Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Rechtsextremisten Stephan Ernst bleibt damit bestehen. Aber auch der Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Mehr als drei Jahre ist es her, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten auf der Terrasse seines Hauses erschossen wurde. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision abgelehnt und damit das Urteil in dem Fall bestätigt. Es war vor allem um die Frage gegangen, ob sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main noch einmal mit dem Fall befassen muss. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass dies nicht nötig und der Fall damit rechtskräftig abgeschlossen ist. Sie bestätigten am Donnerstag die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer “fehlerfreien Beweiswürdigung” des OLG – sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche. (…) Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylsuchenden. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer tritt ebenfalls als Nebenkläger auf.

via sz: BGH bestätigt Urteil im Mordfall Lübcke