#Mord am #Kasseler #Regierungspräsidenten – #Lübcke – #Untersuchungsausschuss will kaum Neonazis vernehmen – #terror

Am Freitag beginnt im Lübcke-Untersuchungsausschuss die Zeugenbefragung. Bild © picture-alliance/dpa
Nur vier der 44 Zeugen, die der Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke ab Freitag befragen will, kommen aus der rechtsextremen Szene. Einer soll geladen werden, weil er bei den Ermittlungen zum Kasseler NSU-Mord übersehen wurde. Nach hr-Recherchen gilt das noch für einen weiteren damaligen Neonazi. Es geht um die rechtsextreme Szene, doch für Innenansichten aus dieser Szene interessieren sich die Abgeordneten kaum. An diesem Freitag beginnt der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mord an Walter Lübcke mit den ersten Zeugenvernehmungen. Genau 44 Namen umfasst die Liste der Zeuginnen und Zeugen, die in den kommenden Monaten einbestellt werden sollen und die dem hr vorliegt. Vor allem Beamte von Polizei und Verfassungsschutz stehen darauf, aber auch Innenminister Peter Beuth und seine beiden Amtsvorgänger Boris Rhein und Volker Bouffier (alle CDU) werden Rede und Antwort stehen müssen, ob die hessischen Sicherheitsbehörden im Vorfeld des rechtsterroristischen Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten versagt haben. Aktiven oder ehemaligen Neonazis aus Nordhessen dagegen bleibt die Befragung im Landtag wohl weitgehend erspart. Man erwarte von derlei Vernehmungen wenig Erkenntnisfortschritt, so ist zu hören. Zu viel Schweigen, zu viel Mauern, zu viel plötzlicher Gedächtnisschwund. Versuchen wollen es die Abgeordneten deshalb zunächst nur bei vier Männern: bei Stephan Ernst, der gestanden hat, den CDU-Politiker am 1. Juni 2019 aus Hass auf dessen liberale Haltung in der Flüchtlingspolitik erschossen zu haben, und dafür im Januar zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Bei seinem langjährigen Freund und Neonazi-Kameraden Markus H., der als Mordhelfer angeklagt, am Ende jedoch freigesprochen wurde. Und bei zwei ihrer einstigen Weggefährten.

via hessenschau: Mord am Kasseler Regierungspräsidenten – Lübcke-Untersuchungsausschuss will kaum Neonazis vernehmen

Rechtsextremismus-Experte: Mörder des CDU-Politikers Lübcke spendete an österreichische Identitäre

