zentrale auf. Am Mittwoch hat der AfD-Politiker Bernd Baumann die CDU-Zentrale besucht. Weiter als bis zu den Sicherheitskräften am Eingang ging er aber nicht. Die CDU hat daraus ein hübsches Video gemacht, das sich im Netz großer Beliebtheit erfreut. „Die AfD bekommt Panik!“, lautet die Überschrift, was angesichts der aktuellen Umfragewerte allerdings vielleicht doch eher Wunsch als Wahrheit ist. Wutschnaubend habe Baumann vor der Tür gestanden, erzählt ein Mitarbeiter des CDU-Social-Teams in dem Video. Und das nur, weil man in der CDU-Zentrale vor ein paar Monaten mal das aufgeschrieben habe, was jeder auch online recherchieren könne. Dann hält er eine Broschüre in die Kamera: „Abstieg für Deutschland. Keine Alternative.“ steht da weiß auf schwarz. Und: „Demokratieschädlich. Antisemitisch. Völkisch.“ Auf 34 Seiten listet die Broschüre auf, warum die AfD genau das ist. Neues findet sich nicht dabei, aber für die CDU sind manche Formulierungen bemerkenswert klar. Als Belege führt sie über viele Seiten Zitate verschiedener AfD-Politiker*innen an. „Diese Schweine sind nichts anderes als Marionetten der Siegermächte des 2. WK …“, wird etwa aus einer alten Mail von Alice Weidel zitiert, illustriert mit einem Portrait der Parteichefin. Mit Schweinen war in dem Zitat die damalige Merkel-Regierung gemeint. Der einflussreiche Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier wird wie folgt zitiert: „Die Losung der Stunde lautet Remigration. Und zwar millionenfache Remigration.“ Der außenpolitische Sprecher Markus Frohnmaier wird wiedergegeben mit: „Ich sage diesen linken Gesinnungsterroristen, diesen Parteienfilz ganz klar: Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet!“ Interessant ist auch, was die CDU nicht problematisiert: Antifeminismus, Queer- und Transfeindlichkeit zum Beispiel. Man kann die Broschüre auf der CDU-Website herunterladen oder gedruckt im Onlineshop der Partei bestellen

via taz: 34 Seiten über Charakter der AfD CDU-Broschüre sorgt für Aufregung – bei der AfD

https://www.cdu.de/app/uploads/2026/05/AfD_Abstieg-fuer-Deutschland_Broschuere.pdf

„Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Portal „Nius“ wegen mehrerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt. Hintergrund war ein Vorgang in einem Frauenfitnessstudio. as Onlineportal „Nius“ soll 6000 Euro an eine transsexuelle Person zahlen, die von einem Frauenfitnessstudio abgelehnt worden war. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Frau fest, die nach dem Transsexuellengesetz ihren Personenstand von männlich auf weiblich geändert hat. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Frankfurt. So waren online sieben Artikel mit Foto und Namensnennung über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin veröffentlicht. Das Gericht ordnete an, diese Berichte zu unterlassen, und stellte unwahre Tatsachenbehauptungen fest. (…) In der Folge erschienen dem Urteil zufolge auf der „Nius“-Webseite innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Foto der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten. Diese Artikelserie wertete das Oberlandesgericht nun als Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dabei stellte das Gericht fest, dass das Portal auch unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hatte. So hatte es der abgelehnten Person vorgeworfen, nur vorzugeben, eine Frau zu sein, und ein „Herr in Damenkleidung“ zu sein. Auch die Verbreitung des Namens greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.

