Das Wahlbündnis Die BürgerNahen nutzt in Lingen den Plakatwahlkampf, um vor der AfD zu warnen. Die Polizei findet es unerhört und reißt die Poster ab. (…) Letzten Freitag gegen 23 Uhr hatte die BN in der Lingener Innenstadt vor dem Einkaufszentrum Lookentor an der Lookenstraße sieben doppelseitige Hohlkammerplakate aufgehängt. An dieser Stelle baut die AfD regelmäßig ihre Infostände auf, meist an Samstagen. Dem wollten die BN-AktivistInnen etwas entgegensetzen. Die Plakate in Regenbogenoptik hingen an Laternenpfählen, einige in Augenhöhe, andere weiter oben, um unantastbar zu sein. Ihre Textbotschaft war eine unmissverständliche antifaschistische Warnung. (…) Auf den Plakaten stand nichts Illegales Die Plakate waren Teil des offiziellen BN-Kommunalwahlkampfs. Auf ihnen stand nichts Illegales. Unten stand ein Impressum. Alles, wie es sein muss. Doch kurz nach ihrer Anbringung waren die sieben Plakate plötzlich weg. „Das hat uns natürlich empört“, sagt Koop der taz. „Uns hatte vorher niemand kontaktiert, sie waren einfach verschwunden.“ Schnell ist klar, wer sie entfernt hat: Beamte der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. „Das ist schlimm!“, sagt Koop. „Die Polizei hat sich hier zum Wahlkampfhelfer der Rechten gemacht!“ Nur zwei der Plakate blieben dabei unzerstört. (…) Die Entfernung habe keinen inhaltlichen Grund gehabt, nur einen formalen, denn ein Impressum sei ja Pflicht. Warum das Impressum nicht beim Abnehmen des ersten der sieben Plakate bemerkt worden ist, oder auf einem der niedrig hängenden, weiß Degner nicht. „Potenziell hätten die Kollegen das sehen können“, räumt er ein. „Das war ein Fehler.“
via taz: Polizei randaliert in Lingen Lingens Polizisten helfen Extremisten
siehe auch: POL-EL: Lingen – Polizei nimmt Wahlplakate irrtümlich ab und entschuldigt sich Am vergangenen Wochenende hat die Polizei in der Lingener Innenstadt einige Wahlplakate der Partei “Die Bürgernahen” abgenommen. Hintergrund waren Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der Gestaltung der Plakate davon ausgingen, dass es sich um unzulässige Wahlwerbung einer anderen Partei handeln könnte. Bei einer anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass die Plakate eindeutig der Partei “Die Bürgernahen” zuzuordnen waren und über ein entsprechendes Impressum verfügten. Die Abnahme der Plakate durch die Polizei war daher nicht gerechtfertigt.
0 Comments