#Mord an #WalterLübcke – #Esken wirft Hessen-#CDU Versäumnisse im Kampf gegen Rechtsextremismus vor

»Der Mord an Walter Lübcke hätte verhindert werden können«: SPD-Chefin Saskia Esken attackiert die CDU-Regierung in Hessen. Diese habe den Rechtsextremismus lange nicht entschlossen bekämpft. Die SPD wirft der hessischen CDU Versäumnisse im Kampf gegen Rechtsextremismus vor. »Der Mord an Walter Lübcke hätte verhindert werden können«, sagte SPD-Chefin Saskia Esken dem SPIEGEL. Sie verweist auf Ergebnisse des Untersuchungsausschusses im Wiesbadener Landtag, die von den Parteien allerdings unterschiedlich ausgelegt werden. Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war im Juni 2019 von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst erschossen worden. Ernst wurde wegen Mordes im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt. Esken sagt, es sei etwa bekannt gewesen, »in welchen rechtsradikalen Netzwerken sich der Täter, ein einschlägig bekannter Neonazi mit bekannter Gewaltbereitschaft und Gesinnung«, seit Jahrzehnten bewegt habe. Seit 2009 sei zudem klar, dass Lübcke auf einer Todesliste des NSU stand, einer rechtsterroristischen Gruppe mit Ursprüngen in Thüringen. Dort habe Lübcke sich in der Nachwendezeit als Leiter einer Jugendbildungsstätte aktiv gegen rechtsextreme Umtriebe gestellt, sagte Esken. Auch sein Mörder Ernst sei in Thüringen in den Neunzigerjahren als Rechtsextremist aktiv gewesen. »Nur, weil ihn die hessischen Behörden als ungefährlich eingestuft haben, weil er eine Zeit lang inaktiv war, konnte er als rechtsextremer Schläfer vom Radar der Behörden verschwinden und seine brutale Gewalttat vorbereiten, ohne aufzufallen.« »Ein erschütternder Tiefpunkt rechter Gewalt« Die Union habe den Rechtsextremismus 20 Jahre nicht entschlossen genug bekämpft und den Fokus falsch gelegt, kritisierte Esken. »Der Mord an Walter Lübcke war ein erschütternder Tiefpunkt rechter Gewalt, die auch in Hessen nicht weiter ignoriert werden darf.«

via spiegel: Mord an Walter Lübcke Esken wirft Hessen-CDU Versäumnisse im Kampf gegen Rechtsextremismus vor

Bild Dr. Walter Lübcke.jpg
Von Regierungspräsidium Kassel – Regierungspräsidium Kassel, CC BY-SA 3.0, Link

#BGH bestätigt #Urteil im #Mordfall #Lübcke – #terror

Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Rechtsextremisten Stephan Ernst bleibt damit bestehen. Aber auch der Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Mehr als drei Jahre ist es her, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten auf der Terrasse seines Hauses erschossen wurde. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision abgelehnt und damit das Urteil in dem Fall bestätigt. Es war vor allem um die Frage gegangen, ob sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main noch einmal mit dem Fall befassen muss. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass dies nicht nötig und der Fall damit rechtskräftig abgeschlossen ist. Sie bestätigten am Donnerstag die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer “fehlerfreien Beweiswürdigung” des OLG – sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche. (…) Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylsuchenden. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer tritt ebenfalls als Nebenkläger auf.

via sz: BGH bestätigt Urteil im Mordfall Lübcke

#Lübcke-Ausschuss: Neonazis nicht mehr im Fokus – #verfassungsschutz #terror #staatsversagen

Im Lübcke-Ausschuss des hessischen Landtages kommen erneut Versäumnisse beim Verfassungsschutz ans Tageslicht. Hunderte Neonazis wurden dort ohne ordentliche Prüfung nicht weiter beobachtet. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat im Jahr 2015 Hunderte Rechtsextreme ohne ernsthafte Prüfung aus der aktiven Beobachtung genommen und dabei bewusst riskiert, dass auch gewaltbereite Neonazis vom Radar verschwinden. Dies betraf auch den Neonazi Stephan Ernst, der ab 2015 nicht mehr auf dem Schirm des hessischen Geheimdienstes gewesen war und im Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen hatte. Diese Entscheidung sei damals „nur mit großem Bauchweh“ getroffen worden, man habe aber wegen großer Arbeitsüberlastung keine andere Wahl gehabt, sagte eine LfV-Mitarbeiterin am Mittwoch im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages zum Mord an Walter Lübcke. Die Beamtin war seinerzeit stellvertretende und zeitweise kommissarische Leiterin des Dezernats Rechtsextremismus. Es sei klar gewesen, dass nicht in jedem Fall gewährleistet werden konnte, dass rechte Führungspersonen oder Gewalttäter weiter beobachtet würden, sagte die Beamtin. „Das war eine bewusste Entscheidung.“ Hintergrund des Vorgehens war ein Löschmoratorium, das das hessische Innenministerium im Juli 2012 nach dem Bekanntwerden der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und der gezielten Vernichtung relevanter Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz verhängt hatte. Dadurch war es dem LfV untersagt, Akten zum Rechtsextremismus zu löschen, obwohl bei persönlichen Daten nach fünf Jahren geprüft werden muss, ob die Behörde sie unbedingt weiter braucht – etwa, weil die Beobachteten noch gefährlich sind. Später wurde dann entschieden, die betreffenden Akten nicht mehr zu vernichten, sondern sie nur für die aktive Bearbeitung zu sperren. Dadurch seien ab dem Sommer 2012 immer mehr Prüffälle „sozusagen aufgelaufen“, schilderte die LfV-Mitarbeiterin. Ende 2014 habe man einen „Berg von 1300 Fällen“ vor sich gehabt, den man nicht mehr habe abarbeiten können. Daraufhin sei ein vereinfachtes Verfahren mit mehreren „Fallgruppen“ entwickelt worden. Die Akten vieler Altfälle seien automatisiert gesperrt worden, in anderen Fällen sei von zwei Mitarbeiterinnen nur grob anhand elektronisch verfügbarer Daten geprüft worden, ob die entsprechenden Neonazis weiter beobachtet werden müssten. In dieser Gruppe befand sich auch Stephan Ernst.