via welt; „Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen

siehe auch: Transrechte Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagt u.a. unwahre Aussagen über eine Zugang zu einem Frauenfitness-Studio begehrende transidentitäre Klägerin. Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen über die geschlechtliche Identität oder die identifizierende Berichterstattung über eine nicht in der Öffentlichkeit stehende Transfrau. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) betätigte, dass die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Passagen in ihren Veröffentlichungen verpflichtet ist. Die Klägerin hat 2021 eine gerichtliche Änderung ihres Personenstandes von männlich zu weiblich und eine Änderung ihres Vornamens nach dem damaligen Transsexuellengesetz erwirkt. Eine geschlechtsangleichende Operation wurde nicht durchgeführt. Sie begehrte 2024 unter Offenlegung ihrer Transidentität ein Probetraining in einem Frauenfitnessstudio. Die Inhaberin lehnte dies ab. Die von der Klägerin daraufhin kontaktierte Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung wandte sich mit einem Schreiben an die Inhaberin des Studios und schlug dieser u.a. die Zahlung einer Entschädigung von 1.000 € vor. Dies lehnte die Inhaberin ab. Die Beklagte veröffentlichte daraufhin auf ihrer Webseite, einem Informationsportal, innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Bildnis der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten. Die Klägerin wendet sich gegen verschiedene Äußerungen in diesen Berichten, die Nennung ihres Vor- und Nachnamens und die Veröffentlichung von Fotos von ihr, und begehrt die Zahlung von Geldentschädigung. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten hatte vor dem zuständigen 16. Zivilsenat (Pressesenat) keinen Erfolg. Der Klägerin stehe ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich in der Berichterstattung enthaltener unwahrer Tatsachenbehauptungen zu. Dies beziehe sich u.a. auf Äußerungen, die ausgehend vom Gesamtkontext dahingehend zu verstehen seien, dass die Klägerin, obwohl sie biologisch und rechtlich ein Mann sei, (nur) vorgebe, eine Frau zu sein bzw. ein „Herr in Damenkleidung“ sei. Diese Äußerungen griffen in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Das Persönlichkeitsrecht schütze auch die geschlechtliche Identität. Die Behauptungen seien unwahr.  Ob die in den Berichten gewählten männlichen Substantive und Pronomen als Meinungsäußerung einstufen seien, könne offenbleiben. Auch insoweit stünde der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zu. Die Beiträge trügen zwar zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage bei. Es überwiege hier aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Bedeutung erlange dabei u.a., wie vom Landgericht betont, dass sich die Beklagte nicht darauf beschränke, hervorzuheben, dass die Klägerin weiterhin (nur) biologisch ein Mann sei. Sie erkenne ihr vielmehr auch ihre rechtliche Identität als Frau ab. Die Personenstandsänderung nach dem Transsexuellen-Gesetz werde nicht erwähnt. Die Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens greife ebenfalls rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Ihr Recht auf soziale Anerkennung überwiege bei der gebotenen Abwägung hier das Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit. Maßgeblich sei, dass sich die Berichterstattung nicht auf die Wiedergabe der wahren Umstände beschränke, die von hoher öffentlicher und politischer Bedeutung seien. Der angegriffene Artikel enthalte vielmehr auch unwahre Aussagen etwa zum Personenstand. Diese Aussagen beträfen zudem die Intimsphäre, jedenfalls den Kern der Privatsphäre und könnten schwerwiegende Auswirkungen auf das Ansehen der Klägerin haben. Schließlich sei auch die Veröffentlichung der Fotos zu unterlassen. Es handele sich nicht um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Die vorzunehmende Interessenabwägung falle zu Lasten der Beklagten aus. Insbesondere bestehe kein schützenswertes öffentliches Interesse an der bildlichen Darstellung der Klägerin.   Die Klägerin habe auch einen Anspruch auf Geldentschädigung i. H. v. 6.000,00 EUR. Aus der Vielzahl der Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergebe sich eine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Veröffentlichung einer Serie von sieben Artikeln zeige zudem die besondere Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit des Vorgehens der Beklagten.

Kammergericht: Treffen in Potsdam darf als „Deportationskonferenz“ bezeichnet werden

Ein Gericht hat dem Künstler Philipp Ruch gestattet, das Potsdamer Treffen vom November 2023 weiter als „Deportationskonferenz“ zu bezeichnen. Streitgegenstand war ein Tweet über die eidesstattliche Versicherung eines Teilnehmers. Im Streit um das Potsdamer Geheimtreffen im November 2023, das CORRECTIV aufgedeckt hatte, gibt es ein weiteres Urteil, das die Position von CORRECTIV bestätigt. Mit Urteil vom 8. Mai 2026 hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts (Az. 10 U 1/26) eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin II aufgehoben, die dem Gründer des Zentrums für politische Schönheit (ZPS), Philipp Ruch, untersagt hatte, das Treffen als „Deportationskonferenz“ zu bezeichnen. Antragsteller war der Jurist Ulrich Vosgerau, der, vertreten durch die Kanzlei Höcker, seit etwa zwei Jahren zahlreiche gerichtliche Verfahren gegen die Berichterstattung über das Potsdamer Treffen führt. Auch in diesem Fall hatte er keinen Erfolg. Der streitige Beitrag des ZPS bleibt erlaubt. „Das ist eine krachende Niederlage“, sagt Philipp Ruch vom ZPS gegenüber CORRECTIV. „Die Strategie, das Ganze zu verharmlosen, ist damit gescheitert.“ In dem Begriff ‚Remigration’ steckten „uralte Dämonen der Vertreibung, Ausweisung und Deportation von Menschen“ – und darauf dürfe und müsse man in einer Demokratie hinweisen. Vosgerau trägt die Kosten beider Instanzen. Gegen das Urteil ist kein weiteres Rechtsmittel möglich; das Verfahren ist abgeschlossen. Offen ist, ob Vosgerau Ruch in einem regulären Klageverfahren erneut angreift – darauf antwortete seine Anwaltskanzlei nicht. (…) Der 10. Zivilsenat des Kammergerichts sieht in dem Post auf X von Ruch eine zulässige Meinungsäußerung. Sie sei „keinesfalls aus der Luft gegriffen“, sondern knüpfe an eine „hinreichende, zutreffende Tatsachengrundlage“ an. „Ausweisung“ und „Remigration“ trügen „im Kern das Element der erzwungenen und keineswegs ‚freiwilligen‘ Ausreise“ und würden im Beitrag synonym verwendet. Wörtlich heißt es im Urteil: „Durch die Inbezugnahme der Erklärungen von Erik Ahrens in dem geführten Interview wird dem Rezipienten klar, welche Bedeutung dem Begriff ‚Ausweisung‘ in der Schlagzeile des Verfügungsbeklagten beizumessen ist. Entsprechend verhält es sich bei dem Begriff der ‚Deportationskonferenz‘. Auch dieser ist nicht wörtlich, sondern in einem übertragenen Sinn zu verstehen.“

via correctiv: Kammergericht: Treffen in Potsdam darf als „Deportationskonferenz“ bezeichnet werden