Im Terrorprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der “Letzten Verteidigungswelle” vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg sind am Mittwoch Haftstrafen von anderthalb bis fünf Jahren verhängt worden. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt. 28 Tage hatte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes verhandelt, wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Erst zum Urteil waren wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Richterin: “Eindeutig eine terroristische Vereinigung” Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes “Pädo-Hunting” – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben. Die “Letzte Verteidigungswelle” sei eindeutig eine terroristische Vereinigung, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie sei darauf ausgerichtet gewesen, Mord und Totschlag zu begehen. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht das festgestellt hat. Die Angeklagten hätten sich in menschenverachtenden Chats ausgetauscht, so die Richterin. Ihr Ziel sei ein gesellschaftlicher Umsturz gewesen – ein damals 15-Jähriger habe dann die Regierung übernehmen wollen. Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Die Verurteilungen der zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Verfahren hatten die Angeklagten nach Angaben der Vorsitzenden Richterin zwar gestanden, einige hätten ihren Anteil jedoch heruntergespielt. Viele hätten aber aufrichtige Reue gezeigt. Einige hatten sich demnach auch bereit erklärt, an Deradikalisierungsprogrammen teilzunehmen.

via ndr: Bis zu fünf Jahre Haft für Mitglieder der “Letzten Verteidigungswelle”

siehe auch: Angriff auf Asylbewerberunterkunft in Schmölln: Neonazi-Teenager der „Letzten Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen verurteilt Hamburg. Jung und radikal: Acht Angeklagten wird in Hamburg der Prozess gemacht. Sie sollen unter anderem eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln angegriffen haben. Jetzt fiel das Urteil. Seit zwei Jahren sind die Sicherheitsbehörden in Alarmstimmung. Es ist Sommer 2024, als Polizei und Nachrichtendiensten junge Neonazis auffallen. Sie treten in geschlossenen Gruppen auf, organisieren Demonstrationen, mobilisieren vor allem gegen den Christopher Street Day und die queere Community. Und sie sehen aus wie Neonazis der 1990er-Jahre: Springerstiefel, rasierte Köpfe. Ihre Namen: „Jung & Stark“, „Letzte Verteidigungswelle“ oder „Deutsche Jugend Voran“. „Bomberjacke, plus TikTok“, sagt ein Verfassungsschützer unserer Redaktion. Denn die Gruppen treffen sich vor allem online, vernetzen sich in Chatgruppen. Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ hatten etliche Chats, regionale Ableger, die Angeklagten nannten sich „Gauleiter“ oder „Propagandaminister“ – einer von ihnen war der „Führer“. Aus ihrer NS-Ideologie machten sie keinen Hehl, fühlten sich in ihren Messengerdiensten in einem geschützten Raum, und ahnten nicht, dass erst eine Journalistin undercover mitgelesen hatte – und später auch der Inlandsgeheimdienst. Prozess gegen die „Letzte Verteidigungswelle“: Junge Neonazis schwerster Verbrechen beschuldigt Sie verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“, wollten mit Gewalt, vor allem gegen Migranten und politische Gegner, einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland bewirken. So sieht es der Generalbundesanwalt. Zu diesen Taten zählten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums – gegebenenfalls auch mit Todesopfern; Rechtsextremer Anschlag in Altdöbern: Haftstrafen im Terror-Prozess Das Oberlandesgericht Hamburg hat acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Nach Angaben des Gerichts ging es unter anderem um versuchten Mord, Brandstiftung und die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Für die Lausitz ist das Urteil besonders relevant: Zu den abgeurteilten Taten gehört neben dem Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern auch ein geplanter Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg. Urteil nach monatelangem Prozess Das Oberlandesgericht Hamburg sprach am Mittwoch sieben mutmaßliche Mitglieder sowie einen Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ schuldig. Nach übereinstimmenden Berichten von Deutschlandfunk und Tagesschau verhängte das Gericht Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren. Ein 15-jähriger Angeklagter aus Hessen erhielt eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verurteilten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da mehrere Angeklagte zur Tatzeit minderjährig waren, fand das Verfahren seit März überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich die Urteilsverkündung war öffentlich. Anschläge in Altdöbern und Senftenberg Teil des Verfahrens Zu den abgeurteilten Taten gehört auch der Brandanschlag auf das bewohnte Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern im Oktober 2024. Nach Überzeugung des Gerichts und der Bundesanwaltschaft wurde das Gebäude in Brand gesetzt. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden, das Kulturhaus brannte jedoch vollständig aus. Ebenfalls Bestandteil des Verfahrens war ein geplanter Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollte die Tat Anfang 2025 verübt werden. Sie konnte jedoch durch die vorherige Festnahme der Tatverdächtigen verhindert werden. Darüber hinaus verübte die Gruppe nach Überzeugung des Gerichts einen versuchten Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im thüringischen Schmölln. Außerdem griffen Mitglieder mehrfach Männer an, die sie für pädophil hielten. Laut Gericht kamen bei den Brand- und Sprengstoffanschlägen keine Menschen zu Schaden, was nach Einschätzung der Anklage lediglich glücklichen Umständen zu verdanken war.


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