Das OLG Frankfurt befasst sich mit Unterlagen und Asservaten einzelner Angeklagte. Ein Gerichtsurteil gibt Aufschluss über das Weltbild von Michael F. Im Prozess um die mutmaßlichen „Reichsbürger“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gegen den Angeklagten Michael F. befasst. Dieses bestätigte eine vorläufige Suspendierung des Ex-Polizisten. F. habe sich laut Urteil aus dem Jahr 2023 radikalisiert, weshalb er aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurde. So habe er etwa 2020 einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und in diesem Preußen als Geburtsstaat eingetragen. Im Rahmen öffentlicher Reden kritisierte er in den Folgejahren die Corona-Politik und Maßnahmen der Bundesregierung und erklärte, es ginge nicht um eine Krankheit, diese werde nur als Auslöser für einen „Great Reset“ benutzt – also einen großen Neustart.  „Sie ist nur der Auslöser, der genutzt wird, um die Gesellschaft umzukrempeln und ein völlig andere Gemeinwesen zu schaffen, Menschen aus ihrer Freiheit herauszuholen“, sagte F. laut Urteil. Nach seiner Auffassung gebe es in Deutschland keine Demokratie, Gewaltenteilung und auch keinen Rechtsstaat mehr und verglich die Politik mit der NS-Diktatur.  Angeklagter für Ressort „Inneres“ zuständig Im Messengerdienst Telegram habe er zudem Texte veröffentlicht, denen zufolge die deutsche Polizei eine Firma sei, an der US-Firmen, Bill Gates und die „Jüdische Weltordnung“ beteiligt seien. F. habe niemals abgestritten, diese Äußerungen getätigt oder veröffentlicht zu haben. Seine Anwälte gaben an, sich am kommenden Prozesstag ausführlich zu dem Dokument äußern zu wollen.  Der Generalbundesanwalt wirft F. vor, sich im Oktober 2021 der Vereinigung angeschlossen zu haben. Ihm sei innerhalb des „militärischen Arms“ der Bereich „Sicherheit und Polizei“ übertragen worden. Im sogenannten Rat der Gruppe soll er für das Ressort „Inneres“ zuständig gewesen sein. In diesem habe er unter anderem seine Vorstellung für den Umbau der deutschen Polizei nach einem Umsturz vorgestellt

via sz: „Reichsbürger“-Prozess : Laut Urteil: Ex-Polizist radikalisierte sich und verlor Job

siehe auch: Suspendierung von Polizisten: «Reichsbürger-Prozess» geht weiter Im Prozess gegen mutmassliche «Reichsbürger» um Heinrich XIII. Prinz Reuss hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg untersucht. Dieses bestätigte die vorläufige Suspendierung des angeklagten Ex-Polizisten Michael F. Laut «Stern.de» radikalisierte sich der damalige Beamte und verlor dadurch seinen Job. Das Urteil aus dem Jahr 2023 führte zur Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenverhältnis. Polizist beklagte «jüdische Weltverschwörung» Der Polizist hatte laut «Zeit» bereits 2020 einen Staatsangehörigkeitsausweis mit Preussen als Geburtsstaat beantragt. In öffentlichen Reden übte er später massive Kritik an der deutschen Corona-Politik. Der damalige Beamte äusserte laut Urteil, die Pandemie sei nur Auslöser für einen sogenannten «Great Reset». Er verglich die Politik mit der NS-Diktatur. Online veröffentlichte er Texte, die die deutsche Polizei als Firma mit Beteiligung von US-Firmen und der «Jüdischen Weltordnung» darstellten. Seine Anwälte gaben an, sich noch zu diesen Sachverhalten äussern zu wollen.