Der AfD-Mann Uwe Arendt will Landrat in Sachsen-Anhalt werden. Jetzt enthüllt die taz: Er fiel im Polizeidienst mit einer rassistischen Äußerung auf. Uwe Arendt gibt sich siegesgewiss. „Wir werden diese Wahl gewinnen“, erklärte der AfD-Kreistagsabgeordnete aus dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt, der seit 35 Jahren als Polizist arbeitet, in einem seiner jüngsten Social-Media-Videos. Man werde die „linksgrüne Einheitsfront“ besiegen, das „Altparteienkonglomerat“, und den Landkreis „blau machen“. Das Ziel des 59-Jährigen: Er will in anderthalb Wochen Landrat im Saalekreis werden, bei der Stichwahl am 28. Juni. Dass Arendt der erste Landrat für die rechtsextreme AfD in Sachsen-Anhalt werden könnte, ist durchaus möglich: Den ersten Wahlgang gewann er deutlich mit 43,3 Prozent. Nun aber wecken taz-Recherchen neue Zweifel, ob Arendt für den wichtigsten Posten im drittgrößten Landkreis des Bundeslandes wirklich geeignet ist. Schon zuletzt hatte die Mitteldeutsche Zeitung publik gemacht, dass gegen den AfD-Politiker, der für die Partei seit 2024 im Stadtrat Merseburg und im Kreistag sitzt, ein Disziplinarverfahren bei der Polizei läuft. Weil er trotz monatelanger Krankschreibung für die AfD an Parlamentssitzungen teilnahm und womöglich auch als „DJ Eddy“ auftrat. Die taz fand nun aber heraus: Es ist nicht das erste Disziplinarverfahren. Schon im Jahr 2022 gab es ein weiteres Verfahren gegen Arendt und Ermittlungen wegen Volksverhetzung – wegen eines rassistischen Vorfalls im Polizeidienst. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg und Auskünfte der Staatsanwaltschaft Halle bestätigen den Vorfall. Laut Staatsanwalt Benedikt Bernzen hatte Uwe Arendt, der damals im Polizeirevier Merseburg arbeitete, am 14. Juli 2022 bei einer Dienstbesprechung über Po­li­zei­prak­ti­kan­tin­nen mit Migrationsbiografien gesagt: „Wenn die Kna­ken kein Deutsch sprechen können, haben die bei der Polizei nichts zu suchen.“ Der Satz muss im Revier für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Laut Bernzen war es anschließend der damalige Leiter des Polizeireviers, der von Amts wegen Strafanzeige gegen Arendt erstattete. 300 Euro für rassistische Bemerkung Die Staatsanwaltschaft Halle sei daraufhin einem Anfangsverdacht der Volksverhetzung nachgegangen, so Bernzen. Weniger als zwei Monate später, am 8. September 2022, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren indes wieder ein. Da die rassistischen Bemerkungen „in einer internen Dienstbesprechung“ gefallen seien, so Bernzen. Eine für den Straftatbestand der Volksverhetzung notwendige „Friedensstörungseignung“, also eine breitere Öffentlichkeit, sei daher nicht gegeben gewesen. Die Polizeibehörde aber setzte auch ein Disziplinarverfahren gegen Arendt in Gang – und verhängte im Februar 2024 schließlich eine Disziplinarverfügung: Der Polizist sollte 300 Euro zahlen. Die Polizeiführung sah einen Verstoß gegen die „beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht“, die Äußerung verletze die für Beamte nötige Zurückhaltung und sei „fremdenfeindlich und herabwürdigend“. Das geht aus Unterlagen des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor. Arendt aber legte Beschwerde ein und klagte – mit Erfolg. Er habe sich über eine nicht beantwortete Frage während der Dienstbesprechung geärgert und eine „unglückliche Wortwahl gewählt“, erklärte Arendt in der Verhandlung laut Gericht. Zudem sei er an dem Tag wegen schlecht eingestellter Blutdruckmedikamente „nicht stressresistent“ gewesen.

via taz: AfD-Polizist in Sachsen-Anhalt Mit rassistischer Entgleisung ins Landratsamt?


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