Eine Schülerin wollte ihr Praktikum bei einem AfD-Politiker absolvieren. Die Schulleitung erlaubte das nicht, weil der Landesverband Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Das muss die Schülerin hinnehmen, sagt das OVG. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) bestätigt und die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, die ihr Schülerbetriebspraktikum bei einem Bundestagsabgeordneten der AfD absolvieren wollte. Die Schulleitung des von der Schülerin besuchten beruflichen Gymnasiums, die sich an einem Erlass des brandenburgischen Bildungsministeriums orientiert hat, sei nicht verpflichtet gewesen, der Durchführung des Praktikums zuzustimmen (Beschl. v. 16.01.2026, Az. OVG 3 S 5/26). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, bei dem Schülerbetriebspraktikum handele es sich um eine schulische Veranstaltung an Stelle des Unterrichts. Daher komme der Schule im Hinblick auf ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Praktikums und der Frage, ob eine Praktikumsstätte geeignet ist, ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zu. Diesen Gestaltungsspielraum hat die Schulleitung dem OVG zufolge nicht überschritten. Sie habe das das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen dürfen, weil der AfD-Bundestagsabgeordnete, bei dem sie es absolvieren wollte, dem Vorstand des Landesverbandes Brandenburg angehört. Dieser Landesverband war vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Keine Grundrechte der Schülerin verletzt Das Gericht betont dabei, dass die Schulleitung nicht verpflichtet gewesen sei, die Einstufung durch den Verfassungsschutz selbst zu überprüfen. Die Entscheidung der Schulleitung verstoße auch nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung (abgeleitet aus Art. 7 GG).

via lto: OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Schulleitung Keine Zustim­mung für Prak­tikum bei AfD-Vor­stand

siehe auch: Fall in Brandenburg Streit über Schülerpraktikum bei der AfD – Gericht stellt sich hinter Schulleitung Als eine Schülerin aus Brandenburg bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten ein Praktikum machen wollte, schritt die Schulleitung ein. Die Betroffene reagierte empört, doch ein Gericht hat ihre Beschwerde nun zurückgewiesen. Eine Schule ist nicht dazu verpflichtet, einem Schülerbetriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg zuzustimmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag bestätigt. Die Schulleitung darf demnach das von einer Schülerin gewünschte Praktikum für ungeeignet halten.