Buchautor Martín Steinhagen über den Mord und die Verbindungen des Täters ins rechtsextreme Milieu. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. In der Nacht zum 2. Juni 2019 wurde der CDU-Politiker Walter Lübcke auf seiner Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Für den Mord wurde der 47-jährige Rechtsextremist Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Den Behörden galt er vor der Tat als “abgekühlter Neonazi”, also nicht mehr aktiv. Tatsächlich bewegte er sich im Milieu der Neuen Rechten und spendete den österreichischen Identitären Geld, erzählt der Buchautor Martín Steinhagen im Gespräch mit Markus Sulzbacher. STANDARD: Ist der Mord an Walter Lübcke aufgeklärt? Steinhagen: Der Mörder, Stephan Ernst, ist in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt als alleiniger Täter verurteilt worden. Zuvor hatte er allerdings ausgesagt, dass er am Tatort nicht allein war, sondern mit dem Mitangeklagten Markus H. Dem schenkte das Gericht aber keinen Glauben.
STANDARD: Warum hat das Gericht seinen Aussagen nicht geglaubt? Steinhagen: Stephan Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Das hat ihn nicht gerade glaubwürdig gemacht. So erzählte der Rechtsextremist unter anderem in einer Variante, der Schuss hätte sich unabsichtlich gelöst, in der letzten Version erklärte er, dass er und der Mitangeklagte am Tatort gewesen seien und er selbst geschossen habe. Aber es wurde nur eine DNA-Spur von Ernst am Tatort gefunden. (…) Steinhagen: Im ersten Geständnis erwähnte Ernst bestimmte “Schlüsselerlebnisse”, die ihn dazu veranlassten, Walter Lübcke zu ermorden. Es sind keine Erlebnisse, die er erlebt hat, sondern Ereignisse, die er medial mitbekommen hat und die in dem rechten Milieu eine große Rolle gespielt haben. Wie die Silvesternacht von Köln, bei der es sexuelle Übergriffe auf Frauen gab und viele der Täter aus nordafrikanischen Ländern stammten, islamistische Attentate und die Ereignisse von Chemnitz, bei denen ein Mann am Rande eines Stadtfestes niedergestochen wurde und an den Folgen der Verletzung verstarb. Für die Tat wurde ein Mann aus Syrien später verurteilt. STANDARD: Ereignisse, die auch in Österreich von der extremen Rechten aufgegriffen wurden. Wie ist Stephan Ernst politisch zu verorten? Steinhagen: Er war in der harten Neonaziszene aktiv, ist dort aber in den letzten Jahren nicht mehr auffällig geworden. Er hat sich Pegida, der AfD und dem Medienbiotop der extremen Rechten zugewandt, also jenem Milieu, das mit dem Schlagwort Neue Rechte umschrieben wird. Die AfD hat er auch im Wahlkampf unterstützt. (…) STANDARD: Stichwort Neue Rechte: Stephan Ernst hat den Identitären Geld gespendet. Steinhagen: Vermutlich sind die Identitären eine der wenigen Organisationen, die nach einem rechtsterroristischen Anschlag die eigenen Konten durchleuchten. In Deutschland haben sie das nach der Festnahme von Stephan Ernst getan. Dabei sind sie auch fündig geworden und haben sich selbst bei der Polizei gemeldet. STANDARD: Und er hat auch die österreichischen Identitären unterstützt? Steinhagen: Ja, er spendete ihnen Ende März 2018 Geld auf ein ungarisches Konto, das damals unter anderen von Martin Sellner verbreitet wurde, weil man das Problem hatte, dass Banken immer wieder ihre Konten geschlossen haben. Als Verwendungszweck seiner Spende gab Ernst “Audimax” an. Dieser Verwendungszweck und das Datum verweisen darauf, dass es um den Audimax-Prozess ging, bei dem es um die Störung eines Theaterstücks von Elfriede Jelinek im Audimax der Universität Wien durch Identitäre gegangen ist. Und die österreichischen Identitären haben das Gerichtsverfahren auch genutzt, um Spenden zu sammeln. STANDARD: Der Attentäter von Christchurch, der 51 Menschen ermordete, hat Identitären-Sprecher Martin Sellner 1.500 Euro überwiesen. Warum hat es der Mörder von Walter Lübcke der Gruppe gespendet? Steinhagen: Der Mörder von Walter Lübcke war in diesem rechtsextremen Medienbiotop im Netz viel unterwegs und hat auf Youtube Videos von “rechtsextremen Influencern” angeschaut, darunter offenbar auch welche von Martin Sellner. Diese und andere Spenden, die ich im Buch auswerte, sind ein Hinweis, dass er sich jetzt in diesem Umfeld politisch zu Hause fühlte und sich auch finanziell solidarisch zeigte.

via standard: Rechtsextremismus-Experte: Mörder des CDU-Politikers Lübcke spendete an österreichische Identitäre