via fr: Lübcke-Ausschuss: Neonazis nicht mehr im Fokus

Überraschende #Aussage im U-Ausschuss – #Verfassungsschützerin warnte vergeblich vor #Lübcke-#Mörder – #terror

Aufregung im Lübcke-Ausschuss des Landtags wegen der überraschenden Aussage einer Ex-Verfassungsschützerin: Mitarbeiter der Behörde hielten den späteren Mörder des CDU-Politikers länger für gefährlich als bekannt. Doch die Warnung verpuffte. (…) Im Untersuchungsausschuss des Landtags hat sich am Freitag überraschend herausgestellt: Eine damalige Mitarbeiterin war dagegen, Ernst bei der Beobachtung nordhessischer Neonazis ganz vom Radar zu nehmen. Sie erstellte sogar einen Aktenvermerk, wie sie vor dem Ausschuss berichtete. Darin warnte sie davor, die Personalakte Ernst für den Dienstgebrauch jetzt schon zu sperren. Vergeblich: Von Juni 2015 an durfte an den “Fall Ernst” niemand in der Verfassungsschutzbehörde mehr ran. Die Akte war nur noch für den Datenschutzbeauftragten einzusehen. “Ich denke mir das doch nicht aus”, sagte die Ex-Mitarbeiterin auf die verwunderten Nachfragen des Ausschussvorsitzenden Christian Heinz (CDU). Das Besondere: Ihren warnenden Vermerk, der schließlich missachtet wurde, kannte auch keines der Mitglieder im Untersuchungsausschuss. Er fand sich nämlich nicht in den Akten. Dossier Mordfall Lübcke Im Juni 2019 wird der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf seiner Terrasse erschossen. Der Prozess ergibt: Der Hauptangeklagte Stephan Ernst muss lebenslang ins Gefängnis. In unserem Dossier bündeln wir alle Inhalte zum Thema. Alles zum Thema Darüber wunderte sich auch die Zeugin. Der Ausschuss machte seine öffentliche Sitzung zwischendurch zur geheimen, um Details zu erfragen. Von einem “sehr bemerkenswerten Vorgang”, sprach Günter Rudolph, Obmann der oppositionellen SPD. “Das ruft nach Aufklärung”, befand er. Rudolph fügte hinzu: Falls die Akte tatsächlich unvollständig sei, “wäre das ein Skandal”.

via hessenschau: Überraschende Aussage im U-Ausschuss Verfassungsschützerin warnte vergeblich vor Lübcke-Mörder

Keine Beweise für rechte Waffendeals – #Lübcke #Terror

Woher die Tatwaffe für den Mord an Walter Lübcke kam, bleibt unaufgeklärt. Am Mittwoch sprach das Landgericht in Paderborn den Trödelhändler Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen vom Vorwurf frei, den Revolver der Marke „Rossi“ an den Kasseler Neonazi Stephan Ernst verkauft zu haben. Verurteilt wurde der 66-Jährige lediglich wegen des illegalen Besitzes von Munition. Großes Medieninteresse bei der Verhandlung gegen den Trödelhändler. Das Waffenarsenal von Stephan Ernst hätte gereicht, um eine ganze Kampfgruppe auszurüsten. Acht Gewehre, Revolver und Pistolen, alle sorgfältig gereinigt und eingepackt, hatte der Neonazi nach dem Mord an Walter Lübcke auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers in Kassel vergraben. Darunter eine Uzi-Maschinenpistole, eine Pumpgun – und die Tatwaffe, mit der er den Kasseler Regierungspräsidenten am späten Abend des 1. Juni 2019 getötet hatte, aus nächster Nähe, mit einem Schuss in den Kopf. Sämtliche dieser Waffen, erklärte der heute 48-Jährige damals der Polizei, habe er von ein und demselben Mann erworben: von dem Trödelhändler Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen. Mehr als zweieinhalb Jahre später musste sich der so Beschuldigte jetzt vor dem Landgericht in Paderborn verantworten – angeklagt allerdings nur wegen fahrlässiger Tötung. Für eine direkte Beihilfe zum Mord lag zwischen dem von Ernst behaupteten Waffengeschäft im Jahr 2016 und der Tat zu viel Zeit. Doch nicht einmal das ließ sich nachweisen. Nach vier Verhandlungstagen wurde der 66-Jährige am Mittwoch freigesprochen. Allein auf die Beschuldigung von Ernst wollte das Gericht keine Verurteilung stützen.

