Die hessische AfD ist mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses nach ihren Vorstellungen vor dem Staatsgerichtshof gescheitert. Der 43 Fragen umfassende Katalog ist in großen Teilen verfassungswidrig. Weil die Fragen zu unkonkret sind, der Bezug zu Hessen fehlt oder kein öffentliches Interesse ersichtlich ist. Die Formulierungen seien „uferlos“, „konturenlos“ , „ins Blaue hinein“. So steht es im am Mittwoch in Wiesbaden verkündeten Urteil des Staatsgerichtshofs. Auch bei ihrer Klage gegen die Besetzung des Untersuchungsausschusses erlitt die AfD eine Niederlage. Das Gremium muss spiegelbildlich die Kräfteverhältnisse im Parlament darstellen. Das ist bei 15 Personen der Fall. Fraktionslose haben keine Sonderrechte, so das Verfassungsgericht. Präsident Wilhelm Wolf stellte in dem Urteil anhand einzelner Punkte dar, warum der Einsetzungsantrag der Rechtsaußenfraktion den Anforderungen der hessischen Verfassung nicht genügt. Es sei nicht erkennbar, was konkret untersucht werden soll. Auch sei der Landtag nicht zuständig, wenn es um Abläufe beim Paul-Ehrlich-Institut oder der Bund-Länder-Konferenz geht. Deshalb hatten die demokratischen Landtagsfraktionen den Einsetzungsantrag zusammengestrichen und überarbeitet. Vier weitere Fragen zulässig – insgesamt elf Fragen für U-Ausschuss Allerdings halten die Richterinnen und Richter vier weitere Fragen für zulässig als die sieben, die am Ende übrigblieben. Etwa zu Überlastung der Gesundheitswesens, oder Impfnebenwirkungen konkret in Hessen. Vier Fragen mehr, was AfD-Obmann Volker Richter als „Teilsieg“ feierte. So wie das „Sondervotum“ von vier Mitgliedern des Staatgerichtshofs, nach deren Auffassung nach leichter Überarbeitung sogar 29 der 43 Einzelfragen möglich gewesen wären.
via fr: Verfassungswidriger Fragenkatalog: Staatsgerichtshof weist AfD-Antrag ab
siehe auch: Weitgehende Niederlage der AfD bei Klage zu Corona-Ausschuss. Gespanntes Warten im Saal, Hessens elf höchste Richter kommen herein und rasch wird klar: Die AfD-Fraktion hat beim stockenden Corona-Untersuchungsausschuss größtenteils eine juristische Niederlage erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies ihre Verfassungsklage weitgehend zurück. Die größte Oppositionsfraktion im Landtag hatte die angestrebte Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch deutlich weiter fassen wollen als die übrigen vier Fraktionen des Parlaments. Daher zog sie vor Hessens höchstes Gericht (Az. P. St. 2974). Bereits vor mehr als einem Jahr hatte der Wiesbadener Landtag den Untersuchungsausschuss auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt, bisher aber seine inhaltliche Arbeit nicht aufgenommen. Nach dem umfassenden AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament auf Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte. Künftig elf statt sieben zulässige Untersuchungsfragen Der Staatsgerichtshof urteilte allerdings, dass bei der Zurückweisung von 36 Fragen die Ablehnung von vier dieser Fragen durch den Landtag gegen die Landesverfassung verstoßen habe. Diese vier Punkte können somit künftig ebenfalls im Untersuchungsausschuss behandelt werden. Insgesamt gibt es nun also elf zulässige Fragen. Gerichtspräsident Wilhelm Wolf kritisierte in seiner etwa einstündigen Urteilsverkündung «im Namen des Volkes» wiederholt, es gebe zu unbestimmte Begriffe und einen fehlenden Hessenbezug bei etlichen Teilen des AfD-Fragenkatalogs. Einmal sprach er von «pauschalen Untersuchungen ins Blaue hinein». Vier Richter mit Sondervotum Der Staatsgerichtshof wies auch das AfD-Ansinnen zurück, den Ausschuss mit insgesamt 15 statt 16 Mitgliedern aller fünf Fraktionen zu besetzen. Die drei AfD-Abgeordneten dort hätten bei nur 15 Parlamentariern im übertragenen Sinne etwas mehr Gewicht. Doch laut Gericht können sie auch Anträge stellen, ohne mit mindestens einem Fünftel in dem Gremium vertreten zu sein.