#Waffendeal mit dem #Lübcke-Mörder – #terror

Timo A. hat dem späteren Lübcke-Mörder Stephan Ernst illegal einen Revolver mit 235 Schuss Munition abgekauft. Am Dienstag verurteilte ihn das Amtsgericht im nordhessischen Eschwege deshalb zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Für Ernst´ Behauptung, dass der 48-Jährige ein Gesinnungsgenosse sei, gibt es aber nach wie vor keinerlei Beleg. Für Rechtsanwalt Knuth Pfeiffer schien der eigentliche Angeklagte nicht neben ihm auf der Anklagebank zu sitzen – sondern in Hamburg, beim Norddeutschen Rundfunk. Ausführlich und persönlich griff er den auf Rechtsextremismus-Themen spezialisierten NDR-Reporter Julian Feldmann an, warf ihm „unverschämte Unterstellungen“, „üble Diffamierung“, gar „Impertinenz“ vor. Dabei hatte der Journalist nichts anderes getan, als Pfeiffers Mandanten Timo A. mit Vorwürfen zu konfrontieren, die Stephan Ernst, der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, gegen ihn erhoben hatte. Ernst hatte seinen ehemaligen Arbeitskollegen als rechtsextremen Gesinnungsgenossen dargestellt, der sich wie er für einen bevorstehenden „Bürgerkrieg“ gegen Geflüchtete habe bewaffnen wollen – und dem er deshalb einen Revolver nebst Munition verkauft habe. Nach allem, was man mittlerweile weiß, war das meiste davon bloß Wunschdenken des Neonazis. Den Waffendeal aber, den gab es wirklich. (…) Dass Timo A. keinerlei rechtsextreme Motivation nachgewiesen werden könne, unterstrich am Ende auch das Gericht noch einmal. Aber was war dann der Grund, dass er mindestens 500 Euro für den Revolver von Ernst ausgab? (…) Der Anwalt deutete lediglich an, dass sein Mandant unter Depressionen leide und sich mit Suizidgedanken getragen habe. Ähnliches hatte Timo A. auch selbst erklärt, als er im September als Zeuge im Mordprozess gegen Stephan E. vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt aussagte.(…) Neben Timo A. soll Ernst noch einem zweiten damaligen Arbeitskollegen Waffen verkauft haben. Bei Jens L. aus Fuldabrück waren neben etlichen Pistolen, Revolvern und Munition auch NS-Devotionalien gefunden worden. Die Kasseler Staatsanwaltschaft hat den 50-Jährigen bereits im vergangenen Jahr wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz angeklagt. Einen Verhandlungstermin gibt es aber noch nicht. Ernst soll weitere Waffe verkauft haben Außerdem wird gegen Jens L. nach wie vor wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt. Der bekennende AfD-Wähler will Waffen und Munition ebenso wie Hitler-Bilder und SA-Dolche aber lediglich gesammelt und „nie was Böses“ damit vorgehabt haben, wie er als Zeuge im Lübcke-Mordprozess beteuerte.

via bnr: Waffendeal mit dem Lübcke-Mörder

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:DanielZanetti&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:DanielZanetti (page does not exist)”>DanielZanetti</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link – symbolbild

Bedenken gegen linke Organisationen – #Unionsfraktion bremst #Demokratiefördergesetz aus – #dankemerkel #rechtsoffen #rosenaufdenweggestreut #terror #lübcke #cdu #hanau

Es sollte eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Rechtsextremismus sein – doch nun stoppen CDU und CSU nach SPIEGEL-Informationen ein Gesetz, das Demokratie-Initiativen finanziell absichern sollte. Die Unionsfraktion möchte den Entwurf für das von der SPD geforderte Demokratiefördergesetz nach Informationen des SPIEGEL nicht unterstützen. Das Gesetz hat, obwohl sich der Kabinettsausschuss Rechtsextremismus der Bundesregierung darauf geeinigt hatte, somit kaum mehr eine Chance, in dieser Legislatur noch verabschiedet zu werden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigte, dass die Union den Entwurf in seiner jetzigen Form nicht mittragen wolle. Die entsprechenden Eckpunkte, die das Innenministerium und das Familienministerium monatelang verhandelt hatten, sollten eigentlich am Mittwoch im Kabinett besprochen werden. Dies soll nun nicht mehr geschehen. Unionsabgeordnete hätten zu viele Bedenken, mit dem avisierten Gesetz »zu linke« Organisationen zu unterstützen, hieß es dazu aus dem Familienministerium. Der Umschwung überrascht, da auch das zuvor äußerst skeptische, von Horst Seehofer (CSU) geführte Innenministerium mitverhandelt hat und mit der aktuellen Fassung zufrieden war. Das Gesetz war unter anderem als Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke und dem rechtsterroristischen Attentat von Hanau vorgesehen und als wichtiger Teil des Maßnahmenpakets gepriesen worden.

