In einer gro­ßen Anzahl an Pro­zes­sen, über die wir berich­ten, spie­len straf­ba­re Whats­App-Nach­rich­ten eine Rol­le. Der Mes­sen­ger hat damit Face­book-Grup­pen, in denen frü­her reich­lich Brau­nes aus­ge­tauscht wur­de, abge­löst – quer durch alle Alters­grup­pen. Heu­te: ein 59-Jäh­ri­ger, der sich in den „sozia­len Medi­en” aus­ge­tobt hat und ein ca. 80-Jäh­ri­ger auf der Anklagebank. Ein etwa 80-jäh­ri­ger Ange­klag­ter, der nicht weiß, dass der pri­mi­ti­ve Ver­nich­tungs­an­ti­se­mi­tis­mus, der ihm so gefal­len hat, straf­bar ist? Der dümm­li­che Hit­ler-Bild­chen, oft Memes, ver­schickt und den Geschwo­re­nen ver­kli­ckern will, dass das ja nichts ande­res sei als Aus­stel­lun­gen zum Natio­nal­so­zia­lis­mus in Museen? Peter V., der sich am 9.12. wegen § 3g Ver­bots­ge­setz und eigent­lich auch wegen § 50 Waf­fen­ge­setz am Lan­des­ge­richt Wien als Ange­klag­ter ein­fin­den muss­te, hat es mit die­ser Argu­men­ta­ti­on versucht. (…) Von Schuld­ein­sicht ist bei V., der auch als „Don Pedro“ unter­wegs ist, nichts zu bemer­ken. Nur die Flos­kel, dass es ihm leid­tue, kommt ihm über die Lip­pen. Natür­lich mit dem Zusatz, er habe ja nicht gewusst, sich damit straf­bar zu machen. Einem Geschwo­re­nen ist die­ses Gesül­ze zu viel, und er fragt den Ange­klag­ten, ob er denn sein gan­zes Leben zuhau­se ein­ge­sperrt ver­bracht habe – ohne Kon­takt nach außen? Der erklärt, dass ihm sei­ne Freun­de „irgend­wann“ gesagt hät­ten, das sei ver­bo­ten, und dar­auf­hin habe er das eh nicht mehr gemacht. „Irgend­wann“ muss nach dem Dezem­ber 2023 gewe­sen sein, denn zwi­schen August 2019 und Dezem­ber 2023 lie­gen die Vor­fäl­le, die ihm die Staats­an­walt­schaft in der Ankla­ge zur Last leg­te. Dass der Tipp zur Zurück­hal­tung aus sei­nem tief­blau­en Freun­des­kreis gekom­men sein soll, ist über­ra­schend – aber wir glau­ben ja an das Gute in den Menschen. Die Geschwo­re­nen glaub­ten den Mär­chen von Don Pedro nicht und spra­chen ihn schul­dig. Die 18 Mona­te Stra­fe, bedingt auf drei Jah­re, hat der Ange­klag­te akzep­tiert, aber die Staats­an­walt­schaft gab zum Ende der Ver­hand­lung noch kei­ne Erklä­rung ab.

via stoppt die rechten: Vernichtungsantisemitismus, Nazi-Tattoos und immer wieder WhatsApp