Nach dem Urteil im Prozess gegen den Neonaziverlag “Der Schelm” sind zwei der drei Angeklagten in Revision gegangen. Wie das Oberlandesgericht Dresden MDR SACHSEN mitteilte, focht zudem der Generalbundesanwalt das Urteil an. Rechtsmittel gegen das Urteil legten demnach die Verteidiger des ehemaligen NPD-Stadtrats in Leipzig, Enrico B., und der Mitangeklagten, Annemarie K., aus Brandenburg ein. Enrico B. war vor gut einer Woche zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden, Annemarie K. bekam eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Sie müssen zudem ihre Gehälter, die sie als Angestellte des Neonazi-Verlags bezogen hatten, an den Staat zurückzahlen. Bei Enrico B. sind das gut 42.000 Euro, bei Annemarie K. 5.000 Euro. Der dritte Angeklagte, Matthias B. war zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Staatsanwaltschaft über beschlagnahmtes Höcke-Plakat: Anti-AfD-Banner der Linken nicht strafbar – #polizeiproblem
Ein Anti-AfD-Plakat hängt im Fenster eines Linken-Parteibüros in Brandenburg. Nach einem Hinweis stellt es die Polizei sicher. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis: Es ist nicht strafbar. Das Plakat der Brandenburger Linken in Fürstenwalde/Spree mit Read more