via spiegel: Bedenken gegen linke Organisationen – Unionsfraktion bremst Demokratiefördergesetz aus

Anspielung auf #Lübcke-Mord – #Generalstaatsanwalt erhebt #Anklage gegen #MarcoKurz aus Ottersweier

Der Generalstaatsanwalt in Koblenz hat vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Landau Anklage gegen Marco Kurz aus Ottersweier erhoben. Dieser soll die Präsidentin des Landgerichts Landau mit Mord bedroht haben. Die Juristin hatte seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Richterin des Amtsgerichts Germersheim zurückgewiesen. Daraufhin soll ihr Kurz im September 2019 in einer E-Mail in Aussicht gestellt haben, vielleicht sehe man sich mal wieder, gegebenenfalls in Form einer Antifa-Gegendemonstration oder „zum netten Plausch auf der Terrasse“. Nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 1. Juni 2019, der von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen wurde, wertet die Generalstaatsanwaltschaft diesen vermeintlich harmlosen Satz als Bedrohung. Kurz ist Gründer des rechtsgerichteten „Frauenbündnis Kandel“, von dem er sich inzwischen losgesagt hat, sowie von „Widerstand Offenburg“. Seit der Premiere am 31. Januar ist er unter dem Motto „Nein zur Einschränkung unserer Grund- und Freiheitsrechte/Ja zum Ende der Pandemie“ maßgeblich an der Organisation von elf Demonstrationen, die bis 11. April in Ottersweier (Landkreis Rastatt) geplant sind, beteiligt

via bnn: Anspielung auf Lübcke-Mord – Generalstaatsanwalt erhebt Anklage gegen Marco Kurz aus Ottersweier

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Das #Urteil im Mordfall Walter #Lübcke beeindruckt extreme Rechte nicht – Im Zweifel für das Déjà-vu – #terror #nsu

Das Urteil gegen den Mörder von Walter Lübcke ­beeindruckt das rechtsextreme Milieu nicht. »Keinerlei Mitgefühl, keinerlei Trauer für Walter Lübcke« – einen Artikel mit diesem Titel veröffentlichte das rechtsextreme Blog PI News am 30. Januar, also zwei Tage nach dem Urteilsspruch im Prozess gegen den Mörder des CDU-Politikers. Der Autor mit dem Pseudonym Kewil zitiert darin nochmals die Worte, die Lübcke während einer Bürgerversammlung im hessischen Lohfelden, bei der es um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft ging, im Jahr 2015 sagte: »Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.« Der Autor schreibt: »Das war Lübckes Botschaft und sein Todesurteil.« Er werde nicht um Lübcke trauern und empfinde keinerlei Mitgefühl. Kewil schließt mit den Worten: »Seit wann ist Hass verboten und ein Verbrechen? Die Gedanken sind frei. Lebenslänglich.« Lebenslänglich – zu dieser Höchststrafe verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vergangene Woche den Hauptangeklagten Stephan Ernst, zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist unwahrscheinlich, dass Ernst nach 15 Jahren entlassen wird. Der Senat behielt sich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.
Der Mitangeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen und lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. H. sei eine Beteiligung nicht eindeutig nachzuweisen, daher gelte der Grundsatz in dubio pro reo. Ernsts Aussagen zu H.s Tatbeteiligung seien widersprüchlich und daher unglaubhaft. Es sei nicht zweifelsfrei erkennbar, ob H. es überhaupt für möglich gehalten habe, dass Ernst Lübcke wirklich etwas antun wollte oder gar Mordabsichten hegte. Diese Begründung erstaunt: Ernst hatte zwischen 1989 und 2009 mehrere schwere Gewalttaten aus rechtsextremen und rassistischen Motiven begangen. Es wäre verwunderlich, wenn H. nichts von den früheren Taten seines langjährigen Kameraden aus dem Kasseler Neonazimilieu, nichts von dessen Gewaltbereitschaft gewusst hätte. Dass zudem rechtsextreme Ideologie grundsätzlich die Legitimation tödlicher Gewaltausübung beinhaltet, scheint auch bei diesem Senat noch nicht angekommen zu sein. Denn dazu verlor das Gericht kein Wort, ebenso nicht zur gesellschaftlichen Bedeutung des Mordes an einem Repräsentanten des Staats, der sich 2015 für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen ausgesprochen hatte.
Die Bundesanwaltschaft hatte neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Insofern gab es ein Déjà-vu aus dem NSU-Prozess: Auch dort kam ein mitangeklagter Neonazi, der während der Verhandlung nur geschwiegen und hämisch gegrinst hatte, mit einer Minimalstrafe davon und konnte das Gericht in Freiheit verlassen. Ernst wurde zudem vom Vorwurf des Mordversuchs an Ahmed I. im Jahr 2016 freigesprochen. Auch hier seien die Indizien nicht eindeutig, urteilte das Gericht. Die Bundesanwaltschaft kündigte Revision an. Auch Markus H. hat bereits Revision eingelegt.

