Ein Facebook-Post mit Hakenkreuz bringt AfD-Stadtrat Eggs aus Offenburg vor Gericht. Nun fällt ein klares Urteil – mit juristischem Nachspiel. Wegen des strafbaren „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ auf seiner Facebook-Seite hat das Amtsgericht Offenburg am Montag den Offenburger AfD-Stadtrat Christian Eggs zu einer Geldstrafe verurteilt. 2024 wurde Eggs in den Gemeinderat gewählt. Er hatte auf Facebook im Februar 2024 ein altes Foto aus der NS-Zeit gepostet, auf dem Mädchen mit Hakenkreuzen – Symbole des damaligen Unrechtsstaates – zu sehen sind. Zudem war in einem Begleittext sinngemäß zu lesen: So habe es 1933 angefangen, Kinder seien indoktriniert, Parteien verboten, Andersdenkende verraten, das Volk gespalten und Bürger diffamiert worden. Oberstaatsanwalt Rainer Hornung-Jost hatte 50 Tagessätze zu je 50 Euro gefordert, zusammen also 2.500 Euro. Richter Patrick Lehmann folgte ihm mit dem Urteil. Verteidiger Dirk Schmitz forderte Freispruch – ohne Erfolg. Auf Anfrage fügte er hinzu, dass sein Mandant „selbstverständlich“ Rechtsmittel einlegen werde. Anklage und Argumentation des Staatsanwalts Hornung-Jost hatte in der Hauptverhandlung deutlich gemacht: Wesentlicher Teil des „Tabuisierungskonzepts“ des betreffenden Gesetzes sei es, derlei Kennzeichen zu verdammen, die Verbreitung einzudämmen. 8:::9 Eggs machte zu den konkreten Vorwürfen keine Angaben. Im Vorjahr war, wegen eines ähnlichen Tatvorwurfs, AfD-Stadtrat Taras Maygutiak sogar zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden, außerdem zu 50 Arbeitsstunden. Auch damals trat Dirk Schmitz als Verteidiger auf.

via bnn: Urteil nach Beschwerde AfD-Stadtrat aus Offenburg wegen Hakenkreuz-Post zu Geldstrafe verurteilt