Der AfD-Politiker Joachim Paul hat beim Verwaltungsgericht einen Antrag gegen seinen Ausschluss von der OB-Wahl in Ludwigshafen gestellt. Das hat das Gericht am Montag bestätigt. Der Eilantrag sei beim Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße eingegangen, bestätigte ein Sprecher dem SWR. Er werde nun erstmal der Gegenseite, – also dem Wahlausschuss Ludwigshafen zugestellt. Der müsse dann Stellung dazu nehmen, warum er den AfD-Politiker Joachim Paul nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen habe (…) Der Entscheidung des Ausschusses war ein Schreiben aus dem Innenministerium vorausgegangen, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren. Die Stadt Ludwigshafen hatte zuvor beim Ministerium um eine Einschätzung gebeten. Ein solches Vorgehen sei nicht unüblich, erklärte die geschäftsführende Direktorin des Städtetages Rheinland-Pfalz, Lisa Diener. Nach der Gemeindeordnung und zugehöriger Verwaltungsvorschrift obliege es einem Wahlausschuss, die Wählbarkeit von Bewerbern zu prüfen.
KG rügt identifizierende Berichterstattung Nius durfte Asylanwältin nicht an den Pranger stellen
Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. Nach dem Attentat Read more