via jungle: Das Urteil im Mordfall Walter Lübcke beeindruckt extreme Rechte nicht – Im Zweifel für das Déjà-vu

Rechtsextreme bedrohen Walter-#Lübcke-#Schule in #Hessen – #terror

Für den Mord an Walter Lübcke ist Stephan E. vergangene Woche zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Kurz darauf erhielt eine Schule in Hessen ein Drohschreiben, das mit “NSU 2.0” unterzeichnet war. Die Walter Lübcke-Schule im hessischen Wolfhagen hat nach dem Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten ein offensichtlich rechtsextrem motiviertes Drohschreiben bekommen. (…) In der Schule war die E-Mail dem Bericht zufolge am Freitag erst mit Verspätung entdeckt worden. Auswirkungen auf den Schulbetrieb habe die Drohung daher nicht gehabt. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Gebäude sei nichts Verdächtiges gefunden worden, sagte die Polizei dem HR. (…) Wegen der Ermordung Lübckes war der Angeklagte Stephan E. am vergangenen Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Schülerinnen und Schüler der Walter-Lübcke-Schule begleiteten die Urteilsverkündung dem HR zufolge mit einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude und einem Transparent mit der Aufschrift “Demokratische Werte sind unsterblich”.

via t-online: Rechtsextreme bedrohen Walter-Lübcke-Schule in Hessen

siehe auch: Landkreis plant Videoüberwachung – “NSU 2.0”: Bombendrohung gegen Walter-Lübcke-Schule. Die Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen hat nach dem Urteil gegen den Lübcke-Mörder ein offensichtlich rechtsextrem motiviertes Drohschreiben bekommen – im Namen des “NSU 2.0”. Nun soll die Schule eine Videoüberwachung bekommen.. Nachdem Rechtsextreme eine Bombendrohung an die nach dem ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten benannte Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen geschickt haben, soll die Schule künftig per Video überwacht werden. Eine Videoüberwachung sei wegen Vandalismus bereits geplant gewesen, nun solle sie schneller umgesetzt werden, teilte der Sprecher des Landkreises, Harald Kühlborn, dem hr mit. Der Landkreis Kassel habe zudem beim LKA eine Gefährdungsanalyse beantragt, um möglicherweise weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (…) Schulleiter Ludger Brinkmann sagte dem hr, man nehme die Drohung an der Schule ernst, werde aber nicht aufhören, für Demokratie zu streiten. Ein Sprecher des Kultusministeriums in Wiesbaden teilte am Dienstag mit, das Ministerium verurteile die “abscheuliche, menschen- und demokratieverachtende Drohung gegen eine unser Schulen in Hessen in aller Schärfe”. Mehr als einhundert “NSU 2.0”-Drohschreiben Mit dem Kürzel “NSU 2.0”, das auf den rechtsterroristischen “Nationalsozialistischen Untergrund” (NSU) anspielt, sind seit 2018 mehr als einhundert Drohmails, Faxe und Kurznachrichten an Menschen geschickt worden, die sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagieren. Weil dabei immer wieder geheime persönliche Daten der überwiegend weiblichen Adressatinnen verwendet wurden, werden die Urheber auch in den Reihen der Polizei vermutet.