Die AfD hatte Fotos von Presseausweisen öffentlich zugänglich direkt auf ihrer Homepage gespeichert, das geht aus dem AfD-Leak hervor. Erst auf CORRECTIV-Nachfrage wurden die sensiblen Daten gelöscht. Journalisten-Verbände sehen darin erhebliche Datenschutz-Verstöße und Gefahren für Medienschaffende. Die AfD hat über Jahre hinweg private Daten von mindestens 1.000 Journalistinnen und Journalisten öffentlich einsehbar in ihrem System gespeichert gehabt. In dem vergangene Woche öffentlich gewordenen AfD-Leak befinden sich Listen mit Presse-Akkreditierungen, die von der Partei erstellt wurden, wie eine Recherche von CORRECTIV ergeben hat. Diese Unterlagen enthalten sensible Daten wie private Wohnadressen von Medienschaffenden, die auf Fotos von Presseausweisen vermerkt sind.  Diese Daten finden sich nicht nur im AfD-Leak. Die Partei hatte diese Presseausweis-Fotos öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage „afd.de“ abgespeichert, wie Tests von CORRECTIV ergeben haben. Erst nach einer Nachfrage von CORRECTIV wurden die persönlichen Daten offline genommen. Vertreter von Journalistenverbänden sehen darin einen Verstoß gegen den Datenschutz.  Fotos von Presseausweisen: Sensible Daten von Journalisten waren öffentlich zugänglich Die internen Daten geben Aufschluss über den Umgang mit Medienvertretern. „Anbei die konsolidierte Presseliste. Rot = Raus“, schrieb ein AfD-Mitarbeiter Ende November 2017 in einer E-Mail. Die Nachricht geht an den damaligen Partei-Pressesprecher Christian Lüth und Hans-Holger Malcomeß, Leiter der AfD-Bundeszentrale. Die Mail wurde im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags verschickt, der im Dezember 2017 in Hannover stattfand. Wenn Journalisten über Parteitage berichten wollen, müssen sie sich akkreditieren. Neben Namen, Mail-Adressen und Medium, erhebt die AfD auch die Presseausweis-Nummer sowie eine Kopie des Presseausweises. Medienschaffende müssen darauf vertrauen, dass die AfD sensibel mit den Daten umgeht, denn üblich ist, dass auch die private Wohnanschrift auf den Presseausweisen steht. In der Mail des AfD-Manns an Lüth und Malcomeß im Jahr 2017 ist eine Liste angehängt, die rund 240 Journalistinnen und Journalisten umfasst. Neben den üblichen Daten wie Namen, Mail-Adressen und dem Medium vermerkt die Tabelle auch die Presseausweis-Nummer und einen Link, der zu einem Foto des Presseausweises führt. Die Links waren alle auf die Domain der Partei-Homepage „afd.de“ zurückzuführen. Dort waren die Fotos der Presseausweise wohl über Jahre öffentlich frei einsehbar. Also: Wer den genauen Link auf der AfD-Homepage hatte, hatte auch die Wohnanschrift des Journalisten oder der Journalistin. CORRECTIV hat das AfD-Leak nach Fällen wie in dieser Mail vom November 2017 durchsucht. Neben den Listen der Pressevertreter enthält das Leak auch eine komplette Datenbankkopie der AfD.de-Webseite. In der Datenbank befinden sich die Akkreditierungsanfragen zu fast allen AfD-Bundesparteitagen zwischen 2017 und 2025. Insgesamt hat CORRECTIV rund 1500 Akkreditierungen ermittelt.

via correctiv: AfD speicherte Daten von hunderten Journalisten öffentlich

siehe auch: Correctiv: AfD speicherte Fotos von Presseausweisen öffentlich auf ihrer Homepage Wer den genauen Link kannte, sah die Wohnanschrift: Nach Recherchen von Correctiv waren Fotos von Presseausweisen auf der Homepage der AfD wohl über Jahre frei abrufbar. Die Partei hat laut Correctiv Daten von mindestens 1.000 Journalistinnen und Journalisten gespeichert und beantwortet dazu keine Fragen. Im AfD-Leak, der vergangene Woche öffentlich wurde, finden sich Listen mit Presse-Akkreditierungen, die die Partei selbst erstellt hat. Das ergibt eine Recherche von Correctiv. Darin stehen sensible Daten von Medienschaffenden, darunter Fotos von Presseausweisen, auf denen üblicherweise auch die private Wohnanschrift steht. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte schon zuvor vor dem Ausforschen privater Adressen gewarnt (kress.de berichtete). Nach Angaben von Correctiv waren die Fotos nicht nur im Leak, sondern auch auf der Homepage afd.de gespeichert (…) Die Berliner Datenschutzbehörde hat den Vorgang nach einem Hinweis von Correctiv in ihr laufendes Prüfverfahren zum AfD-Leak aufgenommen. Zu Details äußerte sie sich mit Verweis auf das Verfahren nicht. Der Datenschutzjurist Peter Hense von der Kanzlei Spirit Legal bewertet den Umgang der AfD mit den Daten als rechtswidrig. Betroffenen empfiehlt er, bei der Berliner Behörde Beschwerde einzulegen. Der DJV sieht die langfristige Speicherung sensibler Daten ohne erkennbare Notwendigkeit nach eigenen Angaben gegenüber Correctiv „äußerst kritisch”. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) spricht von einem „eindeutigen Verstoß” gegen den Datenschutz.

FCK AfD

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