Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine erste Klage der AfD gegen die jüngste Hochschulreform im Freistaat abgewiesen. Die sogenannte Meinungsverschiedenheit sei unzulässig, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in der mündlichen Urteilsbegründung. Vertreter der AfD-Fraktion, die die Klage erhoben hatte, waren dazu nicht einmal erschienen. Eine Entscheidung über eine von AfD-Abgeordneten eingereichte Popularklage gegen die Reform steht noch aus. Diese sollte nach Worten Heßlers aber in Kürze an die Beteiligten zugestellt und dann auch öffentlich gemacht werden. (…) Das Gericht stellte allerdings fest, dass der zuständige AfD-Abgeordnete Ingo Hahn die Kritik schon im Gesetzgebungsverfahren hätte ansprechen müssen. Dort seien aber keine konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert worden. Hahns Äußerungen reichten «hinsichtlich keiner der vor dem Verfassungsgerichtshof als verletzt gerügten Verfassungsnormen aus».

via zeit: Gericht weist erste AfD-Klage gegen Hochschulreform ab