Im Prozess wegen Brandstiftungen auf Autos politischer Gegner wurden zwei Neuköllner Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Berliner Landgericht hob damit ein Urteil aus erster Instanz auf. Im Berufungsprozess wegen zweier Brandanschläge in Neukölln und weiterer Straftaten hat das Berliner Landgericht zwei Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht hob zudem die rechte Gesinnung der Angeklagten hervor. Diese habe für die Taten eine wesentliche Rolle gespielt. „Das war ein politischer Prozess“, sagte die Vorsitzende Richterin, Susann Wettley, bei der Urteilsbegründung. Den früheren NPD-Kader und polizeibekannten Neonazi Sebastian T. verurteilte das Gericht unter anderem wegen zweifacher Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten. T. wurde zudem wegen Betrugs in fünfstelliger Höhe, Bedrohung und diversen Sachbeschädigungen verurteilt. Seinen Mitangeklagten, den früheren AfD-Politiker Tilo P., verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Den Haftbefehl gegen ihn, den die Staatsanwaltschaft wegen einer fehlenden Wohnanschrift und Fluchtgefahr beantragt hatte, lehnte das Gericht ab. Da das Urteil noch nichts rechtskräftig ist, bleiben beide bis zur Vollstreckung zunächst auf freiem Fuß. Das Gericht hebt mit dem Urteil einen Richtspruch aus erster Instanz auf. Das Amtsgericht hatte die beiden Angeklagten mit Blick auf die Brandstiftungen im Februar 2023 freigesprochen.
via tagesspiegel: Prozess zu rechten Anschlägen in Berlin-Neukölln: Neonazis wegen Brandstiftung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
siehe auch: Neonazi-Prozess in Berlin Wegen Brandstiftungen verurteilt Fast sieben Jahre nach zwei Brandstiftungen fällt im Neuköllner Neonazi-Prozess endlich das Urteil. Die Angeklagten sind schuldig. Ob das Gericht „noch mehr an Geständnissen“ brauche, fragte Lukas Theune, Anwalt des Nebenklägers Ferat Koçak, in seinem Abschlussplädoyer am Donnerstag beim Neuköllner Neonazi-Prozess vor dem Landgericht. Zuvor hatte er ein halbes Dutzend Äußerungen der Angeklagten Tilo P. und Sebastian T. vorgetragen, in denen sie sich innerhalb der vergangenen Jahre gegenüber Polizisten, Partnerinnen, Mithäftlingen oder untereinander zu den Brandstiftungen an den Autos des Linken-Politikers Koçak und des Buchhändlers Heinz Ostermann bekennen. (…) Die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsprozess verwarf den Urteilsspruch des Amtsgerichts, das in der ersten Instanz keine ausreichenden Beweise für die beiden Brandstiftungen erkennen konnte. Stattdessen verurteilte das Gericht nun die beiden Neonazis für beide Brandstiftungen, auch ohne ultimativen Beweis, wie einen Fingerabdruck oder einer DNA-Spur. Die beiden Neonazis wurden außerdem wegen gemeinsam begangener Sachbeschädigungen und Propagandadelikten verurteilt, T. auch wegen Coronabetrug. Für T. verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. P. erhielt eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. In ihrer Begründung sagte die Richterin, sie habe „keinerlei Zweifel“, dass die „beiden Angeklagten die Taten so begangen“ haben. Als strafmildernd wertete sie, dass sie inzwischen fast sieben Jahre zurückliegen. Haftbefehle wurden nicht erlassen. P. habe einen Teil der Strafe bereits verbüßt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.