Gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke sind erneut Vorwürfe laut geworden. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen prüft nach einer privaten Anzeige eine “strafrechtliche Relevanz”. Ein Sprecher bestätigte damit einen Bericht der “Bild”. Im Raum steht demnach die Frage, ob Höcke private Gerichtskosten möglicherweise aus der Parteikasse bezahlen ließ. Hintergrund ist ein Spendenaufruf Höckes vom April 2024. Der AfD-Politiker stand damals in Halle vor Gericht, weil er die Nazi-Parole “Alles für Deutschland” verwendet hatte. In zwei Verfahren wurde er zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt. Aufruf zum Spenden über Social Media Höcke habe potenzielle Unterstützer auf der Plattform “X” (ehemals Twitter) gebeten, dem Landesverband angesichts dieser finanziellen Herausforderungen zu helfen. Einen Monat später soll er erneut um Spenden für den Landesverband gebeten haben. Das lege den Verdacht nahe, dass der Landesverband der AfD die Gerichtskosten übernommen haben könnte, so der Vorwurf.

via mdr: NACH SPENDENAUFRUF Private Gerichtskosten aus AfD-Kasse bezahlt? – Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Höcke

siehe auch: Neue Vorwürfe gegen AfD-Höcke Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren (Bild). Nach BILD-Informationen ist der Thüringen-Chef von Kanzlerkandidatin Alice Weidel (45) erneut ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen prüft nach einer privaten Anzeige aus Erfurt ein neues Ermittlungsverfahren. Diesmal geht es um Betrug, Untreue und Verstöße gegen das Parteirecht. Hintergrund ist ein Spenden-Aufruf von Höcke (198.000 Follower) auf X vom 18. April 2024. An diesem Tag begann in Halle Höckes erster Prozess wegen Verwendens der Nazi-Parole „Alles für Deutschland“. Trotz Unterstützung von drei Anwälten wurde Höcke in zwei Gerichtsverfahren zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt. Auf X klang Höckes Bettelei so: „Der Spitzenkandidat der in Umfragen führenden Oppositionspartei muss sich mitten im Wahlkampf gleich in drei Prozessen stellen (…) Diese Vorgänge binden mitten im Wahlkampf viel Energie und Geld. Bitte unterstützen Sie unseren ganz besonders im Fokus stehenden Thüringer Landesverband dabei, diese finanziellen Herausforderungen durchzustehen.“ Die Formulierung legt den Verdacht nahe, dass der Landesverband der Partei die Gerichtskosten für Höcke übernommen haben könnte. Laut Staatsanwaltschaft verstößt Höckes Spenden-Aktion so möglicherweise gegen das Parteien-Recht, wonach die Bezahlung privater Gerichtsverfahren mit Parteigeld illegal ist. Kein Einzelfall: Kurz nach dem Urteil vom 14. Mai 2024 gab es einen weiteren Spendenaufruf für Höcke mit identischer Kontonummer und demselben Verwendungszweck („Kampf um die Meinungsfreiheit“) auf der X-Seite seines Landesverbandes