Die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm (66) steht aktuell im Fokus der Justiz und ist auch innerhalb ihrer Partei scheinbar in Ungnade gefallen. Der Grund: ein mehr als fragwürdiges Social-Media-Video. Gegen die 66-jährige Politikerin mit Wahlkreis in Unterfranken hat das Amtsgericht Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen des Verdachts auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen. Dabei steht wohl ein Video im Fokus, welches Personen muslimischen Glaubens mit Affen gleichsetzt und von Storm geteilt wurde. Storm hat jedoch Einspruch eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, weshalb nun eine öffentliche Hauptverhandlung ansteht (…) Die Ermittlungen gegen die gelernte Krankenschwester laufen bereits seit Sommer vergangenen Jahres. Laut der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bestand der Anfangsverdacht, dass Storm im August 2023 auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite ein Video gepostet haben könnte, in dem ein Mann den Hitlergruß zeigt. Auch der Clip mit dem beleidigenden Vergleich soll auf ihrem Profil sichtbar gewesen sein. Dieses mutmaßliche Verhalten hatte die Justiz auf den Plan gerufen. Der Bayerische Landtag hatte die Immunität der AfD-Frau bereits im Juli 2024 beschlossen, nachdem der Rechtsausschuss eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte.

via tag24: EKLAT UM AFD-POLITIKERIN: VERGLICH SIE MUSLIME MIT AFFEN?

siehe auch: AfD-Abgeordnete legt Einspruch nach Strafbefehl ein. Ramona Storm ist AfD-Landtagsabgeordnete mit einem Wahlkreis in Unterfranken. Im Sommer hebt der Landtag die Immunität der AfD-Politikerin Ramona Storm aus Unterfranken auf. Das Amtsgericht Aschaffenburg erlässt einen Strafbefehl – doch den akzeptiert sie nicht. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen. Die Politikerin mit einem Wahlkreis in Unterfranken legte dagegen Einspruch ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit wird es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, ein Termin dafür steht bisher nicht fest. Die 66-Jährige, eine gelernte Krankenschwester, teilte unter Verweis auf ihren Anwalt mit, sie könne sich zum Inhalt noch nicht äußern, da es noch ein laufendes Verfahren sei. Zudem schrieb sie, es gebe einen weiteren Strafbefehl gegen sie, auch dagegen wehre sie sich. Details dazu nannte sie nicht, auch nicht, welches Gericht diesen Strafbefehl erlassen habe.