Nach dem Megakonzert von Thompson in Zagreb ermitteln österreichische Behörden gegen 18.000 Besucher aus Österreich wegen möglicher Rechtsverstöße. Am 5. Juli spielte der ultranationalistische kroatische Sänger Marko Perković alias „Thompson“ vor einer Rekordkulisse in Zagreb. Mehr als eine halbe Million Menschen besuchten das bisher größte Einzelkonzert auf europäischem Boden. Die Mehrheit der Konzertbesucher reiste aus dem Ausland nach Zagreb an. 18.000 Tickets wurden alleine in Österreich verkauft. Internationale Medien bezeichneten das Megakonzert in Zagreb gar als „größtes Faschisten-Treffen seit dem Fall des Franco-Regimes“, Mitte der 1970er in Spanien. Nun könnten den Teilnehmern aus Österreich rechtliche Konsequenzen in ihrer (neuen) Heimat drohen, berichten kroatische Medien. Denn bei seinen Konzerten bedient sich der umstrittene Musiker immer wieder der Ustascha-Rhetorik und Symbolik. Die faschistische Gruppierung war im Zweiten Weltkrieg mit Hitler-Deutschland verbündet. Die Ustascha, ihre Nachfolgeorganisationen und alle Symbole, die damit im Zusammenhang stehen, sind in Österreich verboten. (…) Laut dem kroatischen Nachrichtenportal Express arbeiten nun österreichische mit kroatischen Ermittlungsbehörden intensiv zusammen und sichten alle verfügbaren Foto-, Video- und Tonaufnahmen – auch aus sozialen Netzwerken – vom Konzert. Sollten Kroaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder mit Aufenthaltsrecht in Österreich dort gegen österreichische Gesetze – etwa gegen das Symbolgesetz, das Verbotsgesetz oder das Gesetz gegen Verhetzung – verstoßen haben, drohen ihnen Strafanzeigen. Bei Verurteilung seien hohe Geldstrafen, mehrjährige Haftstrafen oder der Verlust des Aufenthaltsrechtes in Österreich möglich. (…) „Die Gruppierung der Ustascha und ihre Nachfolgeorganisationen sind im österreichischen Symbolgesetz verankert“, erklärt der Kärntner Rechtsanwalt Rudolf Vouk. Seit 2015 wurden in Österreich zahlreiche Gruppierungen durch das – im Nationalrat beschlossene „Anti-Terror-Paket“ – im Symbolgesetz erfasst. Etwa die „Al-Quaida“ und der „Islamische Staat“. Ab 2019 kamen etwa die „Muslimbruderschaft“, die „Hamas“, die „Hisbollah“, die „Grauen Wölfe“ aus der Türkei und eben die „Ustascha“ hinzu. „Wer Symbole dieser Gruppierungen in der Öffentlichkeit darstellt, trägt und verbreitet, begeht zunächst eine Verwaltungsübertretung“, sagt Vouk. Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu einem Monat seien möglich und im Wiederholungsfall ist mit bis zu 20.000 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Haftstrafen und Abschiebung „Kommt es allerdings auch zu Anklagen wegen Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, etwa der ,Verhetzung‘ oder dem ,Verbotsgesetz 1947‘, dann drohen sogar mehrjährige Haftstrafen oder die Abschiebung“, sagt der Jurist

via kleinezeitung: „THOMPSON“ IN ZAGREB Nachspiel nach Konzert: 18.000 Besucher aus Österreich im Visier von Ermittlungen


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