In der Union ist die SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf umstritten wegen bestimmter Positionen. Zuletzt kamen Vorwürfe wegen ihrer Doktorarbeit hinzu. Gutachter nehmen nun Stellung. Der SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ist nach einem von ihr und ihrem Mann in Auftrag gegebenen Kurzgutachten kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen. “Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben”, erklären die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben. Die Stuttgarter Kanzlei gibt ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. “Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen”, heißt es in dem Kurzgutachten.
via t-online: “Keine Substanz” Gutachten entlastet Brosius-Gersdorf von Plagiatsvorwürfen