Auf einen Facebook-Kommentar folgte für einen Stadtrat der Freien Wähler prompt ein Durchsuchungsbeschluss. Dieser war laut Gericht rechtswidrig, im Strafverfahren muss der Politiker trotzdem zahlen. »FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen«. So hatte Stadtrat Thomas Scheibel einen Zeitungsbericht auf Facebook kommentiert. Der in dem Bericht erwähnte AfD-Kreistagsabgeordnete aus dem Landkreis Ostallgäu sah sich derart im Netz beleidigt, dass er Scheibel anzeigte und einen Strafantrag stellte . Scheibel hatte wegen der Beleidigung zunächst Ende Februar einen Strafbefehl bekommen, dagegen legte er Einspruch ein. In der Folge verurteilte ihn das Amtsgericht Kaufbeuren zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 200 Euro. Auch dagegen ging Scheibel in Berufung. Nun hat das Landgericht das Verfahren gegen den Stadtrat der Freien Wähler nach Erfüllung der festgesetzten Auflagen eingestellt. Auflage waren Zahlungen an gemeinnützige Organisationen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Kempten vom 26. September hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Scheibel hat 3000 Euro an einen Hospizverein und 3000 Euro an einen Tierschutzverein gezahlt. Thomas Scheibel schrieb dazu in einer Mitteilung: »Ich habe das gern getan, weil das Geld wenigstens einem guten Zweck zufließt und nicht in der Staatskasse verschwindet. Trotzdem bleibt der bittere Beigeschmack, dass ein demokratisch gewählter Mandatsträger für eine politische Meinung zahlen muss, während der Staat für seine rechtswidrigen Maßnahmen keinerlei Verantwortung übernimmt.« Hintergrund ist eine rechtswidrige Hausdurchsuchung, zu der es im Zuge der Ermittlungen gegen Scheibel gekommen war: Im Oktober vergangenen Jahres standen nach der Anzeige wegen Beleidigung Beamte bei Scheibel vor der Tür und sollten seine Wohnung durchsuchen, EDV-Geräte beschlagnahmen. Zu einer echten Durchsuchung und auch einer Beschlagnahme kam es dann zwar nicht, Scheibel legte dennoch Beschwerde beim Landgericht Kempten ein. Dieses gab dem Stadtrat recht. Der Durchsuchungsbeschluss sei rechtswidrig gewesen, als Begründung nannte das Gericht die mangelnde Verhältnismäßigkeit
via spiegel: Wegen »FCK AfD«-Kommentar Füssener Stadtrat muss 6000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen
