Offenbar waren es ein rechtes Krawallvideo, AfD-Bundestagsanfragen und der Geheimdienst, die Geld und Preise für vier linke Buchläden gestoppt haben. Der parteilose Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wurde bei der umstrittenen Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens zur Überprüfung von Buchhandlungen durch den Verfassungsschutz offenbar von der AfD angetrieben. Ein Bericht der »Süddeutschen Zeitung« arbeitet heraus, dass die AfD bereits im November 2025 einen Antrag im Bundestag gestellt hatte, Verlage und Buchhandlungen mit angeblichen »linksextremen« Inhalten von Förderungen auszuschließen. Anlass sei ein eher unbeachtetes, elfminütiges Youtube-Video des rechten Portals »Nius« gewesen. Darin werfen die Macher Weimer vor, mit Steuergeldern »linksradikale« Verlage zu unterstützen. Als Beleg diente unter anderem der bald 20 Jahre alte Essay »Der kommende Aufstand« des anonymen französischen »Unsichtbaren Komitees«, das unter anderem der deutsche Verlag Edition Nautilus auf deutsch herausgab. Kurz darauf folgte eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Hess, die gezielt auf die »Buchhandlung im Schanzenviertel« abzielte. Diese wurde nicht vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – die offizielle Beschreibung für den Kulturstaatsminister – beantwortet, sondern von Christoph de Vries, einem der Parlamentarischen Staatssekretäre im Innenministerium. Der CDU-Politiker erklärte, dass die Buchhandlung 2016, 2017 und 2021 mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet wurde. Damit sei es nun aber vorbei, so de Vries: »Wegen der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse wird die ›Buchhandlung im Schanzenviertel‹ keine weiteren Bundesmittel erhalten.« Noch bevor Weimer also offiziell eingriff, hatte ein Unionsmitglied im CSU-geführten Bundesinnenministerium ohne kulturpolitische Zuständigkeit die erste Buchhandlung von der Förderung ausgeschlossen. Weimer hatte drei weitere Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger für den diesjährigen Buchhandlungspreis gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse«. Dabei blieb unklar, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Bei der Vergabe auf der Leipziger Buchmesse gingen sie trotzdem leer aus. Eine Anfrage der Grünen im Bundestag fördert im Falle der ausgeschlossenen Buchhandlungen weitere Unstimmigkeiten zur Anwendung des Haber-Verfahrens zutage. Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hatte in der Antwort an die Grünen erklärt, man habe beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt, um die nach einer ersten Abfrage mitgeteilten Erkenntnisse zu präzisieren. Die Anwälte der betroffenen Buchhandlung teilen der »Süddeutschen Zeitung« jedoch mit: In der Gerichtsakte findet sich kein Dokument, das solche weiteren Nachfragen belegt. Einziger Inhalt der Akte ist die erste Auskunft des Inlandsgeheimdienstes vom 28. Januar 2026, wonach »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« vorlägen. Damit steht infrage, ob Weimers Amt, das im CDU-geführten Bundeskanzleramt angesiedelt ist, tatsächlich weiter beim Verfassungsschutz nachgefragt hat. Falls nicht, hätte dieser massiv Einfluss auf die Kulturpolitik genommen – mit der AfD als Treiber im Hintergrund. Auf Nachfrage der »Süddeutschen Zeitung« wollte sich der Kulturstaatsminister mit Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht äußern.

via nd: »Nius« und AfD trieben Weimer zu Geheimdienst-Abfrage von Buchläden