via bnr: Keine Beweise für rechte Waffendeals

#Prozess in #Paderborn – Dieser Rentner soll Rechtsextremist Stephan E. die #Lübcke-#Mordwaffe verkauft haben! – #terror

Der Angeklagte Elmar J. vor dem Landgericht Paderborn (NRW). dpa/Friso Gentsch
Vor dem Landgericht Paderborn begann am Mittwoch der Prozess gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Schusswaffe, die der Rechtsradikale Stephan E. für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke genutzt hat. Zu Beginn des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung hat der angeklagte 66-jährige Rentner Elmar J. den Verkauf der Tatwaffe jedoch bestritten. Sein Verteidiger sagte, Elmar J. räume einen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Sein Mandant bedauere, unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben, erklärte Verteidiger Ashraf Abouzeid. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Mord am CDU-Politiker Lübcke bestreite Elmar J. aber ausdrücklich. (…) Der Anklage-Vertreterin zufolge verkaufte Elmar J. dem Rechtsextremisten E. in der Folge mehrere Waffen. Dabei sei dem Angeklagten die rassistische Gesinnung des späteren Mörders von Lübcke bewusst gewesen. Käufer und Verkäufer hatten laut Anklage keine Waffenerlaubnis. Elmar J. sei das auch klar gewesen.

via berliner kurier: Prozess in Paderborn – Dieser Rentner soll Rechtsextremist Stephan E. die Lübcke-Mordwaffe verkauft haben!

siehe auch: Trödelhändler will kein Waffendealer gewesen sein. Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen soll dem Kasseler Neonazi Stephan Ernst die Waffe für den Mord an Walter Lübcke verkauft haben. Beim Prozessauftakt in Paderborn bestritt sein Verteidiger den Vorwurf – und spielte die rechte Gesinnung des 66-Jährigen herunter. Auf dem Tresen der ehemaligen Dorfgaststätte stand eine Holzfigur mit Hitler-Bärtchen, die den rechten Arm nach oben reckte. An den Wänden hingen Fotos von Wehrmachtssoldaten und SS-Männern. Jede Menge Landser-Hefte und, wie es hieß, „diverse ideologische Literatur“ fand die Polizei. Und den Schuppen schmückte eine große Reichskriegsflagge. Als „rechts-konservativ“ beschrieb sich Elmar J., als im Juni 2019 sein Haus im ostwestfälischen Natzungen, einem Ortsteil der Kleinstadt Borgentreich, durchsucht wurde.

Zeugin soll nicht öffentlich befragt werden – #Eklat im #Lübcke-Ausschuss: Schwarz-Grün stimmt mit AfD – #terror #rosenaufdenweggestreut

Bei einer geheimen Sitzung des Lübcke-Ausschusses im hessischen Landtag stimmte Schwarz-Grün mit der AfD gegen die restliche Opposition. Beobachter sprechen von einem Tabubruch. Nur mit Stimmen der AfD haben die Regierungsparteien CDU und Grüne im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mordfall Walter Lübcke dafür gesorgt, dass eine Zeugin in nicht öffentlicher Sitzung befragt wird. Beobachter sprechen von einem „ungeheuerlichen Vorgang“ und vergleichen das Abstimmungsergebnis mit der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten, die ebenfalls nur mit Stimmen der rechten Partei möglich wurde. Nach Informationen der HNA stimmten CDU, Grüne und AfD in der geheimen Sitzung vorige Woche dafür, eine Mitarbeiterin des Landesamts für Verfassungsschutz bei der nächsten Sitzung des Ausschusses am 15. Dezember nicht öffentlich zu vernehmen. Dafür war eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Sämtliche Abgeordnete der drei Oppositionsparteien SPD, Linke und FDP waren dagegen. Weil die Beratung und die Beschlussfassung als geheim eingestuft wurde, darf sich von den Mitgliedern des Ausschusses niemand öffentlich zu dem Fall äußern. Der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) bestätigt auf Anfrage lediglich, dass „auf Antrag eines Zeugen/einer Zeugin nach intensiver Beratung mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit beschlossen“ worden sei, die Befragung nicht öffentlich vorzunehmen. Der Vergleich mit der Kemmerich-Wahl in Thüringen verbietet sich laut Heinz: „Dem Ausschuss stand kein politisches Ermessen zu, sondern er war aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, dem Gesuch zu entsprechen.“ Auch Eva Goldbach, innenpolitische Sprecherin der Grünen und Ausschussmitglied, versichert, dass „die Entscheidung allein aus verfassungsrechtlichen Gründen so getroffen wurde“.

via hna: Zeugin soll nicht öffentlich befragt werden – Eklat im Lübcke-Ausschuss: Schwarz-Grün stimmt mit AfD