Nach einem Gerichtsurteil hat der Heilbronner Kreistag neu über seine Schöffenliste abgestimmt. Sieben Kandidaten der AfD traten wieder an. Keiner erhielt die notwendige Mehrheit. Der Heilbronner Kreistag hat am Montagabend erneut über seine ehrenamtlichen Richterkandidaten abgestimmt. Damit hat er eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart umgesetzt. Zwar standen wieder sieben Bewerberinnen und Bewerber der AfD zur Wahl. Doch auch im zweiten Anlauf erhielt keiner von ihnen die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Mit dem neuen Votum sieht Landrat Norbert Heuser (parteilos) die Vorgaben des Gerichts erfüllt. Die AfD hingegen spricht von politischer Ausgrenzung. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Es hatte entschieden, dass die AfD-Kandidaten in der ersten Abstimmung zu Unrecht pauschal abgelehnt worden seien. Die Entscheidung im Juli sei “offenkundig willkürlich” erfolgt. Damals hatte der Kreistag argumentiert, die AfD vertrete Positionen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Er akzeptierte aber das Urteil, das insbesondere auf den fehlenden “Personenbezug” in der damaligen Abstimmung abhob. Nun wurde über alle 47 Bewerberinnen und Bewerber einzeln entschieden.
Mann eröffnet Feuer auf Polizisten vor Synagoge in Kanada
Laut Ermittlungsbehörde hat sich ein 29-Jähriger kurz vor Beginn der Gebete zu Jom Kippur der Synagoge in der Provinz Ontario genähert und auf eine Einsatzkraft geschossen. Ein bewaffneter Angreifer hat in Kanada vor einer Synagoge Read more